Das ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Wie gesagt: Wir als Land sollten tunlichst die Finger davon lassen, an der Stelle anzuweisen, dass das kommunalaufsichtlich zu genehmigen ist.
Ich weiß auch nicht, ob das prinzipiell sinnvoll wäre. Da fällt mir noch eine ganz andere Art von Aufgaben ein, bezüglich deren man bei genauer Betrachtung sicherlich zu dem Schluss kommen könnte, dass ein Dritter sagt: Das halten wir aber für wichtig. das müsst ihr machen; da spielt kommunale Selbstverwaltung jetzt einfach Mal keine Rolle. Insofern sollten wir systemkonform bleiben. Wenn es aber gelänge, dass die Kosten übernommen werden, auch einvernehmlich mit der Kommunalaufsicht, dann tauchen die über den Mechanismus als höhere Bedarfszuweisungen im FAG tatsächlich wieder auf.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Drs. 6/2374.
Ich schlage vor, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2647 abzustimmen. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag ist abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über die selbständigen Bestimmungen - da der Antrag der LINKEN abgelehnt worden ist - in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält sich der Stimme. Die selbständigen Bestimmungen sind angenommen worden.
Ich lasse nunmehr über die Gesetzesüberschrift und zugleich über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 7.
Die erste Beratung fand in der 38. Sitzung am 20. Februar 2013 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Teil der Strukturreform des Stiftungsgesetzes. Wir haben uns im Ausschuss für Bildung und Kultur in der 24. Sitzung am 2. April 2013 mit dem Gesetzentwurf befasst und haben uns zum Verfahren verständigt.
Wir haben dann in der Sitzung am 22. Mai 2013 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet. Grundlage hierfür war der Gesetzentwurf in der vom GBD mit dem Schreiben vom 18. Juni 2013 vorgeschlagenen Fassung.
Zur Beratung lagen dabei darüber hinaus Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD vom 3. April 2013 und vom 16. Oktober 2013 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 24. Juni 2013 und ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom gleichen Tag vor.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Grundstockvermögen der Stiftungen und zur Besetzung des Beirates fanden keine Mehrheit.
Außerdem lag mit Schreiben vom 21. Mai 2013 eine Stellungnahme des Landkreises Harz vor. Dieser forderte die Entsendung eines Vertreters des Landkreises in den Stiftungsrat.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD griff diesen Vorschlag auf und war in den übrigen Bestimmungen weiter gehend als die übrigen Änderungsvorschläge. Er wurde in einzelnen Bestimmungen mehrheitlich bzw. zum Teil - das betrifft zum Beispiel die Geschichte mit dem Harz - einstimmig beschlossen.
Insgesamt wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen mit 7 : 1 : 3 Stimmen empfohlen, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 53. Sitzung am 11. November 2013 mit dem Gesetzentwurf. Neben der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur
lag ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, der erneut zum Ziel hatte, das Museumsgut zum Grundstockvermögen zu zählen und eine gesetzliche Regelung zum grundsätzlichen Verbleib vor Ort zu schaffen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Insgesamt beschloss dann der Ausschuss für Finanzen mit 8 : 0 : 5 Stimmen, dem federführenden Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen und zur Klarstellung in Artikel 1 § 2 Abs. 1 Satz 2 die Wörter „des Kunstmuseums“ zu streichen.
In der 35. Sitzung am 27. November 2013 befasste sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Die vom Ausschusses für Finanzen vorgeschlagene Änderung wurde einstimmig angenommen.
Des Weiteren lag mit Schreiben vom 14. November 2013 eine Stellungnahme des Landesrechnungshofes vor. Alle darin vorgetragenen Argumente wurden im Rahmen der Beratungen auch mit den anwesenden Vertretern der Landesregierung und dem GBD erörtert. Weitere Änderungen am Gesetzentwurf erachtete der Ausschuss jedoch nicht für nötig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen mit 7 : 1 : 4 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Ihnen in der Drs. 6/2610 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Februar 2013, vor knapp zehn Monaten, haben wir hier im Landtag zum ersten Mal über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung nicht rechtsfähiger Kulturstiftungen diskutiert. Neben der Neuregelung der Stiftungsaufsicht in den Ressorts, der Änderung der Kapitalanlagepolitik in den meisten Landesstiftungen und der stärkeren Nutzung von Synergien mit anderen Verwaltungseinheiten der Landesverwaltung ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Baustein im Rahmen der gemeinsam mit dem federführenden Finanzministerium und anderen Ressorts begonnenen Stiftungsstrukturreform.
Fusion mit der Stiftung Dome und Schlösser und die in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene treuhänderische Verwaltung waren unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen die einzige Möglichkeit, die Perspektive der Stiftung Moritzburg zu sichern.
Im Kern werden die tatsächlichen Verhältnisse in eine angemessene Rechtsform gegossen, um eine dauerhafte und effektive Stiftungsarbeit zu ermöglichen. Dieses Gesetz wird es insbesondere ermöglichen, dass im Landeskunstmuseum künftig der Stiftungsauftrag wieder stärker im Vordergrund steht.
