Dieses Instrument der Vertragsgestaltung mag auf den ersten Blick etwas kurzatmig wirken; es ist aber im Einzelfall sinnvoll und es hat sich beispielsweise bei Schwangerschaftsvertretungen oder bei außerplanmäßigen Projektverlängerungen in der Forschung, die in der Regel eine Grundlaufzeit von drei Jahren haben, bewährt.
Sie müssen sich Folgendes vorstellen: Wenn diese drei Jahre abgelaufen sind, das Projekt aber nicht abgeschlossen werden konnte und derjenige, der das Projekt finanziert, dann gestattet, es um drei Monate zu verlängern, dann wird ein Dreimonatsvertrag geschlossen, der in die Statistik als Vertrag mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten einfließt. In Wirklichkeit handelt es sich aber um einen Vertrag, der für drei Jahre und drei Monate geschlossen wurde. Das ist sicherlich etwas Positives.
Ich gebe Ihnen darin Recht, dass mit den studentischen Hilfskräften durchaus Verträge geschlossen werden, die einen Zeitraum von zwei, drei, vier Monaten umfassen. In diesem Zeitraum sollen dann beispielsweise statistische Umfragen oder Ähnliches erhoben werden. Wenn dies von wissenschaftlichem Personal gemacht wird, dann erscheint das dem Ministerium, also der Landesregierung, nicht sinnvoll.
Das scheint nicht sinnvoll zu sein; denn in zwei oder drei Monaten kann man keine wissenschaftliche Erhebung durchführen und keine wissenschaftlichen Erkenntnisse weitergeben. Dass dies in wenigen Fällen trotzdem gemacht wird, ist bedauerlich, aber wir werden auch darauf in Zukunft ein Auge haben.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigen die Hochschulen des Landes als öffentlicher Auftraggeber selbstverständlich die entsprechenden Vorschriften des Vergaberechts, also VOB, VOL und VOF, sowie die geltenden landesspezifischen Regelungen. Dadurch ist auch gesichert, dass die Auftragnehmer gegenüber den Hochschulen in ihren Angeboten Aussagen über die Zahlung tariflicher Löhne treffen müssen.
Sachsen-Anhalt - dies ist das Fazit - nimmt in fast allen wesentlichen statistischen Kennzahlen eine gute Mittelposition ein. Das Wachsen des wissenschaftlichen Mittelbaus resultiert vorrangig aus Projektdrittmitteln und ist durch zeitlich befristete Arbeitsverträge gekennzeichnet. Zugleich gewährleistet es die erforderliche Flexibilität für eine höhere Qualität in Lehre und Forschung, die wir alle gemeinsam anstreben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Frau Dr. Pähle. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem bereits der Einstieg in die heutige Landtagssitzung eng mit dem Thema Hochschule verbunden war, dabei aber eher die übergreifende Position der im Landtag vertretenen Parteien zur Hochschulpolitik in diesem Land zu vernehmen war, richtet sich dieser Tagesordnungspunkt auf ein spezielles fachpolitisches Thema, das von uns bei den anstehenden Diskussionen aber immer mitgedacht werden muss.
Ich hoffe für uns alle und auch für den Herrn Minister in seinem neuen Amt, dass wir bei den anstehenden Diskussionen - das möchte ich an dieser Stelle einfügen - die Grundsätze berücksichtigen, die Max Weber in seinem Vortrag „Politik als Beruf“ benannt hat, nämlich dass ein Politiker die Qualitäten Leidenschaft, Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß beherzigen soll.
Herr Minister, ich denke, an Leidenschaft wird es Ihnen sicherlich nicht mangeln. Ich wünsche uns allen aber auch, dass wir Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein haben werden.
In den zukünftigen Diskussionen wird es auch um Personal gehen; denn wenn eines klar ist, dann das, dass jede Struktur von Personen getragen werden muss und dass jede neu formulierte Aufgabe von denen umgesetzt werden muss, die in dieser Struktur arbeiten.
Genau aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion in ihrem Beschluss dieser Woche formuliert, dass eine Diskussion über eine Veränderung der Hochschulstruktur in unserem Land nur zusammen mit den Rektoren, den Studierenden und selbstverständlich auch mit den Mitarbeitervertretungen geschehen kann.
dem Hohen Hause nun eine sehr umfangreiche Datensammlung vor. Diejenigen, die sich die Daten angesehen haben - und Herr Lange hat auf einige Ergebnisse und einige Unwägbarkeiten hingewiesen -, finden dann sehr interessante Ergebnisse.
Einige vermutete Entwicklungen, beispielsweise die stärkere Beschäftigung von Lehrbeauftragten an den Hochschulen des Landes oder eine grundsätzliche Absenkung des Personals an den Hochschulen, bestätigten die Daten zum Glück nicht so deutlich. Aber - und das ist für mich einer der wichtigsten Punkte - die Daten machen die Problemlage der wissenschaftlichen Nachwuchskräfte deutlich.
