Protokoll der Sitzung vom 26.04.2013

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

Wenn wir gekonnt hätten, wären wir gern den gleichen Weg wie Baden-Württemberg gegangen, nämlich dass wir komplett aus diesem Betreibermodell aussteigen. Nach wie vor ist uns die Landesregierung - das muss doch auch für Sie mit Frust verbunden sein - Angaben dazu schuldig geblieben, was es gekostet hätte, wenn das Land die JVA Burg selbst gebaut und selbst betrieben hätte.

Das weiß man nicht. Die Kalkulationen zum geistes- und sozialwissenschaftlichen Zentrum in der öffentlichen Hand sind bei der Planung auch deutlich niedriger ausgefallen, als es letztlich gekostet hat. Man kann nur sagen, was man damals ge

plant hatte, aber man kann nicht sagen, was es gekostet hätte. In dieser Krux sind wir immer, wenn wir solche Vergleiche ziehen. - Danke.

Diese Krux haben wir immer, darin gebe ich Ihnen Recht. Aber das Problem, das wir hierbei haben, besteht darin, dass wir uns über 25 Jahre in einem sehr heiklen Bereich gebunden haben. Das wollen wir ausdrücklich nicht.

(Zuruf von Herrn Bönisch, CDU)

Nach wie vor bin ich der Überzeugung, dass wir als Land Sachsen-Anhalt immer das Risiko tragen müssen; denn wir müssen die Rechtsprechung umsetzen. Wir müssen gewährleisten, dass das Strafvollzugsgesetz in der JVA Burg umgesetzt wird. Dieses Risiko tragen immer wir.

(Zuruf von Herrn Bönisch, CDU)

Frau Frederking, Ihre Frage.

Frau von Angern, wenn Sie Mängel sehen, gerade im Justizvollzug, dann ist doch völlig unklar, warum jetzt nur drei Verträge und nicht konsequent alle Verträge gekündigt werden sollen.

(Herr Borgwardt, CDU: Wir haben es er- klärt!)

Es besteht doch auch in diesem Zeitraum von einem Jahr noch die Möglichkeit, nach Lösungen zu suchen, um die Dienstleistungen weiter fortführen zu können. Es ist doch völlig unlogisch, nur drei Verträge zu kündigen.

Frau Kollegin, das Problem ist, dass wir aufgrund der Dinge, die wir bisher einsehen konnten, nicht wirklich seriös sagen können, dass alle sieben tatsächlich gekündigt werden können.

Das ist ein Problem neben dem Problem, das im Bereich der therapeutischen Maßnahmen mehrfach benannt worden ist. Das ist noch ein Sonderproblem, unabhängig von dem, was wir wirklich fachlich bewerten können. Zum Hauptbetreibervertrag habe ich schon gesagt: Der kann momentan einfach noch nicht gekündigt werden, leider.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau von Angern. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten zunächst in das Abstimmungsverfahren zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2002 neu und zu dem Änderungs

antrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/2021 ein.

Hinsichtlich des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen - das ist ausgeführt worden - hat man sich auf folgende Änderungen geeinigt:

Unter Punkt 1 wird nach den Worten „vorgenommen wird“ die Passage „sowie ein begleitendes leistungsfähiges Vertragscontrolling und ein aussagefähiges Berichtswesen mit steuerungsrelevanten Kennzeichen einzurichten“ eingefügt.

Unter Punkt 3 wird die Passage „im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung“ ersetzt durch die Passage „in den Ausschüssen für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Finanzen“.

Damit können wir jetzt über den so geänderten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen abstimmen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt diesem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist somit in der geänderten Fassung beschlossen worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1993 ab. Wer stimmt diesem zu? - Das ist die antragstellende Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die drei anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 11 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes im Land Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1774

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/1985

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2016

Die erste Beratung fand in der 39. Sitzung des Landtages am 21. Februar 2013 statt. Die Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Zoschke. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1774 wurde vom Plenum in der 39. Sitzung am 21. Februar 2013 in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht eingesetzt.

In diesem Gesetzentwurf soll nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen mit der Regelung in Artikel 1 auf der Grundlage des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 2011 ein gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V gebildet werden, das zu Fragen der sektorübergreifenden medizinischen Versorgung Stellung nehmen und Empfehlungen abgeben kann.

Mit Artikel 2 soll eine Änderung des Krankenhausgesetzes vorgenommen werden. Es wurde ein neuer § 13a eingeführt, der speziell für den Krankenhausbereich regelt, dass Ansprüche des Landes auf Rückzahlung oder Verzinsung von Fördermitteln erst in 30 Jahren verjähren und dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem die bauaufsichtliche Prüfung abgeschlossen ist.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 27. Sitzung am 10. April 2013 mit dem Gesetzentwurf befasst. Dazu lag ihm vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Synopse vor, die mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales einvernehmlich abgestimmte Änderungsempfehlungen enthielt. Dabei handelte es sich überwiegend um sprachliche und rechtsförmliche Korrekturen.

Des Weiteren lag dem Ausschuss zur Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, mit dem die in Artikel 1 § 3 Abs. 1 des Gesetzentwurfs enthaltene Auflistung der Träger des gemeinsamen Landesgremiums erweitert werden sollte.

Zusätzlich aufgenommen werden sollten die medizinischen Fakultäten der Hochschulen in SachsenAnhalt sowie die auf der Landesebene für die Wahrnehmung der Interessen der medizinischen Pflegeberufe maßgeblichen Dachorganisationen. Dieser Änderungsantrag wurde mit 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.

Die Ablehnung begründeten die Koalitionsfraktionen damit, dass der Kreis der gesetzlich vorgegebenen und stimmberechtigten Mitglieder, wozu das Land, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft gehören, nur begrenzt ausgeweitet werden soll, um das Gremium nicht entscheidungsunfähig zu machen.

Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungsempfehlungen wurden

vom Ausschuss übernommen. Daraufhin wurde der Gesetzentwurf in der vom GBD vorgeschlagenen Fassung zur Abstimmungsgrundlage erklärt.

Die Koalitionsfraktionen beantragten zusätzlich eine redaktionelle Änderung zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3. Es ging darum, die bisherige Formulierung „der Ersatzkassen“ in den Passus „die Ersatzkassen“ zu ändern.

Der Ausschuss verabschiedete sodann den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie der genannten redaktionellen Änderung in Artikel 1 § 3 mit 8 : 0 : 5 Stimmen. Das Plenum wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr für die Berichterstattung, Frau Zoschke. - Die Landesregierung hat auf einen Beitrag verzichtet. Wir treten in eine Dreiminutendebatte ein.

Der erste Debattenredner, Herr Rotter, schüttelt den Kopf. Er verzichtet auf einen Redebeitrag. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Wicke-Scheil. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Das Versorgungsstrukturgesetz ist nach der Meinung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kein großer Wurf. Dazu hat sich unsere Bundestagsfraktion schon an entsprechender Stelle positioniert.

Wir sprechen hier heute über die Ausführung des Versorgungsstrukturgesetzes. Wir sehen, wie es von Frau Zoschke bereits angesprochen wurde, Ergänzungsbedarf in § 3. Er betrifft die Träger des gemeinsamen Landesgremiums. Nach unserer Auffassung sollte die Auflistung der Träger ergänzt werden um die medizinischen Fakultäten und die Dachorganisationen der medizinischen Pflegeberufe.

In § 2 steht etwas zur Aufgabenstellung dieses Gremiums. Dort wird ganz dezidiert auf die sektorenübergreifende Versorgung hingewiesen. Wie will man eine sektorenübergreifende Versorgung realisieren, wenn man bestimmte Sektoren, nämlich die Ausbildung und die Pflege, ausklammert?

Ich möchte unsere Auffassung anhand von drei Punkten darstellen. In diesem Gremium sollen die für das Gesundheitssystem Verantwortlichen vertreten sein. Wir sehen die medizinischen Fakultäten hinsichtlich der medizinischen Versorgung in einer ganz besonderen Verantwortung. Auf der einen Seite sind sie nämlich für die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses zuständig - das be

zieht sich sowohl auf die Ärzte als auch auf das Pflegepersonal -, auf der anderen Seite sind sie verantwortlich für die Betreuung der Patientinnen und Patienten, sowohl im ambulanten als auch im stationären und teilstationären Bereich.

Leider ist es auf der Bundesebene nicht gelungen, gemeinsam mit dem Versorgungsstrukturgesetz auch die Approbationsordnung zu ändern. Nichtsdestotrotz besteht hierbei ein kausaler Zusammenhang; denn die Approbationsordnung wurde dahin gehend geändert, dass mehr Verantwortung in den Bereich der allgemeinmedizinischen Ausbildung verschoben werden soll. Das hängt auch unmittelbar mit dem Versorgungsstrukturgesetz zusammen.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man die medizinischen Fakultäten hier nicht berücksichtigt, weil man möglicherweise schon über ihre Abschaffung nachdenkt.