Wir wollen dies gern in den Bereich der Zuweisung umwandeln. Wir denken, dass der Bedarfsstock eben nicht der Steinbruch für alle möglichen Aufgaben ist. Vielmehr ist der Ausgleichsstock für die Bedarfszuweisungen an notleidende Kommunen da. Davon haben wir eine ganze Menge.
Wir haben in Sachsen-Anhalt ein Binnenverteilungsproblem, zu dessen Lösung der Ausgleichsstock vorhanden ist. Deswegen, so denken wir, sollte er entlastet werden. Wir wollen mit Blick auf diesen Ausgleichsstock Rechtssicherheit. Danach rufen wir schon viele Jahren. Rechtssicherheit gibt
Wir denken, diese 10 Millionen € sind notwendig. In Ihrer Logik sind diese 10 Millionen € auch vorhanden, weil sie im Ausgleichsstock sind. Wir denken aber, dass der Ausgleichsstock nicht dafür verwendet werden sollte. Deswegen beantragen wir diese Umwandlung.
Sie haben die Gelegenheit - wir bewegen uns mit diesem Antrag in Ihrem System -, diese Mängel auszugleichen, indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Im Übrigen - das sagte ich bereits - benötigen wir einen Systemwechsel im FAG. Dieser ist nicht gelungen. Aus diesem Grund können wir diesem Gesetz insgesamt nicht zustimmen.
Wir werden Ihnen im Frühjahr noch einmal die Gelegenheit geben, über einen Systemwechsel nachzudenken; denn dann werden wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des FAG vorlegen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem FAG 2014 beschreiten wir als Koalitionsfraktionen weiter den Weg, den wir im Jahr 2010 begonnen haben. Wir sagen ganz klar: Die Kommunalfinanzierung im Land Sachsen-Anhalt richtet sich am kommunalen Bedarf aus, und zwar unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Landes.
Das ist nicht immer ganz einfach. Ich glaube, der Finanzminister hätte sich in den letzten Jahren das eine oder andere Mal gewünscht, dass man in der Schlussphase, wenn man den Haushalt abschließt, in die Gewohnheiten der 90er- und der 2000er- Jahre zurückfallen könnte: Dann nehmen wir halt noch ein halbes Prozent bei der Verbundquote weg und dann passt es wieder irgendwie.
Dass das nicht mehr ging, ist ein Erfolg. Deswegen wollen wir keinen Systemwechsel. Weil wir das so erreichen wollten, haben wir vom Jahr 2009 zum Jahr 2010 eine solchen vorgenommen.
Wir haben mit dem FAG 2014 nur eine kleine FAG-Novelle vorliegen. Ich würde sie mit der Überschrift versehen: Die Bewältigung des demografischen Wandels im kommunalen Finanzausgleich.
Landesverfassungsgerichtes zum FAG. Es geht aber auch darum, wie man die Folgen des demografischen Wandels abfedern kann. Deswegen haben wir jetzt die Gleichstellung aller kommunalen Gruppen, was die Berücksichtigung der entsprechenden Einwohnerzahlen betrifft, vorgenommen.
Schließlich ging es auch darum, den rasanten Aufwuchs der Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern im FAG 2014 bereits abzubilden und nicht abzuwarten, bis sich das bei der Berechnung des kommunalen Finanzbedarfs infolge des FAG zwangsläufig wieder zeigen würde.
Eines kann ich heute schon ankündigen: In einem Jahr um die gleiche Zeit werden wir wieder über das FAG beraten. Vermutlich werde ich, wie der eine oder andere Kollege auch, dazu auch wieder hier vorn stehen. Wir haben also auch im nächsten Jahr eine spannende Debatte und viel Arbeit im Bereich der Kommunalfinanzen vor aus. - Herzlichen Dank.
Herr Minister Bullerjahn hat gesagt, dass das FAG aufgabenbezogen sei. Ist es aber nicht tatsächlich so, dass das FAG nicht aufgabenbezogen, sondern ausgabenbezogen ist, da es auf der Grundlage der Ausgaben berechnet wurde, die von der Kommune in der Vergangenheit getätigt wurden?
Das impliziert das Problem, dass notwendige Ausgaben - ich kann hierzu viele Bereiche aufzählen: Brandschutz an Schulen, die kommunale Straßeninfrastruktur, die Sanierung von Grünflächen usw.; auch die kommunalen Gebäude sind als sehr wichtiger Punkt zu nennen - durch die Kommunen nicht finanziert werden können und sich in diesem System nicht abbilden. Weil sie in der Vergangenheit nicht finanziert werden konnten, können sie
Wir errechnen den Bedarf eindeutig aus den Einnahmen und Ausgaben in der Vergangenheit. Ich will das im Einzelnen nicht alles vortragen. Um im kameralen System zu bleiben, berücksichtigen wir vor allem die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und die entsprechenden Kopplungen zum Vermögenshaushalt alt.
Wenn ich mir die Beispiele, die Sie genannt haben, einmal anschaue, dann sind das ausschließlich Ausgaben im Bereich des Vermögenshaushaltes. Wenn Sie von Gebäuden sprechen, dann wäre es maximal die Gebäudeunterhaltung, die im alten Verwaltungshaushalt unterzubringen gewesen wäre.
