Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben dankenswerterweise rasch gehandelt, indem sie sich darauf verständigt haben, dass für die Behebung der Hochwasserschäden ein Fonds „Aufbauhilfe“ mit einem Volumen von 8 Milliarden € errichtet wird. Der Bund wird diesen Fonds vorfinanzieren und die Länder werden ihren Anteil sukzessive erbringen.
Die Beteiligung der Länder an den Kosten der Finanzierung ist von einem Finanzierungsanteil in Höhe von 3,25 Milliarden € abgeleitet. Dabei ist berücksichtigt worden, dass der Bund die Kosten für die Wiederherstellung seiner Infrastruktur in Höhe von voraussichtlich 1,5 Milliarden € allein trägt.
Die Länder - ich denke, das ist auch für uns von Interesse - leisten ihren Beitrag wie folgt: Für die Jahre 2014 bis 2019 wird das Finanzausgleichsgesetz dahin gehend geändert, dass jährlich ein zusätzlicher Festbetrag von der Umsatzsteuer in Höhe von 202 Millionen € von den Ländern an den Bund übertragen wird. Nach dem Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes zahlen die Länder in den Jahren 2020 bis 2033 jährlich einen Betrag in Höhe von 202 Millionen € direkt an den Bund.
Daneben wird durch das Aufbauhilfegesetz die Insolvenzantragspflicht von Unternehmen, die aufgrund der Hochwasserkatastrophe in die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geraten sind, vorübergehend ausgesetzt. Ihnen wird dadurch die nötige Zeit eingeräumt, um ein Insolvenzverfahren durch Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen möglicherweise noch abzuwenden.
Mit dem Aufbauhilfegesetz werden zudem die Entflechtungsmittel, die die Länder aufgrund der Abschaffung von Mischfinanzierungen in den Bereichen Gemeindeverkehrsfinanzierung, Wohnraumförderung, Hochschulbau und Bildungsplanung durch die Föderalismusreform I befristet bis zum Jahr 2019 erhalten, auf dem bisherigen Niveau von insgesamt jährlich rund 2,6 Millionen € fortgeführt.
Meine Damen und Herren! Warum nenne ich so viele große Zahlen? - Weil all dies dazu beitragen kann, die durch das Hochwasser zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen. Das Geld bereitzustellen ist die eine Seite, das Geld jedoch in die Baumaßnahmen geschickt zu investieren, ist die andere. All das Geld, meine Damen und Herren, nutzt nämlich nur etwas, wenn es schnell und unbürokratisch vor Ort eingesetzt werden kann.
Die Landesregierung und wir als Parlament haben uns darauf verständigt, die Schwellenwerte des Vergabegesetzes anzuheben, um so eine rasche und möglichst einfache Vergabe in den betroffenen Hochwasserregionen zu ermöglichen. Dort muss schnell wieder Normalität hergestellt werden. Ich denke, wir als Landesparlament senden ein gutes Zeichen aus, wenn wir heute in zweiter Lesung gemeinsam die Beschlussvorlage des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft beschließen.
Ich möchte mir an dieser Stelle ersparen, auf weitere Details und Wirkungen der neuen Regelungen einzugehen, möchte aber mit Blick auf meinen sehr geschätzten Kollegen Thiel sagen: Weder die CDU noch die SPD zieht hier jemanden über den Tisch; die Koalitionspartner stehen zueinander.
Ihre Formulierung, wir würden das gesamte Vergabegesetz aussetzen, passt schon allein deswegen nicht, weil wir die Regelungen in einen räumlichen und sächlichen Zusammenhang zu den
In einem solchen Moment, denke ich, sollten wir uns nicht in politischen Diskussionen über das Wie ergehen; vielmehr sollten wir den Menschen vor Ort helfen. Sie haben für solcherlei Diskussionen sicherlich keine Nerven; sie haben es auch nicht verdient.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zum Gesetzentwurf ein. Ich schlage vor, über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abzustimmen. - Ich sehe dagegen keinen Widerspruch.
Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.
Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet „Gesetz zur Änderung des Landesvergabegesetzes“. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Die Gesetzesüberschrift ist somit angenommen worden.
Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. - Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 12.
ob ich laute oder stille Genugtuung darüber zum Ausdruck bringen sollte, dass sachliche Argumente doch noch den Weg zu einer parlamentarischen Mehrheit gefunden haben.
Ich habe mich für stille Genugtuung entschieden; denn es ist einfach zu viel Zeit ins Land gegangen, lieber Herr Leimbach, um weiterhin mit billiger Polemik die Leute zu verklapsen.
