Zu der Frage der Einspeisevergütung für Windenergieanlagen hat sich Frau Schindler schon geäußert. Wir halten es ebenfalls für wichtig, dass die Einspeisevergütung für die Windenergieanlagen an Land erhalten wird - das ist immerhin eine der kostengünstigsten und ertragreichsten Formen erneuerbarer Energien - und auf See eingeschränkt wird.
Hierbei ist ganz klar zu sehen, dass das einer der Punkte dieses Gesetzes ist, mit dem eine neue Spielwiese für die vier großen Energieerzeuger eröffnet wird. Hiermit wird quasi eine neue zentrale Erzeugung von Energien geschaffen.
Das ist beim Biogas ähnlich. Deswegen haben wir auch formuliert: Wir wollen ganz klar auf regional angepasste Anlagen orientieren. Das betrifft sowohl die Größe der Anlagen als auch die Einsatzstoffe. Wir stehen ebenfalls sehr kritisch zum Ausbau dieser sehr großen Einheiten.
Ich stimme Frau Schindler durchaus zu, wenn sie sagt: Wir müssen uns auch unter dem Aspekt der Raumordnung überlegen, ob wir diesbezüglich eine Regelung finden können.
Unser letzter Punkt geht auf die Frage der Ermäßigung der EEG-Umlage für energieintensive Industrien ein. Wir sind der Meinung, dass es nicht gerechtfertigt ist, diese Ermäßigung noch weiter auszuweiten. Der ermäßigte Satz beträgt schon jetzt nur 0,05 bis etwa 0,35 Cent pro Kilowattstunde. Bedenken Sie, dass Sie als privater Nutzer 3,5 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Eine weitere Ermäßigung ist schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil die wachsenden Mengen an erneuerbaren Energien, insbesondere an Windstrom, die an die Strombörse gehen, dort zu Preissenkungen führen.
Das Bundesministerium für Umwelt hat etwa 0,6 Cent pro Kilowattstunde für 2009 ausgerechnet. Der Grund dafür ist, dass keine teuren Spitzenlastkraftwerke in Betrieb gehen müssen. Ich bin der Meinung, mit diesem vergünstigten Preis sind die energieintensiven Industrien schon deutlich bevorteilt und brauchen keine weitere Ermäßigung in der EEG-Umlage.
Wir hatten gestern eine Diskussionsrunde mit dem Landesverband für Erneuerbare Energien. Dabei wurde ziemlich deutlich, dass das EEG in der jetzigen Fassung mit Sicherheit noch nicht wirklich praktikabel ist und mehr oder weniger Feinjustierung brauchen wird.
Ich denke, dass dann auch die Ausschüsse unseres Landtages ihren Beitrag dazu leisten sollten. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Hunger. - Bevor für die CDUFraktion Herr Rosmeisl das Wort ergreift - er kann schon langsam vorkommen -, will ich darauf aufmerksam machen, dass sich die Geschäftsführer darauf geeinigt haben, dass heute nach dem Tagesordnungspunkt 18 noch der Tagesordnungspunkt 17 behandelt werden soll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Stromversorgung ist Teil des Energiepaktes der Bundesregierung. Am letzten Donnerstag wurde im Plenum des Bundestags die EEG-Novelle 2012 beschlossen, die nun noch morgen den Bundesrat passieren muss. Somit ist voraussehbar, dass die Regelungen zum 1. Januar 2012 in Kraft treten werden. Ich denke, bis dato wurden im Hinblick auf die Vergütung in allen Bereichen der erneuerbaren Energien vernünftige Kompromisse erzielt.
Ich möchte auf die Biogasanlagen eingehen. Sie wurden vom Minister bereits erwähnt. Diesbezüglich wurde erreicht, dass das Vergütungsniveau um 10 % bis 15 % gesenkt wurde, dadurch werden die Verbraucher entlastet. Die Vergütung für kleine und mittlere Biogasanlagen wurde neu justiert.
Zudem ist die Einführung eines Maisdeckels beschlossen worden, um die fortschreitende Vermaisung der Landschaft zu verhindern. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob wir in Zukunft nicht über die Verrübung von Landschaften diskutieren müssen, weil das ein Gebiet ist, auf dem demnächst ein Schub zu erwarten ist.