Daher ist das völlig systemgerecht. Es ist verfassungsrechtlich unbestritten, dass wir im Bereich der Investitionspauschale im FAG deutlich mehr tun, als es uns die Verfassung für die kommunale Finanzausstattung vorgeben würde.
Wenn wir hier darüber debattieren, dann sagen wir als Land - ich möchte es einmal als politisch motiviert bezeichnen -: Es ist uns wichtig, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, auch entsprechend zu investieren. Deswegen ist auch eine Verstetigung der Investitionspauschale - unabhängig davon, wie die finanzielle Entwicklung der Kommunen insgesamt ist - im FAG vorgenommen worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das FAG war in den letzten Tagen insbesondere im Raum Magdeburg erheblicher Kritik ausgesetzt. Hintergrund war der sich dort ergebende Fehlbetrag in Höhe von 3 Millionen €. Der Finanzminister sprach es kurz an.
Man muss dazu sagen, dass der Oberbürgermeister das FAG in den Sitzungen zum Haushalt - wie ich meine, zu Recht - voll unterstützt und gesagt hat, dass man hierbei nicht „seehofern“ dürfe. Einen Ausgleich zu erreichen ist natürlich bei einem Finanzausgleichsgesetz der Witz. Daher kommt es natürlich zu Änderungen.
Berechtigt ist natürlich die Kritik aus Magdeburger Sicht daran - diese gebe ich hier weiter -, dass eine so wichtige Zahl am Freitag um 13 Uhr vor dem ersten Adventswochenende verkündet wird, wenn der Haushalt der Stadt praktisch steht und
Das wäre eine Frage, die durch die Landesverwaltung zu beantworten wäre, wie damit zukünftig umgegangen wird.
Zum FAG und seiner jetzigen Fassung. Das FAG löst in seiner jetzigen Fassung trotz der Verbesserungen, die wir sehen, die finanziellen Probleme der Kommunen nicht. Wir haben in der durchgeführten Anhörung ernste Zahlen gehört. 47 % der Städte und Gemeinden hatten keinen ausgeglichenen Haushalt. Die Liquiditätskredite im Jahr 2012 sind um 10 % auf 1,1 Milliarden € gestiegen. 70 % der Kommunen gingen im Jahr 2012 von einer Verschlechterung aus.
Daher habe ich für den Antrag der Fraktion DIE LINKE, der letztlich darauf hinausläuft, mehr Geld ins System zu bringen, große Sympathie. Das Problem bestand auch schon im Rahmen der Ausschusssitzungen darin, dass eine Deckungsquelle dafür nicht genannt werden konnte. Wir haben diesbezüglich nachgefragt und uns wurde gesagt: Das machen wir aus dem Bodensatz, im Rahmen des Haushaltsvollzugs. - Das ist die globale Minderausgabe, die auch gestern schon Thema war.
Vor diesem Hintergrund wird sich unsere Fraktion diesem Antrag nicht anschließen und der Stimme enthalten. Dem Gesetz werden wir unsere Zustimmung verweigern. - Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Knöchel, wir brauchen sicherlich eine sich immer weiter fortsetzende Diskussionen über das FAG. Was wir aber nicht brauchen, ist ein Systemwechsel.
Ich empfehle Ihnen, einfach einmal den Kreisfinanzbericht 2013 zu lesen und das Statement von Professor Hennecke, der dafür wirbt, dass es eine wesentlich stärkere Ausrichtung der Bedarfsermittlung an den Aufgaben gibt. Die Aufgabenangemessenheit ist in unserer Landesverfassung verankert. Dem werden wir gerecht.
Wir haben erstmalig - darin bin ich mir mit meinem Kollegen Erben einig - ein grundsätzliches FAGSystem organisiert, das keiner Fundamentalkritik mehr ausgesetzt wird. Sie müssen sich auch einmal ein wenig umschauen, was auf dem Markt los
Das will überhaupt niemand haben. Ich empfehle Ihnen, wie gesagt, einfach einmal zu schauen, wohin die Reise bei den Kommunalfinanzen geht.
Es geht in der Tat darum, dass wir bei den Kommunalfinanzen die Dynamik des Systems weiter berücksichtigen. Das machen wir auch. Es war im Übrigen eine sehr kluge Idee, diese Revisionsklausel vorzusehen. Diese gibt uns die Gelegenheit, im Zusammenhang mit der Frühjahrsprojektion bestimmte Einnahmeausfälle aus Steuern etc. zu berücksichtigen und entsprechend nachzujustieren, um die Finanzzuweisungen an die kommunale Familie bedarfsgerecht zu organisieren.
Darüber hinaus hat unser FAG momentan eine bundesweit einzigartige Demografie-Komponente. Das haben wir jetzt mit der kleinen Novelle, die wir mit Blick auf die Revisionsklausel vollziehen, noch einmal verstärkt. Das ging auf einen Hinweis des Kollegen Erben zurück, dem wir uns systematisch sofort anschließen konnten. Herr Meister hat es ein wenig verschwurbelt erklärt.