Der Gesetzentwurf soll also zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landwirtschaft und in den Ausschuss für Umwelt überwiesen werden. Das scheint hier keine Proteststürme auszulösen. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landwirtschaft und in den Ausschuss für Umwelt zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch zwei Dinge anzusagen. Erstens darf ich die Mitglieder des Sozialausschusses daran erinnern, dass sie sich in der Mittagspause in Raum B 005 - für Andersgläubige: das ist der CDU-Fraktionsraum - treffen.
Wir hatten eigentlich eine Mittagspause von 12.45 Uhr bis 13.45 Uhr vereinbart. Es ist jetzt 12.22 Uhr. Ich schlage vor, dass wir uns um 13.30 Uhr hier wieder treffen. Oder wollen Sie schon eher wieder beginnen?
- Nein. Dann machen wir jetzt die Mittagspause. Wir treffen uns um 13.30 Uhr wieder und beginnen dann mit Tagesordnungspunkt 16. Guten Appetit!
(Herr Gebhardt, DIE LINKE: Dass die größte Fraktion überhaupt nicht anwesend ist! - Schriftführer Herr Barthel: Das stimmt nicht! Wir sind zu zweit! - Herr Wunschinski, CDU: Ich bin hier!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So ist das, wenn man zur Mittagspause zehn Minuten dazu gibt. - Jetzt zur Kultur. Ich glaube, es gibt auch so etwas wie eine Kultur der Pünktlichkeit, aber damit hat sich der Kultursenat nicht beschäftigt.
Ich habe die Aufgabe, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung des Kultursenats des Landes SachsenAnhalt“ einzubringen.
Ein kurzer Blick in die Geschichte. Am 20. April des Jahres 2004 verabschiedete der Landtag das Gesetz über die Errichtung eines Kultursenats im Land Sachsen-Anhalt.
Ein kleiner Rückblick auf die Aufgaben, die in dem Gesetz festgehalten sind. Der Kultursenat sollte Impulse zur Diskussion über kulturelle und künstlerische Fragen geben. Er sollte Vorschläge zu kulturpolitischen Fragen in Richtung Landesregierung unterbreiten. Er sollte Stellungnahmen zu grundlegenden Konzepten der Landesregierung abgeben. Er sollte eine kulturelle Botschafterfunktion im Land und vor allen Dingen auch darüber hinaus wahrnehmen. Er sollte die Förderpolitik begleiten und Empfehlungen zu regionalen Zielsetzungen geben.
Ich möchte den Senatorinnen und Senatoren an dieser Stelle ausdrücklich danken, die sich in den vergangenen Jahren in unterschiedlicher Zusammensetzung und unter unterschiedlichen Präsidentinnen und Präsidenten der Aufgabe gestellt haben.
Man kann sagen, dass es Kultursenate in dieser Form in Deutschland eher wenige gibt. Es gibt unterschiedlichste Formen, mit diesem Thema umzugehen, also ein Beratungsgremium für die Regierung zu schaffen.
In der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD für diese Legislaturperiode stehen zu diesem Thema zwei wesentliche Dinge. Erstens. Der Kultursenat soll evaluiert werden.
Hier wäre nicht der Ort, in der Tiefe auszubreiten, zu welchen unterschiedlichen Ergebnissen in der Wahrnehmung unterschiedliche Leute gekommen sind. Ich selbst habe mich vor dem Jahr 2011 eher weniger mit diesem Thema beschäftigt. Wenn ich es für mich zusammenfasse, dann würde ich sagen, es ist in diesen Zeiten immer etwas schwergefallen, in der gegenseitigen Arbeit und vielleicht zum gegenseitigen Nutzen ein Verhältnis von Distanz und Nähe zu bestimmten Personen, Gegebenheiten und Terminen zu finden. Das war aber sicher auch schwierig gewesen.
Das Zweite, das in der Koalitionsvereinbarung steht, ist die Errichtung des Kulturkonvents. Der Kulturkonvent ist eingerichtet worden und arbeitet und hat jetzt im Wesentlichen seine Bestandsaufnahme abgeschlossen. Er will und wird jetzt dahin kommen, wohin er kommen soll, nämlich Empfehlungen dafür zu geben, wie ein neues Kulturkonzept für dieses Land Sachsen-Anhalt aussehen soll. Dazu gehört natürlich auch, dass er den Landtag und die Landesregierung in ihrer Arbeit in Fragen der Kultur - sage ich einmal - berät.
Der Kulturkonvent ist gegenwärtig eine Art Übervater oder die große Haube, unter der sich viele finden, auch der Kultursenat, weil ja auch Mitglieder des Kultursenats im Kulturkonvent vertreten sind.
An dieser Stelle sage ich als Mitglied des Kulturkonvents - damit bin ich auch schon am Ende -, ich wäre ganz froh, wenn dieses Gesetz so beschlossen werden würde, damit der Kulturkonvent die Freiheit hat, für die Zukunft etwas Neues zu gestalten, ohne dass ich hier und heute und schon gar nicht für den Kulturkonvent sagen könnte, wie das aussehen wird. Es wird - so möchte ich es formulieren - etwas sein zwischen Kulturkonvent und Kultursenat. Ich denke, so etwas wird es auch in Zukunft geben. Vergleichbares gibt es auch in anderen Ländern.
