Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

Das Land Sachsen-Anhalt hat die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommenen Flächen des Grünen Bandes der Stiftung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz eigentumsmäßig zur Verwaltung übertragen. Darüber hinaus verfügt der BUND über ein erhebliches Eigentum am Grünen Band.

Insgesamt sind etwa zwei Drittel der Flächen des Grünen Bandes in der Hand der SUNK oder im

Eigentum des BUND. Ein Drittel befindet sich im Eigentum der BVVG oder in Privathand.

Die Nutzung der Flächen ist vielfältig: von Waldflächen über Grünland bis zu Ackerland. Um einen ausreichenden Verbund des Grünen Bandes zu garantieren, ist es zielführend, gezielt bestimmte Flächen durch Tausch oder Erwerb in das Eigentum des Landes zu bringen.

Zur Umsetzung einer abgestimmten Vorgehensweise bei der Entwicklung des Grünen Bandes hat das Land Sachsen-Anhalt im Juni 2012 eine Referenzstelle für das Grüne Band im Landesamt für Umweltschutz eingerichtet. Das vordringliche Ziel besteht zurzeit in der Konkretisierung einer Konzeption zur Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt.

Ein wesentlicher Schritt hierfür bildet die von der SUNK im Rahmen eines Förderprojektes durchzuführende Erfassung und Bewertung des Grünen Bandes.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist der Lückenschluss im Grünen Band sinnvoll, zumal das Grüne Band einen wichtigen Teil beim Aufbau eines ökologischen Verbundsystems im Land SachsenAnhalt darstellt. Die größten Lücken im Grünen Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze liegen im Landkreis Börde und im nördlichen Teil des Landkreises Harz.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Flurbereinigung zur Unterstützung für besondere Projekte wie das Grüne Band zu nutzen. Im Freistaat Thüringen wird dieses Instrument schon erfolgreich eingesetzt.

In Sachsen-Anhalt ist zunächst die Erarbeitung und Umsetzung eines verbindlichen Leitbildes vorgesehen. Anschließend wollen wir zwei freiwillige Landtauschverfahren und vier Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchführen. Der freiwillige Landtausch für Forst- und Naturschutzflächen ist hierbei besonders flexibel und ausbaufähig. Voraussetzung ist allerdings ein absolutes Einvernehmen aller Tauschpartner.

In Vorbereitung für die Flächenbereitstellung am Grünen Band sollen BVVG-Flächenanteile von insgesamt 130 ha mit Eigentumsflächen des Landes getauscht werden. Der Tausch wird über einen freiwilligen Landtausch als behördlich geleitetes Verfahren durchgeführt werden.

Meine Damen und Herren! Wir wollen im Rahmen des Grünen Bandes der Natur den Vorrang geben. Wir wollen mit dem Grünen Band aber zugleich an einen besonders unseligen Abschnitt deutscher Geschichte erinnern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Danke, Herr Minister. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon einmal den Begriff Schaufensterantrag gehört. Er trifft, obwohl ich die Sache des Grünen Bandes auch hinsichtlich der naturschutzfachlichen und der kulturpolitischen Entwicklung für sehr bedeutsam halte, auf diesen Antrag leider ebenfalls zu. Deshalb auch unser etwas sarkastischer Änderungsantrag.

So wie es der Minister festgestellt hat, sind wir nämlich der Auffassung, dass in diesem Fall das Land durchaus auf dem richtigen Weg ist und das Instrument der Flurneuordnung im Sinne des Grünen Bandes richtig einsetzt.

Der Minister hat eben auf die 130 ha Tauschflächen hingewiesen. Wenn das umgesetzt wird, denke ich, wäre das ein Schritt nach vorn. Hinzu kommen noch 530 ha, die die Stiftung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seitens des Bundes erhalten hat, die noch nicht im Detail flächenmäßig untersetzt sind. Sie wurden zwar verbal übergeben, aber sind noch nicht grundbuchmäßig erfasst und begutachtet.

Wenn Sie, Kollege Stadelmann, einen Antrag zur Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes in Gänze formuliert hätten, dann hätte ich gesagt: Gut, er wäre an der richtigen Stelle und man könnte darüber diskutieren.

Ich erinnere aber auch daran, dass diese Problematik gerade in der letzten Umweltausschusssitzung hinsichtlich der Errichtung des Nationalen Naturmonuments eine Rolle gespielt hat, bekanntermaßen aufgrund des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damals haben sich die Worte Ihrer Fraktion und auch der anderen Koalitionsfraktion diesbezüglich etwas anders angehört.

Ich kann es kurz machen: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Damit hätten wir die Aufgabe erfüllt und würden die Dinge weiter vorantreiben. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN - Herr Borgwardt, CDU: Aus eurer Sicht, ja!)

