Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

Dann frage ich jetzt in der Reihenfolge, in der sie genannt worden sind, die einzelnen Ausschüsse ab: Bildung und Kultur. Wer stimmt zu? - Das sind alle Fraktionen. Ist jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen worden.

Recht und Verfassung? - Das gesamte Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthaltungen? - Enthaltungen bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist so beschlossen worden.

Wissenschaft und Wirtschaft? - Einige Jastimmen bei der LINKEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf dorthin nicht überwiesen worden.

Landesentwicklung und Verkehr? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf dorthin nicht überwiesen worden.

Dann kommt der Finanzausschuss. Wenn Sie nicht zustimmen, wird der Gesetzentwurf trotzdem dorthin überwiesen. Wer stimmt zu? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Teile der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Es ist so beschlossen worden.

Dann kommen wir jetzt zum letzten Vorschlag, dem Innenausschuss. Wer stimmt dafür? - Das ist das gesamte Haus. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Es ist so beschlossen worden.

Dann kommen wir jetzt zur Drs. 6/2806, dem Entschließungsantrag. Auch hier müssen wir mit Mehrheit abstimmen. Wer der Überweisung des Entschließungsantrages in die eben beschlossenen Ausschüsse zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist eine große Übereinstimmung im Hause. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Es ist so beschlossen worden.

Damit haben wir Tagesordnungspunkt 4 erledigt. Ich schlage vor, dass wir uns um 15 Uhr, in gut 90 Minuten, wieder hier treffen. - Es gibt keinen Widerspruch. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 13.27 Uhr.

Wiederbeginn: 15 Uhr.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns in der Tagesordnung fortfahren.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5 auf:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 31. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/2832

Ihnen sind elf kleine Anfragen zugeleitet worden.

Die Frage 1 stellt Frau Abgeordnete Tiedge zum Thema Evaluierung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren. Bitte schön, Frau Tiedge, Sie haben das Wort. Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Stahlknecht.

Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die Auswirkungen des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren aus dem Jahr 2009 sollen nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Sachverständiger überprüft werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der gesetzlich vorgeschriebene Evaluierungsprozess hinsichtlich des benannten Gesetzes inzwischen abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Beabsichtigt die Landesregierung infolge der Prüfungsergebnisse eine Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren? Wenn ja, wann und mit welcher Zielrichtung?

Ich danke.

Vielen Dank, Frau Tiedge. - Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Gudrun Tiedge namens der Landesregierung wie folgt.

Der Evaluierungsprozess unter der Beteiligung von über 250 Institutionen, Behörden, Verbänden oder sonstigen Interessierten ist grundsätzlich abge

schlossen. Über das Ergebnis der Überprüfung der Auswirkungen des Hundegesetzes wird derzeit in meinem Haus der angekündigte Berichtsentwurf erstellt, für den ich kurzfristig in die Ressortabstimmung gehen will, um dann auch einen Beschluss der Landesregierung herbeizuführen.

Vor dem Hintergrund, dass einige angekündigte Beiträge und Stellungnahmen erst zum Jahresende 2013 und teilweise erst in den letzten Tagen eingingen oder bewertet werden konnten, darunter beispielsweise der wichtige Beitrag des Städte- und Gemeindebundes zur Evaluierung der Kosten und der des Landesverwaltungsamtes als zuständige Behörde für die Daten aus dem Hunderegister, konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden.

Die von Ihnen aufgeworfene zweite Frage beantworte ich wie folgt: Ob gegebenenfalls wann und vor allem mit welchem Inhalt der Landtag von Sachsen-Anhalt aus dem Evaluierungsbericht der Landesregierung die Schlussfolgerung zieht, eine Novellierung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von den Hunden ausgehenden Gefahren vorzusehen, kann von mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet und auch nicht eingeschätzt werden, weil das dann die Aufgabe der Fraktionen sein wird.

Vielen Dank, Herr Minister. Frau Tiedge hat eine Nachfrage.

Herr Minister, können Sie zumindest zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen schon abschätzen, ob die den Kommunen zugewiesenen Mittel für dieses Gesetz ausreichend sind oder ob es dort finanzielle Lücken gibt?

Es wäre jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, um eine Einschätzung zu geben, vor allen Dingen hinsichtlich eines ausgewählten Bereiches, bevor nicht der Gesamtüberblick vorliegt. Das würde ich jetzt nicht machen wollen. Ich müsste mir das vorher auch genau ansehen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 2 stellt die Kollegin Frau Edler zum Thema Nutzung von Promis. In Vertretung des Finanzministers wird Frau Professor Kolb antworten. Frau Edler, Sie haben das Wort.

