Protokoll der Sitzung vom 13.05.2011

Das mag jetzt vielleicht als Haarspalterei erscheinen, aber ich wollte damit deutlich machen, dass wir Varianten haben, dass wir uns damit im legalen Bereich bewegen und dass wir heute getrost über beide Anträge abstimmen können. Das würde natürlich ein gutes Zeichen nach außen sein, insbesondere für die Betroffenen, die auf eine Lösung warten, und auch für das Ansehen des Landtages überhaupt. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Köck. - Herr Bergmann hat jetzt für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Ich mache jetzt nur zwei, drei Bemer

kungen zu der letzten Diskussion. Herr Dr. Köck, ich schlage vor, bei dem von mir vorhin Gesagten zu bleiben, also dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen und Ihren Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Wir unterhalten uns dann im Umweltausschuss über die weitere Vorgehensweise.

Wir haben jetzt - ich möchte es noch einmal ganz klar sagen - auch in Bezug auf das, was Herr Dr. Thiel angesprochen hat, keine Superdringlichkeit. Natürlich ist das Problem da und natürlich muss es losgehen. Aber wir haben allemal die Zeit, um einen zeitweiligen Ausschuss einzusetzen.

Die Zuständigkeit, Herr Weihrich, liegt im Moment sowieso beim Umweltausschuss. Wenn etwas extrem wichtig, notwendig, akut oder so ist, hat der Umweltausschuss jederzeit, auch jetzt, die Möglichkeit, entsprechend aktiv zu werden. Deshalb glaube ich, dass wir das hinbekommen.

Ich bitte Sie und Ihre Fraktion aber, noch einmal darüber nachzudenken, ob der zeitweilige Ausschuss nicht doch effektiver wäre; denn wir könnten ihn auch mit Kommunal- oder Innenpolitikern besetzen. Das Thema sollte mit den Kommunen gemeinsam besprochen werden, um die Effektivität zu erhöhen.

Ich kann einerseits Ihre Kritik verstehen, dass das dann ein bisschen losgelöst ist vom Umweltausschuss. Andererseits wären es dann nicht nur die Mitglieder des Umweltausschusses, sondern auch Mitgliedern aus anderen Fachbereichen, die das vervollständigen würden. Deshalb plädiere ich noch einmal dafür. Wir können dann im Umweltausschuss in Ruhe darüber nachdenken. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bergmann. - Damit ist die Debatte über die beiden Anträge beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Ich lasse zunächst über eine Überweisung des Antrages der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/31 abstimmen. Wer ist dafür, dass dieser Antrag in einen Ausschuss überwiesen wird? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Die Überweisung ist beschlossen.

Nunmehr müssen wir die Ausschüsse festlegen. Ich gehe davon aus, dass der Antrag zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Inneres überwiesen werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion GRÜNE enthält

sich der Stimme. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE an die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/50. Wer ist für eine Überweisung in die eben genannten Ausschüsse? - Die Koalitionsfraktionen und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Fraktion GRÜNE. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Antrag an die genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist abgearbeitet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 14:

Beratung

Personalfragen des öffentlichen Dienstes des Landes weiterhin intensiv parlamentarisch begleiten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/32

Einbringerin ist Frau Dr. Paschke für die Fraktion DIE LINKE. Frau Dr. Paschke, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der Anforderungen und Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode, insbesondere was den Bereich Personal betrifft, besteht ein zwingendes Erfordernis, den vorliegenden Antrag umzusetzen. Was die brandneu aufgeworfenen Fragen zu Beginn der sechsten Legislaturperiode angeht, so wissen wir, dass es noch sehr viele offene, neue Fragen gibt. Deshalb müssen wir unbedingt weiterhin ein selbständiges Gremium haben, das die Fragen des öffentlichen Dienstes und der Personalentwicklung in einer eigenständigen parlamentarischen Struktur erörtert.

Wir haben gelernt, dass Personalfragen weitaus mehr erfordern, als nur in den Haushaltsberatungen mehr oder weniger intensiv über Stellenpläne zu diskutieren und sie zu beschließen.

