Protokoll der Sitzung vom 12.09.2013

Wir wollen, dass auch an den Bundesstraßen innerhalb von Ortschaften die Winterdienstpflichten durch die Bürger wahrgenommen werden oder, falls dies durch den Bürger nicht realisiert wird, dass die Kommunen die entsprechenden Kosten für den Winterdienst auf diese Bürger umlegen können.

Dann gibt es noch eine Regelungslücke im Nichtraucherschutzgesetz. Es geht um die Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung von Verstößen gegen das Rauchverbot in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs. Hier wollen wir diese Ahndung den Landkreisen und kreisfreien Städten oder Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern übertragen.

Zusätzliche Vollzugskosten fallen für die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden nicht an. Diese Aufgabe erfordert kein zusätzliches Personal. Das Bußgeld verbleibt als Einnahme bei den

Kommunen. Die kommunalen Spitzenverbände sind einverstanden. Wir haben sie gefragt. Sie haben gegen diese Übertragung keine Bedenken.

Ich bitte Sie um die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in den Innenausschuss. Ich bitte um eine zügige Beratung; denn wir wollen den Winterdienst an unseren Fußwegen und Fußgängerüberwegen gewährleisten, auch im kommenden Winter. Der Winter kommt bestimmt. Bis dahin wollen wir die Gesetzeslücke geschlossen haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Es war keine Debatte verabredet. Ich hoffe, dass das so geblieben ist.

(Herr Borgwardt, CDU: Ja!)

Dann treten wir ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/2366. Ich glaube, einer Überweisung als solcher steht nichts im Wege. Der Vorschlag war, den Entwurf in den Ausschuss Landesentwicklung und Verkehr zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss zur Mitberatung zu überweisen. Ich sehe keine Proteste. Dann stimmen wir darüber ab. Wer mit dieser Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Es ist so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds sowie eines stimmberechtigten stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses

Wahlvorschlag Landesregierung - Drs. 6/2367

Für die Landesregierung wird der Herr Minister für Arbeit und Soziales den Wahlvorschlag einbringen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eingangs weise ich darauf hin, dass in der Ihnen vorliegenden Drucksache aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Überschrift auch die Wahl eines stimmberechtigten stellvertretenden Mitglieds aufgeführt wird. Tatsächlich soll heute aber ausschließlich die Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds erfolgen. Das ist nur eine kleine Formalie.

(Herr Borgwardt, CDU: Das wissen wir schon!)

Nun zum Inhaltlichen. Der Landtag hat die Aufgabe, zwölf stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreter auf Vorschlag verschiedener Institu

tionen zu wählen, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz Sachsen Anhalt, kurz KJHG, vorschreibt. Mindestens 30 Mitglieder bilden den Jugendhilfeausschuss. Von diesen Mitgliedern sind 20 Mitglieder stimmberechtigt. Weitere zehn Mitglieder stehen dem Ausschuss beratend zur Seite.

Der Landesjugendhilfeausschuss gibt Empfehlungen ab und berät die Jugendämter, insbesondere in Fragen der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie der Förderung und öffentlichen Anerkennung dieser Träger.

Über die Verwendung der vom Land bereitgestellten Mittel beschließt der Landesjugendhilfeausschuss im Rahmen der Satzung. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Die Zusammensetzung des Gremiums erfolgt jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode in einem differenzierten Verfahren. Ein Teil der Vorschläge obliegt allein den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, ein weiterer Teil verschiedenen Organisationen, zum Beispiel der katholischen und der evangelischen Kirche, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Kinder- und Jugendring, dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie dem Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Kultusministerium. Das KJHG schreibt nur für diesen Teil eine Wahl durch den Landtag von Sachsen-Anhalt vor.

Schließlich setzt sich das Gremium aus den beratenden Mitgliedern zusammen, deren Personalvorschläge zum Beispiel dem Kultusministerium, dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung, dem Ministerium für Inneres und Sport, der Arbeitsverwaltung und den Landtagsfraktionen obliegen.

Zwischenzeitlich - damit komme ich zum eigentlichen Punkt - ist eines der im September 2011 gewählten Mitglieder ausgeschieden. Es handelt sich dabei um das stimmberechtigte Mitglied Frau Kathrin Kuchenbuch, die als Vertreterin des Kinder- und Jugendringes Sachsen-Anhalt in diesem Gremium mitgearbeitet und ihr Amt zur Verfügung gestellt hat. Ihre Nachfolgerin soll Frau Katrin

Skirlo werden. Sie ist organisationspolitische Gewerkschaftssekretärin beim Deutschen Gewerkschaftsbund Sachsen-Anhalt.

Frau Skirlo wurde zuständigkeitshalber vom Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. vorgeschlagen. Eine Begründungspflicht für die Vorschläge besteht gegenüber der obersten Landesjugendbehörde, also unserem Ministerium, nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass die vorschlagsberechtigten Institutionen und Verbände für die Wahrnehmung des Ehrenamtes besonders geeignete Personen vorschlagen. Die oberste Landesjugendbehörde hat keine gesetzlichen Ausschlussgründe festgestellt, sodass das zur Wahl vorgeschlagene Mitglied gewählt werden kann.

Ich möchte Sie bitten, dem neuen Personalvorschlag zu folgen und Frau Katrin Skirlo in den Landesjugendhilfeausschuss zu wählen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Danke sehr, Herr Minister. - Es ist keine Debatte vereinbart. Es wünscht auch keiner das Wort. Dann stimmen wir über den Wahlvorschlag in der Drs. 6/2367 ab. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl per Handzeichen geeinigt. Wer dem Wahlvorschlag der Landesregierung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Wahlvorschlag angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.

Damit beenden wir die 50.Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der der sechsten Wahlperiode. Die 51. Sitzung wird für morgen, wie immer um 9 Uhr, einberufen. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 19, also mit der Aktuelle Debatte. Ich weise noch einmal auf die parlamentarische Begegnung mit der Telefonseelsorge hin und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Schluss der Sitzung: 18.38 Uhr.