Protokoll der Sitzung vom 21.06.2013

Danke sehr, Herr Abgeordneter Stadelmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Abgeordneter Weihrich.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu später Stunde

(Herr Miesterfeldt, SPD: Na!)

noch ein Antrag zum Thema Naturschutz, zu dem großen, auch sehr strittig diskutierten Thema der Kompensationsverordnung.

Auch wir haben in der Fraktion relativ lange über den Antrag diskutiert. Deswegen kann ich es Ihnen jetzt leider nicht ersparen, über die Ergebnisse zu berichten. Wir haben uns sehr kontrovers mit diesem Antrag auseinandergesetzt.

Es gibt viele Punkte, die wir fachlich mittragen können. Das betrifft die Forderung nach einer Realkompensation für mastartige Eingriffe bei Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Ich stimme den Ausführungen von Herrn Dr. Aeikens dazu ausdrücklich zu. Auch wir denken, dass eine Naturalkompensation in solchen Fällen meistens problemlos möglich ist und deshalb Vorrang vor einer Ersatzzahlung haben sollte. Außerdem möchte ich hier noch ergänzend erwähnen, dass bei Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes rechtlich ein Bezug zum Eingriffsort gefordert wird.

Ich teile auch die vom Herrn Kollegen Bergmann geäußerte Kritik an der Bundeskompensationsverordnung. Einige Punkte wurden schon genannt. Ich will kurz zwei, drei Punkte hinzufügen.

Eine Kritik betrifft die Biotoptypenliste, die der Bundeskompensationsverordnung beigefügt ist. Diese Biotoptypenliste ist nicht mit einer Kartieranleitung verknüpft. Das bedeutet, dass einer unterschiedlichen Anwendung in den Bundesländern Tür und Tor geöffnet ist. Damit wird das Ziel einer bundeseinheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung konterkariert. Außerdem bedeutet es für Sachsen-Anhalt zusätzlichen Aufwand, weil die vorliegenden Kartierdaten für Sachsen-Anhalt nicht genutzt werden könnten.

Weiterhin sind einige Einstufungen innerhalb dieser Biotoptypenliste relativ fragwürdig. Das betrifft bei den Waldtypen zum Beispiel die Schluchtwälder, die deutlich unterbewertet werden.

Außerdem sind die Wiederentstehungszeiten bei alten Biotoptypen bei der Kompensation deutlich unterbewertet. Es gibt einen Korrekturfaktor in Höhe von 1,25. Das bleibt deutlich hinter dem zurück, was in anderen Bundesländern Status quo ist.

Insgesamt teilen wir die Kritik an der Bundesverordnung. Wir würden den Antrag aber dennoch ablehnen, wenn er zur Abstimmung gelangt, weil wir die Forderung nach einer Landeskompensationsverordnung nicht mittragen können.

Das Ziel einer Bundesverordnung ist eine bundeseinheitliche Anwendung der Eingriffsregelung. Das habe ich schon ausgeführt. Wenn sich nun jedes Land hinstellen und eigene Verordnungen erarbeiten würde, dann wäre dieses Ziel obsolet.

Ergänzend möchte ich noch erwähnen - es wundert mich, dass Herr Dr. Aeikens darauf nicht hingewiesen hat -, dass ich auch rein formal keine Ermächtigung erkennen kann, eine eigene Landeskompensationsverordnung zu erlassen. Für eine Verordnung bedarf es einer Ermächtigung im Gesetz. Diese Ermächtigung sehe ich im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt nicht.

Die anderen Punkte, die nach dem Antrag in der Landeskompensationsverordnung zu berücksichtigen wären, enthalten ebenfalls viele wichtige Dinge, die von uns ausdrücklich unterstützt werden, zum Beispiel die Umsetzung eines webbasierten landesweiten Ökokonten- und Kompensationskatasters oder die Nutzung der Mittel aus den Ersatzzahlungen durch die SUNK. Das sind Dinge, die wirklich wichtig sind, die absolut unsere Zustimmung finden.

Ich denke aber, dass es im Land schon rechtliche Regelungen gibt, über deren Änderung man diese Forderungen problemlos umsetzen könnte. Die Ersatzzahlungsverordnung und die Ökokontoverordnung könnten ergänzt werden. Insofern wäre die Umsetzung problemlos möglich.

Noch zwei Sätze zu den Forderungen für die Landwirtschaft. Das kann ich wiederum nicht nachvollziehen. Die Koalition hat diese Forderungen sehr

kritisch beurteilt, als wir am 14. Dezember 2012 über den Antrag der Fraktion DIE LINKE diskutiert haben. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man jetzt einen Antrag nachschiebt und das in einem ähnlichen Duktus wieder aufs Tapet bringt.

Mein Fazit: Für den Erlass der Landeskompensationsverordnung gibt es keine Ermächtigung. Außerdem kann anhand der Begründung, die geliefert wurde, nicht nachvollzogen werden, warum eine eigene Landeskompensationsverordnung notwendig ist.

Deswegen plädiere ich entweder dafür, die Bundesverordnung durchlaufen zu lassen und zu evaluieren, oder gleich dafür, wie es hier gesagt wurde, die Bundesverordnung im Bundesrat zu kippen. Wenn sich eine Ablehnung der Bundeskompensationsverordnung im Bundesrat andeutet, dann kann ich das nur begrüßen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weihrich. - Zum Schluss der Debatte könnte noch einmal Herr Bergmann sprechen.

(Herr Bergmann, SPD: Ich verzichte!)

- Er wünscht nicht, noch einmal das Wort zu ergreifen.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Einen Antrag auf Überweisung habe ich nicht gehört.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Doch!)

- Doch, von der Fraktion DIE LINKE. Es gab zwei Anträge.

Ich schlage vor, wir stimmen zunächst über die Überweisung des Antrags ab. Sollte sich keine Mehrheit für die Überweisung des Antrags finden, dann würde ich über den mündlich formulierten Änderungsantrag des Abgeordneten Herrn Dr. Köck und danach über den Ursprungsantrag in Drs. 6/2148 abstimmen lassen.

Wer möchte den Antrag der Koalitionsfraktionen an den Ausschuss für Umwelt überweisen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verzichtet auf eine Teilnahme an der Abstimmung.

(Herr Striegel, GRÜNE: Wir haben mit Ab- lehnung gestimmt!)

- Gut. - Dann hat der Antrag auf Überweisung keine Mehrheit gefunden.

Es gibt den Antrag des Abgeordneten Herrn Dr. Köck, in dem Antrag in Drs. 6/2148 in dem Satz „die Landesregierung wird ermuntert, im Bundesrat darauf hinzuwirken“ das Wort „ermuntert“

durch das Wort „beauftragt“ zu ersetzen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und immer mehr Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit hat dieser Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

(Zustimmung von Herrn Harms, CDU)

Ich lasse nunmehr über den Antrag in der Ursprungsfassung in Drs. 6/2148 abstimmen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Die Koalitionsfraktionen.

Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 25 erledigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende der 24. Sitzungsperiode des Landtags angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 25. Sitzungsperiode für den 10., 11. und 12. Juli 2013 ein. Ich wünsche allen ein schönes Wochenende. Die Sitzung des Landtags ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 17.24 Uhr.