Die Stiftung Dome und Schlösser hat schon vor Jahren die Verwaltungsaufgaben der Stiftung Michaelstein übernommen. Im Jahr 2009 wurde sie zunächst unterstützend und später im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung ebenso tätig für die Stiftung Moritzburg. Zum 1. Januar 2013 erfolgte im Vorgriff auf diesen Gesetzentwurf der Betriebsübergang der Stiftung Moritzburg auf die Stiftung Dome und Schlösser.
Unter der Verwaltung durch die Stiftung Dome und Schlösser hat sich die innere Verwaltung beider Stiftungen bereits erfreulich professionalisiert. Auch in der inhaltlichen Arbeit zeigten sich schon in diesem Jahr erste Erfolge. So wurde die Dauerausstellung - wie zu lesen war - erfolgreich umgebaut. Die positiven Reaktionen des Publikums machen deutlich, dass das neue Konzept aufgegangen ist.
Auch in der Lyonel-Feininger-Galerie zeichneten sich nach der Eröffnung des Gebäudes Schlossberg 11 und dem Neubau des Seitenflügels die zukünftigen Schwerpunkte der Museumsarbeit auch räumlich schon ab. Diese werden in der Öffnung des Museums für weitere historische Epochen und der weiteren museumspädagogischen Arbeit liegen.
Neben den für Gesetzgebungsverfahren üblichen und aus juristischen Gründen notwendigen Feinjustierungen und sprachlichen Anpassungen, die Sie in der Vorlage erkennen können, will ich nur noch kurz auf wesentliche Änderungen eingehen.
Der Stiftungszweck wird auch künftig bei den unselbständigen Stiftungen unverändert bleiben. Das Landeskunstmuseum wird auch weiter durch einen Direktor eigenständig nach außen vertreten werden. Wir haben die Position inzwischen neu besetzen können. Die Eigenverantwortlichkeit bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Ausstellungs- und Sammlungsarbeit liegt weiterhin beim Direktor. Ihm wird ein Stiftungsrat aus Experten zur Seite gestellt. Ein solcher Beirat ist ebenfalls für die Stiftung Michaelstein vorgesehen.
Wir haben es schon gehört: Künftig wird der Stiftungsbeirat zehn Mitglieder umfassen. Die Mitglieder des Ausschusses werden für fünf Jahre berufen und können einmalig wiederberufen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Dies ist notwendig, weil die rechtliche Zusammenführung der Verwaltung der Stiftungen zu Beginn eines Haushaltsjahres erfolgen muss. Nicht zuletzt hängt die Gründung einer stiftungseigenen Servicegesellschaft, eines in der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts neuen Instruments zur wirtschaftlichen und professionellen Organisation von Aufsicht, Bewachung, Reinigung etc., von der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes ab. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Debatte mit einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion vereinbart. Als erster Debattenredner spricht der Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will auf die Details des Gesetzes gar nicht eingehen. Ich will versuchen, es recht kurz zu machen. Grundsätzlich - so hatte ich mich auch hier in der Einbringungsdebatte geäußert - standen wir und stehen wir dem eigentlichen Anliegen dieses Gesetzentwurfes, nämlich der Eingliederung der Stiftungen Moritzburg und Kloster Michaelstein in die Stiftung Dome und Schlösser, aufgeschlossen gegenüber.
Es gab mehrere Gutachten dazu, die das alles begrüßt haben. Dennoch werden wir diesen Gesetzentwurf aus dem folgenden Grund ablehnen: Diese Stiftungsstrukturreform kann man nicht losgelöst vom gesamten Kulturbereich betrachten und auch nicht losgelöst von dem gestern beschlossenen Kulturetat.
Die Koalition muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit zweierlei Maß zu messen. Auf der einen Seite sagt man: Die Theater und Orchester brauchen eine neue Struktur; deswegen bekommen sie weniger Geld. Auf der anderen Seite macht man hier genau das Gegenteil. Man will eine neue Stiftungsstruktur im Land installieren. Dafür gibt es dann mehr Geld.
Allein die Stiftungsstrukturreform ist als neuer Haushaltstitel mit 1,3 Millionen € im Haushaltsplan veranschlagt. Davon gehen zum Beispiel 200 000 € an eine Servicegesellschaft und weitere 500 000 € für Aufgabenerweiterungen an die Stiftung Dome und Schlösser. Dieses Messen mit zweierlei Maß ist für uns der Grund, heute diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Gebhardt hat es gerade angesprochen. Sicherlich gibt es unterschiedliche Standpunkte zu dem Verfahren. Was ist zukunftsfähig? Gerade hier ist der Ansatz ein anderer. Der Kultusminister hat es betont, wir haben es auch gestern beim Haushalt gehört. Sie haben es selbst gerade noch einmal erwähnt: Hier ist das Zukunftsfähigmachen verbunden mit mehr finanziellen Ressourcen. Wir haben dem zugestimmt.