Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Graner, ich glaube, die Frage, was Netzneutralität eigentlich ist, ist in der Tat gar nicht so kompliziert zu beantworten. Es ist ein ziemlich einfacher Grundsatz.
Ich glaube, es gibt auch nicht sehr viele Definitionen. Ich gehe einmal davon aus, dass der Antragsteller und Sie mit dem Alternativantrag eine ähnliche Definition von Netzneutralität zugrunde gelegt haben. Ich glaube, diese Definition steht mittlerweile ziemlich fest.
Ich denke, fest steht auch: Bei Zwangsdrosselung und bei einer Bevorzugung der eigenen Dienste handelt es sich um einen massiven Einschnitt in die soziale Teilhabe der Bevölkerung. Das ist ein Verstoß gegen die Netzneutralität.
Herr Graner, mit 30 GB und mit viel Fernsehen über das Internet bewegen wir uns in der Tat schon an einer Grenze. Das ist zwar ihr Erfahrungsbericht, aber damit kommen wir durchaus in einen Bereich, in dem relativ schnell der Hahn zugedreht wird.
Netzneutralität, das Abriegeln von Datenpaketen ist nichts Neues. Es soll jetzt nur sozusagen für den Bereich der Festnetzanschlüsse eingeführt werden. Im Handybereich, bei mobilen Datenverträgen, ist es gang und gäbe.
Ich bin im Moment mit meinem Vertrag selbst davon betroffen. Ich kann im Moment nicht in das Internet gelangen. Was das für die Arbeit bedeutet, wenn man einmal in einer besonderen Situation ist, in der man das mobile Gerät braucht, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Denn die meis
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass mein Anbieter - in diesem Fall ist es die sogenannte DT AG - so etwas auf meinen Festnetzanschluss ausweitet. Das hielte ich für einen ziemlich massiven Einschnitt in meine soziale Teilhabe, meine Damen und Herren.
Dann wird die Nutzung des Internets wirklich zu einer Kostenfrage, nämlich wenn ich mich hochkaufen muss in den nächstteureren Vertrag mit einem höheren Datenvolumen. Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land - ich betone: in unserem Bundesland - nicht möglich.
Wenn wir möchten, dass sie teilhaben, dass sie partizipieren und dass wir, was die Nutzung des Internets in Sachsen-Anhalt angeht, nach vorn kommen und nicht, wie ganz aktuell wieder, einen traurigen letzten Spitzenplatz belegen - seit Jahren ist es beim sogenannten (N)Onliner-Atlas das Gleiche -, dann muss sich hier etwas bewegen.
Wenn die Telekom aktuell vorschlägt, diese Drosselung einzuführen, dann ist es, glaube ich, in der Tat an der Zeit, mit einer gesetzlichen Initiative dagegen vorzugehen. Denn ich sage ganz klar: Wehret den Anfängen!
Herr Minister Möllring, die Vorschläge - ich glaube, Sie hatten es gesagt - sind schon ganz konkret. Auch Herr Graner ist darauf eingegangen: 200 GB, 300 GB. Die Staffelung, in der die DT AG das Ganze vornehmen will, ist bereits bekannt. Das ist ein Riesenrückschritt im Vergleich zu dem, was im Moment im Netz möglich ist.
Meine Damen und Herren! Das Prinzip der Neutralität und die gleichberechtigte Übertragung von Daten - das müssen wir uns immer wieder vor Augen halten - hat letztlich erst den Erfolg des Internets möglich gemacht. Die Netzneutralität ist ein Garant der demokratischen Entwicklung des Internets gewesen.
Es würde heute im Internet Angebote in einer solchen Bandbreite wie zum Beispiel von Youtube, bei dem ich es mit riesigen Datenpaketen zu tun habe, und auch Angebote, bei denen wesentlich kleinere Datenpakete bewegt werden, nicht geben, wenn wir eben bisher nicht einen diskriminierungsfreien Zugang gehabt hätten, wenn das Netz eben nicht in der Größe von Datenpaketen denkt. Diese Größe mit Ausnahme der technischen Möglichkeiten muss egal sein. Das bedeutet Diskriminierungsfreiheit.
Schlüsselfrage bei der Sicherung einer digitalen Gesellschaftspolitik, der wir uns als Landesparlament nicht verschließen können. Das wird auch daran deutlich, dass wir in den letzten Jahren immer wieder über Themen aus diesem Bereich im Landtag diskutiert haben. Das ist richtig so, meine Damen und Herren.
Ich sage es immer wieder: Das Internet ist keine temporäre Entwicklung, sondern es ist die Zukunft, die sich weiterentwickeln wird. Es ist an uns, diese heute zu gestalten.
Wenn wir sagen, ein Zugang zum Internet ist - das ist ausgeurteilt - ein Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe, er gehört zur Daseinsvorsorge dazu, dann müssen wir diese Daseinsvorsorge von Schranken befreien, dann müssen wir sie diskriminierungsfrei halten. Der Vorstoß der Linksfraktion dazu geht in die richtige Richtung.
