Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

Drittens sichert die enge Verknüpfung von Forschung und Patientenversorgung die Übertragung

von Wissenschaftserkenntnissen in neue Therapien.

Diese Translation ist gerade für die Versorgung von schweren und seltenen Erkrankungen unverzichtbar. Unikliniken bieten oftmals auch dann noch Behandlungsmöglichkeiten, wenn gängige Therapien andernorts erfolglos bleiben.

Die Kultusministerkonferenz hat sich im Mai 2013 mit der Finanzierung der Hochschulmedizin befasst. Demnach summieren sich die Sonderbelastungen der Unikliniken auf eine Gesamtsumme von mehr als 1 Milliarde € pro Jahr, natürlich auf die gesamte Bundesrepublik bezogen. Die Einführung eines Systemzuschlags für die universitäre Medizin wird als geeignetes Mittel gesehen, um die Spezifika der Universitätsmedizin abzubilden sowie der Vielfalt der Aufgaben und der finanziellen Belastungen Rechnung zu tragen.

Damit die Hochschulmedizin auch in Zukunft ihre systemrelevanten Sonderaufgaben erfüllen kann, wird eine eigenständige Finanzierungssäule gefordert, bei der die Finanzmittel nicht als Zuschlag auf die Einzelvergütung gezahlt werden, sondern als Strukturfonds für die Hochschulmedizin anzulegen sind. Die Mittel sollen zusätzlich zu den vorhandenen aus dem Gesundheitsfonds gespeist werden.

Alles in allem sehen Sie, dass wir uns länderübergreifend darin einig sind, dass gerade bei den Universitätskliniken eine Unterfinanzierung gegeben ist. Das ist in der gesamten Bundesrepublik generell so. Das werden wir über den Bundesrat zu ändern versuchen. Ein entsprechender Antrag ist, wie gesagt, im Mai 2013 beschlossen worden. Wir werden sehen, wie wir das noch weiter voranbringen. Wir werden im Frühjahr 2014, wie es im Antrag vorgesehen ist, im Ausschuss entsprechend berichten. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und von der Regierungsbank)

Danke sehr, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Zoschke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die wichtigste Aussage möchte ich voranstellen: Ja, auch wir LINKE wollen, dass die Universitätskliniken als Maximalversorger mit einem extrem hohen Anteil an schwerkranken Patientinnen und Patienten eine adäquate Finanzierung durch die Krankenkassen erhalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist völlig klar; hierin haben wir keinen Dissens. Aber ich möchte drei kritische Punkte benennen,

die sich anhand Ihres Antrages geradezu aufdrängen:

Punkt 1. Die Entschließung des Bundesrats, die Sie Ihrem Antrag zugrunde legen, enthält weitere Punkte zum Vergütungsrecht der Krankenhäuser, die zumindest aus der Sicht der LINKEN sehr unterstützenswert sind. Ich frage mich: Warum haben Sie sich nur die Universitätskliniken wie eine Rosine herausgepickt?

In der Entschließung geht es zum Beispiel auch darum, dass Krankenhäuser in der Lage sein müssen, Kostensteigerungen wie Tariferhöhungen und die stärkeren Anforderungen von Hygienevorschriften finanzieren zu können. Es geht ferner darum, den Krankenhäusern in ländlichen und strukturschwachen Regionen einerseits mehr Flexibilität in der Planung zuzugestehen und andererseits mit einem Sicherstellungszuschlag der Tatsache gerecht zu werden, dass sie nun einmal nicht so ökonomisch arbeiten können wie Kliniken in Ballungsgebieten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der SPD, sagen Sie mir bitte nicht, dass Sie hierin keinen Ansatzpunkt für Sachsen-Anhalt erkennen. Sie haben sich aber allein diesen einen Punkt herausgegriffen.

(Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Wenn wir indes alle wichtigen Punkte aufgreifen wollen - als LINKE stehen wir dazu -, dann müssen wir mittelfristig etwas für die Einnahmesituation der Krankenkassen tun. Unser Konzept hierzu ist die solidarische Bürgerversicherung.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Borgwardt, CDU: Darauf habe ich gewartet!)

