Der Mindestlohn ist ein Punkt, der auch volkswirtschaftlich überaus vernünftig ist. Wer die soziale Marktwirtschaft pflegen will, der soll sich für faire Arbeitsbedingungen in diesem Land einsetzen.
Wir GRÜNE möchten die Initiative eines gesetzlichen Mindestlohns auf Landesebene in SachsenAnhalt voranbringen. Bis auf Bundesebene endlich eine Regierung vorhanden sein wird, die sich dafür einsetzt, einen gesetzlichen Mindestlohn festzuschreiben, dauert es wahrscheinlich noch. Wir haben aber jetzt bereits auf der Landesebene die Chance, über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen zu diskutieren.
Bis zur Bundestagswahl im September können wir nicht mehr warten. Deshalb ergreifen wir schon jetzt die Initiative. Ich finde, je mehr Länder einen gesetzlichen Mindestlohn einführen, desto besser.
Ich möchte mich für die sachliche Argumentation und für den interessanten Austausch von Argumenten bedanken. Ich freue mich auf die Debatten in den genannten Ausschüssen. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich hatte angesichts des zügigen Ablaufs der Beratung eine Frage der Kollegin Dalbert übersehen, die sie an Kollegin Thiel-Rogée stellen wollte. Frau Professor Dalbert hat aber als Fraktionsvorsitzende ohnehin die Möglichkeit, hier zu sprechen. Ich wollte nur erwähnen, dass die Frage übersehen wurde. Entschuldigung. Ich gebe Ihnen gern das Wort.
(Minister Herr Webel: Das machen wir in der Mittagspause! - Herr Gallert, DIE LINKE: Ich wollte nur etwas fragen! Ich wollte nicht re- den! - Frau Thiel-Rogée, DIE LINKE: Das ging so schnell!)
- Das war bei mir auch so, Frau Thiel-Rogée. Jetzt ergreife ich einfach hier das Wort. Ich wollte einen Kommentar geben und eine Frage stellen, wenn
Frau Thiel-Rogée, Sie haben in Ihrem Redebeitrag einen wichtigen Punkt angesprochen. Das ist die Frage der Höhe des Mindestlohns. Ich kann mich noch erinnern, als sich meine Partei für den Mindestlohn ausgesprochen hat, waren es noch 7,50 €.
Ich finde, Ihr Argument unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit, dass wir endlich ein Mindestlohngesetz auf Bundesebene brauchen, und solange wir es dort nicht haben eine Regelung auf Landesebene, nach der eine Mindestlohnkommission eingerichtet wird, die einen Mindestlohn festlegt.
Wir sagen, nicht nur Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreterinnen, sondern auch ein Wissenschaftler/eine Wissenschaftlerin soll Mitglied dieser Kommission sein, um die Auswirkungen auf das gesamte soziale Gefüge zu betrachten. Deshalb ist es dringend notwendig, endlich in die Gesetzgebung einzusteigen, damit wir nicht darüber konfabulieren müssen, ob der Mindestlohn bei 8,50 €, bei 10 €, bei 11,40 € - wenn wir die Rente in den Blick nehmen - oder bei einem ganz anderen Betrag liegen sollte.
Sie hatten mich in Ihrer Rede an einer Stelle kurzzeitig irritiert. Sie haben sozusagen die Reihung aufgemacht, es gebe Tarifverträge, das Entsendegesetz und am Ende noch ein Mindestlohngesetz.
Ich will dazu noch einmal unsere Position sagen: Ich habe das immer so verstanden und vertrete das so - ich habe das auch bei der LINKEN bisher immer so verstanden -, dass der Mindestlohn für alle gilt. Die Tarifverträge setzen also auf dem Mindestlohn auf. Wenn ein Tarifvertrag einen in unseren Augen sittenwidrigen Lohn festlegt, würde das durch ein Mindestlohngesetz gebrochen. Das war eine Irritation, die Sie bei mir mit Ihrer Reihung hervorgerufen haben. - Herzlichen Dank.
Es gibt zwei Anfragen. Ich würde diese noch zulassen und die Debatte dann abschließen. Zunächst Herr Abgeordneter Gallert und dann Frau Abgeordnete Thiel-Rogée, wenn Sie antworten wollen, Frau Professor Dalbert.
Zu dem, was Sie zuletzt gesagt haben, kann ich nur sagen, Sie haben es richtig verstanden: Bei uns würde ein gesetzlicher Mindestlohn auch Tarifverträge brechen, wenn darin ein Lohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns vereinbart wäre.
