Aber wir wollen, dass über die Höhe - das kann man dann machen, wenn es die Kommission gibt - diskutiert wird. Aber unsere Forderung liegt inzwischen bei 10 €.
Ich sage Ihnen auch, warum: Diese Forderung der Gewerkschaften und auch der LINKEN besteht seit etwa 2006, also seit etwa sieben Jahren. Im Durchschnitt haben wir eine Inflationsrate von etwa 2 %
im Jahr; das sind für mich 14 %. Insofern ist es gerechtfertigt, wenn man sagt, dass 8,50 € heute keine Relevanz mehr haben. Das muss man beachten, wenn sich ein Prozess über Jahre hinzieht.
In der „Süddeutschen Zeitung“ stand heute, dass die LINKEN, die GRÜNEN und die SPD eine Bundesratsinitiative initiieren. Das sind die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Darüber soll am 1. März im Bundesrat beraten werden.
Ich finde, so weit waren wir in Deutschland noch nie; denn es besteht doch der Optimismus, dass dies durchkommt. - Herr Ministerpräsident, wir fordern natürlich die Landesregierung auf, dem zuzustimmen.
Ich hoffe, dass die Kollegen der SPD Wort halten und ihre Forderung, die sie jetzt ständig erheben, nachdem sie einen Kanzlerkandidaten gekürt haben, aufrechterhalten und das auch unterstützen.
Zum Schluss möchte ich nur noch in Richtung der GRÜNEN sagen: Sie wissen sicherlich, dass auch wir angekündigt haben, nach unserer Klausur einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir haben ihn deswegen noch nicht eingebracht, weil es uns wichtig ist, dass die Partner, die von diesem Gesetz betroffen sind, von uns gehört werden. Wir wollen, dass sich die Gewerkschaften, die kommunalen Spitzenverbände und weitere kommunale Träger zu diesem Gesetzentwurf äußern. Das halten wir für eine qualifizierte Vorbereitung.
Wir unterstützen die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Wissenschaft und Wirtschaft, für Inneres und Sport sowie für Finanzen. - Danke schön.
Danke schön, Frau Thiel-Rogée. - Als Nächster spricht in der Debatte für die SPD Herr Abgeordneter Steppuhn.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es wichtig, dass wir das Thema Mindestlohn, wenn auch in einem an
deren Zusammenhang, wiederholt hier zur Diskussion stellen. Denn dies bringt zum Ausdruck, dass auch wir als Parlament die wichtige gesellschaftspolitische Debatte zur Einführung von Mindestlöhnen nicht nur ernst nehmen, sondern dass wir uns auch immer wieder sehr intensiv damit beschäftigen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN orientiert sich sehr stark an dem Gesetz, das in Bremen schon beschlossen worden ist und dort auch wirkt.
Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass dieses Bremer Gesetz auch die sozialdemokratische Handschrift trägt. Deshalb habe ich sehr viel Sympathie für diesen Gesetzentwurf, so wie er eingebracht worden ist.
Ich sage aber auch, dass wir uns in den Ausschüssen damit beschäftigen werden und dass wir in der politischen Debatte eigentlich schon viel weiter sind, und zwar nicht nur weil wir die Forderung nach einem einheitlichen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 € erhoben haben, sondern auch weil wir versuchen, ihn umzusetzen. Darüber hinaus ist es wichtig, in alle Bereiche hineinzukommen, damit dieser Mindestlohn tatsächlich flächendeckend eingeführt wird. Bei einem solchen Gesetz wären ja nur die Bereiche betroffen, die die öffentliche Hand direkt beeinflussen kann.
Die Kollegin Thiel-Rogée hat es schon angesprochen: Es gibt eine Bundesratsinitiative, ausgehend von Rheinland-Pfalz, die am Freitag nächster Woche in den Bundesrat eingebracht wird. In diesem Entwurf steht klipp und klar: Die sozialdemokratisch geführten Bundesländer wollen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.
Ich bin mir nach heutigem Stand sicher, dass dieser Gesetzentwurf im Bundesrat eine Mehrheit finden wird. Sie alle wissen, dass dies aufgrund der neuen Mehrheiten möglich geworden ist, die infolge der Wahlen in Niedersachsen entstanden sind, und dass jetzt auch die Sozialdemokraten bei diesem Thema Ernst machen. Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU haben natürlich die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.
Wir wissen zwar, dass ein Bundesratsbeschluss noch nicht gleichbedeutend mit einem gesetzlichen Mindestlohn ist. Aber dies ist zumindest ein Angebot an Berlin, auch an die Kanzlerin, darauf einzugehen. Nicht von ungefähr kommt die Diskussion, dass mittlerweile auch die FDP, zumindest teilweise, für einen Mindestlohn ist.
