Herr Kollege Thomas, Sie haben gerade von der Stärkung der Universitätskliniken gesprochen. Die Auffassung, dass das notwendig ist, teilen wir ausdrücklich. Ich habe auch die kritische Anmerkung des Ministers gehört, dass die Investitionen, die mit Blick auf die Universitätskliniken getätigt werden, eigentlich in allen Bundesländern zu gering sind.
Nun hört man relativ viel zu dem neuen Landeshaushalt. Ich frage Sie: Haben Sie Kenntnis davon, dass es einen Vorschlag der Landesregierung geben soll, einen Betrag in Höhe von 5 Millionen € pro Universitätsklinikum aus dem Topf der Investitionen herauszunehmen, um diese Einsparsumme von insgesamt 26 Millionen € zu erreichen? Wenn das so ist: Wie schätzen Sie das ein mit Blick auf Ihre Äußerung zur Stärkung der Universitätskliniken?
Sehr geehrter Herr Lange, wenn Sie unseren Antrag richtig gelesen haben, dann haben Sie erkannt, dass er auf eine aufgabengerechte Finanzierung der Unikliniken durch die Krankenkassen abzielt. Das war heute das Thema.
Zu dem zweiten Punk Ihrer Frage möchte ich sagen - das habe ich heute, glaube ich, schon einmal gesagt -: Ich werde heute nicht über einzelne Punkte mit Ihnen diskutieren, aber ich werde das im Rahmen der Haushaltsberatungen im Ausschuss im Komplex sehr gern mit Ihnen tun. Ich halte nichts davon, jetzt einzelne Punkte herauszugreifen. Das machen Sie sehr gern; das mag auch Ihr gutes Recht sein. Aber ich denke, wenn wir das beraten, dann im Komplex. Dann schauen wir einmal, wie der Haushalt das Parlament verlässt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Kern des Antrages der regierungstragenden Fraktionen steht die Entschließung des Bundesrates vom 3. Mai 2013. In dieser Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, endlich etwas zu tun, was lange überfällig ist,
Es ist gut so, dass wir uns dieser Empfehlung des Bundesrates anschließen und sagen: Liebe Bundesregierung, mach endlich einmal die Arbeit, sie liegt seit Jahren auf deinem Tisch, du hast sie verstauben lassen und unsere Krankenhäuser sind die Leidtragenden und damit alle Patienten und Patientinnen.
Ein wichtiger Kern bei der Krankenhausfinanzierung - wir haben das gehört und das ist in Ihrer Überschrift besonders hervorgehoben worden - ist die Finanzierung der Universitätskliniken. Wir haben schon gehört, warum das so schwierig ist, und zwar an allen Universitätskliniken, nicht nur an unseren. Das ist kein Systemmerkmal von schlechtem Management unserer Universitätskliniken.
Universitätskliniken behandeln seltene Krankheiten, komplizierte Krankheiten, Krankheiten, die teurer sind. Ich glaube, wir alle sind froh, dass wir Universitätskliniken haben. Wenn wir im Süden oder Norden des Landes plötzlich eine Krankheit bekommen, mit der kein Arzt zurechtkommt, weil keiner weiß, was wir eigentlich haben, dann wissen wir, dass wir unsere Universitätskliniken haben und dass wir dort gut aufgehoben sind; denn diese werden sich der Sache annehmen und werden uns erfolgreich behandeln.
Dafür reicht eben DRG nicht. DRG sind Kostenpauschalen, diese richten sich nach dem Durchschnittspatienten, den Durchschnittskosten, aber nicht nach dem teuersten Patienten, der eine Komplikation oder eine seltene Krankheit hat. Insofern ist es gut, dass Sie das in den Fokus nehmen und sagen, hier muss nachgebessert werden. Es ist auch ein Teil der Bundesratsempfehlung, die Hochschulmedizin anders zu finanzieren und dabei endlich zu einer sachgerechten Bezahlung, zum Beispiel durch einen Zuschlag, zu kommen. Das begrüßen wir.
Aber bei der Krankenhausfinanzierung gibt es noch andere Probleme als nur die bei den Universitätskliniken. Die Kollegin Zoschke hat das Problem der Kliniken im ländlichen Raum angesprochen. In diesem Zusammenhang muss man auch über etwas anderes reden. Man muss über das Zwei-Säulen-Modell reden und darüber, ob das tatsächlich zeitgerecht ist.