Heute ist Tag 40, seitdem das Hochwasser Sachsen-Anhalts Landesgrenzen erreicht hat. Sie werden es mir nachsehen, dass ich mich beispielhaft dem Burgenlandkreis mit einer kurzen Situationsbeschreibung zuwende.
Am Tag der Einbringung des gerade von Ihnen beschlossenen Vergabegesetzes vor drei Wochen hatte ich die Situation am Beispiel der Gemeinde Wetterzeube geschildert und im Landtag über die dort zusammengebrochene Verkehrsanbindung geredet.
19 Tage später, also am Dienstag dieser Woche, waren die Brücke und die Straße in Wetterzeube mit einem Kostenaufwand von 200 000 € wiederhergestellt. Während wir uns hier darüber stritten, was der richtige Weg ist, haben andere einfach gehandelt. Das verdient, denke ich, Anerkennung.
Landrat Reiche konnte den Kreistag davon überzeugen, seine Zustimmung dafür zu geben, Bauaufträge - vor allem für die berufsbildenden Schulen und die Kreisstraßen - im Umfang von insgesamt 8 Millionen € auszulösen. Man kann nicht warten, bis die Dinge im Landtag nach mühevollen Diskussionen geregelt sind; denn hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Wer Harri Reiche kennt, der weiß: Leicht ist es ihm nicht gefallen, eine solche Entscheidung zu treffen, ohne dass sie auf festen Grundlagen steht. Er hat immer wieder auf die engen Kontakte zur Landesregierung verwiesen.
Wie man im Land am effektivsten bei Vergabeverfahren helfen kann, das haben wir endlich in einem gemeinsam Antrag untergebracht.
Bei dem Runderlass, den wir angeregt haben und dem alle Fraktionen zustimmen werden, geht es genau um die Definition der Grenzen, bis zu welchen Losen man eine beschränkte Ausschreibung
Freihändig heißt ja nicht, ohne Regelungen, sondern freihändig heißt vor allem: Man holt sich drei Angebote ein und prüft sie. - Die Erfahrung in den letzten Wochen hat gezeigt, dass die Baupreise in bestimmten Bereichen durchaus angestiegen sind.
Wir haben uns bei dem jetzt anstehenden Beschlussvorschlag auch dafür stark gemacht, dass wir zu verkürzten Vergabeverfahren kommen. - Das sind alles Dinge, die das Ministerium in einem Runderlass regeln kann.
Nun will ich mich nicht darüber auslassen, ob man die Landesregierung bitten oder auffordern sollte. Es gab ja noch die Änderung, durch die unsere harsche Aufforderung in eine Bitte umgewandelt wurde. Das ist für mich an der Stelle nicht maßgeblich.
Entscheidend ist, dass wir als Landtag, als Fraktionen hierbei zusammenstehen und sagen, in welcher Richtung der Runderlass zügig auf den Weg gebracht werden sollte. Das hätte eigentlich schon viel eher passieren können.
Selbst der kritische Landesrechnungshof hat - das habe ich bereits in der Ausschusssitzung gesagt bzw. Kollege Henke hat darauf verwiesen; das muss man richtigerweise sagen - auf die Ambivalenz dieser Problematik in seinem Bericht zum Konjunkturpaket II verwiesen. Er hat aber auch gesagt, dass die Vorteile einer zügigen Bearbeitung die Nachteile bei der Vorgehensweise nach dem damaligen Runderlass überwogen haben, und zwar vor allem deshalb, weil auch die Verwaltungen mit der Umsetzung des Konjunkturpakets verantwortungsvoll umgegangen sind, was die Erleichterungen im Vergabeverfahren betrifft.
Ich freue mich, dass unsere Anregung bei den anderen Fraktionen auf Zustimmung gestoßen ist, und werbe um ein möglichst einstimmiges Votum des Landtages für diese Vorgabe an die Landesregierung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Wir treten in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Als Erster hat die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Minister Dr. Aeikens.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen hat eine Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren zur Beseitigung von Hochwasserschäden zum Ziel.
Es besteht Konsens: Ein Zeitverzug ist nicht vertretbar und ein sofortiges Handeln zur Schadensminderung ist erforderlich.
Die Vergabe- und Vertragsordnung und die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen sehen aber bereits bei besonderer Dringlichkeit Erleichterungen des Vergabeverfahrens vor.
Die freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Umstände vom Auftraggeber nicht vorausgesehen werden konnten und die Gründe für die Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind.