Gleichwohl - so sieht es die Beschlussempfehlung vor - ist der Antrag der GRÜNEN abzulehnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ablehnung erfolgt aus gutem Grund. Schauen wir uns einmal Punkt 2 des Antrages an, in dem die Landesregierung dazu aufgefordert wird, eine Verlagerung der bestehenden Schießstände zu prüfen. Sie suggerieren der Öffentlichkeit etwas, was in der Erfüllung unmöglich ist. Es ist offensichtlich, dass die genehmigten Schießanlagen nicht entschädigungslos beseitigt werden können.
Noch 35 Sekunden, okay. - Der Minister hat alles, was wesentlich war, bereits ausgeführt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Kollege Kolze. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Professor Dr. Dalbert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kultusminister war besorgt. Ich zitiere:
„Bei aller Wertschätzung für die Jugendarbeit der Schützen- und Schießsportvereine und das soziale und sportliche Engagement, welches in diesen Vereinen ausgeübt und gefördert wird, hat für die Landesregierung Priorität, in den Schulen jedes vermeidbare Risiko für Leib und Leben von vornherein auszuschließen. Da durch das Einlagern von Waffen und Munition in Schulen letztlich auch bei aller Vorsorge ein Restrisiko nicht auszuschließen ist, sind Schulen als Verwahrort ungeeignet.“
In ähnlicher Weise äußerte er sich dann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. - Wissen Sie, Sorge allein ersetzt Handeln nicht. Sorge ist Anlass zum Handeln. Wir teilen die Sorge des Ministers.
Es war Kern unseres Antrages zu sagen: Lasst uns schauen, wie wir es hinbekommen können, dass es nicht einen vierten, fünften, sechsten Schießstand auf dem Gelände von Schulen und Kitas gibt.
Erst wenn man das hätte, könnte man überhaupt sinnvoll in Verhandlungen über die existierenden Schießstände eintreten und schauen, ob man unter Einhaltung von Recht, Gesetz und geschlossenen Verträgen Wege findet, diese Schießstände woandershin zu transportieren.
Vor diesem Hintergrund haben wir, denke ich, im Ausschuss für Bildung und Kultur einstimmig eine gute Beschlussempfehlung verabschiedet:
schließen, dass künftig Schießstände in der Nähe von Schulgebäuden bzw. Schulgeländen und in der Nähe von Kindertagesstätten errichtet werden können.“
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, des federführenden Ausschusses, ist etwas ganz anderes. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport heißt es: „Hinweise … zu geben, mit denen sich ausschließen lässt, dass“ Schießstände auf den genannten Geländen errichtet werden können.
Ja, mein Gott, wir leben doch nicht in einem Land, wo man einen Schießstand errichten muss. Es wird doch kein Schulträger gezwungen, einen Schießstand zu errichten. Das ist doch nicht der Punkt. Der Punkt ist vielmehr: Will man verhindern, dass zukünftig vierte, fünfte und sechste Schießstände in diesem Land auf dem Schulgelände, in der Nähe von Schulgeländen oder auf dem Gelände von Kitas errichtet werden? Will man das ausschließen? - Gezwungen wird in diesem Land niemand.
Wir wollen das ausschließen. So haben wir auch die Sorge des Ministers verstanden. Sie wollen dies nicht ausschließen. Dann sagen Sie auch klar, dass Sie das nicht ausschließen wollen,
und reden Sie nicht von den drei Schießständen, die es gibt und bei denen wir ganz andere Probleme haben, nämlich rechtlicher Art. Das ist klar, dort sind Verträge einzuhalten. Sagen Sie klar: Ihnen ist es egal, ob es einen vierten oder fünften Schießstand im Land gibt. Weil das der Inhalt dieser Beschlussempfehlung ist, werden wir sie ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einbringung des Antrags ist das Thema von erheblich mehr öffentlichem Brimborium begleitet gewesen. Ich hatte den Eindruck, dass damals öffentlich vermittelt worden ist: Wer nicht für den Antrag ist, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eingebracht hat, und diesbezüglich stramm steht, der sei für Schießstände an Schulen.
Deshalb möchte ich dem Missverständnis vorbeugen und von vornherein klarstellen, dass ich, wenn ich heute erneut nicht über Ihren Antrag jubele, natürlich in Bezug auf die Einrichtung von Schießständen an Schulen skeptisch bin. Aber Sie müssen natürlich auch die Realitäten anerkennen. Ich hatte darauf bereits beim letzten Mal hingewiesen:
Erstens. Die bestehenden Schießstände werden offensichtlich nach Gesetz und Recht betrieben und sind auch danach errichtet worden.
Zweitens. Die Schulträger und auch die Schützenvereine machen offensichtlich überhaupt keine Anstalten, etwas an diesem Zustand zu ändern.
Drittens. Ich sehe keine Möglichkeit, dass der Landtag oder die Landesregierung solche Schießstände zukünftig verbindlich durch Regierungshandeln oder aber auch durch Gesetzgebung ausschließt.
Zweitens ist uns noch einmal bestätigt worden, dass die Beteiligten an dem jetzigen Zustand auch nicht ansatzweise etwas ändern werden.
Drittens hat es eine sehr umfangreiche schriftliche Äußerung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr gegeben, in der genau das bestätigt wurde, was ich beim letzten Mal hier schon vorgetragen habe: Wenn man so etwas überhaupt wollte und wenn so etwas ginge, dann wäre das Aufgabe des Bundesgesetzgebers.
Was ist das Ergebnis? - Wir haben heute eine Beschlussempfehlung vorliegen, mit der der Landtag die Landesregierung untertänigst bittet, einen Erlass herauszugeben, aus dem hervorgeht, wie man verhindern kann, dass Schießstände an Schulen entstehen. Das hätten wir uns ersparen können. Wir haben zwei Debatten dazu geführt. Das war vielleicht interessant, mehr aber auch nicht.
Das Einzige, was ich der Debatte an Positivem abgewinnen kann, ist: Das Thema ist nunmehr sicherlich stärker in der Öffentlichkeit präsent. Wenn jetzt ein Schützenverein zu einem Bürgermeister als Schulträger käme und fragen würde, ob er einen Schießstand in einer Schule einrichten könnte, würde dieser vermutlichen sagen: Nein, lieber Finger weg davon! - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 6/2101 ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 13.
Die erste Beratung fand in der 38. Sitzung des Landtages am 20. Februar 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kolze. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1788 zum Thema „Demokratie verteidigen - zivilgesellschaftliches Engagement unterstützen“ in der 38. Sitzung am 20. Februar 2013 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Der Antrag zeigt drei Prämissen auf, die die Landesregierung in den sicherheits- und ordnungspolitischen Konzepten des Landes, beispielsweise bei künftigen Lageeinschätzungen und Einsatzkonzepten, berücksichtigen soll.
Die erste Beratung hierzu fand in der 32. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 7. Mai 2013 statt. Im Ergebnis der Beratungen kündigten die regierungstragenden Fraktionen einen Änderungsantrag an. Da der Änderungsantrag erst in der 33. Sitzung am 4. April 2013 als Tischvorlage verteilt werden konnte, wurde die abschließende Beratung zurückgestellt.
In der darauffolgenden Zeit reichte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag ein, der bei der abschließenden Beratung zu dem Ihnen vorliegenden Antrag in der Drs. 6/1788 in der 34. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport nicht die erforderliche Mehrheit fand.
Der eingangs erwähnte Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen wurde mit 8 : 5 : 0 Stimmen beschlossen. Er liegt Ihnen als Beschlussempfehlung in der Drs. 6/2102 vor.