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bergmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Grünes Band beschäftigt uns nicht zum

ersten Mal. Kollege Lüderitz, zu dem Begriff Schaufensterantrag. Na gut, wir machen Politik, da darf man auch einmal so etwas sagen. Warum soll man nicht einmal einen Schaufensterantrag stellen? Dann sieht die Opposition besser, was die Koalition macht.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Ich gebe gern zu, dass wir über das Thema Grünes Band auch schon einmal anders diskutiert haben.

(Zuruf von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Ich gebe auch zu: Ich war lange Zeit durchaus Anhänger der Ausweisung des Grünen Bandes als Naturmonument. Aber ich muss auch sagen, inzwischen sehe ich das ein bisschen differenzierter. Wichtig ist, dass die Marke „Grünes Band“ und nicht „Naturmonument“ heißt; denn es ist Teil des Grünen Bandes durch ganz Europa, in vielen Ländern auf Englisch als „Green Belt“ beschrieben. Deshalb, denke ich, sollte das Grüne Band wirklich im Mittelpunkt stehen.

Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass wir hier nicht vorpreschen können. Ich glaube, wenn man so etwas ausweist, sollte das eine gemeinsame Sache mit allen Bundesländern und vielleicht auch mit den Nachbarstaaten sein. Wir sollten an dieser Stelle - das ist oft im Zusammenhang mit dem Hochwasser diskutiert worden - auch nicht über Druck reden, den wir ausüben, um an die Flächen zu kommen.

(Herr Borgwardt, CDU: So ist es!)

Denn ich glaube, in der Geschichte ist an dieser Stelle schon Druck auf die Besitzer ausgeübt worden. Ich denke, es darf in keiner Weise passieren, dass man noch einmal den Eindruck bekommt, dass hier eine neue Grenze entstünde.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD, und von Herrn Daldrup, CDU)

Auch vor diesem Hintergrund sollten wir im Bereich des Grünen Bandes anders als in vielen anderen Naturschutzgebietsverordnungen weniger mit Verboten arbeiten und den Leuten das Betreten verbieten; vielmehr sollten wir zusehen, dass neben der Tierwelt auch möglichst viele Menschen an diesem Grünen Band teilhaben können,

(Zustimmung von Herrn Hövelmann, SPD)

dass es von allen genutzt werden kann,

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

damit genau dieser Eindruck nicht entsteht, dass wir zum zweiten Mal eine Grenze zwischen den Teilen Deutschlands ziehen, und das durch den Naturschutz bedingt; denn diese Diskussion wäre der Sache mehr als abträglich.

(Herr Borgwardt, CDU: Weißt du doch: Die will doch niemand bauen!)

Aus diesem Grund habe ich mich dafür entschieden, lieber langsam voranzugehen mit den Maßnahmen der Flurneuordnung, so wie das MLU es bereits begonnen hat. Das ist ja auch nicht schlimm, sondern eher gut.

Dass Sie das festgestellt haben, zeigt, dass Sie ein aufmerksamer Beobachter sind. Ansonsten hoffe ich, dass Sie unserem Antrag zustimmen können. Ich freue mich, dass wir ihn gestellt haben. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Danke sehr. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Weihrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin fast geneigt, Herrn Lüderitz in seinen Worten zuzustimmen, dass es sich hierbei um einen Schaufensterantrag handelt.

(Herr Borgwardt, CDU: Das verwundert uns nicht! - Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Ich fand auch die Ausführungen, die meine Kollegen Vorredner hier gemacht haben, sehr interessant, und zwar in zwei Punkten.

Der erste Punkt betrifft die Ausführungen von Kollegen Stadelmann, was die Inhalte und die Ziele angeht, die wir mit dem Grünen Band verfolgen. Ich denke, das teilt meine Fraktion absolut. Darin sind wir uns auch vollkommen einig. Aber es gibt unterschiedliche Auffassungen, wie wir diese Ziele erreichen.

Im zweiten Punkt ein paar Anmerkungen zu dem, was Kollege Bergmann gesagt hat. Wenn die Koalition solche Anträge vorlegt, dann bedeutet das nicht, dass uns gezeigt wird, was die Koalition tut. Ich würde eher sagen, uns wird deutlich gemacht, was die Koalition und die Landesregierung nicht tun.

(Beifall bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Auf die Begründung bin ich gespannt! - Herr Barthel, CDU: Ich auch! - Zuruf von Herrn Daldrup, CDU)

Die Aussage, dass wir mit der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument die ehemalige Grenze betonen, müssen wir mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Das hat niemand im Sinn.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Durch die Betonung des Grünen Bandes wird eher das Grüne Band als Monument des Zusammen

wachsens und nicht als Monument der Trennung betont. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.