Dieses Thema ist wiederholt hier im Hohen Hause diskutiert worden. Ausgehend von einem offenen Brief zur Situation von Wissenschaft und Forschung in Deutschland vom Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben, der den Landtag im Januar 2012 erreichte, wurde bereits eine Debatte zur Situation des wissenschaftlichen Mittelbaues an den Hochschulen unseres Bundeslandes im Juli des vergangenen Jahres geführt.
Darin habe ich bereits darauf hingewiesen, dass wesentliche Ursachen für die prekären Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen, bei denen eine Befristung auf die andere folgt, zum einen im immer weiter steigenden Anteil von Drittmittelprojekten zu sehen sind; denn mit der steigenden Drittmittelfinanzierung sinkt die Bereitschaft der Hochschulen, sich langfristig festzulegen und Dauerstellen einzurichten.
Die Hochschulen bemühen sich zwar um eine längerfristige Personalentwicklungsplanung, aber diese kann nur im Rahmen der vorhandenen Budgetmittel erfolgen. Zum anderen führen aber auch die Regelungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes zu der beschriebenen Situation.
Die Evaluation dieses Gesetzes durch die Bundesregierung im Jahr 2011 hat viele kritische Punkte in diesem Zusammenhang aufgezeigt. Leider hat das BMBF daraus meiner Meinung nach die falschen Schlussfolgerungen gezogen.
Dabei will ich gar nicht grundsätzlich und generell gegen befristete Arbeitsverhältnisse sprechen und auch nicht gegen Teilzeitbeschäftigungen. Im Rahmen von Qualifikationsstellen sind diese Arbeitsverhältnisse ebenso wie zur Bearbeitung spezifischer Aufgabenstellungen im Rahmen von Forschungsprojekten durchaus sinnvoll.
Dies ist nur ein Grund, weshalb dem nachfolgenden Antrag der Fraktion DIE LINKE von den Koalitionsfraktionen nicht zugestimmt werden kann. Dazu werde ich am Ende meiner Rede noch etwas sagen.
Teilzeitbeschäftigung und Befristung dürfen aber nicht zum Normalfall werden, sondern sollen eher eine sinnvolle Ausnahme darstellen. Denn der momentan zu beobachtende Trend, dass gerade befristete Verträge vielmehr Norm als Ausnahme sind, lässt junge, kluge Menschen abwägen, ob sie das hohe Unsicherheitsrisiko einer wissenschaftlichen Stelle überhaupt eingehen oder sich doch besser für einen anderen Berufsweg entscheiden sollen. Gerade in der Postdoc-Phase verlieren wir so viele exzellente Wissenschaftler, die den Weg in eine hoch risikobehaftete Zukunft in der Hochschule scheuen oder diese Zukunft außerhalb der Bundesrepublik suchen.
Entscheidend ist also, wie wir die Arbeitsplätze für den wissenschaftlichen Nachwuchs gestalten und geeignete Berufs- und Karrierewege finden. Dazu ist es notwendig, die Hochschulen in unserem Land verlässlich zu finanzieren.
Auch unter diesem Aspekt ist es in der jetzigen Diskussion wichtig, an erster Stelle über die zukünftige Struktur der Hochschulen in unserem Land zu sprechen und dann über Finanzierung. Denn zum jetzigen Zeitpunkt ist der Personalhaushalt unserer Hochschulen deutlich überzeichnet. Das Personal, das zur Aufrechterhaltung von Forschung und Lehre notwendig ist, kann allein aus den Budgets der Hochschulen nicht finanziert werden. Die Mittel des Bundes, die wir zur Erfüllung des Hochschulpaktes erhalten, decken den Bedarf jedoch weitestgehend ab.
Auch wenn sich der Anteil der Lehrbeauftragten an den Hochschulen unseres Landes im Zeitverlauf nur unwesentlich verändert hat und es neben der Abdeckung von Pflichtveranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Lehre auch andere zahlreiche Gründe gibt, Lehrbeauftragte zu binden, ist gerade in der Praxis vielfach zu beobachten, dass in Studienfächern mit enormer Überlast Lehrbeauftragte eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Fortschreibung des Hochschulpaktes gerade für unser Bundesland von enormer Bedeutung. Von Bedeutung für die Zukunftssicherung der Hochschullandschaft insgesamt wäre auch die Aufhebung des Kooperationsverbotes, so wie es die SPD vielfach gefordert hat.
Denn eines ist deutlich: Mit dem Problem der Finanzierung der Hochschulen steht Sachsen-Anhalt bei Weitem nicht allein.
