Herr Minister, an dem herrlichen Sonnentag in der vergangenen Woche, ich glaube, es war am Dienstag, entsprach die Gesamtleistung der erneuerbaren Energien in Deutschland der von 26 Atomkraftwerken. Das war praktisch Vollversorgung. Sehen Sie die Zukunft eher in Richtung der Energiespeicherung als in der Braunkohleverstromung und der Überleitung über große Entfernungen?
Vielen Dank für die Frage. Die gesamten erneuerbaren Energien, insbesondere Sonnenkraft und Wind, können wir überhaupt nur dann sinnvoll einsetzen, wenn wir diese Energie in irgendeiner Form speichern können. Denn was haben wir davon, dass die gesamte Energieversorgung für kur
ze Zeit aus diesen beiden Bereichen sichergestellt werden kann, wenn dann der Wind zurückgeht oder es Nacht wird - die Sonne scheint zwar noch, aber auf der anderen Seite der Erdkugel - und wir plötzlich wieder Energie brauchen und deshalb auf konventionell gewonnene Energie zurückgreifen müssen?
Es muss gelingen, erneuerbare Energien in einem ernstzunehmenden Maße zu speichern. Dahin muss die Forschung gehen und das tut sie auch. Das ist ein Grund, warum die Elektromobilität so wichtig ist. Wenn die Energie in übergroßem Maße zur Verfügung steht, kann man die Akkus aufladen, um sie dann zu nutzen, wenn man mit dem Auto fahren möchte. Das wird noch einige Zeit dauern. Das sind die Aufgaben der Zukunft. Das ist völlig richtig.
Danke sehr, Herr Minister. - Wir treten jetzt ein in die Debatte der Fraktionen. Als erster Debattenredner spricht der Abgeordnete Herr Erben für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten in diesem Jahr noch keinen Antrag zur Braunkohle. Es war folglich nur eine Frage der Zeit, bis es einen gab. Jetzt haben wir ihn.
Werte Kollegen der Grünen, heute präsentieren Sie in Ihrem heiligen Krieg gegen die heimische Braunkohle, so will ich es einmal bezeichnen, eine neue Stoßrichtung. Sie schießen sich auf angebliche Subventionen für den heimischen Rohstoff ein. Wie so häufig reklamieren Sie natürlich für sich die Hoheit, darüber zu entscheiden, was Subventionen sind und was gute und was schlechte Subventionen sind.
Sie stellen zur Untermauerung Ihrer Thesen schon ein paar verrückte Vergleiche an. So schlägt bei Ihnen negativ für Sachsen-Anhalt zu Buche, dass Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen einen niedrigeren CO2-Ausstoß pro Kopf der Bevölkerung haben als Sachsen-Anhalt.
Ich habe einmal im Geografieunterricht der 5. Klasse in der Polytechnischen Oberschule gelernt, wo die Schwerpunkte der Braunkohleförderung und deren Verfeuerung sind. Diese liegen bekanntermaßen nicht im heutigen Mecklenburg-Vorpommern und auch nicht im heutigen Freistaat Thüringen.
Wenn wir das so weiter stricken, gibt es demnächst vielleicht einen Antrag, in dem uns vorgeworfen wird, dass wir in Sachsen-Anhalt einen höheren Pro-Kopf-Abbau an Kalisalzen haben als Hamburg oder Schleswig-Holstein.
Wir widersprechen dem, was Sie heute hier beantragen, weil es industriepolitisch falsch ist, weil es den Wettbewerb zwischen den Energieträgern zusätzlich verzerrt, weil es Elektroenergie und Fernwärme teurer macht und weil es Arbeitsplätze gefährdet.
ob im Burgenlandkreis Arbeitsplätze gefährdet werden. Mir ist es auch nicht egal, ob für 9 000 Haushalte die Fernwärmeversorgung teurer wird.
Zu ihren Forderungen im Einzelnen. Ich will den Argumenten des Ministers zum Thema Feldes- und Förderabgabe nichts hinzufügen. Ich möchte jedoch noch einmal dem Eindruck entgegentreten, dass in Sachsen-Anhalt Braunkohle einfach mal so abgegraben wird, ohne dass es dafür eine finanzielle Gegenleistung gibt. Das ist heute noch nicht angesprochen worden. Aufgrund des Privatisierungsvertrages wird für jede Tonne abgebaute Braunkohle ein entsprechender Förderzins an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben gezahlt.
Zum Wasserentnahmeentgelt. Sie waren einmal ein großer Vertreter des Wasserentnahmeentgeltes. Wir haben uns aus industriepolitischer Sicht damit eher schwer getan. Ich habe Sie immer so verstanden, dass es Ihnen um die Lenkungswirkung des Wasserentnahmeentgeltes geht. Sie wollen aber an dieser Stelle offensichtlich nur abkassieren. Um einen Tagebaubetrieb zu sichern, muss Grundwasser abgesenkt werden und es muss Wasser nach oben befördert werden. Zu einem Anteil von 90 % wird dieses Wasser anschließend in die Weiße Elster befördert bzw. zur Flutung von Restlöchern verwandt.