Ich bin gespannt auf die Diskussion im Ausschuss für Bildung und Kultur und bitte Sie, dem Vorschlag zuzustimmen, den Gesetzentwurf an diesen Ausschuss zu überwiesen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Kollege Miesterfeldt, für die Einbringung. - Es ist eine Debatte mit einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion vereinbart worden. Die Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben signalisiert, dass sie auf einen Redebeitrag verzichten. Daher hat der Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe darum gebeten, den Gesetzentwurf nicht ohne Debatte zu behandeln, sondern wenigstens eine Dreiminutendebatte abzuhalten, weil ich kurz auf einen Fakt hinweisen möchte.
Grundsätzlich möchte sich meine Fraktion dem Anliegen nicht verschließen. Wir werden auch der Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss zustimmen. Mit den drei Paragrafen des Gesetzentwurfes - wir lösen den Konvent auf, mit der Auflösung endet auch die Amtszeit der Mitglieder und das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft - ist es, glaube ich, aber nicht getan. Nicht alle Aufgaben, die der Kultursenat hat, können automatisch zum Beispiel vom Kulturkonvent übernommen werden.
Ich will darauf hinweisen, dass wir hier einstimmig den Beschluss zur Errichtung des Kulturkonvents gefasst und uns auch über die Besetzung des Kulturkonvents verständigt haben. Wir haben zum Beispiel beschlossen, dass jede Organisation, die in dem Kulturkonvent vertreten ist, nur eine Vertreterin in den Kulturkonvent entsenden darf - bis auf eine Organisation, die zwei Vertreterinnen und zwei Stellvertreterinnen entsenden durfte. Das ist der Kultursenat.
Ich habe in der Sitzung des Kulturkonvents am letzten Montag die Frage gestellt, wie man mit den Mitgliedern umgeht, die vom Kultursenat in den Kulturkonvent entsandt wurden. Es bestand der eindringliche Wunsch, dass diese Mitglieder im Kulturkonvent weiterarbeiten dürften. Sie sind aber nicht als Person berufen, sondern von einer Institution entsandt worden. Die Institution schaffen wir gerade ab. Das ist eine Debatte, die wir im Ausschuss führen müssen. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Wir haben ein Gesetz zur Kunststiftung im Land. Die Kunststiftung hat einen Stiftungsrat. Der Stiftungsrat besteht aus fünf Vertretern der Politik und aus vier Vertretern aus Kunst und Kultur. Das ist ein schwieriges Mischungsverhältnis, wenn die Politik bei Entscheidungen der Kunststiftung in der Überzahl ist. Unter den vier Vertretern aus Kunst und Kultur befindet sich ein Vertreter des Kultursenats. Wenn wir diesen auch noch abziehen, weil es keinen Kultursenat mehr gibt, dann gibt es im Stiftungsrat der Kunststiftung nur noch drei Vertreter aus Kunst und Kultur.
Das sind Probleme, denen wir uns stellen müssen. Das hat mit Gesetzesfolgenabschätzung zu tun. Wir können nicht einfach sagen, den Kultursenat schaffen wir ab, das machen andere. Das müssen wir, glaube ich, genau definieren. Darauf wollte ich hinweisen.
Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion noch ganz herzlich bei den Kultursenatorinnen und -senatoren für die geleistete Arbeit bedanken. Ich
glaube, sie haben in den letzten Jahren eine gute Arbeit geleistet und die eine oder andere Empfehlung gegeben, die wir in der Landespolitik aufgegriffen und umgesetzt haben. - Vielen Dank.
Wir stimmen jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfes in Drs. 6/1261 ab. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Kultur zu beweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen worden. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 16.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2011 bis zum 31. Mai 2012 machten 271 Bürger von ihrem Grundrecht Gebrauch, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden. 41 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet. 13 Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 215 eingegangene Bitten und Beschwerden konnten als Petition registriert und bearbeitet werden.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 41 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 34 Petitionen und dem Sachgebiet Justiz mit 31 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 13 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
Über 255 Petitionen wurde im Berichtszeitraum in zehn Sitzungen beraten, davon über 222 abschließend. Führend war wiederum das Sachgebiet Inneres mit 44 Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Justiz mit 34 Petitionen.
Etwa 9 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv oder zumindest teilweise positiv beschieden.
Viele Bürger und Bürgerinnen nutzten die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Elf Sammelpetitionen zum Beispiel zu dem Thema Glücksspieländerungsstaatsvertrag mit 175 969 Unterschriften, zu dem Thema Umgehungsstraße B 87n zwischen Naumburg und Bad Kösen mit 6 117 Unterschriften oder zu dem Thema Grundwassersituation in Oranienbaum/Wörlitz mit 263 Unterschriften gingen beim Landtag ein. Davon sind bisher acht Sammelpetitionen abschließend behandelt worden.
Eine Massenpetition zu dem Thema nachschulische Ferienbetreuung von Förderschülern in Sachsen-Anhalt mit 95 Unterschriften wurde zusätzlich eingereicht.