Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

Sie wissen ganz genau, dass es mir bei dem Wort „Kontrolle“ nicht darum geht, Kontrolle im Sinne der judikativen Kontrolle auszuüben. Selbstverständlich haben wir als Parlamentarier nicht das Recht, Handeln der Exekutive zu untersagen. Das ist die Aufgabe der Judikative, keine Frage. Darum geht es auch nicht.

Was Sie aber hier als Problem beschreiben, ist die öffentliche Wahrnehmung unserer Ämter als Parlamentarier. Wenn Sie das diskreditieren, dann diskreditieren Sie demokratische Kontrolle per se. Ich sage Ihnen auch ganz deutlich: Mit der Diskreditierung namentlich des Kollegen Striegel diskreditieren Sie auch das Parlament.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Schröder, CDU: Nee!)

Denn Sie diskreditieren ihn für die Ausübung seines Mandates. Das ist der Schaden, den Sie der Demokratie zufügen.

(Frau von Angern, DIE LINKE: So ist es! - Zurufe von der CDU)

Ich will noch einmal an Dieter Steinecke anknüpfen, der sagte, es solle ein Zeichen ausgehen und es sei kein Raum für Nazis in diesem Land. Genau da bin ich bei ihm. Deswegen wollen wir denjenigen, die Nazis in gewaltfreier Form den Raum streitig machen wollen, mit unserem Antrag ein Signal der Unterstützung senden und den Rücken stärken.

Ich werbe um Zustimmung. Ich bin sehr gespannt auf die Debatte im Innenausschuss.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1788 ab. Es ist zunächst eine Überweisung in den Innenausschuss beantragt worden. Wer stimmt dem zu? - Das ist das gesamte Haus. Damit ist der Antrag in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3. Wir sind zeitlich etwas in Verzug. Wenn sich kein Widerspruch vonseiten der Fraktionen erhebt, würde ich den geplanten Block vor der Mittagspause abarbeiten.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Medienrechtsänderungsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/165

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 6/1776

Entschließungsantrag CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1826

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, die Artikel 7 und 9 des zwischenzeitlich in Teilen beschlossenen Entwurfes eines Vierten Medienrechtsänderungsgesetzes als Zweites Gesetz zur Änderung des Landespressegesetzes in der der Beschlussempfehlung beigefügten Fassung anzunehmen.

Die erste Beratung fand in der 8. Sitzung des Landtages am 8. September 2011 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Geisthardt.

Herr Geisthardt, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf über die Beratungen im Ausschuss für Bundes und Europaangelegenheiten sowie Medien über den Entwurf eines Vierten Medienrechtsänderungsgesetzes referieren. Frau Präsidentin hat ja schon einige Punkte gesagt. Ich werde trotzdem die Reihenfolge einhalten und für all diejenigen, die nicht dabei gewesen sind, noch einmal referieren, wie sich der Ablauf gestaltet hat. Das ist ja ein sehr wichtiges Thema.

Der Gesetzentwurf ist in der 8. Sitzung des Landtages am 8. September 2011 in den zuständigen Ausschuss überwiesen worden. Es stand im Artikel 1 die Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Mittelpunkt. Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Dazu hat es der Zustimmung des Landtages bedurft. Das Vierte Medienrechtsänderungsgesetz ist in der 12. Sitzung am 10. November 2011 im Landtag beschlossen worden.

Wir haben aber gleichzeitig in unserer Beschlussempfehlung vom 3. November 2011 angeregt, die Artikel 7 und 9 aus dem Entwurf dieses Vierten Medienrechtsänderungsgesetzes herauszulösen und die Beratungen über die Artikel 7 und 9 im zuständigen Ausschuss als Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes fortzuführen.

Die erste Beratung über die Artikel 7 und 9 fand in der 12. Sitzung des Ausschusses am 12. September 2012 statt. Dass das dreimal die Zahl 12 gewesen ist, sehe ich als gutes Omen dafür, dass wir uns auf einen vernünftigen Text geeinigt haben.

Dazu hat es einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gegeben. Mit diesem Änderungsantrag sollte noch eine weitere Regelung zur Offenlegungspflicht in den Gesetzentwurf aufgenommen werden.

Nach kurzer Diskussion kam der Ausschuss überein, am 5. Dezember 2012 eine Anhörung zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes durchzuführen. Dazu waren Vertreter des Deutschen Journalisten-Verbandes, des Mitteldeutschen Druck- und Verlagshauses, der Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH, des Verbandes der Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland sowie Vertreter der Gewerkschaft ver.di eingeladen.

Während dieser Anhörung wurde ein Widerspruch zwischen den schriftlich eingereichten Stellungnahmen der Verlagshäuser und der Journalisten deutlich.

Der Ausschuss hat mit großem Befremden festgestellt, dass vonseiten der Verleger zur Anhörung

niemand erschienen war, und hat vorgeschlagen, dieses Verhalten nicht unkommentiert zu lassen. Das ist in der Zwischenzeit geschehen. Dazu hat es auch einen abgestimmten Brief gegeben.

Auf Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich die Fraktionen auf einen weiteren Entwurf eines Änderungsantrages verständigt, der dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst am 20. Dezember 2012 zur rechtlichen Prüfung übergeben wurde. Das Ergebnis der Prüfung seitens des GBD lag am 25. Januar 2013 vor. Von ihm wurden verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Inhalt dieses Änderungsantrages geäußert.

Die abschließende Beratung fand in der 16. Sitzung des Ausschusses am 6. Februar 2013 statt. Dazu lag neben den Stellungnahmen des GBD eine geänderte Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen vor.

