Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Gebhardt hat es gerade angesprochen. Sicherlich gibt es unterschiedliche Standpunkte zu dem Verfahren. Was ist zukunftsfähig? Gerade hier ist der Ansatz ein anderer. Der Kultusminister hat es betont, wir haben es auch gestern beim Haushalt gehört. Sie haben es selbst gerade noch einmal erwähnt: Hier ist das Zukunftsfähigmachen verbunden mit mehr finanziellen Ressourcen. Wir haben dem zugestimmt.
Wir haben aber auch gesagt - das war eine erhebliche Position -: Unabhängig von dem Gutachten - das besagt, glaube ich, etwas anderes - wollen wir diesen Prozess als Parlament begleiten. Deshalb haben wir sehr viel Wert darauf gelegt, dass Mitglieder des Ausschusses für Kultur - - Wir haben extra den Hinweis aufgenommen, dass es der Ausschuss für Kultur ist. Denn „Ausschuss für Bildung und Kultur“ heißt er dieses Mal. Wer weiß, wie es beim nächsten Mal aussieht. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, vier Vertreter des Ausschusses für Kultur - aus Koalition und Opposition - dabei zu haben. Wir waren sehr froh darüber, das entsprechend geregelt zu haben.
Allen anderen Ausführungen kann ich mich anschließen bzw. habe ich zuvor in der Berichterstattung erwähnt. - Danke.
Danke, Herr Dr. Schellenberger. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Professor Dr. Dalbert.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir erneut unseren Änderungsantrag ein, der vorsieht, dass das Stiftungsgut der vormals selbständigen Stiftung Moritzburg grundsätzlich vor Ort bleibt.
Dieser Antrag wurde im Bildungsausschuss mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Er wurde im Finanzausschuss mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. Ohne die Aufnahme unseres Änderungsantrages ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.
Worum geht es? - Der Kern der Stiftung Moritzburg ist die Gemäldesammlung, die die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle im letzten Jahrhundert erworben und gesammelt haben. Das ist der Kern der Stiftung Moritzburg.
Als die Stiftung Moritzburg am 22. Dezember 1995 unter der Ägide des Oberbürgermeisters Dr. Klaus Rauen in gutem Glauben an das Land übergeben wurde, gingen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle davon aus, dass diese Sammlung in
der Stadt Halle verbleibt. Das steht auch in dem Übergabevertrag: Das Museumsgut und seine wissenschaftliche und technische Betreuung bleiben vor Ort.
Ich denke, dort ist in gutem Glauben davon ausgegangen worden, dass es die Grundlage der Vertragsverhandlungen ist, dass diese Sammlung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle verbleibt. Daher muss dies unserer Ansicht nach so in den Stiftungsvertrag aufgenommen werden. Deshalb sagen wir, dieses Museumsgut muss grundsätzlich vor Ort in der Stadt Halle bleiben.
Wir werden heute nicht die Hand heben, um den Bürgerinnen und Bürgern diesen Anspruch auf ihre Sammlung vor Ort streitig zu machen. In Ihrem Gesetzentwurf öffnen Sie Tür und Tor für eine dauerhafte Verlagerung der Gemäldesammlung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle.
Im Übrigen möchte ich abschließend anmerken, dass die SPD-Stadtratsfraktion in Halle einen Dringlichkeitsantrag vergleichbaren Inhalts gestellt hat, der im Rat der Stadt Halle mehrheitlich angenommen wurde. Daher möchte ich sehr herzlich dafür werben, dass nicht nur Herr Felke, zugleich Mitglied der SPD-Fraktion im Landtag und im Rat der Stadt Halle, sondern auch die SPD-Fraktion im Landtag diesen Dringlichkeitsantrag der Stadtratsfraktion in Halle unterstützt und damit unseren Änderungsantrag hier und heute unterstützt. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Frau Kollegin Dalbert. - Für die SPDFraktion spricht der Abgeordnete Herr Miesterfeldt. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei Ihrem Redebeitrag gestern zum Haushalt habe ich hinter Ihnen sitzen dürfen, Herr Gebhardt. Meine Zunge tut mir immer noch weh vom Draufbeißen. Jetzt kann ich loslegen.
Ich mache es ganz kurz. Lieber Herr Gebhardt, Sie haben einfach das falsche Bild. Es geht nicht um zweierlei Maß, sondern um die ständig neue Verteilung der Mittel. Dafür werden wir bezahlt, dass wir uns dieser verantwortungsvollen und zum Teil ärgerlichen Aufgabe regelmäßig stellen - jährlich, im günstigsten Falle zweijährig.
Frau Professor Dalbert, ich kann die Hallenser verstehen. Ich kann Ihren Antrag verstehen. Ich kann die Sorgen verstehen. Aber ich frage mich,
Die zweite Frage, das gestehe ich, ist etwas polemisch: Wie groß ist Halle? So groß, wie Halle gerne wäre - und ich das sehr befürworten würde und wir es in diesem Hause nie hinbekommen haben - oder gemäß der heutigen Stadtgrenze? Wenn man die Wunschgrenzen nähme, würde man auf einmal um zehn oder 20 km weiter hinauskommen. Sind wir dann noch in den Grenzen von Halle?