Ich komme nun zum Punkt 2. Es ist politisch fragwürdig, dass bei der Krankenhausfinanzierung ausschließlich auf die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung geschaut wird; denn zumindest offiziell haben wir eine duale Finanzierung: Die Länder zahlen die Investitionen, die Kassen die Behandlungskosten.

Als dieses System in den 1970er-Jahren in der damaligen Bundesrepublik eingeführt wurde, lag der Anteil der Landesfinanzierung an den Ausgaben der Krankenhäuser bei ca. 20 %. Heute liegt dieser Wert bei ca. 4 %.

Sachsen-Anhalt hat seine Leistungen für die Krankenhausinvestitionen von gut 190 Millionen € im Jahr 2001 auf gut 50 Millionen € im Jahr 2012 reduziert. Die Folge ist, dass die Krankenhäuser viele notwendige Investitionen von den laufenden Mittel abzwacken, die ohnehin zu eng bemessen sind.

Ja, auch wir wissen: Sachsen-Anhalt hat große Haushaltsprobleme. Aber wenn wir unserer ge

setzlichen Aufgabe hinsichtlich der Krankenhausinvestitionen nicht mehr anständig nachkommen können, dann lassen sie uns auf der Bundesebene gemeinsam für gerechte Steuereinnahmen und für eine gerechtere Verteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen streiten.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Leimbach, CDU: Jedes Mal! Bei jedem Thema!)

Zum Abschluss zum Punkt 3. Ich frage mich nicht nur, warum Sie allein den Punkt Unikliniken herausgegriffen haben. Ich frage mich auch, woher Sie diese Dreistigkeit nehmen: Sie streichen den Universitätskliniken ordentlich die Mittel zusammen und sagen dann: Ja, schaut einmal, von den Krankenkassen bekommt ihr zukünftig vielleicht einen Systemzuschlag als Maximalversorger.

Richtig empörend fanden wir das Verhalten der CDU und der SPD in der letzten Woche im Sozialausschuss. Wir hatten einen Antrag auf Selbstbefassung eingebracht, um in einem Fachgespräch zu klären, welche Folgen in der medizinischen Versorgung durch die Sparmaßnahmen im Bereich der Unikliniken zu erwarten sind. Mit ihrer Mehrheit im Ausschuss haben die Koalitionsfraktionen dies abgelehnt, und zwar mit der unglaublichen Begründung, dass der Sozialausschuss nicht zuständig sei.

(Herr Leimbach, CDU: Ach nee!)

Mein Vorschlag zur Güte: Lassen Sie uns Ihren Antrag in den Sozialausschuss überweisen - zur Mitberatung auch gern in den Wissenschaftsausschuss - und dort erörtern, wie er im Sinne einer guten medizinischen Versorgung für Sachsen-Anhalt zu ergänzen wäre. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Thomas.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns im Hohen Hause darin einig, dass der Begriff Uniklinik für viele Menschen Hilfe bedeutet. Für viele Menschen ist es eine letzte Rettungsoption, eine letzte Hoffnung, in ihrem besonderen Fall geheilt zu werden oder die Beschwerden zu lindern.

Meine Damen und Herren! Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass wir das heute als Anlass nehmen, um über unseren Antrag zu beraten; denn die Finanzierung der Universitätskliniken ist in der Tat ein Problem. Das haben wir heute schon gehört.

Kollegin Zoschke, ich glaube, wir sind uns auch darin einig, dass die Krankenhauslandschaft und die medizinische Betreuung, die wir momentan in Deutschland haben, zu den weltweit besten Systemen gehören, die wir kennen,

(Zustimmung bei der CDU - Herr Kurze, CDU: Richtig!)

Ich habe genau hingehört: Sie haben gesagt, im Jahr 1991 wurden noch 190 Millionen € investiert.

(Frau Zoschke, DIE LINKE: 2001!)

- 2001. Gut. - Wenn wir uns anschauen, was in den 90er-Jahren investiert werden musste, gerade in Sachsen-Anhalt, weil in den Jahren davor kaum noch etwas investiert wurde, dann können wir, glaube ich, alle froh darüber sein, dass mit der Wende im Jahr 1990 auch auf diesem Gebiet eine deutliche Verbesserung eingetreten ist.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Kurze, CDU: Richtig! - Herr Gallert, DIE LINKE: Das ist lange her!)

