Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

Kurz und gut: Der Antrag ist unter die Reform der Erzieherausbildung zu subsumieren. Diese ist Gegenstand im Ausschuss für Bildung und Kultur. In diesem Zusammenhang müssen wir zudem die Frage der Zugangsvoraussetzungen regeln. Das ist Teil unseres Antrags zur Reform der Erzieherausbildung. Ich hoffe, dass wir an dieser Stelle am Ende in der Tat zu einem guten Ergebnis kommen werden.

Ich danke Ihnen für die Debatte über dieses Thema. Wir werden diese Debatte im Ausschuss weiterführen. Meines Erachtens genügt eine Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung und Kultur. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Reinecke. Bitte schön, Frau Reinecke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Gegenstand des Antrages wurde hinlänglich dargestellt. Ich glaube, wir alle haben verstanden, dass es um die Durchführung der Prüfung, also um die kritische Wertung der Ergebnisse geht.

Es geht auch darum, die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen, ohne - das möchte ich an dieser Stelle betonen; so habe ich die Kollegin Hohmann auch verstanden - die Prüfer per se zu verdammen. Ich denke, dies sollte an dieser Stelle unterstrichen werden.

Wir haben gehört, dass es wichtig ist, dass die Teilnehmer der Nichtschülerprüfung die Parameter vorher kennen müssen. Sie müssen wissen, worauf sie sich einlassen.

Ich möchte nicht noch einmal auf die einzelnen Fakten eingehen; sie wurden hinlänglich benannt. Es geht hierbei um die Frage, ob es sich bei der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher um eine Erstausbildung handeln soll oder ob auch eine Weiterbildung möglich sein soll. Zudem geht es um die Frage, welcher Berufsabschluss oder welche beruflichen Erfahrungen vorausgesetzt werden.

Aus meiner Sicht war wichtig zu hören, dass dem Kultusministerium die schlechten Ergebnisse sehr wohl bekannt sind, dass in Abstimmung mit dem Sozialministerium, mit der Bundesagentur, mit der Regionaldirektion und mit dem Landesschulamt bereits Gespräche geführt worden sind, dass Wert auf die Beratungsgespräche gelegt wurde - dies erachte ich für einen wichtigen Schritt - und dass

derzeit an der Überarbeitung der Verordnung gearbeitet wird. Ich denke, darüber werden wir uns im Ausschuss berichten lassen.

Richtig ist natürlich auch, dass diese Debatte in den Kontext der Reformierung der Erzieherausbildung insgesamt gehört. Ich finde den Debattenbeitrag heute insofern wertvoll, als das Prestige der Erzieherinnen und Erzieher unterstrichen wird. Ich denke, dies ist an dieser Stelle gerechtfertigt. Dies hat sehr viel mit der Wertschätzung zu tun.

Ich möchte an den Appell erinnern, den Frau Professor Dr. Rabe-Kleberg im Rahmen des Fachgespräches vorgebracht hat. Sie hat unterstrichen, dass Standards für diesen Bereich wichtig sind und dass sie das Thema Quereinsteigerlösung nach wie vor als Sonderlösung betrachtet. Ich denke, dies können wir an dieser Stelle unterstreichen.

Darüber hinaus hat sie darauf hingewiesen, dass Praktika in den Einrichtungen begleitet würden und die Kapazitäten für diese Begleitung in den Einrichtungen sehr wohl vorhanden seien, um von Anfang an eine gute Praxis zu erfahren.

Ich denke, diese Punkte werden wir in den beiden Ausschüssen erörtern. Die SPD-Fraktion wird der Überweisung des Antrages in beide Ausschüsse zustimmen, wobei die Federführung dem Ausschuss für Bildung und Kultur obliegen sollte. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Reinecke. - Für die Fraktion DIE LINKE ergreift jetzt erneut Frau Hohmann das Wort. Bitte schön, Frau Hohmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin noch einmal an das Pult getreten, um eindeutig zu sagen, dass es uns nicht darum ging, Qualitätsstandards zu senken. Ich glaube, auch in unserem Antrag steht davon nichts. Deshalb weiß ich nicht, Frau Gorr, wo Sie gelesen haben, dass wir eine Absenkung der Qualitätsstandards wünschen.

(Frau Gorr, CDU: Ich habe gesagt, dies darf nicht passieren!)

Uns war es wichtig, dass wir auf die Probleme, die seit zwei Jahren im Land vorherrschen, aufmerksam machen; denn auch in diesem Jahr - momentan finden die Prüfungen statt - zeichnet sich ab, dass Absolventen in bestimmten Größenordnungen durchfallen werden.

Daher, denke ich, sind wir gut beraten, mit allen Akteuren ins Gespräch zu kommen, um an dieser Stelle Abhilfe zu schaffen. Andere Bundesländer

haben es, wie gesagt, vorgemacht: Brandenburg ist dabei, Baden-Württemberg hat die Hürde schon genommen.

Ich wünsche die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Bildung und Kultur, aber auch an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Gorr, möchten Sie etwas fragen oder etwas bemerken?

(Frau Gorr, CDU: Ich möchte etwas fragen!)

Sie möchten etwas fragen. - Frau Hohmann, Frau Gorr möchte Sie etwas fragen.

Ich habe darauf hingewiesen, dass eine Absenkung von Standards nicht passieren sollte. So haben auch Sie sich ausgedrückt. An dieser Stelle haben wir Konsens.

