Protokoll der Sitzung vom 16.11.2012

Eine dieser Grundlagen ist die Empfehlung des Landes für Raumkapazitäten in den Schulen. Für die Grundschulen werden derzeit 1,2 Räume pro Klasse und für die weiterführenden Schulen 1,5 Räume pro Klasse empfohlen. Danach richten die Kommunen ihre Planungen aus, auch die Anträge, die sie für den Bau etc. einreichen.

Meine Information ist, dass Inklusion dabei keine Rolle spielt. Wir alle wissen, dass man für inklusive Bildungsangebote nicht die Rampe, sondern auch kleinere Räume zur Verfügung haben muss, um sich zurückziehen zu können, Lerngruppen zu bilden etc. Das meinen wir auch mit dem, was in unserem Antrag steht.

Das heißt, die Empfehlungen des Landes könnten den Ansprüchen der inklusiven Bildung und des gemeinsamen Unterrichts entgegenstehen. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen plant auch die Kommune im Rahmen der Schulentwicklungsplanung. Wenn wir diese Punkte jetzt nicht in der Schulentwicklungsplanungsverordnung berücksichtigen, dann frage ich Sie, wann es passieren soll. Die Schulentwicklungsplanung steht demnächst an.

In meiner Funktion als kommunaler Vertreter kann ich nur sagen - -

Entschuldigung, Herr Kollege. Das, was die Geschäftsordnung bei Zwischenfragen zeitlich vorgibt, ist um ein Vielfaches überschritten.

Entschuldigung. - Sie haben mein Problem verstanden. Sagen Sie mir, wo es passieren soll, wenn es nicht in der Schulentwicklungsplanungsverordnung erfolgt.

Ich denke, wir müssen dabei ein paar Dinge unterscheiden. Das eine sind Neubauten; das andere ist Bauen im Bestand, Renovierung. Wir müssen auch dem Schulträger, gerade was die Profilbildung der Schule angeht, einiges abverlangen, nämlich dass er das Profil der Schule auch in einem Raumkonzept umsetzt. Das kann bis hin zu Hauswirtschaftsräumen, bei der Einrichtung von Ganztagsschulen zu Speiseräumen, Bewegungsmöglichkeiten, Rückzugsmöglichkeiten usw. gehen. Es ist eine ganze Menge, was zu berücksichtigen ist und in der Regel von den Schulträgern auch baulich untersetzt wird. Das heißt, wir haben viel mehr als Inklusion.

Aber ich stimme Ihnen darin zu, dass wir bei der Inklusion in der Tat über die Möglichkeit der Klassenteilung, der Gruppenbildung, über Förderunterricht usw. nachdenken und dass deshalb die Raumstruktur eine ganz wichtige Frage ist. Aber ich glaube, dass es falsch ist, das mit der Schulentwicklungsplanungsverordnung so eng zu verknüpfen.

Ich glaube aber auch, dass es dabei Beziehungen gibt. Das wird auch damit zusammenhängen, ob wir es schaffen, uns im Ausschuss beispielsweise auch über die Standorte von Förderschulen zu verständigen. Auch in dieser Hinsicht müssen wir in die Zukunft schauen. Wir müssen klären, was mit Förderschulen geschehen soll, ob sie vielleicht auch Standorte für allgemeinbildende Schulen werden könnten und diese dorthin umziehen könnten.

Diese Dinge müssen aber insbesondere vor Ort mit dem Träger diskutiert werden. Darauf muss das Hauptaugenmerk gelegt werden. Wir werden es gern landesseitig unterstützen. Deswegen wollen wir die Handreichung erneuern. Aber, wie gesagt, wir schaffen es nur schrittweise, Stück für Stück.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Fragen gibt es nicht. - Wir fahren in der Debatte fort. Für die Fraktion der CDU spricht nunmehr Frau Abgeordnete Gorr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, im Vorfeld meines Redebeitrages einen Blick auf den derzeit in der Bearbeitung befindlichen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werfen zu können.

In meiner Landtagsrede vom 24. Februar 2012 habe ich bereits darauf aufmerksam gemacht, dass

alle Lebensbereiche vom Landesaktionsplan berührt sind und ihre Entsprechung in den einzelnen Ressorts unserer Landesregierung finden. Damit habe ich seinerzeit deutlich machen wollen, dass der Landesaktionsplan auch finanzielle Auswirkungen nach sich zieht, die in den Haushaltsplänen des Landes, der Landkreise und Kommunen ihre Untersetzung finden sollten und müssen, und dass es ebenso neue gesetzliche Regelungen oder Verordnungen wird geben müssen, um die Umsetzung des Landesaktionsplans voranzutreiben bzw. zu gewährleisten.

