Zudem fördert das Land natürlich auch lokales ehrenamtliches Engagement, unter anderem im Zusammenhang mit dem Freiwilligendienst, mit dem freiwilligen sozialen Jahr oder dem freiwilligen ökologischen Jahr und ähnliche Aktivitäten im Bereich Kultur. Sie wissen, dass gerade im Brandschutz und im Katastrophenschutz, in den Jugendfeuerwehren beim Feuerwehrsport, bei der Feuerwehrhistorik bis hin zur Brandschutzerziehung sehr viel geleistet wird.
ment der kommunalen Selbstverwaltung darstellt. Erinnert sei an die vielen ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderäte, aber auch Kreistagsmitglieder, Ortschaftsräte usw. Es ließe sich noch vieles benennen.
Deshalb ist meine Bitte, dass die Diskussion im Ausschuss vielleicht auch zur Evaluierung führt. Dabei stellt sich die Frage, ob wir noch aktuell genug sind und ob man der Landesregierung noch diesen oder jenen Hinweis zur Bearbeitung zum Beispiel einer Richtlinie mitgeben kann.
Von der Quantität der Maßnahmen her scheint der Handlungsbedarf gar nicht so groß zu sein. Bezüglich der Qualität sowie der Effektivität und der Effizienz bestimmter Maßnahmen besteht immer Diskussionsbedarf. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Deswegen sehe ich diesem Prozess mit großer Freude entgegen und lade Sie in diesem Zusammenhang zu einer guten Zusammenarbeit mit der Landesregierung ein.
Danke sehr, Herr Ministerpräsident. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Wanzek.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE rücken wir in unserer heutigen Diskussion ein Element unseres gesellschaftlichen Lebens in den Mittelpunkt, welches aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Immerhin engagieren sich - wir haben es gehört - rund 600 000 Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt in einem Ehrenamt.
Dabei ist die Spannbreite der Tätigkeiten, welche dieses kurze zusammengesetzte Substantiv beschreibt, so groß, dass ich meine Redezeit von fünf Minuten allein damit verbringen könnte, ehrenamtliche Tätigkeiten aufzuzählen. Dies werde ich natürlich nicht tun.
Ohne die vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger wären unsere kommunalen Parlamente nicht besetzt. Jugendarbeit, Sozialarbeit und Vereinsarbeit würden nicht in dieser Breite stattfinden. Über die Bedeutung für das Leben im Ort, bei Festivitäten hatten wir vorhin schon im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gaststättengesetzes gesprochen. Man brauchte eigentlich nicht die Telefonnummer 112 anzurufen, wenn es brennt; denn es würde niemand kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir brauchen Ehrenamtliche, unsere Gesellschaft braucht sie, diese Menschen, die nicht nach Zu
ständigkeiten fragen, sondern die sich einfach nur für andere einsetzen. Und das Erstaunlichste, das Bewundernswerte ist, dass viele dieser Menschen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht aus monetären Gründen nachgehen. Ihre Arbeit ist eigentlich auch unbezahlbar.
Nein, sie machen dies aus vielen verschiedenen Gründen, aus der Verbundenheit mit ihrem Ort, ihrem Verein heraus, aus Solidarität, aus - ich schaue einmal in Richtung der CDU-Fraktion - christlicher Nächstenliebe, aus Interesse und Spaß an bestimmten Tätigkeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme dem Antrag auch in dem Punkt zu, dass Ehrenamt nicht als Ersatz für staatliche Tätigkeiten herhalten darf, auch wenn wir jetzt schon teilweise Tätigkeiten haben, mit denen Dienste und Aufgaben übernommen werden, die fast gleichwertig mit staatlichen Funktionen sind.
Ehrenamtliches Engagement findet - das wissen wir alle - vor Ort statt. Es kann nicht par ordre du mufti verordnet werden, sondern es muss aus sich heraus erwachsen. Dazu müssen sich die örtlichen Akteure die Frage stellen, wie sie Menschen dazu bringen können, sich freiwillig einzubringen, mitzuhelfen, sich zu engagieren. Das hat auch immer etwas damit zu tun, wofür wir Mitbürgerinnen und Mitbürger begeistern können.
Ich kann nur jemanden für etwas begeistern, wenn die Notwendigkeit anzupacken sichtbar wird, wenn man sich sicher sein kann, dass bei anderen Entscheidungen vor Ort verantwortungsbewusst gehandelt wird und dass das ehrenamtliche Engagement gewürdigt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Überlegen Sie einmal, wer sich in Ihrem Freundeskreis und in Ihrem Bekanntenkreis ehrenamtlich engagiert. Dabei werden Sie feststellen, dass es erstaunlich ist, dass das Ehrenamt hauptsächlich von Leuten geleistet wird, die zeitlich meist ohnehin schon stark gebunden sind. Ich finde es zum Beispiel interessant, in der Diskussion im Ausschuss einmal zu beleuchten, wie es dazu kommt, dass vor allem Personen, die eigentlich mehr Zeit dafür hätten, sich weniger ehrenamtlich engagieren. Darüber könnte man auch diskutieren.