Ich will die Frage an Sie stellen: Sie haben den Entwurf eines Mindestlohngesetzes in den Landtag eingebracht. Haben Sie vor der Einbringung mit den Interessenverbänden, die davon unmittelbar berührt sind, also mit den Gewerkschaften, mit den Industrie- und Handelskammern, mit den Arbeitgeberverbänden und mit den kommunalen Spitzenverbänden, über diese Dinge diskutiert?
Wir sind mit der Gewerkschaft in engem Kontakt. Wir haben ein grünes Gewerkschaftsnetzwerk, in dem wir über solche Dinge diskutieren. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass wir, wenn der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen wird, ausführliche Anhörungen der Parteien in den Ausschüssen haben werden.
Ich ergänze nur, weil Kollege Gallert schon gesagt hat, dass wir natürlich auch wollen, dass die untere Grenze bei 8,50 € oder bei 10 € liegt - bleiben wir einmal bei 8,50 € - und dass Tarifverträge dann nicht gelten sollen, wenn sie einen geringeren Lohn vorsehen.
Ver.di hatte bei der Neugründung vor einigen Jahren beschlossen, dass kein Tarifvertrag mit einem Lohn von weniger als 8,50 € abgeschlossen werden darf. Das heißt, das wäre eine Grenze gewesen. Es ist ihnen aber leider nicht gelungen, das muss ich sagen. Ich weiß aber, dass Fachbereichsleiter von ver.di sagen, wir wollen, dass das Mindestlohngesetz kommt und dass Tarifverträge unter 8,50 € nicht mehr greifen. Es geht dabei zum Beispiel um das Wach- und Sicherheitsgewerbe oder um das Frisörhandwerk. Insofern haben Sie mich vielleicht falsch verstanden.
ben alles ausgetauscht. Was noch übrig ist, kann in den Beratungen in den Ausschüssen abgehandelt werden.
Ich schließe die Aussprache zu dem eingebrachten Gesetzentwurf. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an mehrere Ausschüsse zu überweisen. Gewünscht worden sind der Ausschuss für Finanzen, der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft und der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ich möchte fragen, welcher Ausschuss federführend beraten soll.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen, an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie an den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einige Abgeordnete aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Damit ist der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist abgeschlossen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Regelung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung
Der Herr Minister für Landesentwicklung und Verkehr wird den Gesetzentwurf für die Landesregierung einbringen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Überarbeitung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist eine Aufgabe des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr in dieser Legislaturperiode. Damit kommen wir einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach.
Die Notwendigkeit der Änderung der Bauordnung ergibt sich aber auch aus der neuen Bauproduktenverordnung der EU, durch die die bisher geltende Bauproduktenrichtlinie abgelöst wird. Wie alle Bauordnungen muss auch die Bauordnung un
Zu diesem Zweck haben sich die Bauminister bei ihrer Konferenz im September 2012 in Saarbrücken auf eine neue Musterbauordnung verständigt, die als Empfehlung für die Gesetzgebung in den Ländern dienen soll.
In die Änderung der Musterbauordnung sind neben den EU-rechtlichen Vorgaben auch die Erfahrungen nach den in den Ländern seit dem Jahr 2002 erfolgten Überarbeitungen der Musterbauordnung und der sich daraus ergebende Änderungsbedarf eingeflossen. Diese Änderungen der Musterbauordnung sollen eine wesentliche Grundlage für die Novellierung der Bauordnung unseres Landes sein.
Die Grundausrichtung des Bauordnungsrechts in den Ländern ist im Wesentlichen gleichförmig ausgestaltet. Insbesondere die nach dem Jahr 2002 novellierten Landesbauordnungen zeichnen sich durch eine unterschiedliche, im Ganzen aber wesentliche Mustertreue aus.
Insgesamt ist das Bauordnungsrecht der Länder seither deutlich näher zusammengerückt. Zudem sollten wir gerade im mitteldeutschen Bereich keine zu großen Abweichungen beim Bauordnungsrecht haben.
Schon aus Gründen der Praktikabilität und der Anwenderfreundlichkeit müssen grundlegende Abweichungen im Bauordnungsrecht der Länder vermieden werden. Diese Zielrichtung der Novellierung ist im Übrigen auch in der Anhörung von vielen Verbänden ausdrücklich begrüßt worden.
Gleichzeitig soll die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt auch weitere Anpassungen und Aktualisierungen erfahren. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass bezüglich der überarbeiteten Musterbauordnung das notwendige Notifizierungsverfahren in Brüssel von der Bauministerkonferenz durchgeführt wird.