Frau Professorin Dalbert, kann ich Sie einmal unterbrechen? - Es ist eindeutig zu murmelig hier, man versteht hier vorn gar nichts. Vielleicht bekommen Sie selbst das hin, aber ich bitte doch darum, dass alle etwas verstehen.
Danke, Frau Präsidentin. - Wenn wir in den ländlichen Raum schauen, dann sehen wir, dass es auch dort Kliniken gibt, die nicht ausreichend finanziert sind. In diesem Zusammenhang müssen wir über das sogenannte Zwei-Säulen-Modell reden und uns fragen, ob es wirklich noch zeitgemäß ist, dass wir eine starke sektorale Trennung zwischen Kliniken und ambulanter Versorgung haben. Sollten wir nicht vielmehr Modelle entwickeln, wo auch Kliniken in stärkerem Maße Verantwortung für die ambulante Versorgung übernehmen? - Ich denke, in der Altmark konnten wir von solchen Modellen deutlich profitieren. Auch das ist Teil der Bundesratsempfehlung.
Wenn wir über Krankenhausfinanzierung reden und die Universitätskliniken besonders in den Fokus nehmen, dann muss an dieser Stelle auch erwähnt werden, Herr Wissenschaftsminister, dass wir seit zwei Jahren auf ein Hochschulmedizingesetz warten, das die rechtliche Situation der Hochschulmedizin klärt.
Wir haben heute schon mehrfach über Hochschulmedizin und Spardebatte gesprochen. Auch das fehlende Hochschulmedizingesetz trägt zur Verunsicherung der Hochschulmedizin an beiden Standorten bei. Ich hoffe, dass wir hierzu endlich einmal eine Zuarbeit aus Ihrem Hause bekommen, über die wir dann im Ausschuss debattieren können.
Kurz und gut: Es ist ein guter Antrag. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wird dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen zustimmen.
Danke sehr, Kollegin Dalbert. - Für die SPD-Fraktion spricht noch einmal die Abgeordnete Frau Dr. Pähle.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für die Diskussion hier im Landtag. Auch wenn ich sagen muss: Frau Zoschke, ich gebe Ihnen Recht, wir haben uns in unserem Antrag auf die Universitätsmedizin bezogen. Das sei einer wissenschaftspolitischen Sprecherin auch erlaubt. Wenn Sie als Verantwortliche für den Gesundheitsbereich in Ihrer Fraktion ähnliche Ansinnen für die allgemeine Krankenhausversorgung haben, dann schreiben Sie Anträge. Herzlich willkommen!
Die Umsetzung dieser Bundesratsinitiative wird dann auch der Versorgung in den Krankenhäusern generell zugute kommen, auch der Überprüfung der DRGs. Das heißt, hierbei gibt es kein Entweder-oder und kein Ausspielen der Universitätskliniken und der anderen Krankenhäuser.
Der spezifische Fokus liegt auf der Universitätsmedizin - das habe ich in meiner Rede hoffentlich deutlich gemacht -, weil dort besondere Erkrankungen behandelt werden, weil dort schwere Fällen behandelt werden, weil dort bestimmte Versorgungseinrichtungen vorgehalten werden, die in den Krankenhäusern nicht generell vorhanden sind. Das sind Spezifika, die kann man - mit Verlaub, salopp gesagt - nicht auf jedes Krankenhaus in Hinterposemuckel herunterbrechen. Das geht einfach nicht. Deshalb hat Universitätsmedizin eine besondere Rolle.
Wir wollen, dass wir in diesem Land dieser besonderen Rolle gerecht werden. Ich gebe Ihnen Recht: Ja, dazu gehören auch die Investitionskosten. Doch auch das habe ich in meinem Redebeitrag gesagt. Wir wollen in den Haushaltsverhandlungen dazu beitragen, dafür sorgen, dass Investitionen in die Universitätskliniken vom Land getätigt werden.
Aber die Verantwortung dafür liegt beim Wissenschaftsbereich; denn das fällt in den Einzelplan 06. Es ist nicht der Einzelplan des Gesundheitsministeriums. Aus dem Einzelplan 06 werden Großgeräte angeschafft, die dann auch in der medizinischen Versorgung zur Anwendung kommen. Das ist der Unterschied.
