nerell etwas bei dem Thema Kirchenleistungen als gesamte Regierung umsetzen. Jedes Ressort hat es für sich allein gemacht. Es gab also keine pauschalierte Ausgabenreduzierung.
Zu Frage 2: Daraus folgte dann, dass wir unter der Federführung des MK eine Verhandlung geführt haben. Für uns war, glaube ich, Dr. Eichler mit am Tisch. Dabei wurde festgelegt, dass eine Summe von 450 000 € für den Haushalt insgesamt erbracht wurde. Hinsichtlich der Verwendung gibt es einen Vorschlag des MK, der im Ausschuss besprochen und beschlossen wurde, und zwar für drei oder vier Jahre.
(Herr Striegel, GRÜNE: Herr Minister, Sie müssen in das Mikrofon sprechen! Sie sind nicht zu verstehen!)
(Zurufe: Nein! - Herr Hövelmann, SPD: Ich kann Sie hören! - Herr Schwenke, CDU: Oh- ren waschen hilft!)
Können Sie das, auch wenn die Ministerien ganz unterschiedlich an die Sache herangegangen sind, als Gesamtübersicht herausgeben, es von mir aus in den Finanzausschuss geben? Geht das? Können wir das bekommen als Gesamtübersicht?
Sie haben es doch im Ausschuss schon bekommen. Wir haben es jetzt an einer Position veranschlagt. Ich habe fast so viel über diese 450 000 € geredet wie über die Tilgung insgesamt. Ich weiß nicht, was daran so kritisch gesehen wird. Wir haben an einer Stelle einen Einnahmetitel mit einem Ansatz von 450 000 €; wir haben an einer anderen Stelle einen Ausgabetitel mit einem Ansatz von 450 000 €.
Wir haben dem Ausschuss zugesagt - Ihre Kollegen waren dabei -, dass es für die nächstfolgenden Jahren noch einmal eine fachliche Bewertung geben wird hinsichtlich der Mittelverwendung. Es ist aber auch ganz klar, es gibt kein Junktim, dass diese Einnahmen nur für genau das verwendet werden dürfen. Das war auch mit den Kirchen abgesprochen worden. Das geschah federführend
Nun kann man sich trefflich darüber streiten, ob die Kirchen überhaupt etwas hätten machen sollen, ob man nicht an die Staatskirchenverträge hätte gehen müssen oder, oder, oder. Das war der Kompromiss, der zwischen beiden Seiten, also zwischen beiden Kirchen und der Landesregierung, am Ende konsensfähig war. Ich weiß, dass es den einen zu wenig ist und den anderen zu viel; die dritten wollen ihre Kirchensteuer jetzt stornieren usw. Ich bitte darum, das nicht am Haushalt festzumachen.
Nun war ich in der Finanzausschusssitzung nicht zugegen, aber ich werde mir das Protokoll dieser Sitzung noch einmal sehr intensiv ansehen. Ich habe noch eine Frage zu dem, was auch in den Medien eine Rolle gespielt hat, nämlich die sogenannten freiwilligen Verzichte. Das sind diese 450 000 €, von denen Sie jetzt gesprochen haben, die sozusagen auf der einen Seite ein- und auf der anderen Seite wieder ausgebucht werden? Oder handelt es sich dabei um etwas völlig anderes? Die evangelische Kirche hat gesagt, dass sie auf einen Teil der ihr eigentlich zustehenden Leistungen verzichten würde. Wie stehen die im Verhältnis dazu?
Diese 450 000 € sind der Beitrag, den die Kirchen im Rahmen der Haushaltssanierung zu zahlen bereit waren. Jedes Ressort hat dann für sich einzeln zu diskutieren, ob es beim Thema Kirchen, beim Thema Schule und Kindergärten oder bei anderen Sozialleistungen zu bilateralen Absprachen kommt. Das hat aber nichts mit diesem Ansatz zu tun, das als einen Solidarbeitrag für die Haushaltssanierung wirken oder gelten zu lassen.