Die viel schwierigere Aufgabe wird es sein, Frau Professor, das Thema der Bewahrung und Aufbewahrung der Sammlung, das Thema Depot, in den nächsten zehn oder 15 Jahren - wenn ich nicht ganz so optimistisch bin - zu lösen.
Mein eigener Teil ist ganz kurz. Meine Damen und Herren! Ich habe in dem zu Ende gehenden Jahr häufig die Moritzburg besucht. Ich war auch in Quedlinburg und im Kloster Michaelstein bis zuletzt im Beirat. Ich habe dort feststellen können, dass man mit den Maßnahmen, die man im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung eingeleitet hat, schon auf dem richtigen Weg ist. Das zeigt sich auch an dem Beispiel, an dem man das gut sehen kann, der Hermann-Gerlinger-Ausstellung.
Woran kann man sehen, dass etwas gut ist? Wenn alle glücklich sind: der Aussteller, der Sammler, Herr Gerlinger - Sammler sind ganz besondere Menschen -, die Einrichtung, die die Ausstellung geschaffen hat, und das Publikum, zu dem ich gehören durfte, ebenfalls.
Wir haben dort sowohl für Halle als auch für Quedlinburg und Blankenburg Aushängeschilder der Kultur für unser Land. Sie sind ein Beleg dafür, dass es keinen Kahlschlag der Kultur in diesem Land gibt. Die von Ihnen angeführten Mittel sind der finanzielle Beleg dafür. Ich denke, der Stiftungszweck und der Auftrag werden gehalten. Ich kann mich den pessimistischen Sichtweisen auf die Eigenständigkeit auch der Standorte nicht anschließen. Ich glaube, da wird es in Zukunft Lösungen geben, die für alle gemeinsam tragbar sind.
Jetzt gieße ich etwas Wasser in den Koalitionswein. Ich hätte mir einen Beirat mit weniger Politik und mehr Fachlichkeit gewünscht, aber man kann sich nicht immer mit seinen Wünschen durchsetzen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Wir werden zunächst über den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drs. 6/2638 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen und ein Abgeordneter der SPD. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktio
nen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt - mit Ihrem Einverständnis - über die selbständigen Bestimmungen, die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme?
- Das ist okay. Wenn Sie sagen, dass Sie das betont haben wollen, dann mache ich das. Ansonsten ist es in der Geschäftsordnung nicht zwingend vorgesehen. - Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.
Die erste Beratung fand in der 54. Sitzung am 14. November 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Borgwardt. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag überwies den Ihnen in der Drs. 6/2565 vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, der LINKEN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 54. Sitzung am 14. November 2013 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen.
Durch diesen Gesetzentwurf werden zahlreiche Änderungen vorgenommen, die aufgrund der Rechtsentwicklung seit der Verabschiedung des Gesetzes im Oktober 1992 für erforderlich gehalten werden. Es erfolgt eine größere Zahl redaktioneller Änderungen, die zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis des Gesetzes führen.
der Fraktionen im Untersuchungsausschuss nicht nur Juristen, die die Befähigung zum Richteramt haben, zu benennen.
Geregelt wird auch, dass die Fraktionen einen im Haushalt festgelegten Zuschuss für jeden einzelnen Untersuchungsausschuss zum Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand gewährt bekommen.
Weiterhin werden klarstellende Regelungen zur Abberufung von Mitgliedern aus dem Untersuchungsausschuss getroffen, die dem Untersuchungsausschuss nicht angehören dürfen, weil sie an den zu untersuchenden Vorgängen unmittelbar beteiligt sind oder waren.
Es sollen auch Rechte der Antragsteller, die den Einsetzungsantrag unterzeichnet haben, jedoch nicht als Mitglied im Untersuchungsausschuss vertreten sind, klargestellt werden.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung erarbeitete in der eigens hierfür angesetzten 30. Sitzung am 26. November 2013 eine vorläufige Beschlussempfehlung. Diese wurde einstimmig beschlossen und an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 56. Sitzung am 27. November 2013 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig an.
Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes erfolgte im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der 31. Sitzung am 29. November 2013. Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt, um die Möglichkeit der Weitergabe der Protokolle einzuschränken. Fest steht, dass der Ausschuss über die Weitergabe entscheidet. Jedoch ist der Kreis derer, an den die Protokolle weitergegeben werden dürfen, abschließend benannt.
Die Weitergabe der Protokolle soll zukünftig an die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses, an die durch die Fraktionen benannten Berater sowie an die zur Betreuung des Untersuchungsausschusses eingesetzte Landtagsverwaltung und an die Landesregierung erfolgen.