Meine Damen und Herren! Auch in wesentlichen Grundfragen der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung steht Sachsen-Anhalt nicht allein. Aufgrund der Selbstverpflichtung der Bundesregierung, einmal pro Legislaturperiode einen Bericht zum wissenschaftlichen Nachwuchs vorzulegen, kann man dort bundesweit bestimmte Trends
nachlesen. So wird auch in diesem Bericht vom Problem der Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft gesprochen. Diese ist immer noch nicht umgesetzt. Frauen sind bei der Besetzung von Professorenstellen strukturell benachteiligt.
Ferner weist der Bericht darauf hin, dass die Länder an vielen Stellen eigenständige Regelungen in den jeweiligen Hochschulgesetzen verankern können, dazu die Möglichkeit und - ich ergänze - an vielen Stellen auch die Pflicht haben. So wird festgestellt, dass Tenure-Track-Modelle bisher kaum in den Landesgesetzen verankert sind. Gerade dieses Modell bietet aber die Möglichkeit, Karrierewege planbar zu machen und damit als Hochschule attraktiv zu werden.
Lassen Sie mich am Ende meiner Redezeit noch zwei Sätze zum Antrag der LINKEN sagen. Sehr viele Ansätze im Antrag der LINKEN sind sicherlich sinnvoll, aber doch schießt er an vielen Stellen weit ins Kraut und über das Notwendige hinaus. So sind wir gerade bei der Forderung, besondere Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hochschulen zu bieten, weit von dem entfernt, was in Sachsen-Anhalt tatsächlich nötig ist.
Unser KiFöG, sowohl das alte als auch das neue, bietet zahlreiche Modelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Aushandlung von Öffnungszeiten. Gerade am Standort Halle gibt es in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk jetzt ein neues Modell zur Randzeitbetreuung für die Kinder von Studierenden und ferner die Kita „Medikids“, die gerade für angestellte Mitarbeiter des Klinikums besondere Betreuungsangebote macht, um Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, sodass eine Lex Hochschule beim KiFöG sicherlich nicht notwendig ist.
Deshalb bitte ich an dieser Stelle um die Überweisung des Antrages an den Ausschuss, damit wir dort Notwendiges und Nichtnotwendiges voneinander trennen können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Striegel. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir am Anfang einen Satz noch zur Abwesenheit des Ministerpräsidenten. Mein Eindruck ist, man kann seine Missachtung gegenüber den Hochschulen und dem Parlament auch subtiler zum Ausdruck bringen.
Die Hochschulen in Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren, stehen vor großen Herausforderungen. Ich denke, das ist klar geworden.
Einerseits müssen sie im nationalen und internationalen Wettbewerb in Forschung und Lehre bestehen. Unseren Hochschulen gelingt das. Sie sind attraktiv. Immer mehr Studierende kommen nach Sachsen-Anhalt. Aber diese Studierendenzahl - das ist heute Morgen auch schon deutlich geworden - geht weit über die Kapazität an unseren Hochschulen hinaus.
Die Personalstruktur an unseren Hochschulen war, auch ohne die heute bereits umfänglich besprochenen Vorkommnisse um die Entlassung von Frau Ministerin Wolff und die Berufung ihres Nachfolgers Hartmut Möllring, schon mehrfach Diskussionsgegenstand im Landtag. Bereits in der letzten Debatte im Juli 2012 hat meine Fraktionsvorsitzende betont, dass die Personalstruktur an den Hochschulen ein verkrustetes System darstellt und dass wir Wege finden müssen, wie wir diese Verkrustungen überwinden.
Die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE bestätigen uns und zeigen die Fehlentwicklung der letzten Jahre im Hochschulbereich auf. Auf die Datenlage und ihre Qualität ist schon verwiesen worden. Ich will trotzdem auf einige Punkte noch einmal eingehen.
Wir sehen bei steigenden Studierendenzahlen einen Rückgang des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen. Dies betrifft insbesondere den wissenschaftlichen Mittelbau. Bei den Dozentinnen und Dozenten und den Assistentinnen und Assistenten ist im Zeitraum von 2006 bis 2011 ein erheblicher Rückgang von 193 auf 54 Stellen, ein Rückgang um 139 Stellen, zu verzeichnen. Dieser Rückgang ist auch nicht durch einen Anstieg der Professuren um 46 Stellen zu kompensieren. Vielmehr sehen wir einen massiven Anstieg der Zahl der Lehrbeauftragten.
Selbst zur Abdeckung des Pflichtlehrangebotes reicht das hauptberufliche wissenschaftliche Personal offensichtlich nicht mehr aus. Vielmehr müssen die Hochschulen inzwischen vermehrt auf Lehrbeauftragte zurückgreifen, da das hauptberufliche wissenschaftliche Personal hier fehlt.
Würden die Hochschulen Hauptberufler einstellen an dieser Stelle, würden Mehrkosten von 13,5 Millionen € auf die Universitäten zukommen. Dieses System zeigt, wie das Land auf Kosten der Hochschulbeschäftigten schon jetzt Millionen im Jahr spart. Das geht nicht, meine Damen und Herren.