Aus der Sicht meiner Fraktion sind auch wesentliche Inhalte der geplanten gesetzlichen Regelung zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit vereinbart worden. Geplant ist, im Laufe des Jahres 2014 dieses Gesetzesvorhaben im Landtag zu beschließen. Den genauen Inhalt der geplanten Regelung werden wir aber erst öffentlich machen, wenn die Überlegungen im Detail endgültig abgeschlossen sind.
Da wir aus Erfahrungen in der Vergangenheit gelernt haben, ist hier und jetzt nicht der geeignete Zeitpunkt dafür. Angesichts dessen, was in der letzten Zeit der Landesregierung und den Regierungsfraktionen in Bezug auf die Zukunft der Kinder- und Jugendförderung durch Verbände und andere unterstellt und vorgeworfen worden ist, haben Sie für dieses Vorgehen sicherlich Verständnis.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag meint die Antragstellerin, wie es auch ihre Aufgabe ist, die Landesregierung treiben zu können. Sie greift dabei, nur um dies am Rande zu erwähnen, Überlegungen auf, die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen so oder in ähnlicher Form anderenorts bereits in Aussicht gestellt haben.
Um Missverständnissen vorzubeugen, ist Folgendes zu sagen: Dieses Vorgehen ist natürlich zulässig, führt aber nicht dazu, dass die Regierungsfraktionen über dieses Stöckchen springen müssen.
Ich beantrage, den Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen, und freue mich auf die Beratung. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe ganz kurz auf Herrn Jantos ein. Die gesetzliche Verankerung beider Programme hätten wir schon längst erledigt haben können; denn wir hatten mit dem Moratorium zur Beratungsstellenlandschaft im Frühjahr dieses Jahres schon eine Beschlussvorlage vorgelegt.
Also: Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen, sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen, ihnen Werte, demokratische Handlungsweisen und Geschichtsverständnis nahezubringen - das sind klassische Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort, die das Land Sachsen-Anhalt mit seinen verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. So lautet die Aussage des Kinder- und Jugendringes, des Interessenvertreters der Kinder und Jugendlichen, auf seiner Internet-Seite.
Mit dem Beschluss zur Kürzung der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms hat die Koalition den Abbau in der Jugendarbeit ab dem Jahr 2014 eingeläutet. Das ist wieder einmal eine unverantwortliche und substanzlose Kürzung, ohne genau zu wissen, wohin denn die Reise in der Jugendarbeit gehen soll.
Das wirft schon die Frage auf, was die Erarbeitung eines jugendpolitischen Programms für SachsenAnhalt noch wert ist.
Ich komme nun zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch die Fraktion DIE LINKE steht zu einer dauerhaften und verlässlichen Finanzierung der Jugendarbeit. Dazu haben wir in den Haushaltsberatungen einen Antrag eingebracht, der, wie Sie wissen, gestern im Haus keine Mehrheit fand.
Zum anderen - ich habe es gerade erwähnt - liegt bereits seit mehreren Monaten der Entwurf einer gemeinsamen Beschlussempfehlung der LINKEN und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sozialausschuss vor. Darin heißt es unter anderem, dass erstens beide Programme des Landes,
Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm in der Jugendarbeit, zukünftig im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt voneinander getrennt geregelt werden. Das ist also bekannt.
Zweitens soll die Komplementärfinanzierung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Fachkräfteprogramm weiterhin 30 % betragen. Für die Mitfinanzierung der Jugendpauschale sollen die Landkreise und kreisfreien Städte einen angemessenen Eigenanteil leisten.
Drittens. Es ist sicherzustellen, dass beide Programme im Sinne ihrer Zweckbindung vor Ort tatsächlich eingesetzt werden. Eine Gegenfinanzierung der Programme untereinander durch die Landkreise und kreisfreien Städte ist auszuschließen.
Viertens ist die Eigenleistung freier Träger der Jugendarbeit auf maximal 5 % der Sachkosten zu begrenzen. Eigenleistungen sollen auch in Form unbarer Leistungen möglich sein. Also gibt es bereits etwas. Die Koalition hatte die Chance. Die Bundestagswahlen sind jetzt vorbei.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zu dem vorliegenden Antrag hatten wir auf eine Festlegung der Höhe der Kofinanzierung der Landkreise bei der Jugendpauschale verzichtet. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für diese Aufgabe in Verantwortung steht. Wir denken jedoch, dass eine feste Kofinanzierungsquote zu Problemen analog der neuen KiFöG-Regelung führen kann, sodass die Kommunalaufsichtsbehörden des Landes bei der Haushaltskonsolidierung hier regulierend eingreifen nach dem Motto: Wenn die Landkreise und kreisfreien Städte nur eine Kofinanzierung in Höhe von 20 % aufbringen sollen, wieso finanzieren dann einige mehr?