Ich sage auch: Der Änderungsantrag geht nicht in die richtige Richtung, weil er das Ganze sozusagen von der Gefährlichkeit, die eigentlich dahinter steht, von den Folgen nicht richtig einschätzt. Ich glaube, dass der Vorschlag in Absatz 2 Ihres Änderungsantrages, sich einen anderen Anbieter zu suchen, eben kein probater Vorschlag ist. Nein, man muss eine freie Wahl haben, welchen Anbieter man wählt und von diesem auch zu fairen Konditionen versorgt werden.
Auch das Abwarten eines möglichen Marktversagens kann doch nicht ernsthaft ein probater Vorschlag sein. Wir müssen die Gefahren erkennen und jetzt handeln. - Vielen herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Herbst. - Für die Fraktion der CDU spricht nunmehr der Abgeordnete Herr Kurze.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Internet, wie wir es heute kennen, beruht auf dem Grundsatz der Netzneutralität. Es war und es ist seine offene Architektur, die zu dem gigantischen Erfolg beigetragen hat. Nach unserer Überzeugung muss dieser Grundsatz auch in Zukunft gelten.
Ich möchte daran erinnern, dass es die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP waren, die mit einem eigenen Änderungsantrag zur Novellierung des Telkommunikationsgesetzes den Grundsatz der Netzneutralität festgeschrieben haben.
Hierzu wurde mit der Einführung des § 41a - Netzneutralität - eigens eine Regelungsgrundlage geschaffen.
Die Bundesregierung kann im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat an Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen stellen. Die Bundesnetzagentur wiederum kann auch Einzelheiten bezüglich der Mindestanforderungen an die Dienstequalität festlegen und auch die Deep Packet Inspection auf den Prüfstand stellen.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität im TKG längst Realität.
Darüber hinausgehende präventive regulatorische Maßnahmen, gewissermaßen eine vorsorgenden Gesetzgebung, ohne dass diese wirklich erforderlich wäre, will die CDU-Fraktion ausdrücklich nicht.
Netzneutralität ist auch nicht mit Preisneutralität zu verwechseln. Netzneutralität setzt ganz entscheidend Wettbewerb voraus; denn auch breitbandiges Internet und insbesondere weniger breitbandige Mobilfunknetze unterliegen Knappheitsgesetzen, die sich in Preisen niederschlagen müssen.
Dass nun die LINKE das Thema Netzneutralität gerade nach der jüngsten Entscheidung der Telekom zum Wahlkampfthema erheben würde, war absehbar, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Aber es gibt auch Mitglieder der Opposition auf der Bundesebene, die die TKG-Novellierung kritisieren, weil sie einseitig auf das Marktprinzip setze. Das hat mich schon ein wenig erstaunt. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf welches Prinzip sollte man sonst setzen? Etwa auf das Staatsprinzip?
Die Vorstellung, der Staat unterbreite allen Nutzern ein gleiches Angebot zum gleichen Preis, ohne Differenzierung und ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Nutzungsverhaltens, ist uns, der CDUFraktion, fremd.
Klar ist also: Eine Preisdifferenzierung muss den Anbietern möglich sein. Warum soll der bescheidene E-Mail-Leser den gleichen Tarif bezahlen wie der passionierte Film-Downloader? Entscheidend ist daher, dass der Wettbewerb zwischen den Kabelanbietern funktioniert und Kunden bei Unzufriedenheit die Chance haben, den Anbieter zu wechseln.
Genauso klar ist auch - darin gebe ich den Vorrednern Recht -: Das Bestreben von Anbietern, eigene Angebote im Netz nicht auf das monatliche Datenvolumen anzurechnen, während Angebote von konkurrierenden Anbietern voll zu Buche schlagen, ist eine ungerechtfertigte Besserstellung des eigenen Angebotes, die dem Grundsatz der Netzneutralität widerspricht. Das Gleiche gilt für die Sperrung von Mobilfunkdiensten.
Das ändert aber nichts daran, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass aus unserer Sicht über den bereits im TKG verankerten § 41a hinaus keine weiteren regulatorischen Maßnahmen nötig sind. Der Staat kann allenfalls den Rahmen vorgeben, innerhalb dessen sich das Internet weiterentwickelt. In diesen Rahmen gehört zuallererst eine wettbewerbliche Struktur unter den Providern. Darüber hinaus bauen wir auf die Wirkungsprinzipien des Internets selbst. Daher werbe ich für den Alternativantrag unserer Fraktion. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter. Es gibt eine Anfrage von dem Kollegen Wagner. Möchten Sie die Frage beantworten?
Nein. Wir haben das Prinzip der Einbringung. Die LINKE hatte die Einbringung durch Herrn Wagner. Herr Wagner konnte sich nun unsere Statements anhören und kann als Einbringer am Ende noch einmal sprechen.
Die Debatte bisher hat mich schon ein bisschen verwundert. Wir sollten uns wieder an die Regularien halten. Am Freitagnachmittag zu dieser Zeit ist die Konzentration auch schon ein wenig angespannt.
Ich habe auch schon am Donnerstagfrüh Debatten erlebt, bei denen ich nicht unbedingt das Gefühl hatte, dass die Leute fitter waren. Aber das ist ein anderes Thema.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während Sie uns vorwerfen, wir würden das Kind mit dem Bade ausschütten, werfen Sie