Als behindertenpolitische Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen haben wir in unserem Alternativantrag vom Januar 2012 den Bericht zum Landesaktionsplan in fast allen Ausschüssen dieses Hohen Hauses gefordert. Wir wollten damit erreichen, dass die Ministerien in den Ausschüssen ihre Mitwirkung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Ausdruck bringen.

Allein die heutige Rednerkonstellation von Kultusministerium und MLV zeigt die ressortübergreifende Bedeutung des in dem Antrag aufgeworfenen Problems, die Inklusion und Barrierefreiheit beim Schulbau und bei der Ausstattung von Schulanlagen zu beachten, was letztlich auch Auswirkungen auf die mittelfristige Schulentwicklungsplanung und andere Regelungen hat.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Aus diesem Grund haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Antrag in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Bildung und Kultur, für Inneres und Sport sowie für Landesentwicklung und Verkehr zu überweisen, wo sie sicherlich zeitnah behandelt werden.

Die weiteren Schritte können dort festgelegt werden, sofern sie nicht ohnehin schon ihren Niederschlag in den anstehenden Regelungen der Landesregierung gefunden haben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Gorr. - Als Nächste spricht in der Debatte für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Professor Dr. Dalbert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten in mehreren Debatten schon den Punkt, dass die bauliche Gestaltung und die sächliche Ausstattung von Schulräumen eine der tragenden Säulen der Inklusion ist. Ich bin der Fraktion DIE LINKE für ihren Antrag überaus dankbar, der noch einmal den Scheinwerfer auf dieses Problem richtet.

Ich bin ihr auch deshalb dankbar, weil ich Anträge gut finde, bei denen ich etwas lernen kann. Das

war bei dem Antrag der Fall. Er gibt nämlich Anlass, sich mit der einen oder anderen Verordnung näher zu befassen.

Wenn man über die bauliche Ausstattung von Schulen spricht, dann hört man oft - wir haben es heute auch vom Herrn Minister gehört; zwar differenzierter, aber im Kern auch so, wie man es manchmal etwas platter hört -: Na ja, das ist ja alles in der Bauordnung geregelt. § 49 besagt ja etwas zum barrierefreien Bauen bei Schulen. Das Problem sei nur die Umsetzung, dass etwa in Schulen oder in anderen Gebäuden des Bildungswesens auch tatsächlich barrierefrei gebaut wird. Wir kennen ja die Probleme bei den Universitäten usw. Insofern ist das vordergründig erst einmal ein schönes Argument.

Aber wenn man sich dann die Bauordnung ansieht, dann ist es eben nicht so, wie Sie, Herr Minister, es hier dargestellt haben. In § 49 der Bauordnung steht korrekt barrierefreies Bauen in einer Begriffsdefinition aus dem Jahr 2005. Das bedeutet Barrierefreiheit im Sinne von Gangbreiten, von Treppenbreiten, von Lifteinbauten oder auch der Größe von Toilettenräumen.

Wir haben heute einen ganz anderen Begriff von Barrierefreiheit. Das wurde in den verschiedenen Redebeiträgen schon angesprochen. Es geht nicht nur darum, dass diese klassische Barrierefreiheit gewährleistet ist. Mit Inklusion ist natürlich mehr gemeint.

Wenn wir uns einmal klassische Behinderungen ansehen, dann stellen wir fest, dass wir zum Beispiel auch Schülerinnen und Schüler haben, die hörbehindert sind. Damit kommen wir zu der Frage der akustischen Gestaltung von Schulräumen. Es tut sicherlich auch anderen Schülerinnen und Schüler gut, wenn eine gute Akustik gewährleistet ist. Es ist auch bei der neuen Didaktik von großer Bedeutung, dass in den Räumen eine bestimmte Akustik gewährleistet ist.

Es geht hierbei beispielsweise auch um sehbehinderte Schüler. Dazu gehört nicht nur die Beschriftung mit Blindenschrift in den Gebäuden. Vielmehr beschäftigt sich heute eine ganze Architektursparte damit, wie man neu zu bauende Gebäude so gestaltet, dass man die Wege gut finden kann, so möchte ich es einmal umschreiben. Dazu könnte man viel sagen.

Mit Blick auf die klassischen Behinderungen, die tatsächlich baulicher Veränderungen bedürfen, gibt es enorme Entwicklungen. An dieser Stelle spielt die Ausstattung, beispielsweise mit barrierefreien Computern, noch keine Rolle.

Angesichts des Umstandes, dass es eine Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist, finde ich den Antrag der Linksfraktion, sich Anträge und Verordnungen genau anzusehen, gut. Es wäre natürlich schön, wenn die Bauordnung des Landes Sach

sen-Anhalt in § 49 tatsächlich eine Überarbeitung erfahren würde, die nicht mehr nur die Barrierefreiheit, sondern inklusives Bauen in den Blick nehmen würde.