Es ist auch wirklich ein Problem an den Kliniken, dass man nicht zwischen Forschung und Lehre und der medizinischen Versorgung trennen kann. Wie wollen Sie es denn trennen, wenn um ein Krankenbett herum neben dem Chefarzt noch fünf Studenten stehen und als Teil ihrer Ausbildung den Patienten untersuchen? Wie wollen Sie das denn trennen?
Für diese besondere Situation brauchen die Universitätskliniken den Systemzuschlag. Genau das ist der Unterschied. Deshalb haben wir diesen Antrag als Regierungsfraktion geschrieben, um insbesondere auf diesen Teilbereich der medizinischen Versorgung einen Fokus zu setzen.
Ich weiß, dass wir insgesamt vor schwierigen Diskussionen stehen, wenn es um die Finanzierung des Gesundheitswesens geht. Ich muss Ihnen sagen: Bei der solidarischen Bürgerversicherung sind wir doch gar nicht im Dissens. Natürlich tragen alle Schultern dann mehr Last und dementsprechend gibt es auch mehr zu verteilen. Deswegen muss
ich Ihnen ganz ehrlich sagen: An dieser Stelle habe ich Ihre Einwürfe gar nicht verstanden. Dazu möchte ich auch nichts weiter ausführen und auch nicht weiter darauf eingehen.
Ich denke, mit dem Beschluss des hier vorliegenden Antrages und dem Bericht des Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums - übrigens in beiden Ausschüssen, sowohl im Ausschuss für Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft als auch im Ausschuss für Arbeit und Soziales; auch daran haben wir gedacht - ist schon ein erster Schritt getan. Wir haben jetzt, mit dem Bundesratsbeschluss und dem Beschluss der Kultusministerkonferenz, ideale Voraussetzungen dafür, tätig zu werden. Diese Chance sollten wir nicht verstreichen lassen, weil wir uns darüber streiten, wer es denn letztlich erfunden hat. - Vielen Dank.
Zwei kleine Fragen. Zum einen würde ich gern die Frage, die ich Herrn Thomas gestellt habe, auch Ihnen stellen - vielleicht habe ich bei Ihnen mehr Glück -: Haben Sie Kenntnis davon, dass man plant, bei den Investitionen Geld zu streichen, um auf die Summe von 26 Millionen € zu kommen? Wenn das so wäre, wie schätzen Sie das ein?
Eine zweite Frage. Sie haben gesagt, das liegt jetzt allein beim Wissenschaftsminister. Stimmen Sie mir darin zu, dass die Finanzierung der Ambulanzen, die eine enorme Leistung für das gesamte Gesundheitssystem erbringen, eine Frage ist, die man auch mit dem Sozialminister klären muss, damit die in diesem Bereich bestehende extreme Unterfinanzierung endlich beseitigt werden kann?
Zu Ihrer ersten Frage, Herr Lange: Ich habe keine Kenntnis davon, aber ich habe auch Ähnliches gehört. Ich konnte allerdings von meinem Platz aus beobachten - das konnte Herr Thomas nicht -, wie der Minister auf die Frage reagiert hat: Er hat mit dem Kopf geschüttelt.
Daher gehe ich davon aus, dass das, was auch ich gehört habe, so nicht umgesetzt wird. Letztlich werden wir es bei der Vertitelung des Haushaltsplans sehen. Ich glaube, ich habe mich deutlich dazu geäußert, dass wir eine Absenkung der Investitionen in diesem Bereich für falsch halten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, die Finanzierung der Ambulanzen ist ein wesentliches Problem. Das ist genau das, was ich in meiner Rede auch ausgeführt habe. Die Fallkostenpauschalen sind auch für die ambulante Versorgung nicht kostendeckend.
Ja, an dieser Stelle gibt es, wie auch an einigen anderen Stellen bei der Krankenhausfinanzierungsproblematik, einen Dissens zwischen Wissenschafts- und Gesundheitsminister. Das ist so.
Ich denke jedoch, der Bundesratsbeschluss allein bietet eine ausreichende Grundlage dafür, um tätig zu werden, auch gemeinsam tätig zu werden. Man muss letztlich ehrlich sagen: Bisher haben auch die Krankenkassen an diesen Stellen extrem gemauert, wenn es darum ging, bestimmte Kosten zu übernehmen. Daher würde ich den Dissens nicht unbedingt zwischen den beiden Ministerien, sondern eher bei den Krankenkassen vor Ort sehen.