Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Wenn mir selbst der Fraktionsvorsitzende nicht helfen konnte, dann stelle ich die Frage noch einmal in dieser Debatte.

Eine Anmerkung hat mir sehr gut gefallen. Es ist schon erstaunlich, wie durch längeres Bearbeiten im BLSA und wer dafür noch zuständig ist, die Kosten weiter in die Höhe steigen. Man könnte manchmal vermuten, dass dahinter eine gewisse Absicht steht. Das ist aber nur eine Vermutung. Man muss noch einmal genau schauen, was die Kosten in die Höhe getrieben hat.

Einen Hinweis möchte ich zumindest geben: Die HU Bau ist schon im letzten Halbjahr da gewesen. Man hätte also, wenn man gewollt hätte, mit dieser HU Bau schon agieren können. Unser Signal war nicht, dass die Mittel nicht da waren, sondern das Problem war - wie man vom Ministerium und von allen Seiten gehört hat - das Moratorium, das aus

gesprochen wurde, weshalb man die Sanierung der Zahnklinik nicht angegangen ist. Das waren die Signale, die bei uns angekommen sind. Umso stärker ist unsere Verwunderung darüber, dass tatsächlich keine Mittel für das Jahr 2013 hätten da sein sollen. - Das war’s. Vielen Dank. Ich freue mich, dass wir uns in der Sache einig sind. Das muss vorangehen mit der Zahnklinik.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Lange, der Kollege Barthel hätte Sie gern etwas gefragt. Habe ich das richtig interpretiert? - Sie wollen antworten, Herr Lange. Dann stellen Sie Ihre Frage, Herr Barthel.

Das ist eher eine Intervention als eine Frage, weil es um die Frage des Nachtragshaushaltes ging, wieso Geld für die Zahnmedizin eingestellt wurde und es dann plötzlich doch nicht da ist.

Nach meiner Erinnerung war es so, dass wir im Zuge des Nachtragshaushaltes die Zahnmedizin in die Prioritätenliste aufgenommen haben. Aber wir haben es dadurch noch nicht finanziert. Woher das Geld kommen soll, war damals noch nicht geklärt. Daher erklärt es sich, weshalb wir heute darüber reden müssen. Es ging im Wesentlichen um den Einzelplan 20 und um die Frage, dass das Projekt prioritär behandelt werden muss. Dadurch war es aber noch nicht bezahlt.

Darauf möchte ich doch noch einmal reagieren. Dass die Anlage 1 zum Nachtragshaushalt, auf die wir uns berufen, nur eine Prioritätenliste oder eine Aufnahme in die Prioritätenliste sein sollte, geht aus meiner Sicht nicht aus diesen Dokumenten hervor. Man muss sich das noch einmal anschauen, wie es gewesen ist.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Ich zeige es Ih- nen!)

Das ist eigentlich alles dazu.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Jetzt hat sich Frau Klein noch einmal gemeldet. Ich vermute, Frau Dr. Klein möchte kurz intervenieren.

Habe ich es mir doch gedacht.

Ich danke Ihnen. - Also: Wir haben genau die 7 Millionen € mit dem Nachtragshaushalt beschlossen. 500 000 € für das Jahr 2012, 3 Millionen € für das Jahr 2013 und 3,5 Millionen € für das Jahr 2014 als VE. So ist es im Einzelplan 20 vorgesehen. Wir haben nicht gerätselt, woher das Geld kommt. Wir haben zwar nachgefragt, aber wir haben die Notwendigkeit und die Aufteilung eingesehen.

Da ich lange daran gebastelt habe, jetzt noch einen Änderungsantrag zu machen, kann ich es Ihnen ganz genau sagen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Jetzt meldet sich der Minister. Damit eröffnen wir die Debatte neu. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Nein, Frau Vorsitzende, jetzt hören wir auf, hier Spielchen zu treiben - und das ist doch nichts Neues -, nur weil das Thema Zahnklinik von Ihnen kommt. Eine VE stelle ich ein, um Planungskosten überhaupt erst zu ermöglichen - für eine Maßnahme, die damals anscheinend nachträglich auf die Prioritätenliste kam. Diese 7 Millionen € waren zusätzlich für andere Baumaßnahmen. Wenn man die Summe aller Kosten in dem Titel zusammenrechnet, sind die Kosten der Maßnahme viel größer als das, was wir als Bargeld dort eingestellt haben.

Jetzt hören wir bitte auf und tun nicht so, als wäre die HU Bau eine Erfindung der letzten Monate. Dieses Verfahren haben wir immer. Bevor wir überhaupt beginnen können, muss es eine Bekundung geben, ob dieses gewollt ist, was alles zusätzlich beim Einzelplan 20 nach einer normalen Haushaltsbefassung auf die Tagesordnung kommt. Das kennt die Vorsitzende genauso gut wie ich.

Herr Minister, würden Sie Frau Dr. Klein noch eine Frage beantworten?