Herr Minister, es ist richtig, dass die Schulen in Abstimmung mit ihren Schulträgern eine Profilbildung vorantreiben sollen und dass dies auch bauliche Ausgestaltungen zur Folge hat. Ich hoffe jedoch, dass wir uns hier im Hause darin einig sind, dass Inklusion kein Merkmal der Profilbildung ist; denn inklusiv sollten alle Schulen sein.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Sie sprechen in Ihrem Antrag zudem die Schulentwicklungsplanung an. Darüber werden wir noch ausführlich debattieren. Ich denke, in diesem Zusammenhang wird das Thema Förderschulen und Förderschulzentren noch einmal ein ganz wichtiger Punkt sein.

Ich denke aber auch, wenn man die Rechtsverordnungen im Sinne Ihres Antrages durchgeht, ist die mittelfristige Schulentwicklungsplanung hierbei auch bedeutsam - Sie haben das bereits angesprochen -, weil darin Raumfaktoren genannt werden, die massive Auswirkungen auf die Schulbauplanung haben. Am Ende haben sie auch massive Auswirkungen auf den Haushalt der Schulträger, die die Schulen planen.

Ich bin auf eine interessante Debatte im Ausschuss gespannt, weil mich beispielsweise die Berechnungen interessieren, die hinter diesen Raumfaktoren stehen. Sie gehen auf die Gesamtbedarfe von Schulen zurück. Zudem interessieren mich die Fragen, wie sich dies im Blicklicht der Inklusion darstellt, wie eine derartige Berechung aussieht und welcher Raumfaktor dabei herauskommt. Das finde ich überaus spannend.

Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen. Herr Höhn, ich fand Ihre Einbringungsrede ganz interessant: In Ihrem Antrag sprechen Sie von sogenannten Klassenteilern, allerdings haben Sie davon in Ihrer Einbringungsrede nicht mehr gesprochen.

Die Klassenteiler sind nur indirekt mit dem Schulbau verbunden. Ich sage „indirekt“; denn je größer die Klassen sind, desto größer müssen die Räume sein. Insofern hat es natürlich etwas damit zu tun, aber sie sind nur indirekt damit verbunden. Aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie es in Ihren Antrag aufgenommen haben.

Ich habe das einmal mit Blick auf die Grundschulen nachgelesen. Wenn in einer Klasse Kinder mit Förderbedarf sind, dann steht diesbezüglich sehr viel über den zusätzlichen Lehrerbedarf, aber zum Klassenteiler steht darin, wenn ich das richtig lese, wenig.

Mit Blick auf die Sekundarschulen ist eine Aussage zu finden, die ich sehr erhellend fand. Darin steht nämlich, dass Kinder mit Förderbedarf nicht in

Klassen unterrichtet werden sollen, die die Höchstklassenstärke erreicht haben.

Wenn das so wäre, dann müsste man die Klassenstärke um die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf reduzieren. Die Höchstklassenstärke beträgt 28 Kinder. Wenn in einer Klasse ein Kind mit Förderbedarf unterrichtet wird, dann reduziert sich die Klassenstärke auf 27 Kinder. Man muss darüber debattieren, ob dies ein guter Weg ist, Klassenteiler zu bestimmen.

An dieser Stelle werden wir - das möchte ich auch sagen - eine spannende Diskussion führen, weil ich nicht sicher bin - ich möchte das als offene Frage und als Anstoß für eine Debatte verstanden wissen -, ob der Klassenteiler hierbei entscheidend ist, also 28 oder 27 Kinder, oder ob nicht die personelle Ausstattung entscheidender ist. Es stellt sich beispielsweise die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, wenn zwei Personen mit einer Klasse arbeiten. Darüber müssen wir diskutieren.

Ich finde, dies ist eine sehr spannende Debatte, weswegen ich Ihnen durchaus dankbar bin, dass Sie die Thematik Klassenteiler in den Antrag aufgenommen haben, obwohl er nur indirekt mit dem Bauen verbunden ist.

Vor diesem Hintergrund ist das ein sehr hilfreicher Antrag. Deswegen werden wir diesem Antrag auch sehr gern zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Es gibt keine Frage. - Wir fahren in der Debatte fort. Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD der Kollege Bergmann.

Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich finde es sehr interessant und spannend, zu diesem Thema reden zu dürfen.

Herr Höhn, zu den grundsätzlichen Aspekten der UN-Behindertenrechtskonvention, die Sie in Ihrer Einbringungsrede genannt haben, müssen wir uns wirklich nicht streiten. Bei diesen Fragen ist die Fraktion der SPD bei Ihnen.

(Unruhe)