Darüber hinaus hat unser FAG momentan eine bundesweit einzigartige Demografie-Komponente. Das haben wir jetzt mit der kleinen Novelle, die wir mit Blick auf die Revisionsklausel vollziehen, noch einmal verstärkt. Das ging auf einen Hinweis des Kollegen Erben zurück, dem wir uns systematisch sofort anschließen konnten. Herr Meister hat es ein wenig verschwurbelt erklärt.
Es ist so, dass zur Dämpfung der Demografieeffekte nicht nur bei den kreisangehörigen Kommunen, sondern auch bei den kreisfreien Städten die höchste Einwohnerzahl der letzten fünf Jahre bei der Berechnung herangezogen werden kann. Da ist, wenn es eine Gruppe von drei Städten ist, deshalb bitter, weil die strukturellen Unterschiede zwischen Dessau, Halle und Magdeburg dazu führen, dass Dessau aufgrund des stärkeren Verlusts größter Profiteur dieser Änderung ist. Das ist aber systematisch überhaupt nicht wegzudiskutieren.
Wir haben jetzt eine Systematik, die eine Gleichbehandlung erfordert. Es macht nur Sinn, wenn man die kreisfreien Städte genauso wie die kreisangehörigen Städte und die Landkreise behandelt. Bei den Landkreisen führt das aufgrund der relativ gleichen Bevölkerungsentwicklung nicht zu einer Verschiebung.
Bei den kreisfreien Städten gewinnt die Stadt Dessau, wenn man den Orientierungsdatenerlass liest, 3 Millionen €. Diese Summe bekommt Dessau jetzt dazu.
Wenn man in die Vergangenheit schaut: Unsere letzte FAG-Novelle hat dazu geführt, dass durch die gleiche Veredlung Dessau ebenfalls 4 Millionen € bekommen hat. Wenn man den Finanzsaldo bildet, dann ist das eine Finanzausstattung, die um 7 Millionen € besser ist als noch vor zwei Jahren. Dabei spreche ich noch nicht davon, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Dessau im gleichen Zeitraum um 4 Millionen € gestiegen sind. Auch das muss man sehen.
Ich will noch einmal auf das zu sprechen kommen, was gestern vom Kollegen Gebhardt gesagt wurde. Es ist einfach falsch zu behaupten, dass die Finanzausstattung der Stadt Dessau es nicht hergebe, dass man sich um die eigenen - wie es der Minister auch sagte - kommunalen Einrichtungen kümmern könnte. Das ist ja bei den Theatern nun einmal der Fall.
Ich habe sehr wohl vernommen, dass Sie sagen: Wir sollen zwar 50 % als Land dazugeben, uns aber gefälligst daraus heraushalten, was mit dem Geld am Ende des Tages passiert. Das machen wir auch, weil nach der Verfassung die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut ist.
Aber eines dürfen Sie hierbei nicht machen: Sie dürfen dem Land nicht die Schuld dafür in die Schuhe schieben, wenn sich die Stadt Dessau entscheidet, andere Prioritäten zu setzen. Das geht überhaupt nicht.
Es ist ohne Weiteres möglich, dass das Geld aus eigenen Einnahmen kompensiert wird. Ich habe das eben vorgerechnet. Es verbliebe immer noch ein Überschuss von 4 Millionen €, wenn man die Kürzung der Mittel für das Theater in Dessau um 3 Millionen € übernehmen wollte.
Im Übrigen ist es auch so, dass sich der Fehlbetrag nach der Systematik des FAG - - Damit sind wir bei der Systematik. Der allgemeine Finanzbedarf enthält auch Zahlungen aus Defiziterlösen der Theater. Wir haben im allgemeinen Finanzbedarf freiwillige Leistungen in unbegrenzter Höhe mehr oder weniger abgebildet. Als allgemeiner Finanzbedarf fließen diese ein und werden über das Land erstattet.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich auch den Hinweis der GRÜNEN nicht, die sagen: Da tauchen unterlassene Ausgaben auf der Ausgabenseite nicht auf, weil die Kommunen das ja nicht gemacht haben. Dafür tauchen aber freiwillige Leistungen in Größenordnungen auf. Dazu muss man im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden, was man diesbezüglich finanziert.