Können wir das nicht im Ausschuss - -

Wir wollen es nicht zu weit führen.

Wir sitzen alle drei Wochen zusammen über Haushaltsunterlagen Bau. Ich weiß gar nicht, über wie viel Haushaltsunterlagen Bau ich in meinem Leben schon diskutiert habe.

Jetzt doch.

Es gibt einen Beschluss des Finanzausschusses dazu. Ich kann Ihnen leider nicht aus dem Kopf sagen, wann, aber wir haben es im Finanzausschuss ausdrücklich beschlossen. In diesem Zusammenhang gab es auch die Diskussion über die Versicherungssumme der Zahnklinik, wenn sich die Mitglieder des Finanzausschusses erinnern, weil die Zahnklinik das einzige Gebäude der Universitäten und Hochschulen unseres Landes ist, das versichert ist, aus welchen Gründen auch immer. Aber diese Summe sollte mit aufgenommen werden. Diese Diskussion gab es. Es gab auch einen eindeutigen Beschluss des Finanzausschusses.

Vielen Dank. - Ich schlage vor, dass alle Betroffenen noch einmal in das Protokoll schauen und wir die Debatte an dieser Stelle beenden. Überweisungswünsche gab es nicht.

Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD in der Drs. 6/2496 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind Teile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.

Dann stimmen wir jetzt über die Drs. 6/2476 - das war der Antrag der Fraktion DIE LINKE - in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem so zu? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE, die Koalitionsfraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Nein. Damit ist der Antrag so beschlossen worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fahren jetzt entsprechend einer Vereinbarung der Fraktionen - die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich so verständigt - mit dem Tagesordnungspunkt 16 fort:

Beratung

Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes

Antrag Landesregierung - Drs. 6/2486

Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Einbringer für die Landesregierung ist der Ministerpräsident Herr Dr. Haseloff.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um eine formale Zustimmung nach dem Ministergesetz, die für den Minister für Arbeit und Soziales eingeholt werden muss. Dabei handelt es sich um die Wahrnehmung der Funktion als Aufsichtsratsmitglied bei der Salus gGmbH, einer Gesellschaft mit einer 100-prozentigen Beteiligung des Landes. Der Text des Antrages lautet wie folgt:

„Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt. Der Landtag“

- so heißt es weiter in diesem Antrag -

„wolle beschließen: Der Landtag von Sachsen-Anhalt lässt eine Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 1992, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Januar 2005, in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. November 2011, für Herrn Minister Norbert Bischoff für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Salus gGmbH zu.“

Als Begründung möchte ich Folgendes vortragen: Bei der vorgenannten Tätigkeit handelt es sich um die Wahrnehmung von Landesinteressen im Aufsichtsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens mit Landesbeteiligung. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der aktuellen Legislaturperiode am 7. Juli 2011, am 22. März 2012 und am 21. Juni 2013 bereits Tätigkeiten von Mitgliedern der Landesregierung in Aufsichtsräten von Unternehmen mit Landesbeteiligung zugestimmt. Eine erneute Ausnahmegenehmigung muss jetzt für Herrn Minister Bischoff durch den Landtag erteilt werden. Ich bitte genau um diese Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Herr Ministerpräsident. Vereinbart war, ohne Debatte in das Abstimmungsverfahren einzutreten. Das wollen wir jetzt tun.

Wer der Drs. 6/2486 zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 16 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2467

Das Wort hat für die Einbringung der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster soll die landesweite Gemeindegebietsreform einer abschließenden Regelung zugeführt werden. Wesentlicher Grund für den Gesetzentwurf ist die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes über die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger gegen das im Rahmen der Gebietsreform ergangene Neugliederungsgesetz vom Juli 2010.

Durch dieses Neugliederungsgesetz wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform aus der Stadt Zahna und den übrigen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming die Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster gebildet. Die kraft Gesetzes neu gebildete Stadt Zahna-Elster entstand zum 1. Januar 2011. An der gesetzlichen Neugliederungsentscheidung war seinerzeit auch die Gemeinde Mühlanger beteiligt.

Die von Mühlanger gegen das Neugliederungsgesetz erhobene kommunale Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Das Landesverfassungsgericht erklärte die gesetzliche Neugliederung der Gemeinde Mühlanger zur Stadt ZahnaElster für nichtig. Wie bereits im Fall der Gemeinden Bad Suderode und Rieder sowie der Stadt Gernrode waren für die Entscheidung des Gerichtes auch hier allein formale Gründe ausschlaggebend. Auch hier waren die zum seinerzeitigen Gesetzesvorhaben erforderliche Bürgeranhörung in der Gemeinde Mühlanger nicht innerhalb der gebotenen Frist von zwei Monaten bekannt gemacht worden. Unerheblich war dabei, dass die um einen Tag verfristet erfolgte Bekanntmachung auf Verzögerungen des Bürgermeisters der Gemeinde Mühlanger zurückzuführen war, den Aushang im Schaukasten zuzulassen.