Noch deutlicher wurden die Defizite, als im Zuge der Föderalismusreform II bis auf das Statusrecht der gesamte Bereich des Dienstrechtes auf die Länder übertragen wurde. Wir hatten uns mit Staatsverträgen, mit dem Besoldungsgesetz und mit dem Dienstrecht auseinanderzusetzen. Offen ist noch das Versorgungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt.

Hinzu kam, dass in der Vergangenheit wie heute sowohl das Finanzministerium als auch das Innenministerium federführend Querschnittsfragen der Personalentwicklung behandeln - es ist also getrennt, was eigentlich zusammengehört. Ausschlaggebend für die konsequente eigenständige Struktur war letztlich die Vorlage des ersten Personal

entwicklungskonzepts von Finanzminister Bullerjahn im Jahr 2007. Nunmehr war es für uns unabdingbar, die Fragen der Personalentwicklung und die Fragen des öffentlichen Dienstes insgesamt in einem gesonderten parlamentarischen Gremium zu begleiten.

Am Anfang dieser vier Jahre hat noch niemand geahnt, wie im Laufe der Zeit mit diesem Papier im Zuge jeder Fortschreibung mit Stellen und Personalzahlen jongliert, balanciert und - wenn man sich die heutigen Ergebnisse betrachtet - auch regelrecht manipuliert wurde. Herr Gallert hat dazu schon Aussagen getroffen. Darauf komme ich noch zurück.

Von der Enquetekommission liegt eine ganze Menge Material vor, auf das ich heute nicht weiter eingehen muss. Drei zentrale Erkenntnisse seien aber genannt.

Erstens. Die Enquetekommission hat massiv darauf hingearbeitet, dass die Landesregierung nicht allein den Personalabbau beschreibt. Nein, wo „Personalentwicklung“ draufsteht, sollte nicht nur Personalabbau drin sein.

(Beifall bei der LINKEN)

So mahnte die Kommission ständig an, sich auch mit den qualitativen Faktoren der Personalentwicklung zu beschäftigen: Aus-, Fort- und Weiterbildung, das Werbebild für den öffentlichen Dienst, Leistungsorientierung und Fragen von Motivation, Führungsstil und Gender. Hierbei, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir nur tröpfchenweise vorangekommen.

Zweitens. In der Kommission wurde deutlich, dass die Zahl der veranschlagten Neueinstellungen weder in den Schwerpunktbereichen noch in der sogenannten übrigen Verwaltung ausreicht. Zudem wurde massiv kritisiert, dass die Landesregierung selbst die ausfinanzierten Neueinstellungen nicht auslastete. Zum Zeitpunkt dieser Feststellung hatten wir es jedoch mit einem ganz anderen Niveau des Volumens bereitgestellter und geplanter Neueinstellungen zu tun. Wir haben es jetzt nach den Aussagen von Minister Bullerjahn - das wurde gestern schon angesprochen - mit einer Halbierung der Zahl der Neueinstellungen zu tun.

Am Ende der Tätigkeit der Kommission kamen alle Fraktionen mit Ausnahme der FDP zu der Erkenntnis, dass man dieses komplexe Thema auch weiterhin in gesonderter Form parlamentarisch begleiten müsse.

Frau Fischer - jetzt Frau Niestädt - bekannte, Sie habe am Anfang der Tätigkeit keine Notwendigkeit dafür gesehen. Sie sagte rückblickend wörtlich: Ich dachte, man kann darüber genauso gut im Finanzausschuss oder in den anderen Fachausschüssen diskutieren; ich habe aber sehr schnell erkennen müssen, dass die Beschäftigung mit den Fragen

von Personal und Personalplanung nur in einem eigenständig arbeitenden Gremium sinnvoll ist.

