Die festgestellte fehlende Funkversorgung in den Schlössern ist mit hoher Wahrscheinlichkeit dann erledigt, wenn die Funkstreifenwagen der Polizei auch mit fest eingebauten BOS-Digitalfunkgeräten ausgestattet sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies alles ist Ergebnis intensiver Arbeit der im Technischen Polizeiamt verorteten Projektgruppe der Landespolizei, der für ihre Arbeit unser Dank gebührt.
Nur zum Hintergrund: Insgesamt wurden für das digitale Funknetz landesweit 54 Funkmasten neu errichtet. Das Netz besteht aus Richtfunkstrecken mit einer Gesamtlänge von 1 700 km.
Meine Damen und Herren! Minister Stahlknecht hat heute den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in dieses Hohe Haus eingebracht. Vieles ist bereits gesagt worden. Lassen Sie mich daher auf die für die CDUFraktion maßgeblichen Punkte eingehen.
Durch den Gesetzentwurf wird die Verpflichtung Sachsen-Anhalts zur Mitwirkung bei der Sicherstellung des störungsfreien Betriebs des bundesweit eingeführten Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Abkürzung: BOS - umgesetzt. Es geht um nicht mehr als die Erfüllung landesspezifischer Aufgaben im Zusammenhang mit der bundesweiten Einführung und dem Betrieb von BOS im Land.
Wie wir alle wissen, haben sich die Länder in einem entsprechenden Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit bei Aufbau und Betrieb des Digitalfunksystems dazu verpflichtet, die für den Betrieb des Digitalfunks zuständige Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu unterstützen. Die Länder und der Bund sichern darin zu, notwendige Amts- und Vollzugshilfe zu leisten, damit die Bundesanstalt ihre Aufgabe zur Abwehr netzspezifischer Gefahren wahrnehmen kann. Hierbei geht es um nicht weniger als um den Schutz der Funktionsfähigkeit und des laufenden Betriebs des Digitalfunks.
verantwortlichen Stellen Befugnisse gegenüber allen BOS im Land. Bis dato fehlen jedoch diese Befugnisse gegenüber nicht polizeilichen BOS, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz, die zum kommunalen Verantwortungsbereich zählen und denen eine Stelle der Landespolizei nicht ohne Weiteres technische Anordnungen erteilen kann. Dies wird nunmehr vollzogen und diesem Problem wird abgeholfen.
Des Weiteren wird in den Gesetzentwurf deklaratorisch die bundesweit einheitliche Betriebsorganisation für die funktionssichere Nutzung des Digitalfunks aufgenommen. Diese vereinbarte Betriebsorganisation ist hier in Sachsen-Anhalt schon jetzt behördlich vorbildlich umgesetzt.
Ich sehe, meine Redezeit neigt sich dem Ende zu. Im Grunde genommen haben meine Vorredner schon das Wesentliche gesagt, das es jetzt noch zu beraten gilt. Ich schlage dem Hohen Haus die Überweisung in den Innenausschuss vor und freue mich dort auf angeregte Debatten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Damit ist die Debatte beendet. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1501.
Ich habe keinen Antrag auf generelle Überweisung gehört. Ich habe die Überweisung in drei Ausschüsse gehört, nämlich Innen, Finanzen sowie Recht, Verfassung und Gleichstellung.
Wenn Sie das nicht beschließen, dann wird das automatisch in den Finanzausschuss gehen. Das besagt unsere Geschäftsordnung in § 28 Abs. 3 Satz 1.
überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Die Überweisung ist beschlossen worden.
Dann stimmen wir über die federführende Beratung ab. Dafür bietet sich der Innenausschuss an. Ich sehe keinen Widerspruch. Wer ist dafür, dass der Innenausschuss die Federführung übernimmt? - Auch hierbei ist das ganze Haus dafür. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen worden.
