(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Herr Henke, DIE LINKE: Ja! - Frau Feußner, CDU: Das ist alles legitim!)
Danke sehr, Herr Minister. - Damit ist die Debatte wieder eröffnet. Wünscht noch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1492. Es geht um die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist niemand. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden.
Wir haben uns aufgrund der fortgeschrittenen Zeit darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 9 - Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen im Land Sachsen-Anhalt - auf den morgigen Tag zu verschieben und nach der Aktuellen Debatte zu behandeln. Wir wollten heute allerdings noch die beiden Tagesordnungspunkte 10 und 11, zu denen keine Debatte vorgesehen ist, behandeln.
Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung am 12. Juli 2012 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Felke. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass wir mit der Seilbahn in den Feierabend schweben können, aber es sollte halt nicht sein. Deswegen jetzt der Tagesordnungspunkt 10.
Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit, ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1236, hat der Landtag in der 28. Sitzung am 12. Juli 2012 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf soll klargestellt werden, dass die Landkreise und kreisfreien Städte nicht nur für Linienverkehre, die ausschließlich in ihrem Bezirk betrieben werden, sondern auch für kreisübergreifende Linienverkehre zuständig sind. Zu diesem Zweck soll das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit rückwirkend zum 1. Januar 2005 geändert werden.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich erstmalig in der 11. Sitzung am 20. Juli 2012 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss eine Synopse dazu vor. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss einstimmig, den Gesetzentwurf
in der Fassung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur vorläufigen Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport zu erheben.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der Sitzung am 6. September 2012 mit dem vorgenannten Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses befasst. Er hat dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat in der Sitzung am 5. Oktober 2012 abschließend über den Gesetzentwurf beraten und diesen einstimmig beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/1495 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1495. Da eine Debatte nicht gewünscht worden ist, gehe ich davon aus, dass über die selbständigen Bestimmungen insgesamt abgestimmt werden kann.
Wer den selbstständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das ganze Haus. Es ist so beschlossen worden.
Dann stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Das gesamte Haus. Damit ist das Gesetz angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung des Kultursenates des Landes Sachsen-Anhalt
Die erste Beratung fand in der 29. Sitzung des Landtages am 13. Juli 2012 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Gebhardt. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf in der 29. Sitzung am 13. Juli 2012 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen.
Die Koalitionsfraktionen beabsichtigten mit dem Gesetzentwurf, den per Gesetz im April 2004 errichteten Kultursenat des Landes Sachsen-Anhalt aufzulösen.
Als Mitglieder des Kultursenats wurden Fachleute aus den Bereichen Kultur und Gesellschaft mit der Aufgabe berufen, Impulse zur Diskussion über kulturelle und künstlerische Fragen zu geben und Empfehlungen für die Kulturpolitik des Landes zu unterbreiten.
Die Kultursenatorinnen und Kultursenatoren haben sich seit der Errichtung des Gremiums in unterschiedlicher Zusammensetzung der Aufgabe gestellt und regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Arbeit gegenüber der Landesregierung berichtet. Dafür möchte ich ihnen im Namen des zuständigen Fachausschusses und auch im Namen des Landtages meinen herzlichen Dank aussprechen.
Gleichwohl hat sich der Ausschuss für Bildung und Kultur in der 19. Sitzung am 10. Oktober 2012 dafür ausgesprochen, die Tätigkeit des Kultursenats mit dem beabsichtigten Gesetz zu beenden. Damit ist der Ausschuss bei drei Stimmenthaltungen der Fraktion DIE LINKE der von den Koalitionsfraktionen vertretenen Auffassung gefolgt, dass
die Einflussnahme des Kultursenats begrenzt ist, da er keine politischen Entscheidungen treffen oder Aufträge an die Landesregierung erteilen kann,
infolge des Landtagsbeschlusses nunmehr der Kulturkonvent eingerichtet worden ist, der an Empfehlungen zur künftigen Kulturentwicklung und Kulturförderung im Land arbeitet, auf deren Grundlage ein neues Landeskulturkonzept erarbeitet werden soll, und
auch andere Partner aus dem Kulturbereich sich immer mehr in die Gestaltung der Kulturpolitik des Landes einbringen.
Der Ausschuss ist in der Beratung dem Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mehrheitlich gefolgt, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Kunststiftung des Landes SachsenAnhalt aufzuheben, in dem geregelt ist, dass dem Stiftungsrat der Kunststiftung ein Vertreter des Kultursenats angehört. Das ist völlig logisch: Wenn es den Senat nicht mehr gibt, kann er auch niemanden entsenden.
Im Namen des Ausschusses bitte ich den Landtag, der vorliegenden Beschlussempfehlung seine Zustimmung zu geben. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1504. Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt diesen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Das ist so beschlossen worden.
Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift ab. Wer stimmt dieser zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Das ist so beschlossen worden.
Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt diesem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.
Wir schließen die heutige Sitzung. Ich berufe den Landtag zu seiner 33. Sitzung für den morgigen Freitag, 9 Uhr ein. Nach der Aktuellen Debatte wird dann das Seilbahngesetz behandelt werden. - Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.