Ich schlage Ihnen vor, dass wir trotzdem versuchen, die fünf Minuten Redezeit einzuhalten. Ich würde aber nicht gleich eingreifen, wenn ein Redner länger spricht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann kurz feststellen, die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses ist in Gefahr. Ich will mir aber natürlich nicht den Zorn der Göttinnen zuziehen, sodass ich das nur angemerkt habe.
Frau Hampel, vorneweg eine Bitte: Stellen Sie mir doch bitte die erwähnte Kabinettsvorlage zur Verfügung. Sie wissen, wie es mit Dokumenten ist. Auf die Protokolle des regionalen Begleitausschusses warten wir auch vergebens. Dann können wir Ihren Wissensvorsprung ein wenig ausgleichen.
wenn Sie hier mit viel Kreide in der Stimmen erklären, es sei nicht lästige Pflicht, sondern vom Kabinett dermaßen verinnerlicht, wie es überhaupt nur geht?
Ich fand es schön, dass nicht die zuständige Fachministerin zu dem Thema gesprochen hat, sondern Sie, wie Sie es auch schon im Jahr 2009 getan haben.
Ich kann sagen, dass mich der Antrag überrascht hat, zumal nach der Rede. Wenn alles so schick ist, dann wundert es mich, warum der Antrag gestellt wurde.
Wir haben im Hohen Haus im Jahr 2009 im Rahmen der Aussprache zur Großen Anfrage zur Strukturbilanz für die Jahre 2000 bis 2006 darauf hingewiesen, dass es Probleme gibt, die Gleichstellung als Querschnittsziel zu implementieren. Wir haben schon damals darauf hingewiesen, dass die Indikatoren zum Thema Gleichstellung nicht hilfreich sind. Das lässt sich im Protokoll nachlesen.
Auch in der Halbzeitbilanz vom Ramboll-Institut wurde auf Probleme bei den Indikatoren bzw. bei der Typisierung hingewiesen. Jetzt kommen Sie und tun so, als ob das etwas Neues wäre. Sie erwähnten es und deuteten es an.
Schaut man sich die strategischen Eckpunkte für den Einsatz der Mittel aus dem EFRE, dem ESF und dem ELER an, wird die Gleichstellung in den Handlungsfeldern kaum oder gar nicht berücksichtigt. Was hat sich also geändert? - Fazit: Nichts.
Wer hatte die glorreiche Idee für diesen Antrag? - Vielleicht können die Koalitionsfraktionen das in ihren Reden aufklären.
Nun muss ich Ihnen noch mit dem Änderungsantrag meiner Fraktion unter die Arme greifen. Ich bitte, das nur bildlich zu verstehen.
Frauen treffen in Europa im Alltag weiterhin auf Diskriminierungen. Das ist kein Geheimnis. In Bereichen wie Beschäftigung, Gehalt, Berufsausbildung, Arbeitsorganisation, Zugang zu verantwortungsvollen Positionen, Respektierung der Würde oder Repräsentation im öffentlichen Leben sind Frauen und Männer noch immer nicht gleichgestellt, obwohl das eine langjährige Forderung der Europäischen Union ist. Der Minister sprach es an. Ja, diese Stringenz trifft besonders auf die Bundesrepublik Deutschland zu.
Die Strukturfonds stellen schon immer ein wesentliches Mittel zur Umsetzung beschäftigungspolitischer und sozialer Ziele der EU-Politik dar. Die allgemeine Strukturfondsverordnung definiert die Gleichstellung von Frauen und Männern als eines der Hauptziele der Fonds und sieht vor, dass die Gleichstellungsdimension in sämtliche von den Fonds kofinanzierten Maßnahmen zu integrieren ist - in sämtliche!
Die Gleichstellung ist also als Querschnittsziel definiert, und zwar nicht erst jetzt, sondern sie war es schon länger. Sie sollte als solches auch in allen Bereichen prioritär behandelt werden.
Mit der Barrierefreiheit verhält es sich ähnlich. Wir haben es gestern besprochen. Sie wird zwar gefordert, wir müssen sie aber nicht dezidiert in unsere Unterlagen aufnehmen.
Die Kommission konstatiert, dass die Umsetzung des Querschnittsziels elementar ist. Davon ist in Ihrem Antrag nichts zu finden.
