Protokoll der Sitzung vom 26.04.2013

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man die medizinischen Fakultäten hier nicht berücksichtigt, weil man möglicherweise schon über ihre Abschaffung nachdenkt.

(Herr Rotter, CDU: Nein! So ein Schwach- sinn! - Herr Kolze, CDU: Nein!)

Das gemeinsame Landesgremium soll sich mit den Belangen der unmittelbar Berührten und von Versorgungsfragen Betroffenen beschäftigen. Die Pflegeberufe sind in ganz besonderem Maße mit der Versorgung der Patientinnen und Patienten betraut. Deshalb glauben wir, dass sie in diesem Gremium ein Mitspracherecht haben sollten.

An einer anderen Stelle wird von der fachlichen Betroffenheit gesprochen. Auch dazu zählen wir sowohl die Universitätsklinika als auch die Pflegeberufe. Deshalb bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Frau Wicke-Scheil. - Für die SPDFraktion spricht die Abgeordnete Frau GrimmBenne.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Ich verzichte!)

- Frau Grimm-Benne verzichtet auf einen Redebeitrag. Frau Zoschke hat für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

(Unruhe)

- Es ist etwas zu laut.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! An den aus unserer Sicht seit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs bestehenden Mängeln hat sich auch durch die Beratung im Ausschuss für Arbeit und Soziales für uns nichts verändert. Deshalb könnte ich eigentlich meine Rede, die ich bei

der Einbringung des Gesetzentwurfes gehalten habe, noch einmal halten. Das tue ich nicht.

Ich möchte als Erstes sagen, dass meine Fraktion den Änderungsanträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ebenso wie im Ausschuss auch heute folgen wird.

Nach wie vor sehen wir die Regelung, dass Einstimmigkeit für die Verabschiedung von Empfehlungen und kein Stimmrecht für Patientenvertretungen vorgesehen sind, kritisch. Damit haben die Regelungen zur Patientenbeteiligung aus unserer Sicht nicht nur eine Alibifunktion, sondern sind geradezu demokratiefeindlich.

Die in § 5 Abs. 3 vorgeschriebene Einstimmigkeit von Beschlüssen wird meines Erachtens dazu führen, dass bestimmte Anliegen nie zu Empfehlungen führen werden. Da Empfehlungen ohnehin schon nicht allzu viel bewirken und keine Handlungsverpflichtungen nach sich ziehen, sollte hier eigentlich eine leichtere Zielerreichung möglich sein. Dann können zumindest bestimmte Forderungen bzw. angestrebte Maßnahmen öffentlich gemacht werden.

Zu Artikel 2 - Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt - ist festzustellen, dass eine Verlängerung der Verjährung von Ansprüchen des Landes akzeptabel ist. Allerdings sollten aus unserer Sicht für eine ordnungsgemäße Nachweisführung und Prüfung zehn bis 15 Jahre ausreichen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Ich schlage vor, dass wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2016 abstimmen und dann über das Gesetz in seiner Gesamtheit. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann verfahren wir entsprechend.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2016 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1985 ab. Ich wende hierbei § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages an, wonach die Abstimmung über die Teile der Beschlussempfehlung, die selbständigen Bestimmungen und die Artikelüberschriften, zusammengefasst werden kann.

Wer den selbständigen Bestimmungen und den Artikelüberschriften insgesamt zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit sind die selbständigen Bestimmungen und die Artikelüberschriften angenommen worden.

Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: „Ausführungsgesetz zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch im Land Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Krankenhausgesetzes SachsenAnhalt“. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Überschrift angenommen worden.

Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 12.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 (LBVAnpG 2013/2014)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1994

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2017

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2019

Einbringer ist Herr Minister Bullerjahn. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über ein Ergebnis, das sich unmittelbar aus der Verhandlung der TdL mit den Gewerkschaften Ver.di, GEW und dem Beamtenbund ergibt und worüber jeder einzelne Landtag - vielleicht auch erst in einigen Wochen - aktiv berät.

Wir als Landesregierung haben uns kurz nach dem Ergebnis der TdL mit der Frage beschäftigt, inwieweit wir das auf den Bereich der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Wir haben uns aufgrund der Haushaltssituation entschieden - das reiht sich in die vielen Debatten der letzten Tage und Wochen ein, aber auch in viele Diskussionen, die wir noch führen werden -, dass wir die inhaltsgleiche Übernahme um sechs Monate verschieben.

Ich habe darauf hingewiesen: In der Tarifgemeinschaft wurde das ausgeklammert. Es gibt innerhalb der TdL keinen Beschluss für eine ganzheitliche Übernahme des Tarifabschlusses in Deutschland. Das kann auch nicht unsere Aufgabe sein.

Ich habe bereits bei der Pressekonferenz im Zusammenhang mit der Bewertung des Gesamtergebnisses darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass etliche Länder den Abschluss nicht inhaltsgleich übernehmen werden.

