Protokoll der Sitzung vom 07.07.2011

• Initiierung und Finanzierung eines Pilotprojektes zur Einführung der landesweiten Radwegeinformationsdatenbank in drei Landkreisen und in der Stadt Halle (Saale),

• Aktualisierung der landkreisbezogenen Radwegenetzkarten,

• Fortschreibung und Aktualisierung der Routen Klasse 3 - das sind die regionalen Radrouten - und der Routen Klasse 4 - das sind die kommunalen Radrouten - des landesweiten Radverkehrsnetzes,

• kontinuierliche Fortschreibung des Internetauftriffts zum Fachthema Radverkehr.

Zudem wurden die landesspezifische Überarbeitung der Förderfibel des Bundes und die angestrebte kostenlose Fahrradmitnahme im ÖPNVLandesgesetz im Rahmen der Fortschreibung des ÖPNV-Planes diskutiert und aufgenommen.

Nun zur Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft. Das Referat Tourismus beim Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft begleitet den LRVP im Aufgabenbereich der überregionalen Radwege der Klasse 1 und der Klasse 2. Inhalt dessen sind Aktivitäten und Initiativen zur Abstimmung, Umsetzung, Vermarktung und Unterhaltung überregionaler Radwege sowie des damit verbundenen

deutschlandweiten Radwegenetzes. In diesem Zusammenhang wurde der Förderservice der Investitionsbank für das Basismanagement der überregionalen Radwege in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2011 beauftragt.

Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 sind Mittel beantragt worden, um die Kontinuität zu gewährleisten. Im Rahmen des Basismanagements wird unter anderem das Datenmanagement bearbeitet und es erfolgen eine jährliche systematische Befahrung und das Wegweisungsmanagement.

Laufende Projekte, die in den Jahren 2011 und 2012 ihren Abschluss finden, sind das bundesweite Pilotprojekt Europa-Radweg R 1, das Inszenierungskonzept für die D-Netz-Route 10 - das ist der Elbe-Radweg - und das Inszenierungskonzept für die D-Netz-Route 11 - das ist der Saale-Radweg. Dies wird im Rahmen des Interreg-Projektes Transromanica bearbeitet und abgeschlossen.

Zu Frage 2 - die Antwort ist kurz -: Im Stellenplan sind für diese Aufgabe keine gesonderten Stellen ausgewiesen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor wir zur nächsten Frage kommen, darf ich aus § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages zitieren:

„Kleine Anfragen können auch zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde gestellt werden, wenn sie hierfür geeignet sind. Insbesondere soll eine kurze Antwort möglich sein.“

(Herr Borgwardt, CDU: Danke!)

Wir fahren fort. Wir haben eine kleine Verzögerung im Zeitplan. Das ist nicht dramatisch, aber ich möchte Ihnen das zu Kenntnis geben.

Die Frage 4 zur Zukunft des Programms „Soziale Stadt“ wird von dem Abgeordneten Herrn Henke gestellt.

Im Jahr 2010 erhielt Sachsen-Anhalt für das Programm „Soziale Stadt“ vom Bund ca. 3 Millionen €. Kofinanziert durch Land und Kommunen standen damit mehr als 9 Millionen € für Projekte in elf Städten zur Verfügung. Infolge der Kürzung der Bundesmittel auf weniger als 900 000 € stehen unserem Land in diesem Jahr insgesamt nicht einmal 2,7 Millionen € zur Verfügung.

Zudem sind die Programmmittel seit dem Jahreswechsel fast nur noch für bauliche Maßnahmen einzusetzen, obwohl gerade dieses Programm für ein ganzheitliches und erfolgreiches Zusammenspiel von Bauinvestitionen, Projekten der Bildung,

der Integration, der Ehrenamtstätigkeit und des Quartiersmanagements stand.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Programm „Soziale Stadt“ ab dem 1. Januar 2012 hinsichtlich der Höhe der Fördermittel und hinsichtlich der möglichen Verknüpfung von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen wieder wie im Jahr 2010 ausgestaltet wird, und wie begründet sie diesbezüglich ihre Haltung?

2. Wie und durch welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung darüber hinaus die Kommunen und die Akteure des Städtebaus in Sachsen-Anhalt in ihrem Bemühen unterstützen, das friedvolle und gedeihliche Zusammenleben der Menschen in ihren Wohnquartieren zu fördern?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herr Webel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Abgeordneter Henke, Ihre Feststellungen zum Städtebauprogramm „Soziale Stadt“ sind, das muss ich leider sagen, zutreffend für die Programmgestaltung in den letzten Jahren. Aber vielleicht sollte Ihre Frage nicht lauten, wie sich die Landesregierung hierzu verhält, sondern eher, wie sie sich bisher dazu verhalten hat.

Ich komme nun zur Beantwortung Ihrer Fragen. Auf die Frage 1 antworte ich wie folgt: Ich kann Ihnen sagen, dass sich alle Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände den Vorstellungen des Bundes entschieden entgegengestellt haben. Das bezieht sich sowohl auf die Programmmittel als auch auf die Möglichkeit der Programmumschichtung zugunsten des Programms „Soziale Stadt“ sowie auf den Einsatz für nichtinvestive Vorhaben.

Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass dies aufgrund einer parlamentarischen Befassung des Deutschen Bundestages nicht durchzusetzen ist, genauer gesagt, für den Bund nicht verhandelbar war. Mit dieser Tatsache mussten alle Länder und auch die Kommunen leben.

Zwischenzeitlich, nicht zuletzt aufgrund der ständigen Interventionen auf allen Ebenen, kann man sagen, dass der Bund letztlich dazugelernt hat. Obwohl die Städtebauförderprogramme nach den Vorstellungen des Bundes verringert werden sollen, soll das Programm „Soziale Stadt“ wieder aufgestockt werden. Ob sich dies auf die verbleiben

den Schwerpunkte zu Umschichtungsmöglichkeiten zugunsten des Programms „Soziale Stadt“ oder auf nichtinvestive Maßnahmen erstreckt, scheint jedoch noch offen zu sein.

Dies wird erneut Inhalt der Verhandlungen zur Verwaltungsvereinbarung „Städtebauförderung 2012“ sein. Herr Henke, seien Sie versichert, wir werden hierbei Kurs halten und Sie umfassend informieren, wenn andere Dinge vereinbart werden sollten.

Zur zweiten Frage. Programmgebiete der sozialen Stadt können nach Artikel 104 des Grundgesetzes nur für einen begrenzten Zeitraum mit Bundes- und Landesmitteln gefördert und in ihrem Bestreben unterstützt werden, vorhandene Kräfte zu mobilisieren, um den fortschreitenden Strukturwandel positiv zu gestalten und eine möglichst eigenständige, tragfähige und nachhaltige Entwicklung in Gang zu bringen.

Deshalb muss die Verstetigung der mit Förderung erreichten Erfolge in der Quartiersentwicklung als Beteiligungsprozess möglichst frühzeitig unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung und anderer relevanter Akteure mit geeigneten Management- und Organisationsstrukturen erfolgen.

Die Vernetzung der Verwaltung und der Vor-OrtEbene in den Kommunen sollte sowohl in ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit als auch durch Dritte, also Verbände, Vereine, Unternehmen, Kirchen, Wohnungswirtschaften usw., inhaltlich und finanziell unterstützt werden.

Ich könnte noch weitere Beispiele anführen, aber ich denke, aufgrund der Zeit, Herr Henke, sind Sie mit dieser Antwort zufrieden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen dazu gibt es nicht.

Wir kommen zur Frage 5, gestellt vom Abgeordneten Herrn Grünert. Dabei geht es um Schulden der kommunalen Beteiligungen. Bitte schön, Herr Grünert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 17. Juni 2011 stellte der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt den Jahresbericht 2010, Teil 2 vor. CDU und SPD führten in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem aus, dass - ich zitiere - „die Kommunen als wirtschaftliche Akteure vor Ort zu stärken sind“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung dieses Ziel vor dem Hintergrund, dass im letzten Jahr die Schulden der kommunalen Beteiligungen um rund 616 Millionen € angestiegen sind und sich

so zum 31. Dezember 2010 auf den Betrag von 6 254 288 000 € summierten?

2. Welche Ursachen macht die Landesregierung für den starken Anstieg der Kreditaufnahme bei den rechtlich unselbständigen, den öffentlichrechtlichen und den privatrechtlich organisierten Unternehmen der Kommunen aus und welche Chancen sieht die Landesregierung für die nachhaltige Begrenzung und den Abbau dieser Verschuldung?

Vielen Dank, Herr Kollege Grünert. - Für die Landesregierung wird die Frage durch Herrn Minister Holger Stahlknecht beantwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Grünert, ich beantworte Ihre Frage im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Ziel der Landesregierung, die Kommunen als wirtschaftliche Akteure vor Ort weiter zu stärken, soll durch die Erweiterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erreicht werden, innerhalb deren sich die Kommunen eigenverantwortlich wirtschaftlich betätigen können. Hierzu ist eine weiterführende Öffnung der gesetzlichen Grundlage hinsichtlich der Subsidiaritätsregelung und des Öffentlichkeitsprinzips vorgesehen. Die Frage des Schuldenstands der kommunalwirtschaftlichen Unternehmen stellt dieses Ziel nicht infrage und ist davon völlig unabhängig zu betrachten.

Die Option für Gemeinden, sich wirtschaftlich zu betätigen, kann für diese eine finanzielle Stärkung darstellen und ihnen damit gegebenenfalls helfen, ihren Schuldenstand zu verringern.

Zu Frage 2: Informationen zu den Ursachen des Anstiegs der Kreditaufnahme sind betriebsbedingt, liegen der Landesregierung nicht vor und könnten nur im Wege einer längerfristigen Abfrage ermittelt werden. Die Begrenzung und der Abbau der Schulden der öffentlich-rechtlichen Unternehmen obliegt den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und ist erforderlichenfalls im Wege der Haushaltskonsolidierung zu realisieren. Bei den privatrechtlichen Unternehmen liegt dies in der Verantwortung der entsprechenden Gremien der Gesellschaft.

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen gibt es nicht. - Damit können wir die Fragestunde abschließen.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass wir hinsichtlich unserer Planung eine gute halbe Stunde Zeitver

zug haben, wobei wir bei der Gestaltung unserer Tagesordnung offen sind.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und werden mit der Sitzung um 14.05 Uhr fortfahren.

Unterbrechung: 13.05 Uhr.