Das haben wir, Herr Striegel, im Ausschuss mehrmals erläutert, bis in die Bereinigungssitzung hinein. Daran kann ich mich gut erinnern, da war auch noch jemand vom MK da.
Wir können den Kirchen das, was ihnen als Träger für den Bereich der Kinderförderung oder der Schulen zusteht, nicht einfach per Federstrich streitig machen. Das geht auch gar nicht. Es muss dann mit ihnen darüber verhandelt werden, ob sie von sich aus bereit wären, an der einen oder anderen Stelle vielleicht auf Leistungen zu verzichten. Das ist auch nicht Teil der Gesamtabsprache, sondern das muss zwischen den Fachressorts und den jeweiligen Bereichen der Kirche - das sind
Jetzt stellt Frau Zoschke die Frage 2 zum Thema Bundesmittel im Rahmen der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ und Herr Minister Bischoff antwortet. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Es geht um die Bundesmittel im Rahmen der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“.
1. Wie viel Bundesmittel entfielen im Jahr 2012 im Rahmen der oben genannten Initiative auf Sachsen-Anhalt, wie viel Mittel wurden abgerufen und, falls Ausgabenreste entstanden sind, weshalb sind diese entstanden und sind diese in das Jahr 2013 übernommen worden?
2. Wie viel Bundesmittel wurden 2013 bereitgestellt, wie gestaltet sich aktuell der Mittelabfluss und, falls Ausgabenreste entstanden sind, welche Gründe sind dafür verantwortlich?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Dagmar Zoschke für die Landesregierung wie folgt.
Auf Sachsen-Anhalt entfielen im Jahr 2012 für die „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ Bundesmittel in Höhe von 968 406 €. Davon sind 524 685,54 €, also 54,2 %, abgeflossen.
Da von vornherein absehbar war, dass die Bundesmittel nicht voll in Anspruch genommen werden können, wurde ein geringerer Betrag beim Bund abgerufen, um Zinszahlungen möglichst zu vermeiden. Mit der Höhe des Mittelabflusses steht Sachsen-Anhalt zwar an der Spitze der Bundesländer, gleichwohl ist Ihre Frage nach dem Grund berechtigt.
Die Antwort darauf möchte ich jetzt geben: Die nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz zwischen Bund und Ländern abzuschließende Verwaltungsvereinbarung konnte erst am 1. Juli 2012 in Kraft treten. In dieser Vereinbarung wurden die Förderbereiche, förderfähige Maßnahmen und das Verfahren festgeschrieben. Insoweit konnte das Landeskonzept erst nach dem
1. Juli 2012 vom Ministerium für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Landkreise und der kreisfreien Städte erstellt und sodann mit dem Bund abgestimmt werden.
Parallel dazu wurden fördertechnische Voraussetzungen geschaffen und abgestimmt. Den Landkreisen und kreisfreien Städten kommen erst nach der Bestätigung des Landeskonzeptes durch den Bund die Personalstellen für die Netzwerkkoordination zu; erst dann können sie eine Ausschreibung durchführen.
In vielen Fällen konnten die Stellenbesetzungsverfahren im Jahr 2012 nicht abgeschlossen werden. Daher wurden die für das Jahr 2012 geplanten Personalmittel nicht in Anspruch genommen. Die Landkreise und kreisfreien Städte waren darüber hinaus gezwungen, zunächst in finanzielle Vorleistung zu gehen.
Die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Börde, Altmarkreis Salzwedel und die Stadt Halle haben im Jahr 2012 die ihnen zustehenden Bundesmittel entweder gar nicht beantragt oder nicht verausgabt. Auch der dem Land für die Koordination zustehende Betrag von 120 000 € konnte im Jahr 2012 nur zu einem geringen Teil, nämlich in Höhe von 4 100 €, genutzt werden.
Die zusätzliche Personalstelle im Ministerium konnte erst Anfang 2013 besetzt werden. Trotz der intensiven Bemühungen der Länder konnten die im Jahr 2012 nicht abgeflossenen Mittel nicht in das Haushaltsjahr 2013 übertragen werden. Sie wurden gemäß Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung an den Bund zurückgezahlt.
