Wir haben das bereits zweimal geübt und als Modell erprobt. Wir wollen weiter proben und üben. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass zu der heutigen Fragestunde keine Kleinen Anfragen in schriftlicher Fassung vorliegen, sondern lediglich die bekannten Formulare. Bislang liegen insgesamt zehn Formulare vor, ein gelbes und neun
blaue. In dieser Reihenfolge werde ich sie jetzt abarbeiten. Als Erstes behandeln wir Themen der Landesregierung.
- Seien Sie bitte so nett und geben Sie den Fragestellern und den Antwortenden die Chance, gehört zu werden.
- Nun sind es elf Fragen. - Die erste Frage stellt die Kollegin Wicke-Scheil von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie betrifft den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz im Land Sachsen-Anhalt. Auf die Frage wird Herr Minister Bischoff antworten. - Frau Wicke-Scheil, stellen Sie bitte Ihre Frage.
Herr Präsident, ich beziehe mich auf den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Versorgungsstrukturgesetz. In § 3 wird das gemeinsame Landesgremium benannt, allerdings fehlen dort meiner Ansicht nach die Universitäten. Sie werden lediglich unter § 4 - Sachverständige - genannt und haben kein Stimmrecht im gemeinsamen Landesgremium.
Allerdings gibt es seit Mai dieses Jahres die erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte in der Bundesratsdrucksache 862/11. Diese nimmt Bezug auf den Zusammenhang zwischen der Ausbildung von Ärzten und dem Versorgungsstrukturgesetz.
Meine Frage lautet: Wäre es unter dem Aspekt, dass die Ausbildung der Ärzte eine besondere Bedeutung bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewinnt, nicht sinnvoll, die Universitäten an dem gemeinsamen Landesgremium zu beteiligen? - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Bundesversorgungsgesetz schreibt vor, wer zwingend in diesem Gremium vertreten sein muss: die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft. Wir wollen - das hatte ich in der Rede deutlich gemacht -, dass dieses Gremium, weil es ein beratendes Gremium ist, das Empfehlungen ausspricht, möglichst klein gehalten wird.
Zu den bereits genannten Einrichtungen sollen die Ärztekammer, die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, die kommunalen Spitzenverbände und
die für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der chronisch Kranken zuständigen Vertreter hinzukommen. Damit bleibt dieses Gremium klein.
Bei bestimmten Fragestellungen, die in diesem Gremium zur Sprache kommen, sollen und können auch andere Einrichtungen an den Sitzungen teilnehmen. Diese Einrichtungen werden dann hinzugerufen.
Unsere Meinung ist: Wenn man diese Diskussion weiterführen würde - ich habe diese Diskussion bereits geführt -, dann würde dieses Gremium auf mehr als 20 Personen anwachsen; denn es gibt noch viel mehr Einrichtungen, die daran teilnehmen würden. Ein solches Gremium wäre dann nicht mehr arbeitsfähig.
Wir wollen ein kleines Gremium, das zu bestimmten Themen auch andere Einrichtungen wie Universitäten und Einrichtungen, die mit der ärztlichen Versorgung zu tun haben, beteiligen kann. So ist es vorgesehen. So handhaben es auch andere Bundesländer.
Zu der Bundesratsdrucksache und zu der Approbationsordnung kann ich momentan keine Ausführungen machen; diese liegt mir jetzt nicht vor.
Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor Herr Gallert dem Ministerpräsidenten seine Frage stellen darf und kann, begrüßen wir gemeinsam ganz herzlich Damen und Herren der Euro-Schule Magdeburg. Herzlich willkommen!
Herr Gallert, Sie haben das Wort. Stellen Sie Ihre Frage zur Unterstützung der Thüringer Mindestlohninitiative.
Herr Haseloff, wir haben im Landtag einen Beschluss zur Unterstützung der Thüringer Mindestlohninitiative im Bundesrat gefasst. Dieser wurde durchaus unterschiedlich interpretiert.
Nun haben wir erfahren, dass die Landesregierung in den entsprechenden Ausschuss des Bundesrates einen Antrag eingebracht hat, der einen gesetzlichen Mindestlohn, der nach Branchen und nach Regionen differenziert wird, gefordert hat. Dazu muss es in der Kommission mindestens eine Zweidrittelmehrheit geben. Dies ist allerdings etwas deutlich anderes als das, worüber wir hier diskutiert haben.
Sie sind danach in der Öffentlichkeit befragt worden und haben gesagt: Die Regierung will sich ihre Meinung endgültig bilden. Das ist noch nicht passiert. - Ich möchte Sie fragen, wie weit die Mei
nungsbildung der Regierung zur Thüringer Mindestlohninitiative fortgeschritten ist und welche nächsten Schritte dazu Sie im Bundesrat planen.
Das übliche Verfahren läuft so, dass die einzelnen Ressorts, die eine Ausschussbehandlung im Bundesrat zu begleiten haben, ihre jeweiligen Anträge stellen. Das ist erfolgt. Der federführende Ausschuss im Bundesrat ist der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik; dort ist dieser Tagesordnungspunkt noch nicht aufgerufen worden.
Wenn es dort ein entsprechendes Votum gibt und dieses in Richtung Plenarsitzung auf den Weg gebracht wird, ist logischerweise, bevor der Bundesrat darüber zu befinden hat, eine Kabinettsbefassung üblich. Diese wird in Vorbereitung der jeweiligen Bundesratssitzung durchgeführt. Dort wird es dann auch zu einer abschließenden Positionierung zu dem dann vorliegenden Vorschlag aus dem federführenden Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik kommen.
Das ist das übliche Verfahren und das arbeiten wir ab. Damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Landesregierung wird sich dann entsprechend dem Landtagsbeschluss eindeutig positionieren.
Sie sagten, es gebe eine abschließende Beratung in dem Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Die Frage ist, ob es vor dieser abschließenden Beratung im Ausschuss - im Normalfall ist dies die letzte Möglichkeit, inhaltlich etwas zu beeinflussen - eine Abstimmung innerhalb der Landesregierung gibt oder ob die Position der Landesregierung diejenige ist, die im Wirtschaftsausschuss eingenommen worden ist.
Ich wiederhole: Es wird eine Positionierung der Landesregierung bezogen auf die Bundesratsbefassung geben, also in Vorbereitung auf das Plenum. Auf dem Weg dorthin gibt es dazu Ausschussberatungen. Nach dem Ressortprinzip stellt jedes Ressort in diesem Zusammenhang Anträge in der Intention des durch den Landtag erteilten Auftrages. Es kann hierbei durchaus Modifikationen und unterschiedliche Schwerpunkte geben.
Der federführende Bundesratsausschuss ist - ich wiederhole das - der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik. Aus diesem Ausschuss wird es ein Votum in Richtung des Plenums geben. Wenn dieses vorliegt, hat die Landesregierung die Möglichkeit, sich abschließend zu positionieren, auch unter Berücksichtigung der vielen, vielen Formulierungsvarianten, die es, wie man sich denken kann, gibt. Bisher ist dieser Tagesordnungspunkt im zuständigen Ausschuss des Bundesrates nicht behandelt worden.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es nun so handhaben, dass ich jeweils den Fragesteller aufrufe und den nächsten Fragesteller bereits in den Stand-by-Modus versetze, damit die Schrecksekunden verringert werden.
Als Nächste wird die Kollegin Lüddemann zum Thema Schuldneratlas 2012 den Sozial- und/oder den Bildungsminister befragen. Vielleicht formuliert sie das in ihrer mündlichen Fragestellung etwas deutlicher. Danach stellt Frau Dr. Paschke zum Thema Arbeitsgruppe Lehrerbedarf eine Frage an den Finanzminister. - Bitte schön, Frau Kollegin Lüddemann.
In der letzten Woche ist der Schuldneratlas 2012 von Creditreform vorgelegt worden. Ich fand die darin enthaltenen Zahlen relativ erschreckend. Sachsen-Anhalt hat den bundesweit größten Anstieg der Zahl der Schuldnerinnen und Schuldner zu verzeichnen. Sachsen-Anhalt weist bundesweit die höchste Zahl an unter 30-Jährigen auf, die verschuldet sind.
Ich frage die Landesregierung, in persona Herrn Bischoff und Herrn Dorgerloh: Wie bewerten Sie diese Zahlen und was wollen Sie aus Ihren Ressorts heraus dafür tun, dass die Anzahl der Schuldner sinkt? Wie wollen Sie mit diesen Menschen umgehen und welche Hilfe können Sie ihnen anbieten?
Ich lege die Reihenfolge mit Blick auf das Alter und das Alphabet fest: zuerst Herr Minister Bischoff. Bitte.
Zweitens. Es gibt Schuldnerberatungsstellen im Land. Wir wissen, wie sich die Situation in Sachsen-Anhalt darstellt. Das Kabinett hat die Insolvenzberatungsverordnung um ein Jahr verlängert, und zwar deshalb - diese Information habe ich auch dem Kabinett gegeben -, weil wir in der Diskussion über die Zukunft der Beratungslandschaft und der integrierten Beratung im Ausschuss noch nicht weiter vorangekommen sind. Der Landtag hatte den Auftrag erteilt, dies gemeinsam mit dem Sozialausschuss zu erarbeiten.
Wir hoffen, dass wir im Frühjahr zu einer abschließenden Auffassung dazu kommen, wie wir weiter vorgehen. Um die Insolvenzberatungsstellen am Leben zu erhalten, ist diese Insolvenzordnung um ein Jahr verlängert worden, sonst wäre sie jetzt ausgelaufen.
Bei jungen Leuten hilft am besten Aufklärung - dazu wird der Kultusminister Herr Dorgerloh sicherlich noch etwas sagen -, Aufklärung darüber, wie man mit Geld umgeht, sowohl in der Schule als auch in den Einrichtungen. Die Verführung ist heute groß, und man kann schnell dazu verführt werden, sich zu etwas zu verpflichten, das man später eventuell nicht zurückzahlen kann. Aufklärung ist das Allerbeste, was man tun kann.