- Ja, es ist lange her, aber es ist unvergessen, und wir werden es Ihnen immer wieder sagen. - Viele profitieren heute von dem besseren System. Wenn wir uns einmal die Lebenserwartung anschauen - diese ist sehr hoch -, dann wissen wir, warum sie in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Kurze, CDU: Richtig!)

Nichtsdestotrotz gab es in den letzten Jahren eine wesentliche Umstellung bei der Finanzierung. Das DRG-System wurde eingeführt und das ist für die Universitätskliniken in der Tat ein Problem; denn die Universitätskliniken befinden sich in einer Wettbewerbssituation, gerade mit Krankenhäusern im unmittelbaren Umfeld. Wenn die Unikliniken all die Vergütungen bekämen, die die Krankenhäuser ringsum bekommen, dann hätten wir heute einige Sorgen weniger.

Wie meine ich das? - Wir alle kennen Problemfälle - ich denke, in Ihren Bürgersprechstunden haben Sie solche Fälle schon live erleben dürfen -, die womöglich nicht ausreichend ertragversprechend waren und direkt an die Universitätskliniken überwiesen wurden oder an diese regelrecht weitergereicht wurden, die dann die Behandlung in jedem Fall übernehmen müssen.

Diese aufgrund der Schwere der Erkrankung besonderen Behandlungen sind aber oft sehr aufwendig, sowohl im Hinblick auf die Gerätschaften, die verwendet werden, als auch im Hinblick auf die Diagnostik sowie auf die Nachsorge. Deswegen sind sie für eine Universitätsklinik, die eben nach der einzelnen Fallpauschale abrechnen muss, wirtschaftlich nicht darstellbar.

Man kann es auch anders sagen, etwas drastischer vielleicht: Die Filetstücke unter den Krankheitsbildern kommen in die Krankenhäuser, und die Fälle, die womöglich etwas schwerer sind, die auch finanziell schwerer darstellbar sind, landen bei den Unikliniken.

Meine Damen und Herren! Wenn das so ist - wir kennen alle Fälle, in denen das so ist -, dann müssen wir uns schon Gedanken darüber machen, wie wir dieser schwierigen und für die Unikliniken teilweise auch existenzgefährdenden Situation begegnen können. Genau darauf zielt unser Antrag ab. Allein der Überschrift des Antrags, in der wir eine aufgabengerechte Finanzierung fordern, können Sie das entnehmen.

Wenn Sie sich einmal verdeutlichen, dass nahezu die Hälfte aller Universitätskliniken in Deutschland die gleichen Probleme hat, dann ist das keine Sache, die uns nur in Sachsen-Anhalt beschäftigt, sondern dann ist das ein bundesweites Problem. Deswegen bitten wir auch die Landesregierung - der Minister hat dankenswerterweise schon versprochen, diese Initiative aufzunehmen -, sich auf der Bundesebene für eine Verbesserung der Situation einzusetzen.

Die Verbesserung könnte aber auch kurzfristig gelingen, wenn die Kassen ihre Leistungsentgelte für bestimmte Behandlungen auskömmlicher gestalten würden. Das ist eine jährlich wiederkehrende sehr schwere und sehr intensive Diskussion, gerade wenn es um Budgetverhandlungen oder auch um die Neujustierung möglicher Fallpauschalen geht.

Meine Damen und Herren! Es ist wichtig, dass wir die Unikliniken stärken; denn auch Forschung und Lehre, die in den Universitätskliniken stattfinden, müssen finanziert werden und liegen uns auch am Herzen, das Ganze natürlich mit neuester Technik und neuesten Behandlungsmethoden, die wir unseren sachsen-anhaltischen Patienten anbieten wollen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um die Annahme unseres Antrags, damit wir auch in den kommenden Jahren einen Blick auf die Dinge werfen können und damit wir die Patienten in Sachsen-Anhalt, die eine Behandlung benötigen, erstklassig und modern betreuen können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, von Frau Budde, SPD, und von Herrn Erben, SPD)

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