Ja, wir müssen uns darüber unterhalten, wie Rahmenbedingungen geschaffen werden können, um Engagement zu ermöglichen. Das verbinde ich grundsätzlich nicht immer mit mehr Geld oder mit Bezahlung für ehrenamtliche Tätigkeit.
So denken auch meine Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehr. Auch ich bin nicht des Geldes wegen um 3 Uhr früh zum Einsatz gerannt. Auch die Feuerwehrrente sehe ich
nur als ein kleines Dankeschön für die Einsatzkräfte, aber nicht als eine Motivation. Bei der Finanzierung geht es vielmehr vor allen Dingen um Qualifikation und um Ausrüstung. So ist es grundsätzlich auch bei anderen Vereinen und Verbänden.
Wir müssen uns vor allem auch über die bessere Vereinbarkeit von ehrenamtlicher Tätigkeit, Beruf und Familie unterhalten. Ich muss ehrlich zugeben, ich sehe nicht viel mehr Spielraum für das, was das Land noch tun könnte. Der Ministerpräsident hat eine Reihe von Dingen vorgestellt.
Ich möchte das einmal zusammenfassen: Wir haben den Freiwilligensurvey, der in eine ähnliche Richtung geht wie der jährliche Bericht, den Sie in Ihrem Antrag fordern. Wir haben eine Website zum Ehrenamt, „engagiert-in-sachsen-anhalt.de“, wo man sich informieren kann. Wir haben die Koordinierungsstelle im Sozialministerium. Wir haben einen Versicherungsschutz. Wir haben das Nachweisheft, in das die ehrenamtlichen Tätigkeiten eingetragen werden können, um damit zum Beispiel bei Bewerbungen Erfahrungen belegen zu können.
Es gibt eine Qualifizierungsdatenbank, um Angebote für Qualifizierungen und Veranstaltungen zu finden. Und in dem Entwurf einer Kommunalverfassung gibt es auch schon einige Dinge, die ein Vorgriff auf Verbesserungen für ehrenamtlich Aktive sein könnten, zum Beispiel in der Frage der Haftung für kommunale Mandatsträger oder auch bessere Möglichkeiten zur direkten Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern.
Viele wesentliche Elemente, die Sie, Frau Edler, vorhin genannt haben, sind jedoch Sache des Bundes. Wir müssen im Ausschuss darüber diskutieren, wie wir damit umgehen. Ich möchte auch sagen: Für uns als SPD ist es ein Ziel zu schauen, welche auch kleineren Maßnahmen wir im Land durchführen können. Dazu werden wir gern im Ausschuss beraten, vielleicht auch eine Anhörung von Fachleuten durchführen. Daher beantrage ich die Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales.
- Ich würde es gut finden, wenn noch einige hier mitmachten. Wer sich dringend zu ganz wichtigen Angelegenheiten unterhalten muss, der müsste dies draußen tun. - Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich an Ehrenamt und an bürgerschaftliches Engagement denke, dann fallen mir so viele unterschiedliche, bunte und vielgestaltige Aktivitäten von Menschen in unserem Land ein, dass ich sie selbst durch Aufzählung von Beispielen nur ansatzweise sichtbar machen kann.
Ehrenamt begegnet mir in Vereinen, Initiativen, Verbänden, manchmal auch in spontanen Zusammenschlüssen, manchmal von einzelnen Menschen, die sich einer bestimmten Sache verschrieben haben, häufig in Gruppen: unter Kleingärtnern ebenso wie in Migranten-Selbstorganisationen, in der Kirchgemeinde oder im Sportverein, bei der Jugendgruppe der Feuerwehr oder in Anwohnerinitiativen, in Radlervereinen und im AntifaPlenum, im Vorstand von anerkannten Naturschutzverbänden oder im Café des Mehrgenerationenhauses.
So unterschiedlich sie sind, so beeindruckend und so wichtig sind all diese freiwillig engagierten Menschen für unsere Gesellschaft und so sehr fasziniert mich ihr Tun. Sehr geehrte Frau Edler, mit Ihrer eher technokratischen Herangehensweise an das bürgerschaftliche Engagement fremdele ich zugegebenermaßen etwas.
Ich bin unsicher, ob jedes Ehrenamt - Zitat - „seinen Ursprung in der Identifikation der Menschen mit ihrer Gemeinde, ihrer Stadt und ihrem Landkreis“ hat. So manches Engagement lebt vielleicht weniger vom Standortgedanken als vielmehr vom selbstlosen Eintreten aus allgemein menschlichen, vielleicht aber auch christlichen Motiven, vielleicht vom Ehrgeiz, aus dem eigenen Leben etwas machen zu wollen oder sein Umfeld gestalten zu wollen.
