Ich erwarte von der Landesregierung, dass man - was man ja schon tut - mit den Oberliegern, aber auch mit den Unterliegern verstärkt ins Gespräch kommt, um entsprechende Hochwasserschutzkonzepte zu schaffen.
Wir profitieren, wenn Sachsen Retentionsflächen schafft. Niedersachsen profitiert, wenn wir Retentionsflächen schaffen. Wir profitieren aber auch davon, wenn wir sie selbst schaffen. Dies muss stärker vorangetrieben werden.
Das Ziel kann nicht sein: Den Letzten beißen die Hunde. Oder: Da, wo die wenigsten Menschen wohnen, darf geflutet werden. - Solche Gerüchte gingen ja durch das Land.
Wir haben eine Vorsorge zu treffen für alle Bürger, für jeden hier im Land. Diese Verantwortung werden wir nicht aus dem Auge verlieren.
Dem Ministerium der Finanzen danke ich für die schnelle Bilanzierung und für die Verhandlungen in Berlin auch im Zusammenhang mit dem Hochwasserfonds. Ich glaube, dass eine Menge Geld bereitsteht, das von uns jetzt richtig und korrekt einzusetzen ist, um das Land an den Stellen, an denen es beschädigt worden ist, schnell wieder aufzubauen.
Aber, Kollege Bullerjahn, wir müssen auch im eigenen Haushalt unsere Hausaufgaben im Hinblick auf den Deichbau in den kommenden Jahren machen. Das werden wir nicht alles aus dem Hochwasserfonds nehmen können. Auch diesbezüglich werden wir ein bisschen Gas geben müssen.
Ich weiß - das sage ich selbstkritisch -, wir hatten im Hinblick auf die kommenden Haushaltsberatungen durchaus überlegt, ob man den Hochwasserschutz in der Schnelligkeit weiterbetreiben muss. Wir haben ja gesagt, dass wir ungefähr bis zum Jahr 2020 fertig sein wollen. Dann haben wir gesagt: Schauen wir mal; wir sind ja schon sehr weit.
Jetzt wissen wir, dass wir mindestens in demselben Tempo weitermachen müssen wie bisher bzw. dass wir das Tempo sogar noch beschleunigen müssen.
Aus meiner Sicht heißt das auch: Wenn wir schon mehr Personal einstellen, wenn wir dem LHW mehr Möglichkeiten einräumen, wenn wir den Genehmigungsbehörden mehr Personal geben und schneller arbeiten können, dann müssen wir auch pro Jahr mehr Projekte fertigstellen können, dann müssen wir auch unser Hochwasserschutzkonzept schneller zu Ende bringen. Das muss dann natürlich auch entsprechend finanziell untersetzt werden.
Ich denke, wir werden in den nächsten Wochen darüber sprechen. Ich weiß, dass der Finanzminister dafür offene Ohren hat. Denn jede Vorsorgemaßnahme ist letztlich deutlich preiswerter, als hinterher die Folgen einer solchen Katastrophe zu beseitigen bzw. das Geld für den Wiederaufbau einzusetzen.
In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich darum, unserem heute eingereichten Antrag zuzustimmen. Ich hoffe, dass wir auch in den Ausschüssen über den Antrag diskutieren können.
Ich verspreche Ihnen, wir werden darauf achten, dass es nicht das letzte Mal ist, dass wir darüber sprechen, und dass wir spätestens in einem Jahr eine Zwischenbilanz ziehen.
In den nächsten Wochen und Monaten müssen und werden wir auch bei den Menschen vor Ort sein und uns darüber informieren, wie die Arbeiten vorangehen. - Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das schwerste Hochwasser seit Menschengedenken hat uns in Mitteldeutschland im Juni getroffen. Die Schäden allein in SachsenAnhalt belaufen sich nach bisheriger Einschätzung auf 2,7 Milliarden €. Die Endsumme wird wahrscheinlich noch höher liegen.
Dank des Einsatzes zahlloser Helfer aus unserem Land, aber auch aus anderen Teilen Deutschlands konnte noch Schlimmeres verhindert werden. Die Hilfsbereitschaft, die wir erfahren haben und durch viele Spenden immer noch erfahren, ist überwältigend.
