- Ja, verhackstücken, genau. - Ich finde es auch nicht gerecht, dass bei uns die Leistungskurse zumindest zum Teil nicht frei gewählt werden können, dass Fächer nicht abgewählt werden können, dass wir die höchste Zahl an Leistungskursen haben. Ein Beispiel: Wir verlangen von unseren Schülerinnen und Schülern, dass sechs Fächer auf Leistungskursniveau unterrichtet werden. Bayern verlangt hierfür zum Beispiel nur drei Fächer. Es geht hierbei also nicht um irgendeine linke Gleichmacherei oder Ähnliches. Es geht um Gerechtigkeit, darum, dass unsere Schüler nicht durch eine Verordnung benachteiligt werden.
Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag gestellt. Der Landeselternrat hat sich auch dahingehend geäußert. Wir finden, man muss das nicht noch einmal groß evaluieren. Vielmehr ist es evident, wo die Gerechtigkeitslücken sind. Deswegen haben wir es in unseren Änderungsantrag hineingeschrieben. Natürlich unterstützen wir auch die Forderung, dass darüber auf der KMK-Ebene diskutiert wird und dass eine größere Vergleichbarkeit hergestellt wird.
Danke schön, Frau Professor Dalbert. - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Kollege Wanzek. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Anmerkung am Anfang: Es ist interessant, dass man einer Regierung innerhalb eines Jahres vorwerfen kann, im Bildungssystem einerseits zu lasch zu sein - das war bei dem Leistungsbewertungserlass der Fall - und andererseits zu hart zu sein. - Das als Einstiegsbemerkung.
Festzustellen ist, dass wir seit der letzten Änderung der Oberstufenverordnung im Jahr 2011 erst einen Jahrgang haben, der die Oberstufe komplett durchlaufen hat. Daher kann ich daraus noch keine allgemeingültigen Daten ablesen oder Aussagen dazu treffen.
Zum Antrag. Zu Punkt 1. Ergebnisanalysen werden - das hat der Minister schon gesagt - bereits jährlich vorgenommen. Sie dienen der Verbesserung der Arbeit in den einzelnen Schulen, sind Gegenstand der Arbeit der Schulaufsicht. Sie sind also schon gängige Praxis. Deswegen müssen wir das nicht noch einmal beschließen.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Minister davon gesprochen hat - er prüft es auch gerade und steht dazu im Dialog mit Gewerkschaften und Fachleuten -, die Regelung bezüglich der Minderleistungen zu ändern. Wir sind gespannt darauf, im Ausschuss zu erfahren, was dabei herausgekommen ist. Ich hoffe, ziemlich zeitnah ein Ergebnis zu erfahren; denn das ist wirklich etwas, das die Leute umtreibt.
Zu Punkt 2. Unter der Präsidentschaft dieses Kultusministers sind schon mehrere Regelungen entstanden, darunter sogar eine für das Abitur. Sie müssen einmal überlegen, woher wir kommen: Es gab am Anfang die Aussage, wie viele Stunden man vorweisen muss, um zum Abitur zugelassen zu werden. Jetzt gibt es verbindliche Regelungen im Bereich der Niveaus. Ab 2017 wird es einen Aufgabenpool geben.
Man kann sich immer mehr wünschen, aber es handelt sich leider um ein Gremium, dessen Beschlüsse auf dem Prinzip der Einstimmigkeit beruhen. Es lässt sich also nicht alles durchsetzen. Es ist kein Geheimnis, dass die SPD-Bildungspolitikerinnen und -politiker sich im nächsten Jahr bei ihrer Sprecherkonferenz mit diesem Thema be
Ich fand eigentlich all die Anmerkungen der Kollegin Bull, die leider nicht in dem Antrag stehen, sehr gut, zum Beispiel die Anmerkung, über welche anderen Voraussetzungen für das Studium wir noch diskutieren könnten oder dass wir einmal eingehend über die Niveaus der Fächer diskutieren könnten.
Wir haben das Problem, dass es in den Bundesländern noch nicht einmal die gleichen Fächer gibt. So gibt es zum Beispiel in Bremen und Brandenburg Religionswissenschaften, also keinen katholischen oder evangelischen Religionsunterricht. In Hamburg gibt es das Fach Theaterwissenschaften, das in der Oberstufe unterrichtet werden kann. Es ist also schon regelungsbedürftig, welche Fächer überhaupt unterrichtet werden und welche es geben kann.
Zu Punkt 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE und zu Punkt 5 des Änderungsantrages der GRÜNEN. Beim Lesen dieser Punkte könnte man, wenn man es wollte, eine generelle Lehrerschelte herauslesen.
(Oh! bei den GRÜNEN - Herr Gallert, DIE LINKE: Wenn man es wollte, genau das ist der Punkt! - Frau Bull, DIE LINKE: Lesen Sie doch einmal die externe Evaluation durch und dann reden wir weiter!)
