Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Ein letzter Satz: Ich werde mich noch einmal kundig machen, ob es noch Landkreise gibt, wo dieser Streitpunkt noch nicht geklärt ist. Ich glaube aber, dass die Höhe der Vergütung der Hebammen trotzdem unterschiedlich ist.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 3 stellt die Abgeordnete Frau Hohmann. Es geht um die geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe. Für die Landesregierung antwortet erneut Minister Herr Bischoff.

Sehr geehrter Herr Präsident! Nach Bekanntwerden der Vorfälle in der Haasenburg GmbH Brandenburgs frage ich die Landesregierung:

1. Werden Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung außerhalb Sachsen-Anhalts betreut und wie viele davon sind in geschlossener Unterbringung untergebracht?

2. Falls Kinder und Jugendliche geschlossen untergebracht werden, wie stellt die Landesregierung zukünftig sicher, dass für diese Zielgruppe ausreichend offene pädagogische Angebote vorgehalten werden?

Vielen Dank, Frau Hohmann. - Herr Minister, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Hohmann namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine statistischen Erhebungen darüber vor, ob und, wenn ja, wie viele Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Bundeslandes betreut werden und wie viele davon in geschlossener Unterbringung untergebracht sind.

Aktuell ist nur der Fall eines Jungen bekannt, der aufgrund richterlicher Genehmigung bis zum 27. Dezember 2013 in der Einrichtung Haasenburg in Brandenburg untergebracht ist. Die Entscheidung über die Ausgestaltung der anschließenden Hilfe ist noch nicht getroffen worden.

Zu Frage 2: Über die Art der im konkreten Einzelfall erforderlichen und geeigneten Hilfe zur Erziehung entscheidet das zuständige örtliche Jugendamt gegebenenfalls unter Beteiligung des Familiengerichts in eigener Zuständigkeit. In SachsenAnhalt gibt es mit 671 Einrichtungen ausreichende

Möglichkeiten, geeignete offene Angebote für Kinder und junge Menschen zu finden.

Es gibt eine Nachfrage, Herr Minister.

Ja, das steht ihr zu.

Herr Minister, eine Nachfrage. Ich hatte in der Kleinen Anfrage in der Drs. 6/1557 in Bezug das Thema der geschlossenen Unterbringung nachgefragt. Hierzu hat die Landesregierung Stellung genommen und dargestellt, dass sie sich bereits Ende der 90er-Jahre gegen die geschlossene Unterbringung positioniert habe und vorwiegend alternative Projekte in Sachsen-Anhalt gestalte.

Deshalb ist es aus meiner Sicht ein Widerspruch, wenn Sie sagen, dass wir außerhalb von SachsenAnhalt das, was wir für Sachsen-Anhalt nicht wollen, doch zulassen.

Inwieweit gibt es Möglichkeiten, diesbezüglich Empfehlungen an die Jugendämter auszusprechen, dass wir die geschlossene Unterbringung, die wir selbst im Land nicht haben wollen, auch außerhalb Sachsen-Anhalts nicht in Anspruch nehmen sollten?

Frau Hohmann, ausführlich kann ich die Frage, ob es in Sachsen-Anhalt Fälle gibt, in denen die Jugendämter eine geschlossene Unterbringung empfehlen, jetzt nicht beantworten. In dem Fall dieses Jungen liegt eine richterliche Anordnung vor. Manchmal nehmen die Jugendämter ein Gerichtsverfahren in Anspruch, um eine geeignete Möglichkeit zu finden. In diesem Fall lag eine richterliche Entscheidung vor. Ich weiß nicht, wie die Empfehlung des Jugendamts im Vorfeld war.

Ansonsten gehe ich davon aus, dass wir bei unserer Haltung bleiben, Kinder möglichst nicht - das Wort „möglichst“ kann man auch streichen - in geschlossenen Einrichtungen unterzubringen. Aber ich mache mich noch einmal kundig und werde im Ausschuss darüber berichten.

Danke, Herr Minister.

Die Frage 4 zum Thema Umgang mit den Schulentwicklungsplänen der Landkreise und kreisfreien Städte stellt die Abgeordnete Frau Edler. Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Dorgerloh. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke, Herr Präsident. - Laut Schulentwicklungsplanungsverordnung sind die Träger der Schul

entwicklungsplanung verpflichtet, bis zum 31. Januar 2014 den Schulentwicklungsplan erstmalig zur Genehmigung einzureichen. Bislang konnte der Zeitraum zur Erarbeitung und Verabschiedung der Schulentwicklungsplanung in Ausnahmefällen verlängert werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass das Landesschulamt die Auskunft erteilt, dass Planungsträgern, die den Schulentwicklungsplan nicht zum Stichtag einreichen, die Bearbeitung ihrer Anträge auf Fördermittel für das Stark-III-Programm verwehrt wird oder gar die Anträge zurückgeschickt und abgewiesen werden?

2. Wenn das zutrifft, wie beurteilt die Landesregierung dieses drastische Vorgehen?

Danke schön für die Frage. - Herr Minister, bitte geben Sie die Antwort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau Edler namens der Landesregierung wie folgt:

Frau Edler, man muss an dieser Stelle zwei Dinge auseinanderhalten. Man muss auf die verschiedenen Zeitabläufe achten, sonst kommt man in der Tat in eine Schieflage, wie es die Frage vermuten lässt.

Erst einmal ist festzuhalten: Es ist richtig, dass Antragsverfahren zur Förderung von Schulbaumaßnahmen grundsätzlich auf der Basis genehmigter und nachvollziehbarer Schulentwicklungspläne beruhen müssen. Das ist erst einmal klar. Für Schulbaumaßnahmen brauchen wir einen genehmigten Schulentwicklungsplan. Das gilt auch für Antragsverfahren auf Schulbauförderung im Rahmen von Stark III.

