Genau das machen Sie, wenn Sie sagen: Wir sehen schon kritisch, dass gegebenenfalls eine neue Abmahnwelle entsteht. Wir wissen auch noch nicht, ob das überhaupt dem eigentlichen Anliegen der Verwertung für Verleger oder Urheber gerecht wird.
Wenn das der Fall ist, dann ist der Ort, an dem das verhandelt werden muss, wenn es jetzt schon vom Bundestag beschlossen wird, der Vermittlungsausschuss. Dann verstehe ich aber nicht, warum Sie diese Argumente anführen und dem Einspruch morgen trotzdem nicht stattgeben können. Das habe ich sachlich nicht verstanden. Dieser Widerspruch hat sich heute für mich nicht aufgelöst.
Was die Beinfreiheit von Spitzenkandidaten anbelangt: Meine Partei hatte bislang sehr wenig Probleme damit.
Uns liegen zwei Anträge vor. Ich lasse zunächst über den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1891 abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Einbringerin und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr über den Alternativantrag in der Drs. 6/1921 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit hat der Alternativantrag eine Mehrheit gefunden und ist beschlossen worden. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt ab.
Jahresbericht 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2010 - Teil 1 - vertraulicher Teil
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt in der Drs. 6/1880 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zur Entlastung der Landesregierung, des Landesrechnungshofs sowie des Landtagspräsidenten für das Haushaltsjahr 2010 vor.
Grundlage für die Entlastung sind der Antrag des Ministeriums der Finanzen in der Drs. 6/617, überwiesen an den Ausschuss für Finanzen am 5. Dezember 2011, der Jahresbericht 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2010 in der Drs. 6/552, überwiesen an den Ausschuss für Finanzen am 9. November 2011, der Jahresbericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2010, der vertrauliche Teil in der Drs. 6/553, überwiesen an den Ausschuss für Finanzen am 9. November 2011, und der Jahresbericht 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2010, Teil 2, in der Drs. 6/1219, überwiesen an den Ausschuss für Finanzen am 26. Juni 2012.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Unterausschuss Rechnungsprüfung mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung beauftragt. Der Unterausschuss hat in neun Sitzungen zwischen dem 29. Februar 2012 und dem 27. Februar 2013 die genannten Unterlagen beraten und die vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet, welche durch den übergeordneten Ausschuss für Finanzen in der 37. Sitzung am 6. März 2013 bei einer Gegenstimme übernommen wurde und Ihnen nun zur Entscheidung vorliegt.
Verehrte Anwesende! Als Schwerpunkte der Beratung kristallisierten sich die Themen „Unzulässige Förderung von zwei Institutionen aus EU-Mitteln“ und „Optimierungspotenzial bei der Beschaffung und dem Verbrauch von Strom für Landesliegenschaften seit der Liberalisierung des Strommarktes“ aus Teil 1 des Jahresberichtes sowie der vertrauliche Teil des Jahresberichts, bei dem es um die Kunststiftung geht, heraus.
Nach mehrmaligen Diskussionen und der Vorlage von ausführlichen Berichten und Unterlagen der Landesregierung konnten diese Punkte am Ende der Beratungen für die Entlastung freigegeben werden.
Die unter Punkt 4 der Beschlussempfehlung genannten Punkte konnten trotz mehrmaliger Berichterstattungen der Landesregierung noch nicht für erledigt erklärt werden. Bei diesen Punkten legten die Abgeordneten neue Berichtstermine fest und werden im Laufe des Jahres nach Vorlage weiterer Berichte der Landesregierung erneut beraten.
Die Schwerpunkte der noch nicht erledigten Themen waren aus dem Teil 1 des Jahresberichts im Abschnitt A Nr. 2 - Fehlende Entscheidung zur künftigen Organisationsstruktur der Beteiligungsverwaltung sowie unzureichendes Beteiligungscontrolling - und im Abschnitt B Nr. 15 - Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Finanzierungsfaktoren nach § 8 des ÖPNV-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt und Versäumnisse bei der Überprüfung durch das Landesverwaltungsamt.
Erstmals finden Sie in den Zusammenfassungen des Prüfergebnisses des Landesrechnungshofs in der Beschlussempfehlung auch abweichende Meinungsäußerungen der Berichterstatter im Unterausschuss, so zum Beispiel auf den Seiten 12 bis 14, 60 bis 64 und 73 bis 74.
Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Abgeordnete Feußner. - Für die Landesregierung spricht der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage jetzt schon einmal Dank dem Unterausschuss für neun Sitzungen zu dem Jahresabschluss. Ich verspreche auch, dass wir mit dem nächsten Jahresabschluss die gleiche Arbeit sicherlich wieder vorlegen und immer wieder dafür sorgen, dass der Unterausschuss sozusagen nicht ohne Arbeit bleibt.
