Protokoll der Sitzung vom 10.07.2013

Wir sollten an dieser Stelle nicht das Kind mit dem Bade ausgießen. Denn wenn wir hierbei zu restriktiv vorgehen, dann wird eine Abstimmung mit den Füßen stattfinden. Wenn alle Verträge mit den Unternehmen in allen Einzelheiten von Dritten überprüft werden können - dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, ist selbstverständlich; denn etwas anderes können die Hochschulen auch gar nicht machen, weil sie öffentlich-rechtliche Institutionen sind -, dann werden die Unternehmen sagen, sie gehen nicht nach Halle, Magdeburg oder Merseburg, sondern an Hochschulen in anderen Ländern.

(Herr Borgwardt, CDU: Dann kriegen wir kei- ne Verträge!)

Genau das müssen wir verhindern. Wir müssen gerade offen sein für Drittmittelforschung, weil wir nicht alles aus Steuern finanzieren können.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Daher ist es wichtig, an dieser Stelle keine Hürden aufzubauen, sondern die Arme weit zu öffnen und alle aufzufordern, möglichst viel in Sachsen-Anhalt forschen zu lassen.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr. Pähle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich können wir den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen. Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen und der Wirtschaft sind wichtig. Das hat Frau Kollegin Dalbert bereits gesagt. Diese Pflänzchen, das an der einen oder anderen Stelle im Land wachsen, müssen wir hegen und pflegen.

Aber auch hierbei kommt es auf die Details an. Ich gebe zu: Die Information, dass Ihr Antrag mit den Hochschulrektoren abgestimmt ist oder, wie es der Minister sagte, eben auch nicht, kannte ich nicht, als ich in den Antrag gelesen habe. Vielleicht habe ich es in der Begründung überlesen.

Ich habe mich gefragt, ob es eine kluge Entscheidung ist, die Vereinbarungen über die Prämissen für solche Kooperationsverträge nicht den Hochschulen zuzuordnen. Es ist ein essenzieller Bereich der Autonomie der Hochschulen, über bestimmte Strukturen selber zu entscheiden.

Ehrlich gesagt: Auch ich bin davon überrascht, welche Verträge an manchen Stellen der Wissenschaft anscheinend zustande kommen können. Dass sich Hochschulen in ihre Curricula hineinreden lassen, weil Kooperationen mit Bayer oder der Deutschen Bank bestehen, finde ich überraschend.

(Frau Gorr, CDU: Ja! - Herr Lange, DIE LIN- KE: Erschreckend!)

- Erschreckend ist das bessere Wort. Darin gebe ich Herrn Lange Recht. - Die Hochschulen sollten von sich aus darauf achten, dass das nicht der Fall ist. Sie sollten auch von sich aus darauf achten, dass ihre Autonomie nicht hinterfragt wird oder infrage gestellt wird. Sie sollten außerdem von sich aus darauf achten, dass sie Verwertungsrechte - dazu gehören aus meiner Sicht auch die Rechte für Publikationen - an den von ihnen entwickelten Methoden, Produkten und Verfahren haben.

Ich gehe davon aus, dass unsere Hochschulen auch in der Lage sind, sich untereinander auf diese Rahmenbedingungen zu verständigen. Das ist der wesentliche Unterschied zwischen dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es geht um die folgenden Fragen: Welche Autonomie gesteht man den Hochschulen zu? Welche Autonomie können sie nur unter dem Schutz und an der Hand des Ministeriums erfüllen?

Wir sind der Meinung, wir sollten die Hochschulen auf die Punkte hinweisen, auf die sie achten sollten. Aber die Entscheidungen, wie sie es untereinander verabreden, wollen wir ihnen gern überlassen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Ich möchte auf die Ausführungen von Frau Dalbert zum Einsichtsrecht eingehen. Warum haben wir diesen Punkt in unseren Änderungsantrag nicht aufgenommen? Im ursprünglichen Antrag, der bereits im Mai 2013 vorgelegt wurde, war das Einsichtsrecht für den gesamten Landtag vorgesehen. Das hat sich in dem nun vorliegenden Antrag geändert. Meine erste Assoziation war die folgende: Wie soll dieses Einsichtsrecht für 105 Abgeordnete umgesetzt werden?

