Protokoll der Sitzung vom 07.07.2011

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schindler. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Aeikens. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Energiefragen sind Zukunftsfragen. Warum? - Erstens wegen der Zunahme der Weltbevölkerung, zweitens wegen der Zunahme des individuellen Energieverbrauchs, drittens wegen des enormen Energiehungers der bevölkerungsstarken Schwellenländer wie China, Indien oder Brasilien, viertens wegen der absehbaren Begrenztheit des Erdöls und fünftens wegen des Klimawandels. Das sind nur einige Parameter, die uns vor Augen führen, warum es notwendig ist, neue Formen der Energieerzeugung zu nutzen und marktfähig zu machen.

Aktuell hat dieses Thema nach der Katastrophe in Fukushima und dem konsensual beschlossenen Ende der Atomenergienutzung in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen.

In Deutschland ist das Erneuerbare-EnergienGesetz bereits seit zehn Jahren unstreitig das Schlüsselinstrument zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde erreicht, dass in Deutschland mehr als 17 % des Stroms aus regenerativen Quellen gewonnen wird. In Sachsen-Anhalt haben die erneuerbaren Energien einen Anteil von mehr als 34 % an der Nettostromerzeugung. Damit nimmt Sachsen-Anhalt eine Spitzenposition unter den Bundesländern ein. Wir sind ein Land der erneuerbaren Energien!

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Wie Sie alle wissen, sind bedeutende Produzenten der Energie von morgen in unserem Bundesland

heimisch. Ich denke an die Firma Enercon in Magdeburg und an die Solarindustrie im Raum Bitterfeld-Wolfen. Insofern spielen wir bei dem Thema erneuerbare Energien auch im Produktionsbereich weit vorn mit. Dementsprechend relevant ist eine Novellierung dieses Gesetzes für unser Land.

Die Landesregierung hatte von Anfang an das Ziel, die Entwicklung bei den erneuerbaren Energien mitzuprägen. Deshalb hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bereits im Januar 2011 einen Arbeitskreis zur frühzeitigen Abstimmung der landesspezifischen Interessen mit dem Landesverband Erneuerbare Energien, mit Umweltverbänden, Wirtschaftsverbänden, Netzbetreibern und den betroffenen Landesministerien eingerichtet. Somit gingen wir gut vorbereitet in das Gesetzgebungsverfahren.

Am 6. Juni 2011 hat das Bundeskabinett das Paket an Gesetzen zur Energiewende beschlossen, am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die EEGNovelle in zweiter und dritter Lesung beschlossen und am 8. Juli wird sich die Länderkammer mit der Thematik erneut befassen.

Als wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind die Einführung eines Marktprämienmodells und die Neugestaltung der Vergütung für Strom aus Biomasse zu nennen. Beim Marktprämienmodell vermarkten die Einspeiser ihren Strom selbst. Sie erhalten quasi erlössichernd eine Prämie, die die Differenz zur sonstigen EEG-Festpreisvergütung gut kompensiert.

Ich sehe das Marktprämienmodell als einen mutigen, aber auch wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an.

Die zweite wichtige Änderung war die Neustrukturierung der Vergütung von Strom aus Biomasse. Hierbei hatten sich aus dem bisherigen Bonussystem Fehlentwicklungen ergeben, die besonders im Bereich der Flächennutzungskonkurrenzen zu korrigieren waren.

Weil das Bundesministerium für Umwelt im Referentenentwurf einseitig große Anlagenkategorien der Bioenergie bessergestellt hatte, konnten wir noch frühzeitig eine besondere Vergütung für kleine, hofnahe und güllebasierte Biogasanlagen erreichen. Das entspricht auch den Forderungen der landwirtschaftlichen Interessenverbände.

In den 68 Vorschlägen des Bundesrats sind auch Vorschläge von Sachsen-Anhalt enthalten, die sich beispielsweise gegen eine Bevorzugung industrieller Großanlagen bei Biogasanlagen richten.

Der Bundestag hat bei der gestaffelten Vergütung erfreulicherweise unseren Intentionen entsprochen, aber beim Bonus für Gasaufbereitung die Anspruchsgrenzen zugunsten großer Anlagen erweitert. Das halte ich aus der Sicht der Landwirtschaft für kein gutes Signal.

Wie Ihnen sicherlich nicht unbekannt ist, ist es bei der Vergütung der Photovoltaikanlagen bei dem erst im Jahr 2010 eingeführten System des „atmenden Deckels“ geblieben. Wir haben das unterstützt. Es muss noch erprobt werden und die Branche sollte nicht gleich wieder durch neue Experimente verunsichert werden.

Wie Sie wissen, bedürfen das Erneuerbare-Energien-Gesetz und seine Änderungen nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es ist nur ein Einspruchsgesetz. Aber eine Anrufung des Vermittlungsausschusses morgen im Bundesrat ist durchaus wahrscheinlich und bietet weitere Chancen zur Korrektur.

In der EEG-Novelle steckt eine Vielzahl von Einzelfragen. Ihre Abhandlung würde den heutigen Rahmen sprengen. Deshalb ist die Landesregierung gern bereit, darüber mit Ihnen in den Ausschüssen detailliert zu sprechen und auch, wie von Frau Schindler angeregt, die Auswirkungen für unser Bundesland zu erörtern.

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz wird - davon bin ich überzeugt - den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt weiter voranbringen. Aber wir müssen verstärkt auf Kosteneffizienz achten. Auch das Geld des Verbrauchers ist eine endliche Ressource, meine Damen und Herren.

(Frau Niestädt, SPD: Das ist wohl wahr!)

Kassandrarufe gehören regelmäßig auch zu einer EEG-Novelle. Fast immer haben sie sich als unbegründet herausgestellt.

