Wir werden uns in den Fachausschüssen damit beschäftigen müssen. Das Problem ist uns bewusst. Aber so populistisch, wie es in diesem Antrag dargestellt worden ist, kann man es nicht behandeln. Fachlich ist das Blödsinn - Entschuldigung.
Wir reden immer wieder über Bewertungen. Das ist überhaupt kein Thema für dieses Hohe Haus. Wenn wir nach Brandenburg schauen, stellen wir fest, dass die eine verbalargumentative Bewertung haben. Dort gibt es keine Zahlen. Man muss einmal schauen, wie man dort von den Dingen abweicht und wie die Landwirte darauf reagieren. Auch dort braucht man landwirtschaftliche Nutzfläche.
Eines ist mir auch klar - ob Sie es hören wollen oder nicht -: Wir werden auch in Zukunft nicht umhinkommen, an der einen oder anderen Stelle landwirtschaftliche Nutzfläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu verwenden; denn anders ist es gar nicht möglich.
Wir bekommen das auch nicht dadurch hin, dass wir das Thema Entsiegelung total aufwerten; denn dementsprechend höher müssten wir die Versiegelung bewerten und dann haben wir an der anderen Stelle ein Problem.
- Herr Krause, jetzt rede ich. - Lassen Sie uns weiter diskutieren - das ist zwingend notwendig - über die Bundeskompensationsverordnung. An dieser wird übrigens auch sehr viel Kritik geübt. Schauen Sie sich das an, was die Verbände dazu sagen. Dazu habe ich auch noch einiges zu sagen. Das machen wir aber nicht heute.
Lieber André Lüderitz, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind - ich weiß nicht, ob es so gemeint war - jedenfalls kein Flächenentzug im Sinne des Naturschutzes; vielmehr bleiben diese Flächen für die meisten Funktionen der Natur erhalten. Auch das darf man nicht vergessen.
- Seien Sie sehr vorsichtig. Ich habe vorhin extra nachgefragt - das war ein Zwischenruf; vielleicht haben Sie das nicht mitbekommen -, ob sich der Flächenverlust von 90 ha pro Tag usw. wirklich nur auf die Eingriffe oder auch auf die Ausgleichsflächen bezieht. Das ist eine hoch interessante Diskussion.
tiefen -, als zu sagen: Sehr geehrter Herr Minister Dr. Aeikens, Sie haben völlig Recht: Sachsen-Anhalt ist Pionier, was die komplexen Maßnahmen angeht.
Ich halte das für ein absolut gut geeignetes Mittel, auch in Übereinkunft mit den Landwirten zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kommen und alle Seiten mitzunehmen, um zu vernünftigen und guten Lösungen zu kommen, weil diese Komplexmaßnahmen auch eine hohe Wirkung entfalten
Deswegen verstehe ich das überhaupt nicht, Herr Krause. Wir haben in diesem Hause ein neues Naturschutzgesetz beschlossen. Nach einem Jahr oder eineinhalb Jahren Gültigkeit kann nicht bereits alles wunderbar funktionieren. Aber das, was die Landgesellschaft auch in Zusammenarbeit mit der SUNK bisher in Bezug auf die Modellprojekte auf die Reihe gebracht hat, ist schon eine richtig gute Sache.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mit diesem - - Wie soll ich es sagen? Das ist ein halber Amoklauf, den man hier macht. Wenn Sie Pech haben - das sage ich auch in Richtung Umweltpolitiker -, wenn Sie diese Diskussion bis zum Bund bringen, dann wird uns irgendwann die Eingriffsregelung voll und ganz flöten gehen, dann gibt es, lieber Kollege Lüderitz, die finanzielle Kompensation nicht an letzter Stelle in der Eingriffsregelung, sondern vielleicht an erster Stelle. Das ist etwas, was ich dringend vermeiden möchte. - Vielen Dank.