Außerdem wurden neue Anreize für den Einsatz von Gülle und Rohstoffen, die ein nicht so hohes Energieniveau haben, geschaffen.
Die Änderungen des Gesetzes haben natürlich Einfluss auf die Entwicklungen im Land SachsenAnhalt. Es ist durchaus sinnvoll, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes für uns im Land SachsenAnhalt eine Bewertung vorzunehmen, um zu sehen, wohin die Reise führen wird. Wir wollen diesen Prozess begleiten, um sowohl positive Entwicklungen als auch Fehlentwicklungen zu erkennen und entsprechend zu agieren.
Ich bitte bereits jetzt um die Zustimmung zu unserem Antrag, möchte aber noch kurz auf zwei Punkte des Änderungsantrages der LINKEN eingehen. Die Zielstellung, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 45 % des Stromes - wenn ich das richtig interpretiere - aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, ist ein hoher Anspruch, allerdings hängen Sie diesbezüglich ein wenig hinter dem Anspruch des Bundesverbandes Erneuerbare Energien hinterher.
Dieser offeriert auf seiner Website, dass im Jahr 2020 bereits ein Anteil von 47 % des Stromes aus erneuerbaren Energien gewonnen werden soll. Ich meine aber, dass wir mit 35 % - aus heutiger Sicht wäre das eine Verdoppelung des Anteils des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes - ein anspruchvolles Ziel haben. Das sollte uns aber nicht davon abhalten, später noch einmal zu reflektieren, wie weit wir tatsächlich sind, um gegebenenfalls neue Ziele zu setzen.
Wie wir zu der Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen stehen, wissen Sie. Wir wollen weltmarktfähige Produkte aus Deutschland, weltmarktfähige Produkte aus Sachsen-Anhalt. Wir wollen den Arbeitsmarkt weiter fördern. Deshalb sind wir gegen Ihren Änderungsantrag und werden gegen diesen stimmen.
Meine Damen und Herren! Nachher findet unser Sommerfest statt. Wir werden auch dort mit erneuerbaren Energien zu tun haben - erneuerbare Energien in Form von Trauben- bzw. Gerstensaft - und vielleicht geht dem einen oder anderen dabei auch der Konflikt zwischen Energie und Essen durch den Kopf.
Es ist bereits gesagt worden: Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die schwarz-gelbe Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet, allerdings gegen die Stimmen der Grünen.
Morgen findet die Beratung im Bundesrat statt. Es war heute schon an mehreren Stellen zu hören, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
Den Worten von Herrn Minister Aeikens entnehme ich, dass die Landesregierung vorhat, noch einige Verbesserungsvorschläge einzubringen. Das ist natürlich begrüßenswert. Ich hoffe, dass sie auch aus dieser Debatte einige Punkte mitnimmt und dass sie sich eben nicht nur auf die großen Biogasanlagen kapriziert, sondern auch andere Punkte berücksichtigt, die hier in dieser Debatte genannt werden.
Der Beschluss des Bundestages, wie er jetzt vorliegt, ist wirklich unzureichend und bleibt auch weit hinter dem zurück, was Rot-Grün vor zwölf Jahren
beschlossen hatte. Mit der Novelle, wie sie jetzt vorliegt, wurde die Chance verpasst, den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voranzutreiben. Aber genau das wäre nach Fukushima und dem Atomausstieg nötig gewesen. Das Ausbauziel für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2020 bleibt bei 35 % stecken; nötig wären deutlich mehr als 40 %.
Wir können den Punkten, die Frau Hunger genannt hat, zustimmen. Ich möchte diese Punkte nicht wiederholen, sondern andere Punkte in den Fokus nehmen. Die Windkraft an Land - das wurde bereits gesagt - ist gegenüber der Windkraft auf See benachteiligt, und zwar insofern, als die OnshoreWindenergie jetzt eine höhere Degression erfahren hat und die Offshore-Windenergie eine höhere Vergütung. Zudem soll die Anfangsvergütung über einen längeren Zeitraum erhalten bleiben.