Es gibt Übersichten - ich denke, sie liegen den Fraktionen vor -, aus denen hervorgeht, dass dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Die Bayern und Hamburger haben schon vorher gesagt, dass sie das Ergebnis im Verhältnis 1 : 1 übernehmen werden, egal wie es aussieht. Andere haben gesagt: Wir haben es gesetzlich normiert; wir nehmen unabhängig vom Ergebnis eine einprozentige Erhöhung vor - so etwa Rheinland-Pfalz.

Vor diesem Hintergrund befinden wir uns mit unserem Kompromiss, denke ich, in einer vernünftigen Mitte. Wir haben darüber auch mit dem Beamtenbund geredet. Aber ich weiß natürlich, dass sich diejenigen, die von diesem Ergebnis sozusagen betroffen sind, eine Übernahme in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht zu 100 % gewünscht hätten. Ich denke jedoch, dass es aufgrund der Haushaltssituation gute Gründe für diese Verschiebung gibt und dass man damit politisch umgehen kann.

(Zustimmung bei der SPD)

Was besagt das Ergebnis? - Zum 1. Juli 2013 erfolgt eine Erhöhung des Grundgehalts um 2,65 %. Weiterhin erfolgen eine Erhöhung der Anwärterbezüge zum 1. Juli 2013 um 50 € und zum 1. Juli 2014 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze, der Anwärtergrundbeträge und sonstiger Besoldungsbestandteile um weitere 2,95 %.

Ich denke, das bewegt sich mit Blick auf Angestellte und Beamte in einem Korridor, noch dazu, wenn man weiß, dass wir in den letzten Jahren das im Verhältnis 1 : 1 übernommen haben, was man politisch vertreten kann.

Ich möchte an dieser Stelle einflechten, dass wir mit einer generellen Regelung in Bezug auf 30 Urlaubstage den Gewerkschaften weit entgegengekommen sind. Sie wissen, dass das Gericht die 26-Tage-Regelung gekippt hat. Für mich und für andere hat sich nicht gleich erschlossen, wie wir das jetzt durchhalten sollen.

Ich glaube, dass wir uns mit dem gesamten Tarifabschluss, der unter den 3 % geblieben ist, sehen lassen können. Ich sage auch, dass es natürlich für eine Regierung bei jeder Tarifeinigung wichtig ist - dafür stehe ich auch -, darüber im Parlament zu reden, wie man diese für den gesamten Bereich der Beamtinnen und Beamten übernimmt.

Ich halte nichts davon, dass man pauschal ein Gesetz beschließt, dass man für fünf, sechs Jahre einfach eine Regelung vornimmt. Ich glaube, dieser politischen Diskussion sollte man sich stellen.

Es gibt, wie gesagt, einige Länder, die anders vorgehen. Ich werbe für die vorgestellte Lösung. Es gab auch einige, die soziale Komponenten einbauen wollten oder eingebaut haben. Ich sage ganz klar, dass Ver.di und der Beamtenbund eine solche soziale Komponente nicht wollten. Wenn man sie eingebaut hätte, dann hätte sie für alle gelten müssen. Wir als Länder haben dafür geworben, eine solche Komponente einzubauen - das wird in Hessen von Ver.di jetzt komischerweise gemacht.

(Herr Borgwardt, CDU: Ja!)

Das war nicht mit uns abgesprochen. Das habe ich nicht weiter zu kritisieren. Aber wenn jetzt darüber geredet wird, dann sage ich: Wir hätten das generell gerade für die unteren Einkommensgruppen deutschlandweit machen können. Es muss wohl Gründe gegeben haben, das nicht zu tun.

Wir haben, was die Einbeziehung der Spitzenverbände anbetrifft, beschlossen, das in einem einmaligen Verfahren im Kabinett umzusetzen. Trotzdem wurden sie gehört; denn ich möchte schon, dass wir zum 1. Juli planbar für alle, die auf das Geld warten, im Rahmen der Gesetzesbefassung sagen können: So wird es jetzt werden.

Ich bitte Sie, diesem System zu folgen. Es ist am Ende Ihre Entscheidung. Aber ich glaube, es gibt gute Gründe, vor allem das inhaltsgleiche Übernehmen hier umzusetzen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit und werbe für die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Finanzausschuss und in welche Ausschüsse auch immer.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Es wurde eine Dreiminutendebatte vereinbart, in die wir jetzt eintreten. Frau Dr. Paschke hat für die Fraktion DIE LINKE als Erste das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer Dreiminutendebatte reden wir über 27 Millionen €. Aber wir reden nicht nur über die 27 Millionen €, sondern wir reden auch über viele - ich fasse sie einmal unter diesem Begriff zusammen - Beamtinnen und Beamte, die in den letzten Jahren, genauso wie die Tarifbeschäftigten, in einer für SachsenAnhalt bisher beispiellosen Arbeitsverdichtungsmaßnahme standen, indem sie, genau wie die Tarifbeschäftigten, all das abgefangen haben, was unter einem rasant betriebenen Personalabbau