Wer ist gegen den Änderungsantrag? - Der Änderungsantrag ist mit 43 Neinstimmen bei 37 Jastimmen abgelehnt worden.
Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/174 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ist der Antrag angenommen worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Fachkräftebedarf versus Fachkräftemangel ist bundesweit in aller Munde und gilt für alle Branchen. Auch im Kita-Bereich wird in den nächsten Jahren ein stärkerer Altersabgang zu verzeichnen sein.
Einen Moment, bitte. - Das ist jetzt etwas zu unruhig im Saal, man versteht die Rede hier oben nicht.
Andererseits hat die Akzeptanz des Kita-Angebotes in unserem Land einen positiven Werdegang. Der Bedarf an diesem Angebot wird sicherlich auch weiterhin steigen.
Das Thema Kinderbetreuung ist in unserem Land gerade ganz aktuell im Gespräch. In der letzten Woche hat in Magdeburg der Auftakt zu den so genannten Dialogveranstaltungen stattgefunden. Die anderen Foren liefen bis zum gestrigen Tag sicherlich in recht unterschiedlichen Facetten. Mit diesen Veranstaltungen sollen die Erzieherinnen und Erzieher, die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Eltern ins Gespräch kommen.
Das Thema Kinderbetreuung als Bildung von Anfang an hat für die Koalitionsfraktionen einen hohen Stellenwert. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag die Verbesserung der Bildungschancen für al
le Kinder festgeschrieben. Eine Novellierung des Kinderförderungsgesetzes ist vorgesehen, das ist Ihnen bekannt. Damit soll der Ganztagsanspruch für alle Kinder wiederherstellt werden. Darüber hinaus ist unter anderem durch die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen zu den so genannten Kinder-Eltern-Zentren eine Stärkung der Familien vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es steht noch nicht fest, wie ein solches neues Gesetz aussehen wird; denn diese Dialogveranstaltungen, zu denen das Sozialministerium eingeladen hat, dienen dazu - der Name sagt es schon -, im Dialog zwischen den Eltern und den Verantwortlichen die Bedingungen für die Kinder so gut wie möglich zu gestalten. Darüber hinaus wird mit den Dialogveranstaltungen die Herstellung eines breiten gesellschaftlichen Konsenses angestrebt. Ich möchte anmerken, dass eine solche Vorgehensweise, bei der Gespräche mit Betroffenen ohne einen vorformulierten Gesetzentwurf geführt werden, ein Novum darstellt.
Dass zur Umsetzung dieses Bildungsangebotes auch das nötige Personal vorhanden sein muss, ergibt sich von selbst. Deshalb regen wir mit unserem Antrag eine Analyse der Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen sowie eine Auseinandersetzung damit in den kreisfreien Städten und in den einzelnen Landkreisen an.
Ein erster Schritt soll die Beschäftigung mit der vom Sozialministerium in Auftrag gegebenen Studie zur Ermittlung der durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kindertagesstättenplatzes gemäß § 15 des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sein. Diese Studie zur Personalsituation wurde von der Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg angefertigt.
Ich möchte noch anmerken, dass wir diesen Antrag bereits im Juni 2011 erarbeitet haben. Im Fachausschuss wird demnächst sicherlich einerseits die Studie besprochen werden, andererseits wird auf die während der Dialogforen gewonnenen Erkenntnisse eingegangen werden. Uns werden sicherlich viele Fragen zur Sicherung des Fachpersonals, zur Ausbildungskapazität, zur Qualität der Ausbildung, zu Fragen der Auslastung der Kindertagesstätten und zu den vorhandenen und notwendigen Potenzialen und Perspektiven beschäftigen.
Wir haben unseren Antrag offen formuliert und auch die Frage des Ob in der Begründung noch einmal dargestellt. Deshalb werden wir auch für unseren Antrag werben und dem Änderungsantrag nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Danke sehr für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Bischoff. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn einen Dank loswerden. Ich war selbst überrascht, auf wie viel Interesse diese Dialogveranstaltungen gestoßen sind. Ich bin übrigens auch froh, dass sie schon gestern Abend vorbei waren. Sie sind in einem Ritt durchgeführt worden. Es waren fast 1 400 Personen da, Erzieherinnen und Bürgermeister.