Ich komme zur zweiten Frage. Für das Jahr 2013 wurden Bundesmittel in Höhe von 1 362 938 € bereitgestellt. Davon stehen 120 000 € für die Landeskoordination und 1 242 938 € für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden Mittel in Höhe von ca. 1 196 700 € - das entsprich 88 % der Mittel - abfließen. Als maßgebliche Ursache für den nicht vollständigen Mittelabfluss sind die zum Teil verzögerten Vertragsabschlüsse zwischen den Jugendämtern und den Familienhebammen zu nennen. Auch die für den Förderbereich Netzwerke kalkulierten Mittel werden in einigen Landkreisen nicht vollständig verbraucht, unter anderem weil die bereits erwähnte Besetzung der Personalstellen auch nicht zu Beginn des Jahres 2013 erfolgen konnte.
Sehr geehrter Herr Minister, es ist schon sehr traurig, dass wir als das Bundesland, das hierbei wirklich eine Vorreiterrolle eingenommen hatte, es
Ich habe eine Frage. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage in der Drs. 17/14244 auf die Frage, in welchem Umfang die Bundeshaushaltsmittel im Jahr 2012 durch das Land Sachsen-Anhalt abgerufen worden sind, dargestellt, dass an das Land Sachsen-Anhalt Mittel in Höhe von 636 214 € abgeflossen seien. Sie sprachen jedoch von 524 685 €. Könnten Sie bitte nachfragen, warum hierbei eine Differenz von fast 100 000 € zu verzeichnen ist?
Meine zweite Frage. Sie sprachen davon, dass in den Landkreisen die Verträge zwischen den Jugendämtern und den Familienhebammen sehr zögerlich geschlossen worden seien. Ich kann mich erinnern, dass wir gerade in diesem Bereich Mitte des Jahres 2013 vonseiten der Familienhebammen enorme Probleme geschildert bekommen haben. Es ging darum, dass sich die Landkreise auch weigern, bestimmte Zahlungen vorzunehmen. Wenn ich jetzt höre, dass wir die Mittel in diesem Jahr wieder nicht vollständig abrufen können, dann ist das eine Diskrepanz. Könnten Sie mir diese gegebenenfalls erläutern?
Frau Hohmann, zur ersten Frage habe ich ausgeführt, dass Mittel in Höhe von 524 685 € abgeflossen sind.
Das ist etwas anderes als abgerufene Mittel. Die haben wir abgerufen. Den Rest haben wir dann zurückgegeben. Wir haben weniger abgerufen als die gesamte Summe, wahrscheinlich die 600 000 €, die in dieser Anfrage aus dem Bundestag genannt sind. Aber abgeflossen sind nur diese Mittel.
Deshalb stehen wir trotzdem bundesweit an der Spitze bei den abgeflossenen Mitteln. So schlecht würde ich Sachsen-Anhalt nicht sehen.
Dass wir in 2012 bei 88 % liegen und die Mittel nicht vollständig abgerufen haben, liegt nicht ganz in unserem Ermessen. Ich finde das auch nicht so schlimm; denn es hatte sich verzögert.
Ich glaube, ich habe es hier oder im Ausschuss schon erwähnt, dass es in den Landkreisen einen Streit über die Vergütungshöhe bzw. die Anzahl der Stunden gab. Das Land hat eine Empfehlung in Richtung der Kommunen ausgesprochen. Ich habe das jetzt nicht genau im Kopf. Aber es ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie das machen.
Nach meinem Kenntnisstand - das habe ich jetzt nicht schriftlich vorliegen - ist es jetzt in allen Landkreisen abgeschlossen, aber nicht zum selben Zeitpunkt. Manche haben es auch in diesem Jahr ziemlich spät gemacht, sodass wir nicht die 100-prozentige Inanspruchnahme haben. Ich gehe
Ein letzter Satz: Ich werde mich noch einmal kundig machen, ob es noch Landkreise gibt, wo dieser Streitpunkt noch nicht geklärt ist. Ich glaube aber, dass die Höhe der Vergütung der Hebammen trotzdem unterschiedlich ist.