Protokoll der Sitzung vom 13.07.2012

Ich habe nur deshalb gefragt, ob Sie sich das vorstellen können, weil Sie gesagt haben, wir wollen keinen Rettungsdienst, der teurer wird. Der Rettungsdienst wird teurer, wenn die Kommunen es selbst machen, weil sie nach TVöD bezahlen. Deshalb wird er teurer und deshalb ist bei der Ausschreibung eben auch nur im Personalbereich irgendetwas zu machen. Stimmen Sie mit mir überein, dass wir darüber noch einmal intensiv diskutieren sollten?

Ja, Frau Dr. Paschke, darin stimme ich mit Ihnen überein. Darüber können wir in der Ausschussberatung reden. Für uns ist wichtig, dass die tarifgebundene Entlohnung mit im Gesetz verankert ist. Wie wir es am Ende ausgestalten, bleibt abzuwarten. Aber Sie wissen ja, ich bin vom Herzen her immer noch Sozialpolitiker, und da schlägt mein Herz natürlich links: Es muss nach Tarif bezahlt werden, damit man am Ende von dem leben kann, was man erarbeitet.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Lieber Herr Kurze, würden Sie dem Herrn Kollegen Hövelmann einen weiteren Test Ihres Herzens zubilligen?

Ja, natürlich.

(Zuruf von der CDU: Das zweite linke Herz!)

Verehrter Herr Kollege Kurze, nur damit es im Protokoll dann auch richtig nachlesbar ist: Stimmen Sie mir zu, dass in § 7 Abs. 4 des Gesetzentwurfs die Hilfsfrist so geregelt ist wie bisher auch, nämlich zwölf Minuten Hilfsfrist für Rettungstransportwagen und 20 Minuten für Notärztinnen und Notärzte?

Ich stimme Ihnen dahin gehend zu - das hätten Sie gesehen, wenn Sie weitergelesen hätten -, dass

für den Fall, dass der Rtw mit dem Notarzt besetzt ist, die Frist von zwölf Minuten im Gesetzentwurf steht. Das war das, worauf ich abheben wollte. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Debatte ist damit beendet. Aber sie wird im Ausschuss neu aufgenommen, wenn Sie mehrheitlich diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss überweisen. Ich habe außer Überweisung in den Innenausschuss keinen anderen Überweisungswunsch gehört. Ist das richtig?

(Frau Grimm-Benne, SPD: Arbeit und Sozia- les!)

- Arbeit und Soziales. Federführung durch den Innenausschuss?

(Frau Grimm-Benne, SPD: Ja!)

Ich sage es noch einmal: Federführung durch den Innenausschuss, Mitberatung durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die große Mehrheit des Hauses. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann haben wir den Gesetzentwurf einstimmig in die Ausschüsse überwiesen.

Ich rufe vor der Mittagspause noch den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1259

Einbringer ist der Minister. Es ist vereinbart worden, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Daher können wir den Punkt jetzt noch behandeln. Bitte schön, Herr Minister Bullerjahn.

Bevor der Herr Minister das Wort ergreift, noch folgender Hinweis: Der Minister hat diesen kleinen Schlüssel gefunden und lässt nun fragen, ob er jemandem gehört.

Den Schlüssel hat mir derjenige gegeben, der ihn gefunden hat. Ich habe ihn nur mit hereingebracht.

Also, falls jemand glaubt, der gehöre ihm, möge er sich melden. - Jetzt hat Herr Minister das Wort.

(Herr Striegel, GRÜNE: Tresorschlüssel! - Wei- terer Zuruf)

Das wäre etwas, wenn das mit dem Schlüssel so einfach wäre!

Das ist kein Tresorschlüssel des Finanzministeriums.

Nein, er hat gesagt, das ist der Schlüssel zur Macht. Aus der Sicht der Opposition verstehe ich das.

Der vorliegende Gesetzentwurf lässt sich relativ schnell abhandeln. Er sieht vor, künftig drei Leitungsämter - das war die Bitte vom MLU an uns als federführendes Finanzministerium - von Besoldungsgruppe B 3 nach Besoldungsgruppe B 2 herabzustufen. Das soll für die Zukunft gelten. Das ist aufgrund einer Strategie des MLU der Wunsch, der auch im Kabinett vorgetragen wurde.

