Eine Bewertung des Nutzens kann man sinnvoll jedoch nur in politischen, nicht aber in monetären Kategorien vornehmen. Für mich besteht ein schier unbezahlbarer Nutzen beispielsweise darin, dass jetzt endlich auch das Vermögen betrachtet wird. Bei der kameralen Betrachtungsweise wirkt etwa der Verkauf einer Immobilie beim Kassenabschluss wie ein warmer Regen von Sterntalern. In der Bilanz der Kommune wird sich das aber vielleicht ganz anders ausnehmen.
Hierbei wird endlich die Wirtschaftlichkeit des Vorgangs deutlich. Die Bewertung wird dadurch in der Regel völlig anders ausfallen. Ich hoffe sehr, dass dann auch kommunalaufsichtliches Handeln weniger an der monetären Sicht kleben bleiben wird und endlich die Wirtschaftlichkeit einzelner
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns für die Doppik entschieden und wir stehen zu dieser Entscheidung. - Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März 2006 beschloss der Landtag das Gesetz über ein neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen. Ursprünglich war deren landesweite Einführung zum 1. Januar 2011 geplant. Doch mit der Gemeindegebietsreform wurde der Stichtag auf den 1. Januar 2013 verschoben.
Nach Auskunft der Landesregierung wurde bis zur letzten Woche 38 Kommunen eine Verlängerung der Frist bis zum 1. Januar 2014 genehmigt. Ende September 2012 waren es erst 23 Städte und Gemeinden sowie zwei Verbandsgemeinden.
Nicht nur mit Blick auf das zuletzt Erwähnte ist festzustellen, dass sich einerseits die Einführung der Doppik zu einer der größten Herausforderungen für die kommunale Ebene entwickelt und dass andererseits der erwartete Nutzen vor Ort nicht selten kritisch betrachtet wird. Diesen Befund untermauern auch die Ergebnisse einer Studie der Universität Hamburg zum Thema „Der Mehrwert der kommunalen Doppik in Deutschland aus Sicht von Kämmerern und Haushaltspolitikern“.
Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund vielfältiger Schwierigkeiten bei der Einführung der Doppik forderte die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag in der Drs. 6/1158, dass die Landesregierung den Landtag bis zum 31. August 2012 über den Stand der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in den Kommunen unterrichtet. Doch seit der Landtagssitzung am 8. Juni 2012 ist in dieser Angelegenheit relativ wenig geschehen.
Wenn Sie, Herr Bönisch, die Frage der Bilanz ansprechen, dann ist es schon verwunderlich, dass die Landesregierung nach wie vor sprachlos ist, wenn den Kommunen aus dem Bedarfsausgleich die Kosten erstattet werden sollen, die die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf eigentlich als
unbegründet abgewiesen hatte, nämlich die Kosten für die Software und für die Unterhaltung der Hardware.
Zu den umstrittenen Fragen der Vergleichbarkeit, der Transparenz und der politischen Steuerung schwiegen die Vertreter der Landesregierung und der Koalition ebenso wie zur Bewertung des Anlagevermögens, zu Problemen der Haushaltskonsolidierung und der Ermittlung der kommunalen Finanzausstattung - nicht nur wenn es um die Abschreibungspraxis in den Kommunen geht.
Die Stellungnahme des Pilotkreises Mansfeld-Südharz zum Finanzausgleich unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit, sich den mit der Einführung der Doppik entstandenen Herausforderungen zu stellen.
Es ist auch nicht ganz richtig, wenn Sie sagen, dass beide kommunalen Spitzenverbände alles hervorragend gefunden hätten. Nein, Herr Theel hat zum Beispiel ausgeführt, dass in der Tat große Schwierigkeiten hinsichtlich der herangezogenen Statistik bestünden und dass diese Problematik mit Blick auf das FAG besonders deutlich werde. Hierbei kann man nun einmal nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen.
Wir hätten uns gewünscht, dass es eine klare Aussage des Landes dazu gibt, wie dann der Finanzausgleich, den wir demnächst behandeln werden, tatsächlich finanziell abgebildet werden kann, statt anhand von Rechenbeispielen etwas vor und zurück, hoch und runter zu rechnen, die letztlich diese Vergleichbarkeit nicht hergeben.
- Sie haben doch gesagt, die kommunalen Spitzenverbände hätten angeblich nichts kritisch gesehen. Das ist richtig falsch.
Neben einer vorläufigen Kosten-Nutzen-Bewertung sollte gegebenenfalls auch der nötige Handlungsbedarf sowie die möglichen Handlungsstrategien des Landes gegenüber den Kommunen bei der Bewältigung der noch vorhandenen Probleme und der Klärung noch offener Fragen dargestellt werden.
Notwendig ist eine offene Diskussion, die ein nachsteuerndes Eingreifen der Landespolitik ermöglichen könnte - so heißt es in dem im Juni 2012 vorgelegten Antrag meiner Fraktion.
Im fachlich zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport verweigerten sich die Vertreter der Koalition dieser Notwendigkeit. Mit ihrer Mehrheit legen sie dem Hohen Haus eine Beschlussempfehlung vor, mit der die Landesregierung um einen Erfahrungs
bericht gebeten werden soll, nicht zum SanktNimmerleins-Tag, aber doch viel zu spät, nämlich erst zum Ende des übernächsten Jahres, also 2014.