Welche Lenkungswirkung gibt es also an dieser Stelle? - Die Mibrag wird doch nicht ernsthaft auf die Idee kommen, mehr Wasser zu fördern, als notwendig ist, um den Tagebau zu betreiben. Welche Lenkungswirkung soll dann eintreten? - Es geht Ihnen offensichtlich allein um die Beschaffung von Einnahmen.
Zur EEG-Umlage. Sie haben in Ihrem Redebeitrag deutlich stärker differenziert, als Sie das in Ihrem Antrag getan haben. Es geht tatsächlich um die eigenproduzierte und selbst verbrauchte Elektroenergie. Das wäre genauso, als wenn Sie einem von Ihnen sicherlich deutlich besser gelittenen Wasserkraftbetreiber sagen würden, dass er für den Eigenverbrauch gefälligst EEG-Umlage zahlen müsse. Das sagen Sie anderen Betreibern auch nicht. Ich kann auch nicht erkennen, aus welcher Notwendigkeit heraus eine solche Erhebung für den Eigenverbrauch tatsächlich sinnvoll wäre.
Schließlich und endlich zeigen auch die Argumente aus der Greenpeace-Studie Ihren ideologischen Tunnelblick bei diesem Thema. Zum Ende meiner Redezeit möchte ich vortragen, was der Verfasser dieser Studie gesagt hat. Professor Friedrich sagte - ich zitiere -:
„Man kann in der Theorie die Auswirkungen der Feinstaubbelastung auf den Verlust von Lebensjahren hochrechnen. Dafür gibt es mathematische Modelle. Das Problem müssen wir aber global sehen.“
„Wesentlich kritischer als Kohlekraftwerke sind beim Feinstaub der Straßenverkehr sowie die Holzheizungen etwa in privaten Häusern.“
Zu Ihrem nicht von stichhaltigen Argumenten, sondern aus unserer Sicht von ideologischen Vorurteilen getragenen Antrag dürfte damit alles gesagt sein. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Klimawandel ist in der Diskussion um die Energiewende ziemlich in den Hintergrund gedrängt worden. Die Diskussionen drehen sich fast nur noch um die EEG-Umlage, die Netzausbaudimensionen oder die Netzausbaukosten. Erst die Meldung zu Beginn dieses Jahres, dass der CO2-Ausstoß in Deutschland wieder angestiegen ist, und das Desaster um den Emissionshandel haben zumindest kurzzeitig wieder Aufmerksamkeit gefunden.
Der Versuch der EU-Kommissarin Hedegaard, neben der planmäßigen Absenkung einen Teil der viel zu reichlich existierenden Zertifikate vom Markt zu nehmen, scheiterte in Brüssel auch an der zwiespältigen Haltung Deutschlands. Altmaier: Na ja. Rösler: Niemals.
Damit ist das direkte Instrument, den CO2-Ausstoß zu begrenzen, völlig entwertet worden. Kohlekraftwerke werden mit niedrigen Zertifikatspreisen noch profitabler und kämpfen um jede Betriebsstunde, Investitionen in Energiesparvorhaben lohnen sich weniger. Der Energie- und Klimafonds der Bundesregierung bleibt fast leer.
In dieser Situation sucht die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit ihrem Antrag einen Weg, die Verstromung von Braunkohle unattraktiver zu machen, und wählt die Belastung mit verschiedenen Abgaben oder Veränderungen von Subventionen.
Damit zu den Punkten Ihres Antrages. Das Thema Feldes- und Förderabgabe hat uns im Landtag in verschiedenen Zusammenhängen bereits beschäftigt. Gerade für die Braunkohle ist das kein einfaches Thema. Ich möchte deshalb noch einmal auf die Entstehungsgeschichte der Feldes- und Förderabgabe eingehen, obwohl dazu schon einiges gesagt wurde.
Mit dem Erlass des Bundesberggesetzes im Jahr 1980 sollten zahlreiche einzelne Normen vereinheitlicht werden. In § 31 wurde die Pflicht der Förderabgabe aufgenommen. In § 151 wurden aber die Berechtigten ausgenommen, die ihre Berechtigung bereits vor dem Inkrafttreten des Berggesetzes erhalten hatten. Man sah sich nicht in der Lage, in diese eigentumsrechtlichen Positionen einzugreifen und hat schon damals sozusagen ein Zwei-Klassen-Recht geschaffen.