Bedrückend ist das menschliche Leid, das diese Katastrophe hervorgerufen hat. Fünf Mitbürgerinnen und Mitbürger verloren im Zusammenhang mit dieser Flut ihr Leben.
Menschen müssen Haus und Hof aufgeben, viele haben ihren gesamten Hausrat verloren. Neben dem Verlust materieller Werte berührt der Verlust der Dinge mit persönlichen Werten besonders.
Ich glaube, es muss ein Albtraum gerade für die Menschen sein, die zum wiederholten Mal ein Opfer der Flut wurden. An dieser Stelle ist schnelle Hilfe nötig. Die EU, die Bundesregierung und alle Bundesländer helfen uns. Dies ist ein Ergebnis der engagierten Verhandlungen unseres Ministerpräsidenten und unseres Finanzministers. Herzlichen Dank an dieser Stelle an Reiner Haseloff und Jens Bullerjahn.
Beschlüsse für finanzielle Hilfen wurden getroffen. Die EU wird uns mit dem Solidaritätsfonds helfen. Dies hat der für Haushaltsfragen zuständige EUKommissar Lewandowski am Dienstag anlässlich seines Besuches in Magdeburg zugesagt.
National wird ein 8 Milliarden € umfassender Sonderfonds aufgelegt, gespeist aus Mitteln des Bundes und aller Bundesländer. Die föderale Solidarität bewährt sich an dieser Stelle ein weiteres Mal. Mein Dank gilt an dieser Stelle der Bundesregierung und insbesondere den nicht betroffenen Bundesländern für ihre Bereitschaft, uns zu helfen.
Die Auszahlungen an die Betroffenen sind bereits angelaufen. An ca. 9 000 Privatpersonen und Hauseigentümer wurde bereits ca. 7 Millionen € ausgezahlt. Gewerbliche Unternehmen erhielten bereits Hilfen. Ca. 150 landwirtschaftlichen Unternehmen wurde im Rahmen der Soforthilfe Geld überwiesen. Dies ist erst der Anfang.
Details der Fortführung der Hilfen werden zurzeit mit Hochdruck zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern abgestimmt. Gemeinsames Ziel ist es, Mittel zügig an betroffene Einwohner, Landwirte, Unternehmen, Vereine und Kommunen auszureichen.
Meine Damen und Herren! Wir haben in SachsenAnhalt die Auswirkungen der Flut 2002 in einer großartigen Aufbauleistung gemeinsam gemeistert. Wir wollen und müssen gemeinsam mit den Folgen der Flut 2013 fertig werden. Ich bin optimistisch, dass wir das mit dieser Hilfe schaffen werden.
Nun muss das Hochwasserereignis auch ausgewertet werden, um Schlussfolgerungen für den zukünftigen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt zu ziehen. Diese Auswertung wird dann zeigen, wie unsere Konzeption angepasst werden muss. Im
Ergebnis sind dann auch die Prioritäten der erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen gegebenenfalls neu festzulegen.
Priorität hat gegenwärtig noch die Erfassung der Flutschäden. Dabei ist festzustellen, dass die seit dem Jahr 2002 sanierten Hochwasserschutzanlagen der Belastung standgehalten haben. Es hat sich aber auch gezeigt, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die in den Hochwassergebieten lebende Bevölkerung vor zukünftigen Ereignissen ausreichend zu schützen.
Wir werden die Hochwasserschutzfunktionen der bestehenden Schutzanlagen schnellstmöglich wiederherstellen. Die Größenordnung der Schäden beläuft sich aber auf ca. 260 Millionen €.
Wir werden das Gesamtereignis innerhalb der Landesregierung auswerten und daraus Schlussfolgerungen ziehen. Meine Damen und Herren! Ich glaube, trotz punktueller Kritik kann man behaupten, dass wir dieses Ereignis gemeinsam sehr gut gemanagt haben, auch in der Zusammenarbeit mit benachbarten Bundesländern. Allen Beteiligten gilt dafür mein ausdrücklicher Dank.