Vor dem Eintritt in die Gesetzesberatung hat der Ausschuss festgestellt, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist und dass das Verhalten der Vertreter des Magdeburger Verlags- und Druckhauses während der Anhörung nicht akzeptabel gewesen sei.

Die Fraktionen der CDU und der SPD haben vorgeschlagen, es solle eine Äußerung des Ausschusses an die Öffentlichkeit erfolgen. Die Koalitionsfraktionen warben für einen Entschließungsantrag, der die Unterstützung aller im Landtag vertretenen Fraktionen finden sollte, und haben dazu einen Entwurf als Tischvorlage verteilt.

Während der Beratung über den Gesetzentwurf bezog sich der Ausschuss auf den Änderungsantrag der CDU und der SPD vom 29. Januar 2013 sowie auf den im Ergebnis einer Beratung der Obleute der Fraktionen entstandenen Änderungsvorschlag und dessen rechtliche Prüfung durch den GBD.

Die Fraktion der SPD hat ausgeführt, im Zusammenhang mit dem Entwurf des Vierten Medienrechtsänderungsgesetzes und der Umsetzung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sollte das Landespressegesetz detaillierter in den Fokus genommen werden. Insbesondere die Regelungen zu Offenlegungspflichten der Inhaber- und Betreiberverhältnisse sollten ausführlicher formuliert werden, wie dies bereits in den Pressegesetzen anderer Länder erfolgt ist.

In Bezug auf die Anregungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die auf Vorstellungen des Deutschen Journalisten-Verbandes zurückgingen, sei aus der Sicht der SPD-Fraktion mit Bedauern einzuschätzen, dass die Möglichkeiten, diese Anregungen umzusetzen, doch begrenzt seien. Überdies gebe es nach der Einschätzung der SPDFraktion keine vergleichbaren Regelungen in den Pressegesetzen anderer Länder. Die Einführung von Redaktionsstatuten sei lediglich als eine Kann

Regelung im Pressegesetz des Landes Brandenburg formuliert. Die Fraktion der SPD hat dafür plädiert, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu folgen.

Der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, dass der Änderungsvorschlag, der im Ergebnis der Beratung aller Fraktionen entstanden sei, als Entwurf eines Änderungsantrages des Ausschusses dienen sollte. Mit dem Änderungsantrag sei der Versuch unternommen worden, die Pressefreiheit zu stärken.

In der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sei jedoch Verfassungswidrigkeit bescheinigt worden. So hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, eine weitere juristische Einschätzung einzuholen, und darum gebeten, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung des Ausschusses zu vertagen.

Die Fraktion DIE LINKE hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und weiterhin vorgeschlagen, eine Stellungnahme des Deutschen Journalisten-Verbandes einzuholen. Die Fraktion hat weiter ausgeführt, anhand der Stellungnahme des GBD sei die Brisanz des Themas deutlich geworden. Das, was Pressefreiheit sei, definiere letztlich der Verleger. Es stelle sich aber die Frage, ob diesem Problemfeld mit einem Entschließungsantrag begegnet werden könne. Die Fraktion wolle sich aber einem Entschließungsantrag nicht verschließen.

Der GBD führte aus, die Vorschläge des Deutschen Journalisten-Verbandes seien ihm bekannt. Die Rechtsauffassung des DJV sei nach Auffassung des GBD allerdings nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 Abs. 2 des Grundgesetzes vereinbar.

Im Ergebnis der Diskussion lehnte der Ausschuss bei 4 : 8 : 0 Stimmen die Verschiebung der Beschlussfassung zum Gesetzentwurf ab.

Der Ausschuss folgte dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit 8 : 2 : 2 Stimmen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien stimmte den Artikeln 7 und 9 des Entwurfs eines Vierten Medienrechtsänderungsgesetzes nunmehr als Zweites Gesetz zur Änderung des Landespressegesetzes in geänderter Fassung mit 8 : 0 : 4 Stimmen zu.

Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien anzuschließen.

Es liegt Ihnen ferner ein Entschließungsantrag aller Fraktionen vor. Daran wird deutlich, dass es eine klare Meinungsäußerung zum Zustand der Medienlandschaft und der Situation der Journalisten gibt. Der Entschließungsantrag ist im Rahmen von

intensiven Beratungen entstanden. Er soll ein deutlicher Hinweis des Landtages sein, in die Öffentlichkeit hinauszutragen, dass die Pressefreiheit und die öffentliche Verantwortung der Presse für den Landtag ein hohes Gut sind. Ich bitte auch um die Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Abgeordneter Geisthardt. - Die Landesregierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Nun steigen wir in die Fünfminutendebatte ein. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Gebhardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als der Entwurf dieses Medienrechtsänderungsgesetzes von der Landesregierung seinerzeit in den Landtag eingebracht wurde, konnte man wohl noch nicht ahnen, welche aktuelle Brisanz der Passus des Pressegesetzes bekommen wird. Ursprünglich war die Hauptintention des Medienrechtsänderungsgesetzes der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wie Herr Geisthardt eben schon erwähnte, wurde seinerzeit der Passus des Pressegesetzes ausgegliedert und erst jetzt behandelt.

Fast zur gleichen Zeit passierten bei einer der beiden großen sachsen-anhaltischen Tageszeitungen, nämlich der „Volksstimme“, Dinge, die bei uns - ich will es vorsichtig formulieren - die Alarmglocken haben schrillen lassen.