Herr Tullner von der CDU-Fraktion sagte wörtlich: Ich denke, wir müssen diese Querschnittsaufgabe sehr viel intensiver diskutieren und bearbeiten. Wir sollten gemeinsam überlegen, ob wir das auch strukturell machen sollten. Ich bin mir ganz sicher, dass wir es machen müssen. Sonst wird das ein Stück weit untergehen.

Ich muss nicht zitieren, was meine Fraktion gesagt hat. Eigentlich waren wir schon immer für einen ständigen Ausschuss.

Der Antrag greift also auch die Position der Koalitionsfraktionen zum Zeitpunkt 4. Februar 2011 auf. Jetzt, nach der Wahl, kann diese Position angesichts der Entwicklung der Vorhaben der Landesregierung nur noch bekräftigt werden. Dazu einige wenige Beispiele.

Ich erwähnte schon, dass der Einstellungskorridor nahezu halbiert wurde. Damit werden nahezu in allen Bereichen die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben konterkariert. Über Polizei und Lehrerinnen und Lehrern haben wir bereits gesprochen. Noch im April 2010 verkündete Finanzminister Bullerjahn, dass wir 180 Polizisten pro Jahr einstellen werden. Jetzt sind wir schon bei einem sehr ausmodifizierten System: 180 und dann wieder herunter auf 120, um dann wieder die Zahl heraufzusetzen.

Eine weitere Frage, die allerdings schon immer ein Problem war, ist, dass die pädagogischen Mitarbeiter, die im Koalitionsvertrag unter „individuelle und bedarfsgerechte Förderung“, also unter dem Bereich Schulen stehen, nach wie vor einen Neueinstellungskorridor von null haben.

Daher frage ich mich, wie diese Mitarbeiter in der Folge dazu beitragen sollen, eine individuelle Förderung zu erreichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte einen Bereich der qualitativen Faktoren der Personalentwicklung herausgreifen, der gestern ebenfalls eine Rolle spielte, und zwar geht es um den beim Ministerpräsidenten zu gründenden Beirat, der entscheidende Impulse geben soll, damit in Bezug auf weibliche Führungskräfte ein Anteil von 40 % erreicht wird.

Wir meinen, dass hierfür sehr viel mehr notwendig ist; denn man muss einmal von den Angaben ausgehen, die im Siebenten Frauenförderbericht vom 14. Dezember 2010 ausgewiesen sind. Der Frauenanteil bei den Beschäftigten betrug im Jahr 2007 von den damals 64 900 Beschäftigten fast 64 %. Insgesamt hatten wir mit Blick auf die Führungsfunktionen aber nur einen Frauenanteil von 4 %. Das ist ein Zehntel von dem, was Sie erreichen wollen.

Bei den Referatsleiterinnen in den obersten Landesbehörden geht es ganz sachte aufwärts. Hier betrug der Frauanteil 25 %. Übrigens betrug dieser Anteil im Finanzministerium 7 %.

(Frau Weiß, CDU: Oh!)

Federführend ist das Sozialministerium. Hier betrug der Frauenanteil 45 %. Dort wurde das Ziel bereits übererfüllt. Aber ich denke, man sollte sehr differenziert schauen, wie man mit den anderen Ressorts umgeht.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Weiß, CDU, und von Frau Rotzsch, CDU)

Das ist nicht nur eine Frage des Beirates, sondern es wäre auch eine Frage des beantragten Unterausschusses.

Drittens. Sie haben angekündigt, das Personalvertretungsgesetz zu novellieren. Wir sehen diese Notwendigkeit ebenfalls. Wir haben in unserem Konzept die zu behandelnden Bereiche ausgewiesen.

Sie haben unter anderem direkt ausgewiesen, dass das Problem der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im öffentlichen Dienst mit dem Personalvertretungsgesetz geregelt werden soll.

Im Moment gibt es in einigen Ländern eine große Diskussion über die Frage der Leiharbeiter im öffentlichen Dienst und zu der Frage, deren Zahl zu begrenzen. Es stellt sich natürlich die Frage, die diskutiert werden muss - - Herr Leimbach, Sie gucken so.