Was ist jetzt verfahrensseitig und konzeptionell zu tun? - Auf Betreiben Mecklenburg-Vorpommerns und Sachsen-Anhalts war dieses Hochwasserereignis bereits Gegenstand der 80. Umweltministerkonferenz am 7. Juni in Oberhof in Thüringen.
Die Umweltministerkonferenz hat deutlich herausgestellt, dass die Anstrengungen für den Hochwasserschutz beschleunigt werden müssen. Die Umweltministerkonferenz hat auch die Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzlandes Thüringen beschlossen. Diese Arbeitsgruppe soll das aktuelle Hochwasserereignis als Schwerpunktthema für eine Sonderumweltministerkonferenz, die am 2. September stattfinden wird, vorbereiten.
Neben einer umfassenden länderübergreifenden Auswertung des aktuellen Ereignisses und einer Analyse des Handlungsbedarfes sind von der Arbeitsgruppe Lösungsansätze zu Fragen der Vorsorge und Anpassungsstrategien zu erarbeiten. Zu diesen Aspekten gehören Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, die Erhaltung und Schaffung von Retentionsflächen und Poldern, die Freihaltung und Wiedergewinnung von Überflutungsflächen, aber auch die Möglichkeit der Beschleunigung bei der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen.
Auf der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Anfang dieser Woche wurden diese Themenkomplexe vorab abgestimmt, die in einem nächsten Schritt fachlich untersetzt werden. Sachsen-Anhalt ist auch hierbei engagiert und aktiv beteiligt.
Der Ministerpräsident hat den tschechischen Premierminister angeschrieben, um in Brüssel eine Konferenz der Elbanliegerländer gemeinsam mit der EU-Kommission durchzuführen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, nach der Umweltministerkonferenz eine Elbanliegerministerkonferenz durchzuführen, um dieses Hochwasserereignis gemeinsam auszuwerten.
Meine Damen und Herren! Die Freistaaten Sachsen und Bayern haben eine Bundesratsinitiative zum Thema Hochwasserschutz beschlossen und in den Bundesrat eingebracht. Gegenstand dieser Initiative ist der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen vor, die Rechtsschutzmöglichkeiten zu straffen und im Wasserhaushaltsgesetz ergänzende Modifikationen des Verwaltungsverfahrensrechtes vorzunehmen.
Die Frage der Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist auch Gegenstand eines Auftrages des Kabinetts an mein Haus. Wer zügig mehr Hochwasserschutz möchte, sei es durch Deichbau, Retentionsflächen oder Polder, muss für Verfahrensbeschleunigung sorgen, meine Damen und Herren, sonst klappt das nicht.
Das Kabinett hat mich ebenfalls beauftragt, gemeinsam mit dem Finanzministerium unser Hochwasserschutzkonzept zu überarbeiten. Dabei geht es um fachliche Inhalte, aber auch um Geld und Personal. Wir führen zu diesem Thema bereits gute Gespräche.
Wir müssen uns auch mit der Frage befassen, was zusätzliche Retentionsflächen und Polder für den Hochwasserschutz bringen, was sie kosten und in welchen Zeiträumen sie zu realisieren sind. Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass SachsenAnhalt an dieser Stelle bereits ambitionierter unterwegs ist als viele andere Regionen.
Ein anderes wichtiges Thema betrifft die Vorhersagemodelle und die Information von Bürgern und Behörden. Bei der Vorhersage von bis zu vier Tagen sind die Vorhersagen realistisch gewesen. Für weiter entfernte Tage waren diese mit Unsicherheiten behaftet. Wenn detaillierte Auswertungen des Hochwassers vorliegen, sollen auch unter Einbeziehung der Bundesanstalt für Gewässerkunde weitere Schritte zur Verbesserung der Vorhersage geprüft und realisiert werden.
Ab dem 1. Juli 2013 wird auf der Grundlage einer neuen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Elbanliegerländern unser Landeshochwasserbetrieb mit Unterstützung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Hochwasserfall für den gesamten deutschen Elbebereich von
Darüber hinaus wird ein System zur schnelleren Information der Bürgerinnen und Bürger unter Nutzung neuer technischer Möglichkeiten konzipiert werden, und es soll realisiert werden, meine Damen und Herren.