Lese ich, dass Sie - Zitat - „das Ehrenamt in Sachsen-Anhalt sachgerecht weiterentwickeln und das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig stärken und fördern wollen“, dann wirkt das auf mich zunächst etwas abschreckend und vor allem trocken.
Dennoch treffen Sie mit Ihrem Antrag ein wichtiges Thema. Den unter Punkt 1 aufgeführten Feststellungen ist grundsätzlich zuzustimmen. Das Ehrenamt bildet den sozialen Zusammenhalt, den Kitt unserer Zivilgesellschaft. Menschen im Ehrenamt und ihrem bürgerschaftlichen Engagement zu stärken und zu ermutigen, das muss unser aller Ziel sein.
Bürgerschaftliches Engagement - das haben Sie herausgehoben - ist und darf kein Ersatz für öffentliche Einrichtungen sein; denn Ehrenamt braucht öffentliche Daseinsvorsorge. Auch die von Ihnen angesprochene Beteiligung zum Ermöglichen von
Engagement ist uns wichtig. Mit unseren Anträgen zum Kommunalverfassungsrecht versuchen wir, insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendlichen anzusetzen.
Mit Blick auf Punkt 2 Ihres Antrages hätten wir es hilfreich gefunden, wenn Ihre Maßnahmen auch die Frage nach dem Wie stärker in den Blick genommen hätten. Gerade an dieser Stelle lauert die Kontroverse, wenn es darum geht, wie Kommunen auskömmlich finanziert und ausgestattet werden sollen oder wie mehr finanzielle Spielräume und größere Planungssicherheit für Vereine entstehen können.
Wir wollen dieses wichtige Feld nicht einfach der Landesregierung überlassen. Wir wollen diese Forderungen konkretisieren und plädieren deshalb, wie auch die Koalitionsfraktionen, für eine Überweisung in den Ausschuss. Dies auch, weil wir dem unter Punkt 3 geforderten jährlichen Bericht an den Landtag nicht zustimmen können. Das jeweils im ersten Quartal vorzulegende Dokument droht zur bloßen Pflichtübung zu werden und damit das Schicksal vieler anderer Berichte an das Hohe Haus zu teilen.
Ich habe auch wenig Hoffnung, dass die Landesregierung bei diesem Thema mehr Engagement an den Tag legt als bei der Beantwortung von Anfragen. Über die Qualität dieser Antworten haben wir heute bereits im Zusammenhang mit der Großen Anfrage Ihrer Fraktion gesprochen.
Angesichts der insgesamt guten Datenlage beim Thema bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt scheint mir dieser Bericht entbehrlich. Auf der Bundesebene wird aktuell an einem umfänglichen zweiten Engagementbericht gearbeitet, der bis Juli 2015 eine Bestandsaufnahme zur Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland mit dem Schwerpunkt „Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement“ leisten soll.
Zusätzlich gibt es auf der Bundesebene und länderscharf den Freiwilligensurvey. Dessen letzte Ausgabe datiert von 2009. Die vierte Auflage ist für das Jahr 2015 geplant. An Daten, Frau Edler, sehr geehrte Damen und Herren von der LINKEN, fehlt es also weniger.
Ich beantrage daher, den Punkt 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE ersatzlos zu streichen. Über alles Weitere und insbesondere die konkrete Untersetzung sollten wir uns im Ausschuss unterhalten. Ihr Antrag sagt viel Richtiges, aber er bedarf definitiv der weiteren Konkretisierung. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Frage, die Gesellschaft wird künftig mehr denn je auf engagierte Bürgerinnen und Bürger angewiesen sein, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in unserem Land. Das Engagement gewinnt somit mehr denn je in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen an Bedeutung: in der Politik, im sozialen Bereich, in Vereinen, Verbänden, Kirchen, in öffentlichen Funktionen, in der Selbsthilfe und auf vielen anderen Gebieten.
Die ehrenamtliche Tätigkeit ist daher ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Viele Vereine und Initiativen sind dankbar für Unterstützung. Sie freuen sich über jede zusätzliche helfende Hand. Wenn Kinder und Jugendliche bereits von Eltern und Großeltern vorgelebt bekommen, dass es Freude macht, sich gemeinnützig zu engagieren, werden sie das in den meisten Fällen später selbst tun. Damit wird der gesellschaftliche Zusammenhalt in einzigartiger Weise gefördert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der landespolitischen Ebene kommt bei der Förderung und Unterstützung des Ehrenamtes eine zentrale Rolle zu; denn wichtige Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagements sind die Landesgesetze. Ehrenamtliches Engagement ist der Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und daher auch Bestandteil des Koalitionsvertrages für die sechste Wahlperiode.
Wir haben in dieser Wahlperiode viel für die Stärkung des Ehrenamtes getan. Konzentrieren wir uns auf den Bereich Inneres und Sport. Beispielhaft zähle ich hierbei die Förderung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz durch das neue Rettungsdienstgesetz sowie die Entlastung des Ehrenamtes und die Entbürokratisierung von Verwaltungsabläufen im neuen Sportfördergesetz auf.