Tat keine Deckung vorhanden ist. Mittel aus Forschung und Lehre der medizinischen Fakultäten können nur für den relativ geringfügigen Anteil, der auch für Forschung und Lehre in Anspruch genommen wird, an die Institute fließen.
Für die Universitätsklinika ist es nicht nur unter wirtschaftlichen Aspekten problematisch, es ist auch schlichtweg nicht zulässig, über die erzielten Erlöse hinaus den rechtsmedizinischen Instituten Mittel bereitzustellen; denn die Dienstleistungen für die Strafverfolgungsbehörden gehören nicht zu den originären Aufgaben der Klinika. Ohne einen Defizitausgleich können die rechtsmedizinischen Institute in Magdeburg und Halle die notwendigen hoheitlichen Dienstleistungen nicht mehr in dem erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Qualität sowie in dem gebotenen zeitlichen Rahmen erbringen.
Gewaltopferuntersuchungen können nur in Rechnung gestellt werden, soweit sie durch die Ermittlungsbehörden in Auftrag gegeben werden. In einigen Fällen kommt es aber auch zu Untersuchungen als Konsiliartätigkeit für Krankenhäuser. In diesen Fällen, die für ein qualifiziertes Fallmanagement unverzichtbar sind, können die Kosten gar nicht in Rechnung gestellt werden.
Herr Professor Lessig, der beide rechtsmedizinischen Institute leitet, hat vor diesem Hintergrund die schwierige Aufgabe, zumindest eine Reduzierung der Defizite zu erreichen. Derzeit spricht er mit den Vorständen beider Klinika, um durch Strukturverknüpfungen Effizienzgewinne herbeizuführen. Allerdings können aufgrund der ohnehin schon geringen personellen Besetzung bei den gegebenen Leistungs- und Vergütungsstrukturen letztlich nur geringe Einsparungen erwartet werden.
Die geschilderte Situation erfordert in der Tat eine enge Kooperation der zuständigen Ressorts. Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass die zuständigen Ressorts stets gut und konstruktiv miteinander im Gespräch waren und es auch weiterhin sein werden. So stimmen wir zum Beispiel mit dem Justizministerium darin überein und unterstützen es dabei, dass das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz höhere Gebührensätze des JVEG beinhalten wird.
Eine, wie es hieß, Dienstleistung aus einer Hand - diese Formulierung stammt vom Justizstaatssekretär Wünsch - ist auch für uns wichtig, was freilich voraussetzt, dass die unterschiedlichen Finanzierungsquellen für den Dienstleister auch erschlossen werden. Es scheint darüber hinaus - so deutete es zumindest Herr Professor Lessig an - eine zunehmende Aufgeschlossenheit dafür zu geben, sozialpolitisch notwendige, aber bislang mehr oder weniger kostenlose Leistungen in Zukunft mithilfe einer eigenen Gebührenordnung finanziell abzusichern.
Herr Professor Lessig arbeitet bereits intensiv an einem Vorschlag, um einen höheren Kostendeckungsgrad durch organisationsstrukturelle Veränderungen zu erreichen. Denkbar erscheint perspektivisch ein gemeinsames rechtsmedizinisches Institut für Sachsen-Anhalt mit zwei Standorten in Magdeburg und in Halle, die sich jeweils auf Teilaspekte spezialisieren. Entsprechende Überlegungen standen ja auch schon in der Presse.
Das ist also ein offener und ganz unspektakulärer Prozess. Dankenswerterweise haben sich auch einzelne Mitglieder des Landtags schon persönlich in diesen Prozess eingebracht.
Zu den Punkten 1 und 2. Wie bereits erwähnt, sind beide rechtsmedizinische Standorte für eine funktionierende und zügige Strafverfolgung wichtig. Mit dem vorhandenen Personalbestand - hier spreche ich als Wissenschaftsministerin - sind auch Forschung und Lehre für die Medizinerausbildung abgesichert. Dass beide Standorte versorgt sind, erfordert aber allem Anschein nach nicht unbedingt zwei getrennte Institute.
Zu Punkt 3. Wie ebenfalls schon erwähnt, ist die Vergütung nach dem JVEG nicht kostendeckend. Dies wird sich auch - Frau von Angern erwähnte das - mit der geplanten Erhöhung nicht grundsätzlich ändern. Aber es wird die Lage schon etwas verbessern.
Zu Punkt 4. Die wirkliche Lösung des Finanzierungsproblems muss im Rahmen des Haushaltsplans 2014 geklärt werden, gemeinsam von den fachlich betroffenen Ressorts, dem Finanzministerium und dem Landtag.
Zu Punkt 5. Eine Bundesratsinitiative zur Erhöhung der JVEG-Vergütung läuft bereits und wird von uns selbstverständlich unterstützt.
