Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

Dieser Änderungsantrag wurde bei einer Stimmenenthaltung einstimmig angenommen.

Des Weiteren machten sich die Regierungsfraktionen der CDU und der SPD drei Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen. Zeugen sollen künftig über den Abschluss der Vernehmung, über den der Untersuchungsausschuss selbst entscheidet, lediglich schriftlich informiert werden, jedoch anders als bisher kein Protokoll übersandt bekommen.

Der zweite Änderungsantrag sieht eine klarstellende Regelung über den zusätzlichen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen zur Festsetzung der Entschädigung, Vergütung bzw. von erstattungsfähigen Auslagen vor.

Mit einem weiteren Änderungsantrag soll eine Übergangsregelung für den 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss getroffen werden. Dies betrifft zum einen die Regelung, dass jede Fraktion für den 13. PUA einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 2 500 € für die Benennung eines Beraters erhalten soll. Ein Antrag und der Nachweis der Aufwendungen sollen hierbei nicht erforderlich sein.

Weiterhin soll für den 13. PUA eine Übergangsvorschrift im Hinblick auf die Zustellung der Protokolle an die Zeugen getroffen werden.

Diese drei Änderungsanträge wurden einstimmig angenommen. Im Ergebnis der Beratungen wurde die Ihnen in der Drs. 6/2611 vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig erarbeitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hinzufügen, dass ich mich herzlich bei meinen Kollegen PGF und beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bedanke. Sollte das Gesetz heute verabschiedet werden, haben wir nicht nur das modernste, sondern auch das praktikabelste Untersuchungsausschussgesetz aller Bundesländer. Zum Abschluss darf ich Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr für die Berichterstattung, Kollege Borgwardt. - Eine Debatte war zu diesem Beratungsgegenstand nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/2611 ab. Ich würde gern die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammenfassen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit wurde der Beschlussempfehlung in Drs. 6/2611 gefolgt und das Gesetz ist so beschlossen worden.

Ich rufe den letzten Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause auf. Ich möchte daran erinnern, dass sich der 14. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu einer Sitzung während der Mittagspause in Raum B1 07 verabredet hat. Außerdem haben die Abgeordneten aus der Altmark während der Mittagspause einen Termin. Ich werbe um eine pünktliche Rückkehr in den Plenarsaal nach der Mittagspause.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/2435

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr -Drs. 6/2606

Die erste Beratung fand in der 52. Sitzung am 17. Oktober 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Felke. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag in der Drs. 6/2435 hat der Landtag in der 52. Sitzung am 17. Oktober 2013 zur Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.

Im Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenzen im Gebiet der ehemaligen Bergbauhalde Phönix-Nord geht es um die Neuordnung der Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen nach der Rekultivierung des ehemaligen Braunkohletagebaugebietes.

Nach Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt bedarf der von den betroffenen Ländern unterzeichnete Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ der Zustimmung des Landtages. Ein Zustimmungsgesetz ist somit notwendig.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 25. Sitzung am 8. November 2013 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 1 zum Gesetzentwurf verteilt wurde.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatte Nachfragen zum Thema Altlastenhaftung, das in Artikel 2 Abs. 2 des Staatsvertrages geregelt ist. Hierzu übergab das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt einen schriftlichen Bericht, der als Vorlage 2 verteilt wurde. In der Ausschusssitzung am 8. November 2013 hat die Landesregierung ebenfalls zu diesem Thema berichtet und Nachfragen beantwortet.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich darauf, die in der Synopse enthaltenen rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen des GBD zur Beratungsgrundlage zu erheben.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag in der Drs. 6/2435 war in die §§ 1 und 2 gegliedert. Der GBD empfahl, das Zustimmungsgesetz gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Artikel zu gliedern. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr übernahm die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete die Ihnen in der Drs. 6/2606 vorliegende Beschlussempfehlung mit - dieses Mal stimmt das Ergebnis - 7 : 0 : 5 Stimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr für die Berichterstattung, Kollege Felke. - Es war keine Debatte zu diesem Beratungsgegenstand vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 6/2606.

Ich möchte die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammenfassen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung beschlossen worden.

Der Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt. Wir treffen uns um 14.10 Uhr wieder im Plenarsaal.

Unterbrechung:13.05 Uhr.

Wiederbeginn: 14.10 Uhr.

Liebe Kollegen, nach dem einfachen Grundsatz: „Es ist nur einmal am Tag 14.10 Uhr, nämlich jetzt“, fahren wir fort. Das Problem ist, dass auf meiner rechten Seite ein Schriftführer fehlt.

(Herr Harms begibt sich zum Präsidium)

- Herr Harms eilt dienstbeflissen herbei. Herzlichen Dank dafür. Wir fangen an.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 29. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/2631

Uns liegen acht kleine Anfragen vor. Die Frage 1 stellt der Abgeordnete Herr Scharf zum Thema Prüfauftrag bezüglich der Staatsleistungen an die Kirchen. Diese beantwortet für die Landesregierung Herr Minister Bullerjahn. Es wäre nicht schlecht, wenn er bis dahin käme. - Bitte schön, Herr Scharf.

Das Kabinett hat Anfang Mai 2013 einen Prüfauftrag erteilt, mit dem die Ressorts gebeten wurden, ihre finanziellen Leistungen an die Kirchen oder andere Religionsgemeinschaften sowie diesen nahestehende Organisationen zusammenzustellen und im Hinblick auf die Fortführungsnotwendigkeit zu bewerten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist dieser Prüfauftrag abgeschlossen?

2. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Vielen Dank, Herr Kollege Scharf.

(Minister Herr Bullerjahn betritt den Plenar- saal)

Die Landesregierung eilt herbei. Der Herr Minister ist a) willens und b) fähig zu antworten. Bitte schön, Herr Minister.

Willens ja, fähig werde ich gleich sehen. Zu der konkreten Fragestellung 1: Der Prüfauftrag wurde umgesetzt. Im Ergebnis des in Rede stehenden Auftrages gab es keinen allgemeinen Beschluss der Landesregierung zu einer generellen Verfahrensweise. Das hat jedes Ressort für sich gemacht.

Zu Frage 2: Vor dem bereits erwähnten Hintergrund überproportional hoher vertraglicher Leistungen haben sich die Ressorts jeweils im eigenen Beritt entschieden, die Dinge aufzugreifen, so zum Beispiel das Sozialministerium. Insgesamt gab es dann einen Einsparvorschlag in Höhe von 450 000 €. Dafür war das MK verantwortlich.

Es gibt zwei Nachfragen, Herr Minister. - Eine Frage möchte Herr Dr. Thiel stellen. Die zweite Frage möchte Frau Dr. Paschke stellen.

Herr Minister, es war ein akustisches Problem. Können Sie die Frage 1 noch einmal beantworten?

Also: Ja, der Prüfauftrag wurde umgesetzt. Es gab aber keine konkrete Verfahrensweise, wie wir ge