Das Personal-, Ressourcen-, Organisationsmanagement- und Informationssystem (Promis) soll res

sortübergreifend Aufgaben im Bereich der Personalverwaltung, der Personalentwicklung und -planung, der Dienstposten- und Arbeitsplatzverwaltung, der Stellenbewirtschaftung sowie der Verwaltung der Personalausgaben und der Personalkostenhochrechnung wahrnehmen. Der Prozess der Einführung dieses landesweiten Personalmanagementsystems dauert bereits mehrere Jahre.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel kostete dem Land Sachsen-Anhalt bisher die Einführung von Promis insgesamt und mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Customizing-Regelungen in den Geschäftsbereichen, die Auswirkungen auf das Gesamtsystem, die datenschutzrechtlichen Aspekte sowie das Verhältnis von Kosten und Nutzen bisher und wie begründet sie ihre Erwartungshaltung für die kommenden fünf Jahre?

Vielen Dank, Frau Edler. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Professor Kolb. Bitte schön, Frau Ministerin.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau Edler in Vertretung des Finanzministers wie folgt.

Bevor ich auf die einzelnen Fragen konkret antworte, möchte ich ganz kurz für diejenigen von Ihnen, die noch nichts von dem Personalmanagementsystem gehört haben, die Zielstellung dieses Projektes erläutern. Mit der Einführung des Personalmanagementverfahrens Promis - das steht für Personal-, Ressourcen-, Organisationsmanagement- und Informationssystem - werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

Dezentral soll die Personalbearbeitung vor Ort nachhaltig verbessert und zentral soll die Steuerung der Personalausgabenhaushalte optimiert werden. Im Übrigen sollen die bisher existierenden Medienbrüche zwischen den Personalstellen auf der einen und der Bezügeverwaltung auf der anderen Seite beseitigt werden.

Das heißt, die bislang papierhafte Bezügeänderungsanordnung soll durch eine elektronische Datenübermittlung ersetzt werden. Dafür wurde eine standardisierte Software eingekauft, in die vom Auftragnehmer die spezifischen Abläufe des Landes Sachsen-Anhalt implementiert wurden.

Gegenwärtig ist das System im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen im Einsatz. In Kür

ze wird ein sogenanntes Landesreferenzmodell zur Verfügung stehen, das nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ohne bzw. zumindest ohne größere weitere Systemanpassung auch in den anderen Verwaltungsbereichen des Landes eingesetzt werden kann.

Lassen Sie mich nun konkret auf die Fragen eingehen. Sie fragen zuerst, wie viel das Land Sachsen-Anhalt bisher die Einführung von Promis gekostet hat und mit welchen Kosten die Landesregierung in den nächsten fünf Jahren rechnet.

Die bisherigen Kosten belaufen sich auf ca. 6,9 Millionen €. Darin enthalten sind die vor der Zuschlagserteilung angefallenen Kosten für die externe juristische Begleitung des Vergabeverfahrens, der Gesamtpreis für die P&I-Software, die für die zusätzliche Beauftragung eingesetzten Mittel und die Mittel für die Hardwarebeschaffung und die entsprechenden Lizenzen sowie Fortbildungskosten.

Für die Pflege und Wartung werden in diesem Jahr rund 230 000 € anfallen. In den produktorientierten Haushalt des Landesrechenzentrums sind 532 000 € dafür eingestellt worden.

Da die Konditionen für die Pflege und Wartung im nächsten Jahr, also im Jahr 2015, neu verhandelt werden müssen, ist davon auszugehen, dass bei dieser Position im nächsten Jahr mit einer deutlichen Kostensteigerung zu rechnen ist. Geschätzt liegen die unmittelbar mit dem Personalmanagementsystem im Zusammenhang stehenden Kosten, also inklusive der Kosten für die Softwareerweiterung, die Schnittstellenpflege und die Personalkostenhochrechnung, für die Jahre 2015 bis 2019 jährlich bei rund 800 000 €.

Ich komme zur zweiten Frage. Die im Vertrag getroffenen Regelungen für das sogenannte Customizing, also die Anpassung der Software an die Gegebenheiten von Sachsen-Anhalt, werden als ausreichend erachtet. In Kürze wird ein standardisiertes System zur Verfügung stehen, das - so sehen es die Planungen vor - ohne bzw. zumindest ohne größere Anpassungen auch in den anderen Bereichen der Landesverwaltung zum Einsatz gebracht werden kann.

Das bedeutet aber auch, dass eventuell abweichende Abläufe bei der Bearbeitung von Vorgängen, soweit sie nicht rechtlich begründet sind, vereinheitlicht werden müssen. Hierbei sind die Ressorts gefordert, aktiv mitzuwirken, um das Gesamtsystem möglichst schlank zu halten.