Ich habe eine Nachfrage bezüglich dieses Projektes „Yes, you can!“. Ist es nicht so, dass in diese Diskussion, die wir gerade führen, noch ein weiterer Aspekt einbezogen werden muss, nämlich die Frage der Anerkennung von ausländischen akademischen Abschlüssen?

Ich denke, man muss des Verständnisses halber sagen, dass es hierbei nicht unbedingt um Lehrerinnen und Lehrer aus unserem Umfeld geht, sondern um Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Ländern. An dieser Stelle ist eine Reihe von anderen Aspekten zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang ist es keine Frage der Absenkung von Standards. Vielmehr stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit dieser Problematik um? Müssen wir dann nicht eine andere Art von Standards setzen?

Ich hatte auf die Problematik, die sich mit Blick auf die Migrantinnen und Migranten in diesem Zusammenhang ergibt, aufmerksam gemacht. Diese haben eine Ausbildung als Lehrerin bzw. Lehrer und haben an diesem Projekt teilgenommen, haben jedoch die Zulassung letztlich nicht bekommen. Darauf zielte es ab. Wir müssen prüfen, inwieweit wir solche Standards nutzen und zum Beispiel Erfahrungen, die bereits in anderen Ländern im Rahmen der Arbeit mit Kindern gesammelt worden sind, bei dieser Zulassung berücksichtigen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt eine Nachfrage.

Das würde letztlich bedeuten, dass wir die Standards für diese spezielle Gruppe von Menschen, von denen wir hoffen, dass sie irgendwann als Fachkräfte in unseren Kindereinrichtungen arbeiten, anpassen müssen.

Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Ich habe den Wunsch gehört, den Antrag an die Ausschüsse für Arbeit und Soziales und für Bildung und Kultur zu überweisen. Der Ausschuss für Bildung und Kultur soll die Federführung übernehmen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich darüber abstimmen.

Wer der Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist eine große Mehrheit. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 18 ist damit beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Internetfähige Computer sind für das soziokulturelle Existenzminimum unverzichtbar

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1888

Herr Wagner wird den Antrag einbringen. Bitte schön, Herr Wagner.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Um in Würde leben zu können, gilt in der modernen Zivilisation, sowohl nicht von Armut betroffen zu sein, als auch sich unabhängig von der Befriedigung der Grundbedürfnisse ein soziales, ein kulturelles und ein politisches Erleben zu erhalten.

Während die Parameter der Grundbedürfnisse Nahrung, Wohnung, Kleidung und medizinische Grundversorgung häufig unumstritten sind, da sie auch leichter messbar sind, ist die Frage, wie eine Mindestausstattung an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe festgesetzt werden kann, schon nicht mehr so einfach zu beantworten.

Heutzutage das Internet nicht nutzen zu können - sei es temporär oder permanent - stellt einen Eingriff in die gesellschaftliche Teilhabe dar. Sind die Verfügbarkeit einer Internetverbindung sowie

der dazugehörigen Technik, aber auch Teile des sogenannten soziokulturellen Existenzminimums für das gesellschaftliche Leben unverzichtbar? - DIE LINKE beantwortet diese Frage mit Ja. Für uns ist klar, dass die Veränderungen in den letzten Jahren den privaten Netzzugang unabdingbar machen.

Die Herausforderungen in den nächsten Jahren lauten, zum Beispiel E-Government-Angebote, medizinische Beratung im Netz sowie Telekommunikation und Bildungsangebote - auch an Schulen - im Internet zur Verfügung zu haben. Insbesondere die Medienwelt als eine sich traditionell schnell wandelnde wird noch mehr Inhalte und Dienste ins Netz leiten.

Das können wir leicht abschätzen, wenn wir uns anschauen, wie es bereits heute funktioniert. Schauen Sie etwa um 20 Uhr die „Tagesschau“, bei der zum Beispiel ein Beitrag zur Arbeitsförderung läuft. Dieser dauert maximal zwei Minuten, mehr bekommt man dort auch nicht unter. Also sagt die Nachrichtensprecherin oder der Nachrichtensprecher: Mehr Infos dazu im Internet. - Dann schaut man halt nach - oder eben auch nicht. Wenn man keinen Internetzugang hat, dann nicht.

Die Verweise in traditionellen Massenmedien auf zusätzliche aufbereitete Angebote im Netz nehmen zu. Auch die Volksbildung findet heute im Internet statt. Der Kultusminister hielt heute für die Regierung die Rede zu dem Thema „80 Jahre Ermächtigungsgesetz“ und selbstverständlich verwies er in seiner Rede darauf, dass die Rede von Otto Wels im Internet nachzulesen sei.

Wir alle haben verstanden, dass der kulturelle Reichtum, zu dem die historisch-politische Bildung gehört, im Internet verfügbar ist. Wir haben es alle verstanden. Das Nutzungsverhalten hat sich dahin gehend entwickelt, dass dies eben oft in den Wohnungen und zeitunabhängig passiert. Die Idee, Internetversorgung zum Beispiel in Bibliotheken anzubieten, bleibt richtig. Es reicht aber nicht, das Recht auf kulturelle Teilhabe zeitlich zu beschränken.

Die entscheidende Frage ist nun, ob wir die Situation erreicht haben, dieses Nutzungsverhalten so anzuerkennen, dass es unerlässlicher Teil des soziokulturellen Existenzminimums ist.