Hier besteht die Gefahr einer weiteren Kürzung, die das Aus für die Jugendarbeit vor Ort bedeuten kann. Herr Jantos, es gibt mittlerweile eine Kleine Anfrage, die ich im letzten Jahr gestellt habe, mit der ich abgefragt habe, wie hoch denn die Kofinanzierung der Landkreise und der kreisfreien Städte ist. Wir haben im Jahr 2012 eine Kofinanzierungsrate von ca. 5 Millionen € gehabt. Das heißt, im Durchschnitt bringen die Landkreise und kreisfreien Städte fast 83 % der Kofinanzierung auf.
Natürlich gibt es Landkreise, die weniger kofinanzieren. Manche machen auch mehr. Auch hier müssen wir gucken, dass wir das genauestens analysieren können, damit es hierbei nicht noch einmal zu einer Kürzung kommt.
Zur Jugendhilfeplanung, die in § 80 SGB VIII geregelt ist, kann ich wie vor einem Jahr sagen, dass eine solche Planung die Entwicklung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten abbilden und strategisch so ausgerichtet sein muss, dass sie eine aktive kommunale Kinder- und Jugendpolitik entwickeln kann. Leider haben wir in den Landkreisen - das wurde vorhin schon angesprochen - Jugendhilfeplanungen, die über eine Bestandsaufnahme der Einrichtungen vor Ort nicht hinausgehen. Hierbei sind die Kommunalpolitiker in den Kreistagen und in den kreisfreien Städten aufgefordert, genauer hinzuschauen, sodass eine vernünftige Jugendhilfeplanung vor Ort entsteht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den Punkten 2 und 3 des Antrages sollten wir uns im Sozialausschuss genauer beschäftigen und darüber auch diskutieren. Frau Lüddemann hat schon angesprochen, dass es hier positive Erfahrungen gibt, die im Land aufzugreifen sind. Deshalb stimmen wir einer Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschreibt in seinem Wortlaut die Forderung nach einer Verbreiterung der Finanzierungsbasis für die Kinder- und Jugendarbeit. Um eine Basis verbreitern zu können, braucht man Masse, in diesem Fall Finanzmasse oder auch Masse an Verantwortlichkeit, sprich: die Inpflichtnahme verschiedener politischer Ebenen.
Es wäre sicherlich wünschenswert, diese wichtige politische Aufgabe auf mehrere Schultern zu verteilen, um die Sicherheit der Finanzierung und somit auch der Planung zu gewährleisten. Ich denke, so können wir auch den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstehen.
Sie besitzt aber im Zusammenhang mit der Diskussion über den Haushalt gegenwärtig eine hohe Aktualität. Gerade in der jüngsten Vergangenheit habe nicht nur ich, sondern haben auch andere Kollegen in diesem Raum einiges an Kritik hinsichtlich der geplanten und mittlerweile auch beschlossenen Kürzung im Bereich der Jugendpau
Diese Diskussion muss man aber auch aushalten, um die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit für die Zukunft ausgestalten zu können.
Zumindest hat die stattgefundene Diskussion auf verschiedenen Ebenen den Blick sehr direkt auf das Politikfeld der Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet, aber auch erkennbar auf die grundsätzliche Struktur aufmerksam gemacht, wonach der kommunalen Ebene das besagte Aufgabenfeld gesetzlich zugeschrieben wird.
Die Kinder- und Jugendarbeit ist auf der kommunalen Ebene verortet. Dort gibt es auch die Jugendhilfeausschüsse, welche die Strukturen vor Ort am besten kennen und somit in der Lage sind, entsprechend zu planen und ihre Entscheidungen an dieser Planung auszurichten.
Seit vielen Jahren unterstützt das Land die Kinder- und Jugendarbeit in den Landkreisen. Das ist auch gut so. Das soll auch weiterhin so bleiben. Seit Mitte der 90er-Jahre wurden die Kommunen mit der Jugendpauschale und später mit dem Fachkräfteprogramm in der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt. Das unterstreicht, denke ich, sehr deutlich die Bedeutung dieses Politikfeldes für das Land. Es gibt aber auch außerhalb der genannten Programme verschiedene Projekte in der Jugendarbeit und in der Jugendsozialarbeit, die gefördert werden.
Frau Lüddemann, es ging Ihnen um Verbindlichkeit und Verlässlichkeit. Da sind wir ganz nah bei Ihnen. Sie haben verschiedene Dinge beschrieben. Ich denke, der Kollege Jantos ist auch schon sehr direkt auf entsprechende Möglichkeiten wie die Gesetzgebung usw. eingegangen. Ich glaube, das Ministerium und auch die regierungstragenden Fraktionen sind da schon etwas weiter, als Sie es eventuell denken oder glauben.
Schließen Sie sich uns einfach an. Wir sind auf einem guten Weg. Wir als SPD-Fraktion wollen den Antrag auch in den Ausschuss überweisen, um dort entsprechende Überlegungen anzustellen und zielführend zu diskutieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.