- Wie gesagt, wenn man es wollte. Das wollen wir aber nicht. - Ich möchte jedoch auch sagen, dass in Gesprächen unterschiedliche Erfahrungen aus der Oberstufe geäußert werden. Sie wissen, die Lehrer müssen die Fähigkeit haben, nach einer Stunde in der 5. Klasse die nächste Stunde in der 12. Klasse zu geben und dementsprechend den Stoff jeweils didaktisch herunterzubrechen. Viele Lehrerinnen und Lehrer folgen den modernen didaktischen Methoden. Sie sind schülerorientiert, problemorientiert, kompetenzorientiert.
Ja, die Rahmenrichtlinien in der Oberstufe müssen wir in Richtung Kompetenzorientierung überarbeiten, wie wir es bereits im Bereich der Sekundarstufe I und in der Primarstufe haben.
Zum Thema Fortbildung möchte ich noch sagen: Wir brauchen wirklich Fortbildung an den Schulen im Bereich Pädagogik. Deswegen ist auch das Prinzip der Eigenverantwortung an den Schulen etabliert worden, damit sie intern selbst dort Regelungen treffen, wo sie noch Bedarf sehen, damit sie sich selbst organisieren und entscheiden, welche Fortbildung sie machen.
Jetzt noch zum Kollegen Güssau, weil er unsere Bildungspolitik angesprochen hat. Ja, wir sind stolz auf unsere Politik, darauf, dass wir den Anspruch haben, niemanden zurückzulassen und jeden zu fördern, damit er den Abschluss bekommt, der ihm
Vielen Dank, Herr Kollege Wanzek. - Für die Einbringerin hat jetzt noch einmal die Kollegin Bull das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
- Sie wünscht es nicht. - Dann ist die Debatte beendet und wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich habe keine Überweisungswünsche gehört. Habe ich das richtig gehört?
- Dann habe ich schlecht zugehört. Vielen Dank für die Korrektur. - Dann stimmen wir darüber als Erstes ab. Wer dem Vorschlag zustimmt, dass beide Anträge in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen werden sollen, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die, wenn man so will, Antragstellerinnen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist eine Überweisung beider Anträge abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2407 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Die Antragstellerin und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Dann lasse ich jetzt über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/2390 abstimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 14.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen gab es eine hochinteressante Pressemeldung der Kampagne „Die Wende - Energie in Bürgerhand“. Danach haben schon mehr als 430 Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag die Energiewende-Charta unterzeichnet. In dieser Charta wird eine konsequente, dezentrale und gerechte Energiewende in Bürgerhand gefordert. Sie können die Liste im Internet einsehen. Darunter befinden sich natürlich viele GRÜNE, aber auch viele Kandidatinnen und Kandidaten von der LINKEN, von der SPD und sogar einige von der CDU und von der FDP.
Mir scheint, dass das Thema eine gewisse Konsensfähigkeit besitzt. Ich hoffe, dass das auch in diesem Plenum der Fall ist.
Mit der Abkehr von der fossilen und der atomaren Energieversorgung sowie dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Wechsel eingeläutet worden: weg von der großen zentralen Energieerzeugung hin zu kleinteiligen dezentralen Strukturen. Damit wird die regionale Wertschöpfung gestärkt.
Dies trifft auf Sachsen-Anhalt in besonders positiver Weise zu. Trotz drastischen Einbruchs bei der PV-Industrie hatten wir Ende 2012 noch immer 24 000 Beschäftigte in der Erneuerbare-EnergienBranche. Mit 26,3 Beschäftigen in dieser Branche pro 1 000 Beschäftigte insgesamt in Sachsen-Anhalt ist das der bundesweite Spitzenwert. Damit haben die erneuerbaren Energien in SachsenAnhalt den höchsten Beschäftigungseffekt. Dieser Erfolg ist zweifelsohne auf das rot-grüne Erneuerbare-Energien-Gesetz zurückzuführen. Energiewende in grüner Hand schafft Arbeitsplätze.
Dagegen haben Altmaiers Vorschläge zur sogenannten Strompreisbremse zu so großen Verunsicherungen geführt, dass bei den Biogasanlagen ein regelrechter Einbruch zu verzeichnen ist, dass in diese nicht mehr investiert wird. Arbeitsplätze sind in diesem Bereich inzwischen verloren gegangen.
Wir setzen uns stattdessen für ein vernünftiges Erneuerbare-Energien-Gesetz ein, das Investitionssicherheit bietet und auch nicht ständig novelliert wird. 2 400 Windenergieanlagen im Land spülen über die Gewerbesteuer Geld in die Kassen der Gemeinden, und zwar selbst dann, wenn die Firmensitze nicht am Ort der Windanlage sind. Denn ein Anteil von 70 % der Gewerbesteuer muss immer am Ort der Windanlage gezahlt werden.
Man kann davon ausgehen, dass die heutigen 3 MW-Anlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 400 000 € erbringen werden. Das ist eine Menge Geld. Wenn die Windanlagen errichtet werden, dann profitieren auch die örtlichen Bauunternehmen davon, etwa über Aufträge für den Bau der Zuwegungen oder auch für den Bau der Kabeltrassen usw.
Je mehr erneuerbare Energien vor Ort erzeugt und verbraucht werden, umso mehr Geld bleibt in der Region, weil es dann auch nicht mehr für Öl, Gas und Kohle ausgegeben werden muss. Wir lassen die Brötchen, die wir vor Ort verzehren, ja auch vor Ort backen.