Meine Fraktion führte mit den Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen eine Anhörung zur Neuprogrammierung der operationellen Programme durch. Sie hätten ebenso gut daran getan, liebe Landesregierung, jene Akteure zu konsultieren, um eine Imple
mentierung des Querschnittsziels zu gewährleisten. Ihres Erachtens wäre die Anhörung aber nur auf dem Domplatz zu realisieren gewesen. Dazu kann ich nur eines sagen: Sie irrten mit Ihren Vermutungen auch bezüglich der Raumkapazität.
Zu unserem Änderungsantrag, der allen vorliegt. Frau Kollegin Hampel ist darauf netterweise schon eingegangen. Nur so viel: Eine Stringenz zwischen der sozioökonomischen Analyse, der SWOT-Analyse und den Handlungsempfehlungen für die Programmierung vermissen wir noch. Es bedarf einer gleichstellungspolitischen Strategie, um eine Implementierung und damit die Zielerreichung zu gewährleisten.
Sucht man in Ihrem Antrag so etwas wie eine Absicht eines integrativen Ansatzes, liebe Koalition, stößt man auf Fragen. Welche sind denn Ihres Erachtens die geeigneten Maßnahmen, die Berücksichtigung finden sollten? Sie nannten nur Beispiele aus der Vergangenheit.
Was Gender-Mainstreaming angeht, Frau Hampel, war es ein historischer Diskurs von Ihnen, für den ich Ihnen persönlich dankbar bin. Ich denke, er hat auch Ihrem Koalitionspartner sehr geholfen.
wenn nicht, dann war es ein Schaufensterantrag. Wenn das Kabinett zurzeit bzw. seit Monaten fieberhaft in diesem Sinne alles einarbeitete, dann hätte es des Antrags nicht bedurft; denn so viel Vertrauen muss man zu seiner Landesregierung schon haben. Dann hätten wir Sie tatsächlich beim Tricksen erwischt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Czeke, die Frage, wer die Idee zu diesem Antrag hatte, werde ich am Schluss meiner Rede beantworten.
Die Unterschiede zwischen Individuen sind oft größer als die zwischen Männern auf der einen und Frauen auf der anderen Seite. Das sagt die Gender-Forschung. Das gilt natürlich weniger für
Kollege Czeke ist ein wenig auf die Vergangenheit, auf den Prozess der Meinungsbildung zu diesem Thema eingegangen. Ich möchte auch noch einmal ganz kurz auf die Geschichte eingehen bzw. eigentlich zwei Jahre zurückschauen. Aus dem Selbstverständnis heraus, dass die Unterschiede nicht so groß sind, haben sich die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Geschlechtergerechtigkeit unter Berücksichtigung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes zu fördern, das heißt, die Geschlechtergerechtigkeit auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen.
Wir werden konkrete Schritte für die Verbesserung der Gleichstellung von Männern und Frauen in die Wege leiten und tun es bereits.
Es soll hier noch einmal betont werden: Es geht um die konsequente Beachtung des Grundsatzes der Gleichstellung beider Geschlechter.
Das heißt, dass politische Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit - meine Kollegin Hampel hat es bereits ausgeführt - nicht nur auf ein Geschlecht bezogen sind und das andere Geschlecht schlechter stellen, sondern beide Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen.
Wir lernen aus den Fehlern der Vergangenheit und beklagen nicht, was in der Vergangenheit war, sondern machen es in Zukunft besser.
Ich möchte an dieser Stelle an die Beschlusslage dieses Hohen Hauses erinnern. Am 23. Februar 2012 beschloss der Landtag, dass die Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit auch für die Förderperiode von 2014 bis 2020 insbesondere im Programmierungs- und Umsetzungsprozess nicht zu vernachlässigen ist.
Die Landesregierung führt in ihrer Beschlussrealisierung aus, dass sie die Gleichbehandlung von Männern und Frauen als Querschnittsziel bei allen EU-Programmen anstrebt. Die dafür zuständigen Institutionen auf Landesebene werden in den Programmierungsprozess eingebunden.
Die Koalitionsfraktionen begrüßen ausdrücklich, dass das von der EU verbindlich vorgegebene Querschnittsziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in den gesamten Programmierungs- und Umsetzungsprozess zu den EU-Fonds in der kommenden Förderperiode kontinuierlich und systematisch implementiert wird. Hierdurch wird die Geschlechtergerechtigkeit in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig vorangetrieben und verbessert. Davon sind wir zutiefst überzeugt.