Auch wenn Sachsen-Anhalt bereits jetzt einen Anteil von rund 30 % des Stromes aus Windenergie erzeugt und die Windenergie 50 % des Nettostromverbrauchs ausmacht, muss die Windenergie auch weiterhin eine große Rolle spielen, um das Ziel, 100 % des Stromes aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, schnell zu erreichen. Deshalb muss die Degression bei 1 % bleiben, statt sie auf 1,5 % anzuheben.
Für windschwächere Standorte im Binnenland wäre eine erhöhte Vergütung sinnvoll, damit gerade die südlichen Bundesländer endlich mit dem Ausbau vorankommen.
Es ist gut, dass der Systemdienstleistungsbonus wieder aufgenommen wurde. Von daher ist es auch gut, dass DIE LINKE in ihrem Änderungsantrag auf die Beibehaltung des Bonus drängt.
Bei kleinen Photovoltaikanlagen bis 30 kWp wird ohne Grund eine starre Abregelung eingeführt. Sie sollen nur noch 70 % ihrer Leistung erbringen dürfen. Das verringert die Solarstromerzeugung, verschlechtert die Wirtschaftlichkeit und vermindert damit den Druck auf die Netzbetreiber, die Verteilnetze an die neuen Herausforderungen anzupassen. Das wäre ungefähr so, als würde man die Leistung der Pkw auf 70 % der Motorleistung abregeln. Ich denke, das würde im Land einen ziemlichen Aufschrei geben.
Auch das Ausbauziel von 3 500 MW aus Photovoltaikanlagen pro Jahr und der daraus abgeleitete Degressionspfad ist ein Bremsklotz und nicht geeignet, die Sonnenstromerzeugung auf eine breite Basis zu stellen. Eine breite Basis heißt eben auch, dass sich viele Bürgerinnen und Bürgern daran beteiligen können.
Bei Biogasanlagen soll es nur dann eine Vergütung geben, wenn sie einen Mindestwärmeanteil auskoppeln. Diese Verpflichtung birgt ein unkalkulierbares Risiko, wenn zum Beispiel Wärmekunden wegfallen oder wenn es einen milden Winter gibt. - Das waren nur einige Beispiele.
Fazit: Das Gesetz ist kein Gesetz, das die Energiewende antreibt. Trotzdem ist es gut, wenn wir uns, wie im Antrag formuliert, in den Ausschüssen die Regelungen im Detail anschauen und dann entscheiden, wie wir landesseitig flankierend Unterstützung leisten können, um in Sachsen-Anhalt schnell mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien voranzukommen.
Der Antrag der LINKEN formuliert wichtige Punkte, für die sich die sachsen-anhaltische Landesregierung bei der morgigen Sitzung des Bundesrates einsetzen sollte. Dem können wir zustimmen.
Wir würden zu diesem Änderungsantrag gern zwei Ergänzungen vornehmen. Unter Punkt 2 möchten wir die Aufzählung mit den Spiegelstrichen um folgende weitere Punkte ergänzen: keine Kappung der Leistung bei kleinen Photovoltaikanlagen (bis 30 kWp) und moderate Gestaltung der Wärmeauskopplung bei Biogasanlagen weit unter dem Schwellenwert von 60 %. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Frederking. - Für die SPD-Fraktion könnte Frau Schindler noch einmal sprechen. - Das möchte sie nicht. Dann kommen wir nun zum Abstimmungsverfahren.
Wir würden als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen, wenn DIE LINKE mit den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Änderungen einverstanden ist.
Soll ich die Änderungen noch einmal vorlesen? - Die erste Ergänzung lautet: keine Kappung der Leistung bei kleinen Photovoltaikanlagen; die zweite lautet: moderate Gestaltung der Wärmeauskopplung bei Biogasanlagen weit unter dem Schwellenwert von 60 %. Wir stimmen jetzt über den um diese beiden Punkte ergänzten Änderungsantrag der LINKEN ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen.
- Wenn es gewünscht wird, lassen wir das auszählen. - Die beiden Schriftführer werden die Auszählung durchführen. Wer für den Änderungsantrag stimmt, den bitte ich noch einmal um das Handzeichen.