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich die gleiche Sorge auch bei einem Einsichtsrecht für die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft habe. Denn natürlich geht es um Wirtschaftsinteressen, wenn die Unternehmen an die Hochschulen kommen.

(Herr Borgwardt, CDU: So ist es!)

Die Unternehmen wollen Probleme gelöst haben. Sie wollen Produkte entwickelt haben. Ich habe meine Zweifel daran, ob in einem Ausschuss, in dem sich die wirtschaftlichen und die wissenschaftlichen Interessen an vielen Stellen gegenseitig unterstützen und befruchten, an einigen Stellen aber auch gegeneinander laufen, Vertraulichkeit, wie Sie es sich vorstellen, gewahrt werden kann.

Deshalb finden wir, dass ein standardisiertes Berichtswesen ausreichend ist, um über dieses Thema zu informieren und im Ausschuss Nachfragen zu stellen. Ich stelle es mir verfahrenstechnisch auch sehr kompliziert vor, wenn die Ausschussmitglieder in regelmäßigen Abständen, einmal im Jahr oder einmal im Halbjahr zu den Hochschulen gehen und sagen, sie sollen ihre neuen Kooperationsverträge vorlegen.

Ich bin sicher, dass sich die Hochschulen nach einer gewissen Zeit dafür bedanken würden, wenn die Parlamentarier individuell an sie herantreten und die Vorlage der neuen Vereinbarungen fordern.

(Herr Lange, DIE LINKE: Dafür soll es einen Bericht geben!)

Deshalb begrüßen wir das von Ihnen geforderte Berichtswesen. Wenn das eingeführt wird und der Ausschuss regelmäßig einmal in der Legislaturperiode darüber informiert wird, ist das ausreichend.

Da wir zu diesem Thema noch Diskussionsbedarf haben, auch hinsichtlich der Abstimmung mit den Hochschulen, bitte ich darum, beide Anträge in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lange.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke den Grünen außerordentlich und ausdrücklich für diesen interessanten Antrag. Er gibt einen wichtigen Impuls für eine längst überfällige Diskussion, die wir führen müssen.

Meine Damen und Herren! Die Drittmittelforschung nimmt zu. Das ist ein gewollter Prozess, der in den 80er-Jahren angestoßen worden ist. Es ist eine bewusste politische Entscheidung gewesen, die Mittel, die ansonsten einfach so in das System Hochschule gegeben wurden, umzulenken. Man muss nunmehr bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, damit diese Mittel zusätzlich eingeworben werden können.

Herr Minister, Sie sagten, die Mittel der DFG seien keine echten Drittmittel. Diese Aussage ist fachlich falsch. Es würde sämtliche Forschung, die unsere Hochschulen bei der DFG einwerben, herabwürdigen, wenn wir sagen, es seien keine echten Drittmittel. Es ist richtig, dass es Mittel aus Steuereinnahmen sind. Das System wurde umgebaut. Die Hochschulen werden nicht mehr nur institutionell gefördert, sondern die Einwerbung von Drittelmitteln wird gefordert. Aber dass es keine echten Drittmittel sind, stimmt wirklich nicht.

Die Drittmittel der Wirtschaft haben mittlerweile einen höheren Anteil. Ich betone, dass auch wir Kooperationen mit der Wirtschaft wünschen. Aber Fälle wie Bayer oder die Deutsche Bank lassen uns aufhorchen. Solche Fälle müssen verhindert werden.

Meine Damen und Herren! Die Freiheit von Forschung und Lehre ist grundgesetzlich verbrieft. Es ist eine Aufgabe der öffentlich geförderten Hochschulen, diese Freiheit von Forschung und Lehre zu gewährleisten. Deswegen ist der Antrag der GRÜNEN sehr wichtig.

Das, woran mit öffentlichen Mitteln geforscht wird, muss öffentlich zugänglich sein. Das bedeutet auch, dass die Publikationen und bestimmte Arbeiten in die Bibliothek aufgenommen werden können. Das ist eminent wichtig und gehört zu diesem System.