Zu Punkt 6. Die Landesregierung ist an weiteren und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten sehr interessiert. Über die in dieser Hinsicht zu erwartenden Chancen und Herausforderungen können wir gern - das betrifft Punkt 7 - in den Ausschüssen beraten. Gute Ideen sind immer willkommen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie führten aus, dass vonseiten der rechtsmedizinischen Institute geplant oder in der Überlegung sei, eine eigene Gebührenordnung aufzustellen. Können Sie dazu etwas ausführen? - Sie sprachen auch die momentan kostenlosen Leistungen wie Konsiliartätigkeiten in den Gewaltambulanzen bzw. in den Frauenhäusern an. Wer sind dann die Schuldner? Wer soll dann in Anspruch genommen werden? - Das halte ich dann doch für problematisch.
Das müsste eine Gebührenordnung sein, die auch vom Sozialministerium überwacht und unterstützt wird. Das kann nicht die Rechtsmedizin allein machen. Das ist ein sozialpolitisches Thema.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist interessant, dass ein Antrag, der eher aus dem Rechtsbereich kommt, dann von einer Hochschulpolitikerin kommentiert wird. Aber so soll es in dem Fall sein, gerade weil - das hat Frau Ministerin Wolff dargestellt - hier so vieles zueinander gehört und miteinander in Verbindung gebracht werden soll.
Das Problem der Finanzierung der Rechtsmedizin in Halle und in Magdeburg ist seit vielen Jahren in der Diskussion. Bereits zum Anfang dieser Legislaturperiode - das war nicht die erste Befassung mit dem Thema - gab es ähnliche Diskussionen hier im Landtag. Die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Wissenschaft und Wirtschaft haben sich bei der Haushaltsaufstellung mit diesem Thema bereits auseinandergesetzt.
Wie immer, wenn es unterschiedliche Interessen und unterschiedliche Finanzierungsquellen gibt, sollte sich jeder Redner auf das konzentrieren, wovon er mehr Ahnung hat als von den anderen Dingen. Deshalb will ich auf den Bereich der Wissenschaft eingehen.
den Bereich der Rechtsmedizin als Teil der medizinischen Ausbildung verankert mit einer Professur, die an der Martin-Luther-Universität angesiedelt ist. Auch ich kann nur sagen, dass dieser Personalbestand - zumindest ist mir nichts anderes zu Ohren gekommen -, was die Ausübung und Erfüllung der Lehrverpflichtung betrifft, für die Ausbildung der Mediziner komplett ausreichend ist.
Worum es gehen muss, ist auch ein Bestand, um Ausbildung zu sichern. Das soll heute mein Fokus sein. Warum ist das so? - Wir haben viel darüber gehört, wie viel Konsiliartätigkeit an den rechtsmedizinischen Instituten geleistet wurde, wie viele Gutachten angefertigt wurden, wie viele Leichenschauen vollzogen wurden. All dies ist wichtig für Strafverfolgung, all dies ist wichtig, um in diesem Bereich tätig zu sein.
Worum es mir aber geht, ist die Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner, um Misshandlungen rechtzeitig zu erkennen und tätig zu werden. Meines Erachtens darf es keine Hausärzte geben, die Frauen oder Kinder behandeln und nicht erkennen, wenn diese von Misshandlung oder Missbrauch bedroht sind. Deshalb ist es wichtig, rechtsmedizinische Institute vorzuhalten.
Weil dieser Aspekt bisher logischerweise, Frau von Angern, von Ihnen nur zum Teil angesprochen wurde, will ich darauf noch einmal hinweisen. Ich will aber sagen, hier und auch in meiner Pressemitteilung geht es nicht darum, mehr an beiden Instituten zu fordern oder dafür zu kämpfen, dass es dort einen Personalaufwuchs gibt. Ob es tatsächlich eine Möglichkeit gibt, beide Institute zu einem Institut mit zwei Standorten zusammenzufassen, das sollten wir intensiv diskutieren.
Welche Auswirkungen hat es für den Bereich des Innenministers und für den Bereich der Justizministerin, welche Konsequenzen hat es für die Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner?
Ich denke, dass in den letzten Wochen mehr Bewegung in die begonnene Diskussion über die rechtsmedizinischen Institute gekommen ist, als wir es viele Jahre lang beobachten konnten. Ich habe gehört, dass die ersten Gespräche über dieses Problem von den anderen Häusern immer mit der Äußerung: „Ja, das ist alles sehr, sehr wichtig, aber Geld gibt es keines“, kommentiert wurden. An dieser Stelle ist sehr viel Bewegung hineingekommen. Dafür sollen die Pressemitteilung und die Beschäftigung mit dem Thema in der Öffentlichkeit gut gewesen sein.
Ansonsten freue ich mich auf die fachliche Diskussion und auf die unterschiedlichen Aspekte dieser Diskussion in den von Ihnen genannten Ausschüssen und spreche mich für die Überweisung aus. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Kollegin Pähle. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Herbst.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden: Die Zahl der Obduktionen an den beiden Standorten der Institute in Halle und Magdeburg ist in den letzten drei Jahren angestiegen, allein am Standort Magdeburg von 288 Obduktionen im Jahr 2010 und 316 Obduktionen im Jahr 2011 auf 350 Obduktionen im Jahr 2012. Das ist aus unserer Sicht eine gute Entwicklung, denn diese Obduktionen sind notwendig.