Zu dem Beispiel Sachsen, das Kollege Knöchel gebracht hat. Sie sind hierbei der Meister der Milchmädchenrechnung. Sachsen hat vier Millionen Einwohner
und eine Finanzausgleichsmasse von knapp über 2 Milliarden €. Das Land Sachsen-Anhalt liegt derzeit bei fast 1,6 Milliarden €.
Sachsen-Anhalt hat 2,2 Millionen Einwohner, Sachsen hat 4 Millionen Einwohner. Wenn Sie das auf die Pro-Kopf-Zuweisung herunterrechnen,
dann steht Sachsen-Anhalt mit seinen Finanzzuweisungen sehr gut da. Dabei haben wir noch nicht über das KiFöG gesprochen.
Ich warne auch immer davor, dass man beim kommunalen Finanzausgleich Länder miteinander vergleicht. Damit haben wir schon bei Deubel gehadert.
Daher werbe ich auch dafür: Lassen Sie uns in dem vorhandenen System des FAG bleiben. Lassen Sie uns regelmäßig im Rahmen von Revisionsklauseln gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden das Feintuning fortschreiben. Ich bin mir sicher, wenn wir diese Linie halten, dann haben wir ein gutes Gesetz,
Wir haben einen Konstruktionsfehler, über den wir sprechen müssen. Das betrifft die Altfehlbeträge und die Frage, wie wir das Problem lösen, dass sich das System an der Stelle, an der es zu Einnahmenüberschüssen kommt, selbst aufzehrt.
Das Problem haben wir im bundesstaatlichen Länderfinanzausgleich auch, allerdings haben wir dort Konsolidierungshilfen. Man muss irgendwie zu dem Punkt kommen, dass die kommunale Familie Überschüsse erwirtschaften kann, die zum Abbau der Altfehlbeträge einbehalten werden können. Das ist die Diskussion, die wir führen müssen. Alles andere, meine ich, ist auf einem guten Weg. - Herzlichen Dank.
Herr Barthel, Sie hatten bereits gestern in Ihrer Haushaltsrede eine sehr interessante Passage, die Sie heute wiederholt haben. Sie haben darauf hingewiesen, dass, wenn die Kommunen Dessau und Halle die reduzierten Zuschüsse für die Theater aus eigenen Mitteln finanzieren würden - -
- Nein, das Prinzip, das er erklärt hat, gilt für die gesamte Gruppe der drei kreisfreien Städte im Land.
Wenn sowohl die Stadt Halle als auch die Stadt Dessau-Roßlau ihre Ausgaben für die eigenen Theaterstandorte erhöhen würden, wenn sie das Landesgeld, das jetzt abgesenkt wird, durch eigene Mittel substituieren würden, dann hieße das nach unserer FAG-Systematik - Sie sagten: nach drei Jahren; ich hätte gedacht: nach zwei Jahren -,
Allerdings würde die Stadt Magdeburg daran partizipieren, ohne dass sie etwas tut. Dessau-Roßlau würde deutlich weniger partizipieren, weil DessauRoßlau zu klein ist in dem Kontext.
Da sage ich jetzt mal: Es war ja ein Vorschlag von Ihnen, den Sie gestern sogar unterbreitet haben. Ich finde den außerordentlich interessant. Ich habe den gestern auch schon einmal mit Herrn Wiegand diskutiert. Das hieße aber, dass die Kommunalaufsicht das auch akzeptieren würde. Sind Sie denn der Meinung, dass das in der Landesregierung passiert?
Das war kein Vorschlag; ich habe das System erklärt. Im Übrigen gilt das System auch bei den Landkreisen. Da ist nur der Effekt, dass quasi dadurch, dass es - -
Ja. Aber da passiert ja etwas viel Interessanteres. Dadurch, dass das allgemeiner Finanzbedarf ist, wird das am Ende auch an Empfänger verteilt, die gar keine kulturellen Einrichtungen haben.
Man muss sich vorstellen, im ländlichen Raum sind das nur Punkteffekte. Die Fehlbedarfe fließen zwar ins FAG, werden dann aber in der gesamten Gruppe wieder aufgeteilt. Das ist nur in der Gruppe der kreisfreien Städte richtig erkennbar, a) aufgrund der Größe und b) aufgrund der Kosten, die diese Kultureinrichtungen verursachen. Es bleiben am Ende aber freiwillige Leistungen.