Bereits jetzt gibt es Signale, dass Doktor-, Bachelor- oder Masterarbeiten eben nicht sofort in der Bibliothek landen, weil sie in Kooperation mit Wirtschaftspartnern entstanden sind. Das halte ich für ein Problem, das sich durchaus auch in SachsenAnhalt zeigt.

Insofern gilt es an dieser Stelle, einen Drahtseilakt zu meistern. Auf der einen Seite gibt es interessante Arbeitsfelder in der Industrie, die man zur Erstellung der Abschlussarbeit oder der Promotion nutzen kann. Hierzu erfolgt eine Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft. Für die Absolventen ergibt sich dadurch eine erhöhte

Chance, in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.

Auf der anderen Seite will das Unternehmen aber auch sichergehen, dass die Forschungsergebnisse, die im Rahmen der Kooperation generiert werden, für seine Innovationen genutzt werden können und nicht sofort von der Konkurrenz assimiliert werden.

Diesen Drahtseilakt gilt es zu gehen und auszuloten. Das ist eine interessante Debatte, die auch einmal zwischen Wirtschaftspolitikern und Wissenschaftspolitikern geführt werden muss. Ich glaube, dass es die Kollegin Professorin für Psychologie ganz geschickt eingefädelt hat, dass wir auch einmal einen gruppendynamischen Prozess in unserem Ausschuss erreichen,

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE, lacht)

bei dem die Wirtschaftspolitiker mit den Wissenschaftspolitikern aufgeschlossen darüber diskutieren, wie dieser Drahtseilakt gemeistert werden kann.

(Herr Borgwardt, CDU: Wenn es hilft!)

Deswegen finde ich es gut, dass es eine Ausschussüberweisung geben soll. Wir hatten vorhin ein anderes Signal vernommen. Ich denke, eine Diskussion ist dringend notwendig. Wir sollten zu diesem Thema auch einmal eine Anhörung durchführen; denn den Konflikt, den Frau Dalbert mit dem Wissenschaftsminister führt, würde ich gern aufgelöst haben. Es wäre wichtig zu hören, wie sich die Hochschulen zu den einzelnen Punkten positionieren.

(Zuruf von Herrn Felke, SPD)

Selbstverständlich, Frau Pähle, fänden wir es auch gut, wenn es zu einer Selbstverpflichtung kommen würde. Das wäre sehr wünschenswert. Ich habe aber auch von einigen Rektoren gehört, dass der Versuch einer Einigung unter den Rektoren gescheitert ist.

Deswegen ist es manchmal auch gut, wenn der Staat bestimmte Rahmenbedingungen vorgibt. Das wäre mit dem Antrag geschehen. Wir finden den Antrag gut, aber die Ausschussberatung ist wichtig, sowohl für den Ausschuss als auch für das Thema.

Es gibt noch eine Nachfrage, Herr Kollege Lange. - Frau Gorr, bitte sehr.

Herr Kollege Lange, Sie haben ebenfalls die Kooperationsvereinbarungen mit dem Bayer-Konzern und der Deutschen Bank genannt. Höre ich an dieser Stelle ein gewisses Misstrauen gegenüber

den Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt heraus?

Frau Gorr, ich sage es einmal so: In Zeiten, in denen es schwierig ist, bestimmte Dinge an den Hochschulen zu finanzieren; kann ich jede Hochschule verstehen, die andere Wege geht, um attraktive Bedingungen herzustellen.

Ich hoffe nicht, dass eine unserer Hochschulen über solche Kooperationsverträge nachdenkt. Wir wissen es nicht, aber ich glaube es auch nicht. Im Moment gibt es dieses Signal nicht.

Auch ich habe schon davon gehört, dass bestimmte Publikationen über Forschungsergebnisse, die in Kooperationen entstanden sind, nicht sofort erfolgen, weil es vertragliche Festlegungen gibt und weil das Unternehmen die Ergebnisse schützen möchte. An dieser Stelle ergibt sich ein schwieriger Drahtseilakt. An dieser Stelle müssen die notwendigen Grenzen gezogen werden. Das, was mit öffentlichen Mittel erforscht wird - öffentliche Mittel sind bei jeder Kooperation beteiligt -, soll dann auch öffentlich zugänglich sein.