Es wurde bereits darauf eingegangen, dass bekannt ist, dass es eine Fehlerquote gibt, die man hochrechnen kann, von angenommen 5 % bis 7 % falsch festgestellten Todesursachen, was viele Gründe hat. Aber ein Grund ist auch, dass es durch falsch ausgestellte Totenscheine hernach gar nicht zu Obduktionen kommt.
Ich denke, es ist ein Ziel für uns alle, uns bei diesem Prozentsatz möglichst einer Null anzunähern. Das werden wir wahrscheinlich nicht erreichen, denn falsch festgestellte Todesursachen wird es immer geben. Aber wir sollten diesen Auftrag der Annäherung für uns als Ziel begreifen. Deswegen: Mehr Obduktionen, mehr rechtsmedizinische Untersuchungen, auch in der gesamten Bandbreite eine positive Entwicklung.
Gleichzeitig wird die finanzielle Ausstattung geringer. Auch das ist ein bekannter Fakt. Es gibt Probleme mit der Finanzierung, offenbar chronische Probleme. Ich erinnere mich, dass wir mit dem Rechtsausschuss in dieser Legislaturperiode schon im Jahr 2011 - oder es war 2012, aber dann relativ früh, meine ich mich zu erinnern - in der Rechtsmedizin in Magdeburg zu Gast waren. Auch damals waren die Probleme hinsichtlich der Finanzen schon evident.
Das ist eine schlechte Entwicklung, die der qualitativ guten Entwicklung mit mehr Untersuchungen entgegensteht, und zwar auf eine negative Weise entgegensteht. Dafür müssen wir eine Lösung finden, meine Damen und Herren. Deswegen von unserer Seite herzlichen Dank an die Linksfraktion, dass Sie die Debatte mit diesem Antrag in den Landtag geholt haben.
Das Thema eignet sich auf jeden Fall für eine Evaluation und für eine Bestandsaufnahme. Das ist auch in den bisherigen Redebeiträgen angeklungen. Dem verschließt sich offensichtlich auch niemand.
Wofür sich das Thema aus unserer Sicht nicht eignet, ist eine Spardiskussion, dafür, dass gesagt wird: Auf dem Rücken der Rechtsmedizin können
wir irgendwie noch wichtige Bestandteile für die Haushaltskonsolidierung herausziehen. - Dass das so ist, glaube ich nicht. Wenn sich Sparpotenziale ergeben und Synergieeffekte auftun sollten, dann ist das gut und richtig. Dann sollte man diese auch verfolgen. Aber für eine reine Spardiskussion taugt die Rechtsmedizin auf keinen Fall.
Es wurde auch gesagt, dass die Institute bereits einen Beitrag geleistet haben. Aufgabenteilung findet bereits jetzt statt - nur noch ein Institutsleiter, der in Halle angesiedelt ist -, und es gibt Ideen, diese Aufgabenteilung weiter zu verfolgen. Frau Professor Wolff hat angesprochen, möglicherweise ein Institut an zwei Standorten zu verfolgen.
Das halten wir für interessante Ideen, darüber wollen wir gern diskutieren. Aber wir sagen auch, dass wir noch mehr Informationen brauchen. Wir möchten die Diskussion gern detailreicher gestalten, möchten mehr Informationen auch darüber bekommen, wie es aus fachlicher Sicht beispielsweise mit dem Verhältnis von Zeit und Weg zur Genauigkeit von Untersuchungsergebnissen aussieht. Auch das ist für uns ein relevanter Faktor, um mitentscheiden zu können, wie Regionen in unserem Bundesland den jeweiligen Standorten zugeteilt werden können.
Das alles sind Dinge, die wir gern in den Ausschüssen mit Ihnen diskutieren möchten, gern auch im Rahmen eines gemeinsamen Fachgespräches der angesprochenen Ausschüsse. Das könnte eine gute Möglichkeit sein, im Detail miteinander ins Gespräch zu kommen - möglicherweise eine bessere Möglichkeit als eine Anhörung, die vielleicht in diesem Rahmen ein bisschen aufgebläht wäre. Aber auch dem wollen wir uns gar nicht verschließen.
Wichtig ist für uns: Die Debatte muss vor dem Hintergrund der tatsächlichen Bedürfnisse und der Anpassung der Strukturen an diese tatsächlichen Bedürfnisse geführt werden. Dafür erscheint es nach den Informationen, die uns bisher vorliegen, naheliegend, an beiden Standorten weiterhin rechtsmedizinische Untersuchungen vornehmen zu können. Das ist, denke ich, auch eine Linie, die unabhängig vom Status dieser beiden Standorte mehrheitlich - so zeichnet es sich ab - verfolgt werden kann.
Insofern stimmen wir der Ausschussüberweisung sehr gern zu und freuen uns auf die Diskussion und danach auf die weitere Beratung im Parlament. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Kollege Herbst. - Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Borgwardt. Bitte sehr.