Wir sind der Auffassung, dass die Branche im Land mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz grundsätzlich zufrieden sein kann. Die Politik muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz an die Entwicklung anpassen, damit es weiterhin ein zukunftsfähiges Förderinstrument ist. Der vorliegende Gesetzentwurf, wie er dem Bundesrat erneut zugeleitet worden ist, bietet dazu grundsätzlich gute Potenziale, die wir in unserem Land erfolgreich nutzen werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

(Herr Dr. Köck, DIE LINKE: Ich habe eine Frage!)

- Herr Dr. Köck, Entschuldigung. - Herr Minister, wollen Sie eine Frage von Herrn Dr. Köck beantworten?

Aber gern.

Bitte, Herr Dr. Köck.

Ich habe folgende Frage: Gehe ich richtigerweise davon aus, dass im Kabinett der Umweltminister den Hut für diese ganze Problematik aufhat? Ansonsten ist traditionell das Wirtschaftsministerium bei Energiefragen federführend.

Die Dinge liegen folgendermaßen: Grundsätzlich ist für die Energiepolitik das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft zuständig. Für die Fragen der erneuerbaren Energien liegt die Federführung beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.

Weitere Fragen gibt es nicht. - Wir treten jetzt in die Debatte ein. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Kollegin Frau Hunger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schindler, ich muss schon sagen, ich habe Ihren Antrag zunächst etwas verwundert betrachtet. Ich halte ihn eigentlich für einen klassischen Selbstbefassungsantrag. Mich hat insbesondere gestört, dass es keinerlei Positionierung der einreichenden Fraktionen dazu gegeben hat, welcher Auftrag der Landesregierung für diese Verhandlungen gegeben wird.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich denke, das wäre sicherlich auch schon mit Kenntnis des Gesetzentwurfs möglich gewesen; denn Sie haben in Ihrer Rede ziemlich deutlich aufgezeigt, dass es dazu Vorstellungen gibt.

Wir haben aus diesem Grunde einen Änderungsantrag formuliert. Dazu möchte ich aber später kommen.

Ihr Antrag stellt auf die Berichterstattung zum EEG ab. Dies ist, wie schon gesagt wurde, eines der Gesetze aus dem Paket zur Energiewende, die nun in einem nie dagewesenen Tempo durch das Gesetzgebungsverfahren gebracht werden. Ich meine, dass das unweigerlich zu Ungenauigkeiten, Regelungslücken, vielleicht sogar Widersprüchen in diesen Gesetzen führen muss.

Ich denke nur daran, dass der Netzausbau mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien korrespondieren muss. Ich halte es für sehr fraglich, dass diese ganzen Wechselwirkungen in ihrer Gesamtheit wirklich in den Gesetzen berücksichtigt werden konnten.

Ich möchte Frau Schindler durchaus zustimmen, die gesagt hat, dass das Erneuerbare-Energien

Gesetz eigentlich ein Schlüssel für die Energiewende ist und gerade deshalb eine besonders sorgfältige und intensive Beratung zu wünschen gewesen wäre.

Ich halte das Erneuerbare-Energien-Gesetz für wichtig, weil die Erreichung des Ziels einer auf erneuerbaren Energien basierenden, vorrangig dezentralen und demokratisierten Stromversorgung erheblich von seiner Gestaltung abhängt.

Die Novellierung war bereits im Plan und sollte zum Ende des Jahres erfolgen. Sie hätte auch ohne Schaden für das Gesamtpaket der Energiegesetze durchgeführt werden können. Es bleibt also unverständlich, warum diese Eile gewählt wurde.

Nun erreicht uns in kürzester Frist eine Fülle von Stellungnahmen, von Einschätzungen und von Änderungswünschen natürlich auch zu den anderen Gesetzen dieses Pakets. Es ist nur noch eingeschränkt möglich, in Gesprächen mit Betroffenen auf ihre Wünsche einzugehen und noch einmal zu einer Abstimmung in der Richtung zu kommen.

In dieser ganzen Informationsflut bleibt aber die Intransparenz, wie hier die Landesregierung agiert. Vor allem wird der Landtag in dieses Agieren in keiner Weise einbezogen.

Auch aus diesem Grunde haben wir den Änderungsantrag eingebracht. Wir haben ihn auch deshalb eingebracht, weil sich die Informationen verdichtet haben, dass im Bundesrat durchaus Teile dieses Gesetzes in den Vermittlungsausschuss gehen könnten. Damit besteht noch ein gewisser Handlungsspielraum. Ansonsten wären mit der Behandlung im Bundesrat morgen, am 8. Juli 2011, alle Eulen verflogen.

Uns ist es wichtig, dass wir hiermit noch einmal grundsätzliche Forderungen des Landtages formulieren, ohne auf konkrete Angaben zu Prozenten, Cents oder Kilowattstunden eingehen zu wollen. Darüber müssen wir wirklich im Ausschuss diskutieren.

Zu den einzelnen Punkten. Die Zielstellung, den Anteil der Stromerzeugen aus erneuerbaren Energien auf 45 % anzuheben, halte ich im Hinblick auf dieses Gesetz für wirklich wichtig. Derzeit sind 35 % avisiert. Das ist die Zahl, die es schon im Jahr 2010 gegeben hat, als wir von dem Atomausstieg noch nicht gesprochen haben.

Wenn die Atomenergie nun wegfällt, dann stellt sich die Frage: Wie füllen wir diese Lücke? - Ich bin der Meinung, man muss im EEG klar dokumentieren, dass wir sie mit erneuerbaren Energien füllen wollen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass eine Orientierung auf fossile Energieträger erfolgt. Ich