Man muss aber heutzutage dann auch die Stärke, die Kraft und die Zeit haben, sich damit gesellschaftlich auseinanderzusetzen.
(Herr Striegel, GRÜNE: Da hilft der Extre- mismusbegriff nicht! - Herr Leimbach, CDU: Das ist klar!)
- Wenn wir schon einmal so eine Debatte führen, darf ich ja wohl meine Sicht der Dinge auch darlegen.
Das Letzte, das dabei eine Rolle spielt, ist das Steuerrecht. Man darf das Steuerrecht - darauf werden die Finanzpolitiker immer achten - nicht dafür instrumentalisieren, solche gesellschaftlichen Debatten - in welche Richtung auch immer - zu missbrauchen.
(Frau Bull, DIE LINKE: Sicher? Was ist das denn für ein Quatsch? - Herr Weigelt, CDU: Erst in den Spiegel gucken! - Herr Striegel, GRÜNE: Ja?)
Wenn ich geahnt hätte, was Sie hier vorhaben, hätte ich Herrn Stahlknecht gebeten, nach hier vorne zu kommen. Der ist jetzt aber leider nicht greifbar. Insofern werde ich mir das noch einmal genau anschauen.
Es gibt ein formales Problem - da haben Sie mich mit Ihren letzten Aussagen überrascht; ich habe aber auch noch nicht nachgelesen, was die FDP und die CDU da vorhaben -:
Für den Finanzausschuss des Deutschen Bundesrates gibt es die Möglichkeit kaum noch. Er kann - wie anschließend übrigens auch der Bundesrat - in seiner nächsten Ausschusssitzung nur noch abschließend darüber beraten und darüber dann nur noch mit Ja oder mit Nein abstimmen. Wegen des Begriffs wird jedenfalls niemand das gesamte Steuergesetz aufhalten. Das kann in dem Verfahren im Bundestag eher passieren.
Wenn es so ist, dass das bei den Regierungsfraktionen in Berlin schon angekommen ist, dann werden wir noch einmal genauer hinschauen, was der Bundestag da vorhat. Bitte, ich werde mich damit befassen, weil umgekehrt auch nicht der Eindruck entstehen darf, dass wir jetzt auf einmal rechtsextremen Vereinen, die sich dann unter diesem Dach vielleicht auch wiederfinden, die Chance geben, da an Geld zu kommen, was hier, glaube ich, überhaupt niemand möchte.
Ich glaube, das ist auch das, was wir wollen. Welcher Weg da der richtige Weg ist, das müssen uns die Juristen am Ende vielleicht auch einmal begleitend beschreiben. Ich werde das intensiver begleiten, als ich es bisher vorhatte,
damit ich mich nicht dem Vorwurf aussetze, ich sei irgendwie nur fachblind. Ich möchte das aber auch nicht so hochpolitisch diskutieren,
als ob da sozusagen jemand durch die Hintertür - das unterstelle ich auch nicht der Bundesregierung - über das Steuerrecht versucht, eiskalt und gezielt andere auszugrenzen; das möchte ich noch einmal sagen.
Ich habe zugehört und informiere Sie auch. Heute kann und werde ich aber nichts weiter dazu sagen, als dass wir das Ziel haben - so habe ich es verstanden und ich glaube, dem schließen sich wohl viele Fraktionen an -, dass wir das noch einmal als Votum und als Gedanken mitnehmen.
Ich werde zunächst dem Herrn Abgeordneten Knöchel, dann der Frau Abgeordneten Quade und dann Herrn Abgeordneten Striegel das Wort erteilen.
Herr Finanzminister, Sie haben vollkommen Recht, das Steuerrecht war bislang unpolitisch, zumindest bis zum Jahressteuergesetz 2009, durch das genau dieser § 51 Abs. 3 in die Abgabenordnung aufgenommen worden ist.
(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE, von Frau Lüddemann, GRÜNE, und von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)
Ist Ihnen, Herr Finanzminister, bekannt, dass es ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. April war, das die ideologischen Scharfmacher in der CDU veranlasst hat, genau diese Streichung vorzunehmen? Ist Ihnen das bekannt?
Herr Minister, geben Sie mir darin Recht, dass dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der doch recht umfangreichen Antragsbegründung sehr klar zu entnehmen ist, dass es bei diesem Antrag um eine grundsätzliche gesellschaftliche Frage geht?