Herr Präsident, Sie haben über die Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung nicht abstimmen lassen. Das müssten wir noch nachholen. Ich habe ja ausgeführt, dass im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf aus meiner Sicht auch der Verfassungsgrundsatz des Artikels 87 Abs. 3 berührt ist. Aus diesem Grund habe ich die Überweisung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur Mitberatung beantragt.
Herr Grünert, Sie haben Recht, dass Sie das gesagt haben. Ich habe das, als ich das aufgerufen habe, nicht noch einmal verstärkt vernommen. Aber Sie haben natürlich Recht, dass Sie jetzt ein Recht darauf haben, dass darüber abgestimmt wird.
Sie wissen, dass der Gesetzentwurf nach unserer Geschäftsordnung nur dann in einen bestimmten Ausschuss überwiesen ist, wenn es dafür eine Mehrheit im Landtag gibt. Ich mache deshalb den Tagesordnungspunkt 13 noch einmal auf und frage: Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen wird? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in großen Teilen. Wer ist dagegen? - Das sind die Regierungsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und es bleibt bei dem oben festgestellten Ergebnis.
Ich bitte jetzt darum, dass sich die parlamentarischen Geschäftsführer darauf einigen, wann wir die Mittagspause machen.
- Nach dem Tagesordnungspunkt 14. Sind alle damit einverstanden? - Gut, dann machen wir noch den Tagesordnungspunkt 14 und gehen danach in die Mittagspause.
Die erste Beratung fand in der 23. Sitzung des Landtages am 23. März 2012 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Barthel. Bitte sehr.
Danke. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der genannte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Änderungsanträge wurden in der 22. Sitzung des Landtages zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen.
Der Antrag zur Überprüfung der Besoldung von Professorinnen und Professoren ist mit der Aufforderung zu Schlussfolgerungen durch die Landesregierung verbunden, weil die Antragsteller in diesem Bereich einen Verbesserungsbedarf sehen.
Es ist davon auszugehen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch Sachsen-Anhalt betrifft, da das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 2 auch hier vergleichbar gering ist. Die einbringende Fraktion geht davon aus, dass die Ergebnisse zu Schlussfolgerungen führen, wie zukünftig über eine Neugestaltung der W2-Besoldung diskutiert werden könnte.
In der 26. Sitzung am 30. Mai 2012 hat der Finanzausschuss den vorliegenden Antrag und die Änderungsanträge beraten. Die regierungstragenden Fraktionen beantragten, den Antrag in der Fassung des Änderungsantrags von CDU und SPD anzunehmen.
Auch in diesem Fall wendete sich die Fraktion der CDU gegen die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel im Zuge einer eventuellen Verabschiedung eines Nachtragshaushaltsplans. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 könne in Sachsen-Anhalt durch eine Verschiebung zwischen Sockelbetrag und Leistungszulage finanziert werden; denn es gehe letztendlich um eine höhere Grundabsicherung. Der angesetzte Gesamtbetrag für die Besoldung von Professorinnen
und Professoren erscheine hingegen respektabel. Insofern ergebe sich eher für die Hochschulen eine Aufgabe, die vorhandenen Budgets umzuschichten, zumal Landesregierung und Hochschulen das Ziel vertreten hätten, in finanzieller Hinsicht Planungssicherheit für beide Seiten zu schaffen.
Der Ausschuss hat eine vorläufige Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen mit 8 : 2 : 3 Stimmen beschlossen.
Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat sich in der 12. Sitzung am 21. Juni 2012 mit dem Antrag, den Änderungsanträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst, eine im Vergleich mit der vorläufigen Beschlussempfehlung geänderte und konkretisierte Beschlussempfehlung erarbeitet und mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
In der 31. Sitzung am 26. September 2012 hat sich der federführende Finanzausschuss erneut mit dem Thema befasst. Die Grundlage der Diskussion war die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft. Mit geringfügigen Umformulierungen schloss sich der Finanzausschuss der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 4 Stimmen an.
Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1493. - Vielen Dank.