Erstens. Bei unserem Antrag geht es in erster Linie um die Eingriffe. Eingriffe habe ich vorhin definiert; diesbezüglich sind wir auch nicht weit auseinander. Danach kommen Ausgleich und Ersatz, was für diese Eingriffe den Schaden für die Natur regulieren soll, sage ich einmal ganz platt.
Zweitens mache ich darauf aufmerksam: Punkt 2 unseres Antrags bezieht sich auf unsere Richtlinie, die aus dem Jahr 2005 stammt, was die Bewertung der Biotope sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen insgesamt betrifft. Insgesamt sind vier Anlagen dabei.
Das sind übrigens zwei wesentliche Dingen, bei denen ich der Auffassung bin: Bei allen guten Dingen, die wir als Ökopool-Projekte erreicht haben - ich habe zwei genannt, Wefensleben und Trebbichau - haben wir bei der Entsiegelung und gerade in Bezug auf die Pflege erheblichen Nachholbedarf.
Kollege Lüderitz, das habe ich ja gar nicht bestritten. Die Frage ist nur, ob Sie das mit dem Ziel, mit dem Sie hier herangegangen sind, erreichen. Das glaube ich nicht.
Sie schreddern etwas, was Sie nicht schreddern wollen. Sie schreddern zum Schluss die Eingriffsregelung.
Herr Krause, wenn wir in den Fachausschüssen darüber reden - das schwöre ich Ihnen - und zur Entsiegelung kommen, dann werden Sie sich noch darüber wundern, mit welchen Sachen Sie sich auseinandersetzen müssen. Das geht nicht so einfach, wie Sie sich das vorstellen.
- Das ist nicht das Problem. Wenn man bereit ist, das auf einer fairen Basis zu akzeptieren und hinzunehmen, dann wird das auch eine vernünftige Diskussion. Wenn Sie dabei schlicht und er
Danke schön, Herr Kollege Bergmann. - Ich darf zu fortgeschrittener Stunde Damen und Herren aus Magdeburg als Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE greift in dem Antrag ein Problem auf, das wohl schon diskutiert wird, seitdem es die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gibt, nämlich seit 1976.
Ich will hier gleich vorweg sagen: Die Diskussion muss ausgewogen geführt werden und darf die Sachlage nicht einseitig betrachten bzw. darf nicht nur Vorurteile einer Seite bedienen, wie es der Antrag der Fraktion DIE LINKE leider tut; denn im Antrag wird unterstellt, dass die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen entschieden minimiert werden müsse. Das impliziert, dass es durch die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Vergangenheit zu einer übermäßigen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen gekommen ist.
Ich selbst hatte Ende der 90er-Jahre einmal den Auftrag, mir die Planunterlagen zur A 14 detailliert anzuschauen, um zu überprüfen, ob landwirtschaftliche Nutzfläche übermäßig in Anspruch genommen wird. Das Ergebnis war, dass nur in minimalem Umfang landwirtschaftliche Nutzfläche tatsächlich der Nutzung entzogen wird. Insofern treffen Sie mit Ihrem Antrag in keiner Weise den Kern des Problems.
Einzelne Konflikte entstehen nämlich nur dann, wenn im Einzelfall Maßnahmen geplant werden, die aufgrund der Struktur der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe nicht umgesetzt werden können. Allerdings wurde das gerade in den letzten Jahren aufseiten der Verursacher und aufseiten der Naturschutzbehörden schon längst erkannt. Teilweise wird schon heute ein hoher Aufwand betrieben, gemeinsam mit Flächennutzern und den Landwirten die Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
Ein Instrument - das überhaupt wichtigste -, um Konflikte von vornherein zu vermeiden, ist die Ökokontoverordnung. Das sehe ich genauso wie meine Vorredner; denn hierin werden gerade Maßnah
men erfasst, die im Vorfeld von Eingriffen durchgeführt werden, die freiwillig durchgeführt werden, damit sie später auf Eingriffe angerechnet werden können.