Hier ist der genehmigte Schulentwicklungsplan Gegenstand des Demografiechecks, den wir mit Blick auf die Bestandsfähigkeit usw. brauchen. Ein erfolgreich bestandener Demografiecheck ist eine zwingende Zuwendungsvoraussetzung.

Jetzt kommt sozusagen die zeitliche Dimension, wo deutlich wird, wie das zusammenhängt. Zurzeit laufen zu Stark III keine Antragsverfahren, weil in der laufenden EU-Förderperiode alle für Stark III verfügbaren Mittel gebunden sind. Die ausgewählten Projekte werden derzeit umgesetzt. Das heißt, sie haben schon alles beantragt auf der Basis der geltenden Schulentwicklungspläne. Damit ist Stark III für diese Förderperiode abgeschlossen. Das heißt, es können im Augenblick keine Anträge gestellt werden.

Anträge können erst wieder in der kommenden Förderperiode der EU ab 2014 oder 2015 bis 2020 gestellt werden. In der neuen Förderperiode muss man erst einmal ein neues Antragsverfahren eröffnen.

Wann das sein wird, hängt erstens vom Verlauf der Verhandlungen des Landes mit der EU und zweitens von dem Termin der Fertigstellung der einschlägigen Förderrichtlinien ab. Das wird also nicht am 1. Januar sein, sondern erst im Laufe des Jahres, wenn alles durch ist. Im Augenblick kann niemand sagen, wann das nächste Antragsverfahren beginnt.

Auf der einen Seite ist es richtig, dass man einen genehmigten Schulentwicklungsplan braucht. Auf der anderen Seite kann man im Augenblick eine Förderung im Rahmen von Stark III gar nicht beantragen. Daher schließt es sich nicht aus, dass wir im Januar den Stichtag für die neue Schulentwicklungsplanungsverordnung haben.

Es gibt auch einen Ausnahmeantrag; den werde ich gleich in meiner Antwort auf Frage 6 darstellen. Im Moment kann man im Rahmen von Stark III gar nichts beantragen. Es sind also zeitlich versetzte Verfahren. Wir können davon ausgehen, dass zur nächsten Runde alle genehmigte Schulentwicklungspläne haben werden.

War das die gesamte Antwort?

Die Antwort auf Frage 2 ist ganz kurz: Um eine Förderfähigkeit zu erlangen, müssen alle nach der Landeshaushaltsordnung erforderlichen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Es gibt drei Fragen, von Frau Edler, Herrn Lange und Frau Dr. Klein. Zuerst stellt Frau Edler ihre Frage.

Mich würde im Zusammenhang mit Ihrer Antwort interessieren, ob die abgelehnten Anträge mit eben dieser Erläuterung versehen werden, sodass die Schulträger auf dem Laufenden sind und wissen, wann die nächste Förderperiode ansteht, wann sie ihre Anträge einreichen können? - Es wurde schließlich immer darauf geachtet, dass auch Stark-III-Anträge möglich sind.

Das Programm Stark III läuft über das Finanzministerium. Wir machen nur den Demografiecheck. Deshalb müsste man das Finanzministerium fragen, ob schon Informationen an die Träger hin

ausgegangen sind. Das kann ich im Augenblick nicht beantworten.

Das würden wir sehr begrüßen. Ansonsten werden die Träger im Dunkeln gelassen und wissen nicht, warum der Antrag abgelehnt worden ist. Vielleicht kann der Finanzminister im Finanzausschuss dann über den Start der neuen Förderperiode informieren, sodass wir das an die jeweiligen Träger und Verbände weitergeben können.

Jetzt stellt Herr Lange seine Frage.

Herr Minister, die Auskunft finde ich jetzt ganz interessant. Ich selbst kenne Fälle, in denen gesagt wurde, wenn man den Stichtag für die Schulentwicklungsplanung nicht einhalten könne, könne man die Förderanträge gleich vergessen; dann würde man sie gleich zurückschicken. Da scheint es schon eine gewisse Disparität zu geben.

Herr Minister, ich kann Ihnen das nur so sagen. Vielleicht wirken Sie einmal im Landesschulamt darauf ein, dass auf die Träger der Schulentwicklungsplanung nicht dieser Druck ausgeübt wird. Denn ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie ein solches drastisches Vorgehen, wenn es nur um die Einhaltung des Stichtags geht - es ist der 31. Januar -, auch nicht gutheißen würden. Deshalb bitte ich Sie, diesbezüglich einen positiven Einfluss auf das Landesschulamt zu nehmen.

Das tue ich gern. Aber man muss die beiden Dinge wirklich auseinanderhalten. Man kann sich derzeit nicht für die nächste Förderperiode bewerben. Für die laufende Förderperiode sind alle Mittel gebunden. Deshalb gibt es gerade kein Antragsverfahren.

Es scheint um diese Förderperiode zu gehen.

Die Mittel sind alle gebunden. Da gibt es keine offenen Sachen mehr. Wenn etwas frei wird, gibt hat es eine Nachrückerliste. Man kann sich im Augenblick nicht frei bewerben.

Aber ich nehme das mit. Wir werden die Kollegen noch einmal darüber aufklären. Grundsätzlich haben sie Recht, wenn sie sagen, um einen Antrag stellen zu können, braucht man eine gültige Schulentwicklungsplanung. Das ist grundsätzlich richtig. Nur diese Verknüpfung ist in der Tat missverständlich. Da werden wir noch einmal sensibilisieren.

Frau Dr. Klein.