Nehmen Sie den Landtag doch einfach einmal mit. Das wäre doch eine Möglichkeit gewesen, bei der sich der Landtag in diesen Prozess mit einbringen könnte. Es geht schließlich um die Basis unseres Landes, nämlich um die Kommunen.
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit sollten nach dem Willen der Fraktion DIE LINKE gemeinsam Vor- und Nachteile auf dem weiteren Weg abgewogen werden. Doch daran scheinen Sie kein Interesse zu haben. Sie lassen die Kommunen erst einmal ins Wasser gehen und stellen nachträglich fest, ob sie schwimmen können oder nicht.
Wie bedauerlich, insbesondere für die kommunale Familie. Meine Damen und Herren, es wird Sie daher nicht verwundern, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport unter diesen Umständen die Zustimmung meiner Fraktion nicht erhalten wird.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie gesagt, die Einführung der Doppik soll zum 1. Januar 2013 erfolgen. Wenn wir diesen Tagesordnungspunkt gestern Abend behandelt hätten, wie es ursprünglich vorgesehen war, hätte ich zur gleichen Zeit eigentlich zu einer Veranstaltung gehen sollen, zu der meine Heimatgemeinde eingeladen hat, nämlich zur Unterrichtung der Stadträte und der Ortschaftsräte zur Einführung der Doppik, die in der Gemeinde zum 1. Januar 2013 erfolgt.
Wenn Sie die genannten Zahlen heranziehen, dass bisher erst 33 Kommunen die Doppik eingeführt haben, aber berücksichtigen, dass nur 38 Kommunen die Ausnahmegenehmigung beantragt haben, dann heißt das, dass alle restlichen Kommunen zum 1. Januar 2013 die Umstellung vornehmen werden. Das bedeutet, dass mit Beginn des Jahres 2013 ca. 80 % unserer Kommunen die Doppik eingeführt haben werden. Das ist die eigentlich wichtige Zahl, nicht die 33 Kommunen, die sie bisher genannt haben.
Die Einführung ist sehr intensiv von den kommunalen Spitzenverbänden und vom Innenministerium begleitet worden, wie es dargestellt worden ist. Die
Abgeordneten unter uns, die Mitglied in einem Stadtrat oder in einem Kreistag sind, werden über ihren Kreistag die dicke Handlungsempfehlung zur Einführung der Doppik erhalten haben. Diese liegt den Kreistagen schon seit ungefähr anderthalb Jahren vor. Damit können und sollen sich die kommunalen Parlamente auf die Einführung der Doppik vorbereiten.
All die Probleme, die Sie genannt haben und die im Innenausschuss angesprochen worden sind und zu denen es auch einen intensiven Austausch zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Innenministerium gibt, sind natürlich auch Probleme der Umstellung. Immer dann, wenn etwas Neues eingeführt wird, gibt es Probleme der Umstellung.
Das hat auch die von Ihnen, Herr Grünert, zitierte Studie der Universität Hamburg dargelegt. Sie haben den gleichen Artikel gelesen wie ich. Er war in der letzten Ausgabe der Zeitschrift „Kommunal 21“. Aber man darf aus dem Artikel nicht nur das herauslesen, was einem genehm ist, sondern man muss den gesamten Artikel lesen.
Die Überschrift heißt nämlich „Mehr Nutzen als Kosten“. Die Universität Hamburg hat für diese Studie 1 000 Kommunen in der gesamten Bundesrepublik angeschrieben. Die Rücklaufquote betrug 42 %. Das ist ein gutes statistisches Ergebnis, auf dessen Basis man eine Auswertung vornehmen kann. Die Kämmerer in den Kommunen, die angefragt wurden, erachten die Einführung der Doppik mehrheitlich als sinnvoll.
Wenn wir es in unserem Antrag darauf reduziert haben, dass wir eine weitere Berichterstattung im Landtag im Jahr 2014 haben wollen, dann ist es eben der Erfahrungsbericht zur Umstellung im Jahr 2013, also über die zwei Jahre, die jetzt betrachten werden.
Sie müssen dann aber auch Ihren ursprünglichen Antrag genau nehmen; denn Sie wollten diese Kosten-Nutzen-Bewertung. Mein Kollege ist schon darauf eingegangen, dass das so nicht möglich ist. Sie wollten die entstandenen Kosten aufgelistet haben. Das ist in den Antworten auf Kleine Anfragen bereits erfolgt. Dazu haben Sie Kleine Anfragen gestellt. Es hat im Innenausschuss einen Selbstbefassungsantrag dazu gegeben.
All diese Fragen, die Sie in diesen Antrag hineingepackt haben, sind in der Zwischenzeit beantwortet worden. Deshalb können wir den ursprünglichen Antrag reduzieren auf das, was wir in der Beschlussempfehlung formuliert haben. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Danke schön.
Danke sehr, Frau Schindler. - Damit ist die Beratung beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 6/1592. Das ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Landesrichtergesetzes