Im Jahr 1990 schuf dann der letzte Ministerrat der DDR mit einer Verordnung für die Treuhand die Möglichkeit, Bergwerkseigentum zu verleihen. Damit konnte das staatliche Eigentum an Bodenschätzen in privates Eigentum überführt werden. Dies wurde im Einigungsvertrag als Bergwerkseigentum alten Rechts anerkannt und damit in die privilegierte Klasse, so will ich es einmal nennen, überführt.
In der Bundesrepublik profitieren alle Unternehmen, die Braunkohle fördern, von ihrem Bergwerkseigentum alten Rechts und zahlen keine Abgabe. Nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es für einige Fälle Bewilligungen. In diesen Fällen wären Abgaben möglich. Die Länder haben bisher aus Gründen der Gleichbehandlung darauf verzichtet.
Das halte ich im Grunde genommen auch für richtig. Eine wirkliche Lösung dieser Problematik kann nur die Novellierung des Berggesetzes herbeiführen, die unter anderem solche Privilegien abschafft.
Meine Partei und auch Ihre, Herr Erdmenger, haben solche Entwürfe zur Novellierung des Berggesetzes in den Bundestag eingebracht. Ihre Partei hat dazu im Vorfeld auch einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der bergrechtlichen Förderabgabe vorgelegt. Denn auch dabei ist erkannt worden, dass eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt. Wenn wir das jetzt machen, dann würden wir wieder eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung begehen.
Solange also das Bergrecht nicht entsprechend verändert wird, halten wir eine Umsetzung des ersten Punktes Ihres Antrages zumindest für eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und möchten dem ersten Punkt deshalb nicht zustimmen.
Die Aspekte hinsichtlich des finanziellen Ertrages für das Land brauchen wir nicht noch einmal zu wiederholen. Es ist bereits gesagt worden, dass der finanzielle Ertrag relativ gering wäre - das ist aber heute hier nicht der Hauptpunkt -; denn er würde durch den Finanzausgleich aufgefressen werden.
Dem zweiten Punk Ihres Antrages bezüglich der Ausnahmestellung bei der Wasserentnahmeentgeltverordnung würden wir zustimmen. Sie haben bereits auf die möglichen erheblichen Umweltauswirkungen großflächiger Grundwasserabsenkungen hingewiesen. Diese Ausnahmestellung hat auch bei der Diskussion über das Wassergesetz eine Rolle gespielt. Wir sind immer dafür eingetreten. Wir haben uns immer für eine maßvolle Belastung eingesetzt.
Auch dem letzten Punkt Ihres Antrages kann man zustimmen. Aber auch an dieser Stelle möchte ich an den Gleichheitsgrundsatz erinnern. Jeder Hausbesitzer, der meint, sich mit Solaranlage und Speicher autark machen zu können, müsste dann auch eine EEG-Umlage zahlen.
Im Übrigen wäre in diesem Zusammenhang als Subvention für die Braunkohle auch der Netzausbau anzuführen. In einem in Brandenburg veröffentlichten Gutachten wird die Thüringer Strombrücke ausdrücklich auch als Voraussetzung für die mindestens 6 490 Volllaststunden der Braunkohlekraftwerke in der Lausitz genannt, also nichts mit Begleitung und Brückentechnologie, sondern Volllaststunden für die Braunkohlekraftwerke.
Wir haben unsere Positionen zur Nutzung der Braunkohle schon vor mehreren Jahren formuliert. Sie wird noch einige Zeit Teil der Energiebasis sein, aber mit stetig abnehmender Bedeutung. Auch das würde gegen diese Volllaststunden sprechen.
Deswegen halte ich es für richtig, dass meine Bundestagsfraktion angesichts eines völlig entwerteten Emissionshandels ein Gesetz zum planmäßigen Ausstieg aus der Kohleverstromung vorgeschlagen hat, das einen Ausstiegszeitraum, die maximal jährlich zu erzeugende Strommenge und auch Reststrommengen für jedes Kraftwerk vorsieht.
Natürlich könnten in so einem Gesetz bestimmte Vorgaben für diese Eckwerte in Abhängigkeit von den sich entwickelnden Bedingungen gemacht werden, im Sinne eines atmenden Deckels. Aber leider konnte auch die grüne Fraktion im Bundestag diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Mit so einem Gesetz würden klare Rahmenbedingungen formuliert, in die sich die gesamte Braunkohleindustrie einordnen könnte; somit würde keine Lex Mibrag entstehen. Dieses Vorgehen würde
Für uns im Land bleibt allerdings die Verantwortung bestehen, an anderen Perspektiven für die Braunkohleregion des Landes mitzuarbeiten. Am 4. Mai 2013 wird dazu eine Wirtschaftskonferenz in Weißenfels stattfinden, die von meinem Kollegen Dr. Thiel intensiv vorbereitet wird.
Ich bitte um Einzelabstimmung über die Punkte des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Vielen Dank.