Wenn ich mir das jetzige Modell der CDU mit den Festlegungen und Differenzierungen sowohl nach Branchen als auch nach regionalen Gesichtspunk
Ich sage sehr deutlich, dass die Sozialdemokraten vor der Bundestagswahl keine Mogelpackung akzeptieren werden. Wir sind klipp und klar für einen Mindestlohn von 8,50 €. Dieser muss flächendeckend sein. Er muss gesetzlich festgelegt werden und darf keine regionalen und branchenspezifischen Unterschiede aufweisen.
Frau Thiel-Rogée, ich weiß ja, dass die LINKEN immer ein bisschen daran zweifeln, wenn Sozialdemokraten solche Forderungen erheben und selbstbewusst sagen: Wir setzen das um. - Natürlich haben wir dabei die Bundestagswahl im Blick und wir wollen die Bundestagswahl gewinnen.
Wir beide haben gestern eine Wette abgeschlossen. Ich wette eigentlich immer nur dann, wenn ich die Wette auch gewinne. Ich sage jetzt nicht, um was wir gewettet haben. Aber wir haben die Wette abgeschlossen, dass es spätestens nach der Bundestagswahl einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geben wird, natürlich von Sozialdemokraten eingeführt. Frau Rogée hat dagegen gehalten: Sie glaubt das nicht. Ich bin sicher, ich gewinne die Wette.
Ich schließe mich den Anträgen von Herrn Rotter zur Ausschussüberweisung an. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Steppuhn. Es gibt noch eine Anfrage. Möchten Sie diese beantworten? - Herr Abgeordneter Thiel, bitte.
Lieber Kollege Steppuhn, ich möchte auf das eingehen, was Sie zum Schluss gesagt haben, nämlich auf das gesunde Misstrauen der LINKEN gegenüber den Sozialdemokraten. Unsere Erfahrungen in den letzten Jahren besagen, dass uns sozusagen der Spatz „Mindestlohngesetz“ im Land Sachsen-Anhalt wichtiger ist als die Taube „Kanzlerkandidat Peer Steinbrück“ am Vortragspult. Deswegen kommt der Druck, das von unten her zu untersetzen.
Meine konkrete Frage: Herr Rotter hat vorhin gesagt, die CDU sei immer einmal geneigt, den Wünschen des kleineren Koalitionspartners entgegenzukommen. Wird es denn dann so sein, dass Sie als CDU-SPD-Koalition gewissermaßen gemeinsam verabreden, der Landesregierung ein klares Votum für den 1. März mitzugeben, und dass Sie sagen, auch wir sind für die Initiative aus Rhein
Kollege Thiel, wir haben ja im Zusammenhang mit der Thüringer Bundesratsinitiative hier einen Landtagsbeschluss gefasst. Dieser Landtagsbeschluss gilt. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung auf dieser Basis entscheiden wird, wie sie jetzt mit dieser Bundesratsinitiative, ausgehend von Rheinland-Pfalz, umgehen wird.
Danke schön, Herr Steppuhn. Weitere Nachfragen gibt es nicht. - Ich rufe als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Latta auf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion und die Diskussionsbereitschaft zeigen, dass hoffentlich ein politischer Wille für einen gesetzlichen Mindestlohn vorhanden ist. Wir freuen uns darüber, dass der Gesetzentwurf für ein Mindestlohngesetz für das Land Sachsen-Anhalt in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen werden soll.
Wenn Sie auf die Bundesratsinitiative verweisen, so ist doch klar: Selbst wenn ein gesetzlicher Mindestlohn vom Bundesrat befürwortet und auf den Weg gebracht wird, wird er - so die Vermutung von uns Bündnisgrünen - spätestens im Bundestag von der CDU-FDP-Mehrheit gestoppt. Also wird sich beim Thema Mindestlohn auf Bundesebene bis zur Bundestagswahl im September 2013 nichts bewegen.
Warum ist es uns in diesem Zusammenhang auf bundespolitischer Ebene wichtiger, einen Mindestlohn auch auf Landesebene zu diskutieren? - Ich finde, die Landesregierung ermöglicht jetzt eine wichtige Chance für mehr Lohngerechtigkeit und gute Arbeit. Ich freue mich auf die Diskussion in den genannten Ausschüssen und finde, dass nicht nur wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN uns dieser Initiative anschließen sollten, die bereits in Bremen, Hamburg, Hessen und Thüringen auf den Weg gebracht wurde.
In Bremen wurde das Mindestlohngesetz, wie gesagt, bereits im Jahr 2012 implementiert. Damit kommt das Bundesland einer Verantwortung nach
Ich finde, wir sollten diesen Schritt auch in Sachsen-Anhalt gehen. Das Aufstocken des Lohns bei Vollzeitbeschäftigung ist menschenunwürdig.
Der Mindestlohn ist ein Punkt, der auch volkswirtschaftlich überaus vernünftig ist. Wer die soziale Marktwirtschaft pflegen will, der soll sich für faire Arbeitsbedingungen in diesem Land einsetzen.