Ich bedanke mich auch bei den Abgeordneten, die sich die Zeit nehmen konnten; denn all das war sehr kurzfristig geplant worden und ich konnte das auch nicht abstimmen. Es wird den Landtag noch erreichen und dann wird es vielleicht ähnliche Anhörungen geben.
Ich nehme an, dass zu der Problematik im September 2011 im Ausschuss beraten werden wird, wenn der Antrag angenommen werden sollte. Ich glaube, der Ausschuss für Arbeit und Soziales tagt erst im September 2011 wieder. Zu diesem Zeitpunkt haben wir vielleicht noch mehr Erkenntnisse durch die Auswertung der Foren. Diejenigen, die dabei waren, haben gemerkt, wie unterschiedlich das war, wie viele Anregungen gekommen sind und wie viel Engagement damit verbunden war, worüber ich selbst überrascht war.
Ich glaube, dass nicht nur die Ergebnisse der Studie der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine Rolle spielen sollten. Ich rege an, dass man Vertreter der Fakultät einlädt, damit diese im Ausschuss selbst vortragen können und die Abgeordneten die Möglichkeit zu Nachfragen haben.
Diese Studie ist nur ein geringer Ausschnitt des zur Verfügung stehenden Zahlenmaterials. Es gab einen Rücklauf von 23 %. Das ist vielleicht ein bisschen der Tatsache geschuldet, dass der Zeitraum für Rückmeldungen sehr knapp war. Manche haben auch gesagt, dass sie deshalb keine Rückmeldung geben konnten, weil das kurz vor Weihnachten kam. Ich bezweifle zwar, dass wesentlich mehr Rückmeldungen gekommen wären, wenn der Zeitraum größer gewesen oder ein anderer Zeitpunkt gewählt worden wäre. Aber das ist egal.
Die vorliegende Studie enthält zumindest ein paar bemerkenswerte Anhaltspunkte. Mich hat zum Beispiel sehr erstaunt, dass die Kosten für einen Betreuungsplatz im ländlichen Raum und für einen Betreuungsplatz im städtischen Bereich um 1 000 € differieren. Im ländlichen Bereich kostet ein Krippenplatz 5 000 € und im städtischen Bereich 6 000 €. Im Hortbereich gibt es auch Unterschiede, allerdings sind diese nicht so gewaltig. Die Differenz liegt bei ungefähr 300 €.
Aber es gibt noch mehr Fragen; auch im Änderungsantrag der LINKEN sind einige aufgezählt worden, auf die wir eingehen sollten. Das werde ich auch gern tun, wenn wir bis dahin entsprechen
de Zahlen haben. Aber es gibt noch viel mehr Fragen, die man beantworten und im Rahmen der Auswertung der Foren betrachten kann.
Es geht zum Beispiel darum, wie sich die Kosten für Kinder mit besonderem pädagogischem Förderbedarf entwickeln und welche Finanzierungswege und Finanzierungsstränge es gibt, damit die in Aussicht gestellten Effizienzrenditen erzielt werden können. Geklärt werden muss auch die Frage der Sonderkosten, die im Zusammenhang mit Programmen eine Rolle spielen, die wir in das System hineingegeben haben. Es muss auch untersucht werden, wie sich das Programm „Bildung elementar“ entwickelt, das zurzeit eine Weiterführung erfährt.
Es ist wichtig, dass all das im Ausschuss erörtert wird. Ich freue mich darauf. Der September ist auch der richtige Zeitpunkt dafür, weil vorgesehen ist, im September im Kabinett über den Entwurf eines neuen Kinderförderungsgesetzes zu beraten und eine Anhörung dazu durchzuführen. Deshalb sollte sich auch der Ausschuss rechtzeitig damit beschäftigen. Deshalb bedanke ich mich für diese Möglichkeit zum richtigen Zeitpunkt. Ich danke allen, die dabei waren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Finanzierung der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt ist eine recht komplexe Angelegenheit. Fünf Beteiligte bilden eine so genannte Finanzierungsgemeinschaft. Diese besteht aus dem Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Eltern, den Gemeinden und den freien Trägern.
