Protokoll der Sitzung vom 07.07.2011

(Zuruf von Frau Reinecke, SPD)

Diese Bitte ist dem Ministerium über das Ausschusssekretariat mittlerweile zugegangen, sodass ich davon ausgehe, dass wir diese Studie demnächst bekommen und sie im Ausschuss ohnehin thematisieren werden.

Nun gut, jede Fraktion entscheidet über ihre parlamentarischen Initiativen für sich.

(Beifall bei der LINKEN)

Vom Verfahren her hätte es Ihres Antrags jedoch nicht bedurft. Ihr Antrag schadet nicht; er ist unter inhaltlichen Aspekten jedoch zu wenig differenziert. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Jantos.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach den bisherigen Debattenbeiträgen, insbesondere nach dem Beitrag des Ministers Herrn Bischoff zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich feststellen, dass zu diesem Thema fast alles gesagt worden ist, aber noch nicht von mir.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich darf mich daher kurz fassen.

Die regierungstragenden Fraktionen haben sich dazu bekannt, das Kinderförderungsgesetz unseres Landes zu novellieren. So sollen alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und dem Beschäftigungsstatus ihrer Eltern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung in einer Kindertagesstätte erhalten. Mehrkindfamilien sollen bei den Elternbeiträgen finanziell entlastet werden. Aus den Dialogforen, die unser Sozialminister bisher durchgeführt hat, wissen wir, dass darüber hinaus seitens der Fachleute weiterer Novellierungsbedarf gesehen wird.

Unabhängig davon, dass die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit steht, ist es, bevor wir an die Novellierung gehen können, zwingend erforderlich, eine Bestandsaufnahme zu machen, damit wir wissen, wo wir stehen. Es wäre fatal, wenn wir mit der Novellierung des KiFöG Rahmenbedingungen schaffen würden, die in der Praxis nicht umsetzbar wären. Aus unserer Sicht ist es zwingend erforder

lich zu wissen, wie die Kindertagesstätten in unserem Land ausgelastet sind und welche Kosten, insbesondere Personalkosten, damit verbunden sind.

Die Landesregierung hat dazu bei der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg eine Studie über die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt in Auftrag gegeben, deren Ergebnis nunmehr vorliegt. Da sich diese Studie mit den in Rede stehenden Fragen beschäftigt hat, ist es sinnvoll und hilfreich, dass die Landesregierung zeitnah im Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Ergebnisse der Studie informiert.

Ich muss sagen, liebe Kollegen, dass diesbezüglich eine andere Zeitangabe notwendig ist. Der Antrag ist bereits am 24. Juni 2011 von den Koalitionsfraktionen gestellt worden. Deshalb ist dieser zeitliche Ablauf so.

Wie bereits erwähnt, kann aus der Sicht meiner Fraktion ohne die Kenntnis der Personalsituation und der Ausstattung in den Kindertagesstätten unseres Landes nicht seriös über die Art und den Umfang der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes diskutiert werden.

In Auswertung der Dialogveranstaltung haben wir nicht nur die paar Punkte aufgenommen, die uns nunmehr die LINKEN vorschlagen. Allein aus dem, was ich mir aufgeschrieben habe, sind es 16 Punkte mehr, über die wir im Ausschuss diskutieren müssen. Es ist einfach so, wir müssen die Diskussion erweitern. Daran hindert uns der Antrag nicht. Aus meiner Sicht sollten wir unseren Antrag beschließen, weil er aufgrund seines großen Rahmens der weitergehende ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Herr Jantos. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Lüddemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss gestehen, ich war ein bisschen verwundert, als ich den Antrag gelesen habe. Verwundert, weil der Antragstext nicht zur Überschrift passt. Das ist heute auch schon mehrfach von den Kollegen gesagt worden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern ist zu Recht ein sehr wichtiges Thema, dem wir uns auch in diesem Hohen Hause unbedingt widmen müssen. Aber die Situation zu verbessern wird uns nicht allein mit dem Lesen der Studie gelingen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich muss dem Kollegen Jantos darin zustimmen, dass es sehr viele Fragen sind, die damit im Zusammenhang stehen und die im Zusammenhang behandelt werden müssen.

Ich könnte so die Frage der schlechten und zu langen Ausbildung anführen, die Überalterung der Erzieherinnen und Erzieher, den hohen Krankenstand, dem wir uns widmen müssen, und die Überforderung, die durch große Gruppengrößen in unserem Land entsteht. Darüber hinaus müssen wir uns der Frage widmen, wie wir mehr Männer für die Arbeit in den Kindereinrichtungen gewinnen können.

Ich könnte die Liste weiter fortführen. Ich würde wahrscheinlich auf mehr als 16 Punkte kommen. Das will ich Ihnen ersparen, denn das ist nicht Gegenstand dieses Antrages.

Ich kann bestätigen, dass das Lesen der Studie unheimlich interessant ist. Ich habe die rund 66 Seiten in zwei Stunden durchgearbeitet. Ich habe die Studie als sehr interessant und bereichernd für meine Arbeit empfunden. Frau Professor Becker ist sehr daran interessiert, die Ergebnisse der Studie weiterzugeben, und sie wird sicherlich sehr gern im Ausschuss darüber berichten.