Ich denke, dass ich den Beitrag über die Eckwerte zum Haushalt kürzen kann. Sie haben das auch angesprochen. Die Beschlussempfehlung sieht als wichtigsten Punkt die Entlastung der Landesregierung vor. Die vom Landesrechnungshof im Jahresbericht für das Jahr 2011 getroffenen Feststellungen und Bemerkungen sind, wie Sie wissen, auch in vielen Beratungen im Finanzausschuss angesprochen worden. Das waren eben die Themen Organisationsstruktur und Beteiligungsverwaltung.
Ich bitte darum zu berücksichtigen, dass wir da einiges geändert haben. Darüber wird zu reden sein, wenn es sich in der Praxis bewährt oder nicht bewährt hat. Aber ich gehe einmal davon aus, dass da zu spüren ist, dass das die Landesregierung auch aufgenommen hat.
Es ging auch um Mängel bei der öffentlichen Förderung für die Kunststiftung. Ich denke, Sie wissen, dass es den Willen gibt, durch Strukturreformen und Veränderungen manches, was dort nicht ganz so gut gelaufen ist, zu ändern, wobei ich nicht alles, was der Landesrechnungshof dort niedergeschrieben hat, teile. Aber darüber müssen wir heute nicht diskutieren. Die unterschiedlichen Meinungen sind, glaube ich, auch im Unterausschuss klar geworden. Wir haben die Rechtsaufsicht und die Strukturen in den Stiftungen selbst geändert.
In der Anlage 1 zur Beschlussempfehlung sind die Ergebnisse der Erörterungen zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung enthalten. Die Mehrheit der Themen ist, glaube ich, abschließend betrachtet
worden. Diejenigen, die uns weiterhin beschäftigen werden, werden wir sicherlich in den Beratungen des Unterausschusses oder auch des Finanzausschusses immer wieder aufgreifen.
Wie gesagt, ich werde mich hier nicht hinstellen und behaupten, dass Haushalte jemals ohne Fehler oder auch ohne manche Entscheidung, die im Nachgang auch kritisch durch den Unterausschuss gewürdigt wird, laufen werden. Aber bei der Menge der Entscheidungen und dem Volumen von 10 Milliarden € - das sind hunderte Entscheidungen und tausende Buchungen - muss man einfach schauen, dass man dieses immer mehr einkreisen kann.
Ich denke, vom Betrag her - da gibt es eine Liste, die wir mit vorgelegt haben - ist das, was durch den Landesrechnungshof und durch den Unterausschuss als kritikwürdig eingestuft wurde, aber überschaubar. Insofern sage ich erst einmal danke und bitte hier um die Entlastung. - Danke.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In dieser Beschlussempfehlung - darauf hat Frau Feußner hingewiesen - finden Sie im Unterschied zu vielen anderen Dokumenten im Ausschuss für Finanzen eine Einstimmigkeit, zum Teil mit kleinen Unterschieden, ob nun zustimmend oder nur zur Kenntnis genommen. Aber es ist eine ganze Reihe von Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit der Landesregierung, die das Parlament doch immer wieder zu Rate ziehen sollte.
Wir bekommen jährlich die Haushaltsrechnung. Da schaut kaum einer rein. Das sind Zahlen. Aber hier haben wir wirklich Probleme untersucht - der Finanzminister und Frau Feußner haben einige genannt -, wo es auch direkt zur Sache ging und wir versucht haben, bestimmte Fehlentwicklungen zu analysieren und auch zu Vorschlägen für andere Verfahren zu kommen.
Ich möchte doch noch einmal auf den in der Anlage 2 enthaltenen Punkt - Mängel bei der öffentlichen Förderung der Kunststiftung und bei deren Haushalts- und Wirtschaftsführung - eingehen. Hier haben sich die Kritiken und Auseinandersetzungen über mehr als zwei Jahre und über zwei Legislaturperioden hingezogen. Der Ausgangspunkt war eigentlich nur die äußerst problematische Förderung durch das Land mit Geldern aus dem Konjunkturpaket.
Durch die Prüfungen des Landesrechnungshofs wurde noch eine Vielzahl von Ungereimtheiten aufgedeckt. Sie reichten vom Auswahlverfahren zur
Besetzung der Stelle des Vorstandes der Stiftung über die Anlagegrundsätze bis hin zur nicht nachvollziehbaren Entscheidung zur Förderung einer Immobilie für die Kunststiftung.
Im Unterausschuss Rechnungsprüfung haben wir allein in dieser Legislaturperiode viermal dieses Thema auf der Tagesordnung gehabt und letztlich den sehr kritischen Bericht des Landesrechnungshofs zustimmend zur Kenntnis genommen. Wir erwarten natürlich alle miteinander, dass die im Stiftungsrat der Kunststiftung vertretenen Mitglieder der Landesregierung ihre Aufgaben erst nehmen und eben nicht wegschauen, wenn keine ordnungsgemäßen Stellenausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Bei geplanten Projekten erwarten wir Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Wir erwarten auch, dass das monetäre Vermögen der Stiftung ordnungsgemäß verwaltet wird.
Diese Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Prüfung der Stiftung sind natürlich auch für die anderen Stiftungen von Bedeutung. Allein im Bereich des Kultusministeriums haben wir 15 Stiftungen.