Minister Herr Bischoff hat im Fachexpertengespräch am 17. Juni 2011 und in den so genannten DialogKita-Veranstaltungen mehrfach sehr deutlich klargemacht, dass die Landesregierung schlichtweg nicht wisse, wie teuer ein Kita-Platz ist. Deshalb wird die Beauftragung der Martin-Luther-Universität mit der Erarbeitung einer entsprechenden Studie von meiner Fraktion grundsätzlich begrüßt.
Wenn man der „Volksstimme“ vom 21. Juni 2011 glauben darf, scheint es der Studie gelungen zu sein, Personalkostenbestandteile gesondert zu ermitteln. Insbesondere die Gewinnung verlässlicher Daten über die Personalkosten pro Platz wird für die anstehenden Debatten zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes und für die Haushaltsverhandlungen sehr wichtig sein. Es ist in der Tat recht schwierig, sich über diesen Bereich einen
Zirka 50 % aller Kitas in Sachsen-Anhalt sind Einrichtungen in freier Trägerschaft mit eigenen haustariflichen Regelungen. Die Einkommenssituation der Erzieherinnen und Erzieher hängt im Übrigen sehr stark von der monatlichen Arbeitszeit ab. In der Kinderbetreuung haben wir eine Vollzeitbeschäftigungsquote von nur 13,9 % - das geht aus dem Länderreport der Bertelsmann-Stiftung hervor. Für den zukünftigen Fachkräftebedarf spielen sowohl Schwierigkeiten bei der Gewinnung geeigneter Fachkräfte als auch Abgänge aus Alters- oder aus sonstigen Gründen eine entscheidende Rolle.
Damit komme ich nun zu Ihrem Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen. Sie widmen sich mit Ihrem Antrag einem durchaus wichtigen Thema; jedoch ist Ihr Antrag in sich etwas unlogisch geraten. Sie fordern eine Berichterstattung der Landesregierung zur Studie der Martin-Luther-Universität und betiteln Ihren Antrag mit: „Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in den Kindertageseinrichtungen“.
Unseres Wissens ist es nicht die Aufgabe der Studie gewesen, den zukünftigen Fachkräftebedarf festzustellen. Die Martin-Luther-Universität sollte vielmehr die durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kita-Platzes ermitteln, nicht aber Fachkräftebedarfe. Das ist ein Unterschied.
Wenn Sie auch über Fachkräftebedarfe im Ausschuss diskutieren wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Fraktionen der SPD und der CDU, dann sollten Sie das in Ihrem Antragstext auch so formulieren. Unter anderem deshalb haben wir einen detaillierten Änderungsantrag eingebracht, der diese Fokussierung leistet und Themen anspricht, die uns im Vorfeld der anstehenden Novellierung des Kinderförderungsgesetzes wichtig sind.
Insbesondere vor dem Hintergrund der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Juni 2011 müssen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, sich die Frage gefallen lassen, ob Sie eventuell grundsätzlich etwas gegen Selbstbefassungsanträge haben, und zwar nicht nur gegen die meiner Fraktion, die Sie im Ausschuss abgelehnt haben, sondern auch gegen die Idee, dieses Thema selbst mittels eines Selbstbefassungsantrages in den Ausschuss einzubringen. Denn Ihr vorliegender Antrag auf eine Berichterstattung ist im Grunde ein klassischer Selbstbefassungsantrag, der von Ihnen ohne parlamentarischen Umweg direkt im Ausschuss hätten gestellt werden können.
Des Weiteren haben Sie bestimmt in Erinnerung, dass ich die Landesregierung in der letzten Ausschusssitzung namens meiner Fraktion darum gebeten habe, dem Ausschuss die Studie der MartinLuther-Universität zu übergeben.