Ich der Tat sagt die Studie viel über die Platzkosten aus. Auch für Menschen, die sich schon lange mit dem Bereich beschäftigen, steht noch viel Neues darin. Mir war zum Beispiel vorher nicht bewusst, dass die unterschiedlichen Arten der Buchführung der Träger so große Auswirkungen auf die Platzkosten haben.

Ich darf Sie aber vorwarnen: Bezüglich der Auslastung werden wir nicht viele neue Erkenntnisse aus der Studie bekommen. Das ist auch nicht Auftrag der Studie gewesen.

Wenn ich den Antrag richtig verstanden habe, geht es heute nicht um eine inhaltliche Debatte, sondern darum, die Studie im Ausschuss zu behandeln. Damit alle Kollegen den gleichen Wissensstand haben, kann ich nur empfehlen, die Studie zu lesen und dann im Ausschuss weitergehende Fragestellungen zu behandeln.

Insofern verstehe ich nicht, warum wir den Antrag überhaupt hier haben. Ich hätte das - darin stimme ich der Kollegin Hohmann zu - im Rahmen der Selbstbefassung auf die Tagesordnung setzen lassen. Aber was soll’s? Wir sind auf jeden Fall dabei.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Danke sehr. - Frau Reinecke, möchten Sie noch einmal das Wort ergreifen? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wir sind uns sicherlich darin

einig, dass wir über den Antrag als solchen abstimmen.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/201 ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nunmehr über den Antrag in der Drs. 6/173 in der unveränderten Fassung ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 18.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Sicherstellung ausreichender Pflegekräfte für die Altenpflege in Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/172

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Krause.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Um eine qualitativ hochwertige ambulante wie auch stationäre Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu gewährleisten, werden Fachkräfte gebraucht. Ohne gut ausgebildete Pflegekräfte wird es keine qualitativ gute Pflege geben. Wichtig dabei ist, dass der Beruf der Altenpflege mehr Anerkennung erhält und die Arbeit entsprechend entlohnt wird.

Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu ergreifen und vor diesem Hintergrund die Einführung einer Ausbildungsumlage zu prüfen.

Mit dem vorliegenden Antrag machen wir den ersten Schritt auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels. Dazu ist es erforderlich, neben der Bewerberlage zu klären, ob ein Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege besteht bzw. ob in den nächsten Jahren mit einem Mangel an Auszubildenden zu rechnen ist. Bei festgestellten oder zu erwartenden unzureichenden Ausbildungsquoten ist die Einführung einer Ausbildungsumlage zu prüfen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erfreulicherweise werden die Menschen auch in unserem Bundesland immer älter. Die demografische Lage in unserem Bundesland ist Ihnen allen bestens bekannt, sodass ich es mir erspare, Ihnen diese zu schildern.

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Wir müssen feststellen, dass auch in unserem Bundesland die Zahl der Hilfebedürftigen steigt und die Zahl der Helfenden niedriger ist als der Bedarf. Einfach über die Grenzen zu schauen und nach ausländischen Fachkräften Ausschau zu halten, die hier die Pflege übernehmen sollen, halte ich nicht für zielführend. Es ist vielmehr erforderlich, alle Möglichkeiten zu nutzen, das vorhandene Potenzial an ausgebildeten Fachkräften optimal auszuschöpfen und durch fundierte Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung mit einheitlichem Standard neue Fachkräfte zu gewinnen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir brauchen neue Denkansätze, um die Attraktivität der Pflegeberufe weiter zu steigern. Auch müssen wir alte Strukturen infrage stellen. Es bedarf innovativer, an den regionalen Bedarfen und Möglichkeiten orientierter integrativer Versorgungsmodelle. Neue Aufgaben und Arbeitsprozesse benötigen neue Qualifikationen und eine kooperative Aufgabenverteilung.

Die Möglichkeit der Weiterentwicklung innerhalb des Berufsfeldes Pflege muss gesetzlich eröffnet werden, um so die Durchlässigkeit von Helferqualitäten bis hin zum Hochschulabschluss zu gewährleisten. In den letzten Jahren entstanden breitgefächerte Möglichkeiten, angefangen bei der Ausbildung auf Hochschulniveau bis hin zum Pflegewissenschafts- oder Lehrerstudiengang. Diese eröffnen ein breites Feld an neuen Einsatzmöglichkeiten.

Damit tatsächlich neue Berufsfelder entstehen, müssen wir die Kompetenzen neu ausrichten. Wir müssen uns außerdem überlegen, wie auch Menschen mit einer nicht unmittelbar einschlägigen Ausbildung den Weg der Umschulung zu einem Pflegeberuf einschlagen können.

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz schafft unter anderem die Grundlage dafür, dass entsprechend ausgebildete Pflegefachkräfte Aufgaben übernehmen können, die bislang dem Arzt vorbehalten sind. Diese Aufgaben muss der gemeinsame Bundesausschuss endlich in einer Richtlinie festlegen.

Wir brauchen aber auch bessere Arbeitsbedingungen, damit Beschäftigte gesund und motiviert bleiben. Gerade unter den Angehörigen der Gesundheits- und Sozialberufe ist der Anteil an psychischen und physischen Krankheiten besonders hoch.