Das soll auch deshalb erst in Zukunft geschehen, weil die derzeitigen Stelleninhaber keine Senkung ihrer Bezüge hinzunehmen haben. Das sei der Vollständigkeit halber gesagt. Zwei der drei Funktionen werden momentan nicht von Beamten, sondern von Angestellten wahrgenommen. Die Besitzstandsregelung gilt für diejenigen, die jetzt im Amt sind, durch arbeitsvertragliche Verweisungen sowieso.

Es handelt es sich um die Ämter des Direktors des Landesbetriebes für Hochwasserschutz, des Präsidenten des Landesamtes für Umweltschutz und des Präsidenten der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Da es sich um funktionsgebundene Ämter der Besoldungsordnung B des Landesbesoldungsgesetzes handelt, kann diese Neubewertung nur durch eine Gesetzesänderung vollzogen werden.

Die Gesichtspunkte, die bei der Bewertung dieser Funktionen ursprünglich zugrunde gelegen haben, sind nach den heutigen Maßstäben laut MLU und der in Zukunft zu erwartenden Entwicklung nicht mehr zutreffend. Zudem soll der Austausch zwischen der ministeriellen Grundsatzarbeit und dem praktischen Vollzug gewährleistet werden. Dies soll auch zwischen den Leitungsämtern und den herausgehobenen Referatsleiterstellen des MLU ermöglicht werden.

Wir haben eine kurzfristige Befassung mit den Gewerkschaften durchgeführt, weil die Zeit anderes nicht mehr ermöglichte. Dort gab es keine kritischen Hinweise. Die Differenz im Grundgehalt zwischen Besoldungsgruppe B 2 und B 3 beträgt - das nur nebenbei - momentan rund 4 500 € jährlich.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Finanzausschuss. Dort muss dann in aller Ruhe darüber geredet werden. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Man versteht kein Wort!)

- Entschuldigung. Ich hätte es jetzt auch ausführlicher vortragen können. Haben Sie es nicht verstanden?

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Akustisch war es nicht zu verstehen!)

Dann wiederhole ich es ganz kurz: Es geht um drei Ämter, nämlich um den Direktor des Landesbetriebes Hochwasserschutz, den Präsidenten des Landesamtes für Umweltschutz und den Präsidenten der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Ich habe gestern so viel Redezeit in Anspruch genommen. Das wollte ich jetzt schnell wieder hereinholen.

Dort will der MLU eine geringere Eingruppierung haben. Die Stellen sollen von Besoldungsgruppe B 3 nach B 2 abgesenkt werden. Die jetzigen Amtsinhaber haben nichts zu befürchten. Die Einsparungen pro Stelle durch eine Absenkung auf Besoldungsgruppe B 2 betragen rund 4 500 € jährlich.

Ich gebe zu, ich habe mir das auch erst vorhin durchgelesen. Alles andere können wir im Finanzausschuss bereden. Es liegt dann in Ihrer Hand, ob Sie es wollen und wie schnell Sie es wollen. - Schönen Dank.

Vielen Dank. - Es ist eine Behandlung ohne Debatte vereinbart worden. Ich habe auch nur Wünsche nach mehr Deutlichkeit gehört und keine Debattenwünsche.

(Herr Striegel, GRÜNE: Doch!)

- Das war ein Irrtum. Herr Striegel, bitte schön.

Ich habe keinen Debattenwunsch. Aber ich möchte namens meiner Fraktion beantragen, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Umwelt überwiesen wird, um so die Möglichkeit zu schaffen, sich das auch aus einer fachlichen Perspektive anzuschauen.

Jetzt habe ich Sie nicht verstanden. Den letzten Satz, den Sie gesagt haben, habe ich akustisch nicht verstanden.

Ich beantrage, den Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Umweltausschuss zu überweisen,

Das war angekommen.

damit das dort aus einer fachlichen Perspektive betrachtet werden kann.

Um es aus einer fachlichen Perspektive zu betrachten; das war der letzte Teil. Okay.

Sie haben es alle gehört. - Jetzt möchte der Kollege Barth, wenn ich sein Gesicht richtig deute, eine Gegenrede halten.

Wir hatten beantragt, über den Gesetzentwurf sowohl im Ausschuss für Landwirtschaft als auch im Ausschuss für Umwelt zu debattieren.

Der Gesetzentwurf soll also zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landwirtschaft und in den Ausschuss für Umwelt überwiesen werden. Das scheint hier keine Proteststürme auszulösen. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen.