Ich gebe an dieser Stelle zu, dass auch ich heute noch keine Berechnungslösung habe. Deswegen wollen wir zunächst in fachliche Gespräche zu diesem Thema mit einer überschaubaren Zahl von Experten eintreten und dann die weiteren Schritte besprechen.
Auch 2013 wird also wieder ein Jahr der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen-Anhalt sein - wie schon so viele Jahre in der Geschichte des Landes. Das wird erneut anspruchsvoll, aber ich freue mich darauf. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Erben. - Ich darf Gäste begrüßen: Inzwischen haben auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Trudeau-Gym
Als Nächster spricht in der Debatte für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Weihrich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Diskussion im September hatte ich hervorgehoben, dass der Gesetzentwurf zum FAG ein Schritt in die richtige Richtung darstellt; dazu stehe ich immer noch. Aber letztlich ist es leider nur ein sehr kleiner Schritt geworden. Ich sage hier deutlich: Mit etwas gutem Willen der Koalitionsfraktionen wären wir deutlich weiter vorangekommen.
Die Koalition reklamiert für sich laut Pressemitteilung der Kollegen Barthel und Erben, das FAG sichere die Leistungsfähigkeit der kommunalen Familie ab. Bei genauerem Blick erkennt man aber, dass tatsächlich das Gegenteil der Fall ist. Das neue FAG zementiert und verschärft die ohnehin schon vorhandenen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen und benachteiligt die steuerschwachen Kommunen.
So rühmt sich die Koalition, durch die Änderung im Finanzausschuss die Kosten des Bevölkerungsrückgangs berücksichtigt zu haben. Aber eine ehrliche Berücksichtigung der Remanenzkosten wäre nur über eine Erhöhung der Ausgleichsmasse möglich gewesen. Nun werden die Remanenzkosten zwar berücksichtigt, gleichzeitig aber die bislang einbezogenen Defizite bei den kostenrechnenden Einrichtungen nicht mehr als Bedarf anerkannt. Ich muss hier sagen: Es handelt sich durchaus um ein findiges Manöver, aber letztlich geht der Rechentrick zulasten der Kommunen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Frau Feußner, CDU: Dazu gibt es ein Urteil! - Herr Barthel, CDU: Wir haben einen Rechtsstaat, Herr Weihrich!)
- Warten Sie eine Sekunde! - Denn eine volle Kostendeckung ist schon aus rechtlichen Gründen an vielen Stellen gar nicht möglich.
Bei mancher kostenrechnenden Einrichtung scheidet eine volle Kostendeckung schon deshalb aus, weil die Entgelte dann eine unvertretbare Höhe erreichen und große Benutzergruppen ausschließen würden, zum Beispiel bei der Nutzung von Bädern.
Ich möchte hier auch hervorheben, dass uns das Landesverfassungsgericht mitnichten einen Auftrag zum Abzug dieser Defizite gegeben hat. Es hat vielmehr lediglich festgestellt, dass es nicht verfassungswidrig wäre, die Defizite zu streichen. Das bedeutet aber nicht, dass man das gleich so im Verhältnis 1 : 1 umsetzen muss. Ich denke, es ist extrem fragwürdig, den Wortlaut des Urteils isoliert aus dem Zusammenhang zu nehmen; denn am Finanzbedarf der Kommunen ändert sich ja nichts.
Ich sage hier deutlich: Der richtige Weg wäre gewesen, über die Kommunalaufsicht höhere Einnahmen - so sie denn rechtlich möglich sind - durchzusetzen und damit die Einnahmen der kommunalen Familie insgesamt zu erhöhen. Mit der jetzigen Methode werden nur die Kommunen bestraft, die sich schon um möglichst hohe Einnahmen bemühen.
Am Rande sei angemerkt: Remanenzkosten entstehen zwar auch in der Kernverwaltung, weil die Anzahl der Bediensteten nicht im Gleichschritt mit dem Bevölkerungsrückgang zurückgeführt werden kann, aber vor allem entstehen sie in den kostenrechnenden Einrichtungen, zum Beispiel in kommunalen Eigenbetrieben.
Wenn nun die Landesregierung in der vorgesehenen Art und Weise die Remanenzkosten berücksichtigt, gleichzeitig aber die Quellen der Kosten einfach ausblendet, dann ist es ein Nullsummenspiel oder, anders ausgedrückt, schlicht Augenwischerei.
Es gibt noch weitere Kritikpunkte bei dem Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft der Kommunen, der durch die Landesverfassung vorgesehen ist. Die Finanzausgleichsumlage mit einem Satz von 10 % und einem Volumen von 15 Millionen € kann ihren Zweck nicht einmal ansatzweise erfüllen. Auch darauf hatte ich im September bereits hingewiesen. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, den Satz für die Ausgleichsumlage deutlich zu erhöhen. Ich halte das für unverzichtbar, um einen effektiven horizontalen Finanzausgleich zu erreichen, meine Damen und Herren.
Ähnliches gilt für die deutlich aufgestockte besondere Ergänzungszuweisung für die Kreisstraßen. Aus unserer Sicht ist die hohe Zuweisung von knapp 23 Millionen € nicht gerechtfertigt; denn Sonderbedarfe gibt es an vielen Stellen, zum Beispiel in Kurorten, in denen viele Menschen, die nicht in diesen Orten wohnen, Infrastruktureinrichtungen nutzen, oder im sozialen Bereich, vor allem in den Ballungsräumen. Es handelt sich hier letztlich nur um einen abgewandelten Dünnbesiedlungszuschlag. Ein Fakt ist aber: Fläche allein führt nicht zu höheren Bedarfen. Das haben die Gutach
Außerdem profitieren infolge der Berechnungsmethode tendenziell reiche Landkreise wie der Bördekreis. Warum nun also gerade die Kreisstraßen mit einer so hohen Ergänzungszuweisung bedient wurden, erschließt sich mir nicht. Ich denke, hier wurde wahrscheinlich nur dem Druck des für Straßenbau zuständigen Ministers nachgegeben,
(Starker Beifall bei den GRÜNEN - Unruhe bei der CDU und bei der SPD - Herr Schrö- der, CDU: Was soll denn das? - Herr Leim- bach, CDU: Oh nö! - Weitere Zurufe von Frau Niestädt, SPD, von Herrn Erben, SPD, und von Minister Herrn Webel - Herr Borg- wardt, CDU: Haben Sie das nötig? - Herr Schröder, CDU: Über das FAG Vorteilsnah- me im Amt vorzuwerfen, nein!)
Wir möchten, dass die Mittel über die Schlüsselzuweisungen verteilt werden und damit vordringlich in die Kreise fließen, die sie tatsächlich am dringendsten brauchen.
Noch einige Worte zur Verteilung der Investitionspauschale, die nach wie vor nach Fläche und Einwohnerzahl erfolgen soll. Wir haben beantragt, die Investitionspauschale wieder wie früher nach der Steuerkraft zu verteilen. Denn die Mittel fehlen vor allem in den Kommunen, die nur über die Investitionspauschale dringend notwendige Investitionen auf den Weg bringen konnten. Wir müssen auch diesen Kommunen eine Perspektive für Investitionen eröffnen. Deswegen halte ich es für notwendig, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, meine Damen und Herren.
Kritikwürdig ist auch die Entnahme von Mitteln aus dem Ausgleichsstock für die Mehrkosten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ich denke, es ist eindeutig, dass es sich hier um höhere Bedarfe handelt, die aufgabenbezogen zu ermitteln und angemessen in der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen sind. Der Ausgleichsstock hat völlig andere Aufgaben und darf dafür nicht in Anspruch genommen werden, meine Damen und Herren.
Beim Ausgleichsstock bin ich bei einem weiteren wichtigen Punkt, nämlich beim Abbau der Altdefizite. Statt die Entschuldung bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen, soll auch für das geplan
Es liegt auf der Hand, meine Damen und Herren, dass mit den bisher vorliegenden Vorschlägen eine wirksame Entschuldung der Kommunen nicht erreicht werden kann. Stattdessen wird versucht, mit dem Programm Stark IV in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung hineinzuregieren.
Ziel aller Bestrebungen muss aber das Gegenteil sein. Die demokratisch legitimierten Gremien in den Kommunen müssen wieder eigenständig handeln können, oder mit anderen Worten: Die kommunale Selbstverwaltung und die lokale Demokratie müssen wiederhergestellt werden.
Weitere Kritikpunkte, auf die ich hier aus Zeitgründen nur kurz eingehen kann: Meine Fraktion schlägt vor, einen Korrekturfaktor einzuführen, der greift, wenn die tatsächlichen Steuereinnahmen in den Kommunen nicht den Annahmen der Steuerschätzung entsprechen. Besonders mit Blick auf die unsicheren Konjunkturaussichten für das Jahr 2014 wäre dieser Faktor notwendig gewesen. Der vielzitierte Blick durch die Frontscheibe reicht eben manchmal nicht aus. Ich glaube, ich muss Ihnen, Herr Minister Bullerjahn, als passioniertem Motorradfahrer nicht erklären,
(Beifall bei den GRÜNEN - Herr Kolze, CDU: Ja? Super! - Herr Schröder, CDU: Das ist immer gut! - Herr Leimbach, CDU: Nicht wenn er so schnell fährt! - Herr Schröder, CDU: Seien Sie insgesamt umsichtig!)
Außerdem enthält die Berechnung der Ausgleichsmasse noch viele weitere Ungereimtheiten. Ich verweise nur auf die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Diese hätten aus den Einnahmen herausgerechnet werden müssen, weil sie nicht zweckentsprechend ausgegeben werden konnten und der Bund diese Mittel voraussichtlich zurückfordern wird. Es entsteht immerhin ein Korrekturbedarf in Höhe von 21 Millionen €.
Auch die höheren Zahlungen des Bundes bei der Sozialhilfe, die ja gerade zu einer besseren Finanzausstattung der Kommunen führen sollten, werden für das Land vollständig vereinnahmt, sodass keine Verbesserung auf der kommunalen Ebene erreicht wird.
tor von 50 % spiegeln wir die Realität der Kosten nicht wider. Der wesentliche Faktor für die Kosten der Schülerbeförderung ist die Schülerzahl selbst. Wir schlagen deshalb vor, die Schülerzahl gegenüber der Fläche höher zu gewichten, meine Damen und Herren.
Last, but not least - Herr Erben ist darauf eingegangen -: Die Koalition war angetreten, die Finanzausstattung der kreisfreien Städte zu verbessern. Nach dem aktuellen Stand dürfte aber nur die Stadt Dessau erheblich profitieren.
Die Städte Halle und Magdeburg haben aber wohl, nachdem die höheren Zuweisungen für Dessau, die wir für richtig halten - das will ich hier betonen -,