Sie brauchen sich bei mir nicht zu bedanken. Es wäre besser, wenn man sich schon bei der ersten Ermahnung daran hält, dass man nur noch einen Satz sagt. - Bitte sehr, Herr Bergmann.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Weihrich, vorab möchte ich, was die Regierungsbank angeht, nur sagen: Sie geht dort drüben weiter. Der zuständige Minister ist im Raum. Das halte ich für selbstverständlich. Der Finanzminister ist nicht da. Er weiß gar nicht, dass er auch gebraucht wird, weil das auch etwas kostet. Aber das erzähle ich ihm hinterher.
Sie haben gerade ausgeführt - das fand ich nicht ganz so prickelnd -, dass in unserem Antrag das steht, was eigentlich schon im selbst gesetzten Ar
beitsprogramm des Ministeriums steht. Eines will ich Ihnen zum Selbstverständnis der Fraktionen von CDU und SPD sagen: Auch wir stellen Anträge. Ich gehe dennoch davon aus, dass unsere Ministerien selbst gesetzte Arbeitsprogramme haben; denn erstens können sie alleine arbeiten. Zweitens brauchen sie trotzdem manchmal unsere Hilfe. So läuft das auch in Zukunft.
Was die Debatte über die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht angeht - ich habe im Vorfeld schon gesagt, dass ich das befürchtet habe -, so sage ich Ihnen ganz offen und ehrlich: Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht - da bin ich ziemlich nahe bei Ihnen, Herr Weihrich - löst kaum Probleme. Wir haben danach keinen anderen Zustand als jetzt, abgesehen von zwei, drei versicherungsrechtlichen Dingen. Wenn wir ihn aufnehmen würden, hätten wir dieselben Probleme, die wir haben, wenn er nicht drin ist.
Deswegen halte ich diese Diskussion eigentlich auch für abwegig. Wir können uns über den Rechtsstatus eines Tieres unterhalten. Aber es geht uns darum, Probleme zu lösen. Wir sollten auch darüber nachdenken, ob wir den Jägern überhaupt einen Gefallen tun, wenn wir den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen; denn sie sind von da an für viele Dinge verantwortlich, und sie werden sich eine Menge Kritik anhören müssen, wenn bestimmte Dinge nicht funktionieren.
Das war auch Tenor der Tagung in Berlin, auf der man sehr deutlich gesagt hat, dass wir uns das gut überlegen müssen. Wie ich gehört habe, ist auch der Landesjagdverband in Sachsen-Anhalt davon nicht vollends überzeugt.
- Das kann ja unterschiedlich sein. Das kann auch quer durch die Reihen gehen. Aber das zeigt, dass es da eine einhellige Meinung nicht gibt. Wir können das offen diskutieren. Deswegen finde ich die Formulierung mit dem Rechtsstatus nicht so kryptisch und nebulös; vielmehr glaube ich, dass man darüber reden muss. Das Ergebnis ist offen. Das ist nicht vernebelt. Über die Frage, ob er dort hinein soll, werden wir reden.
Herr Krause, in Bezug auf Ihren Beitrag möchte ich einfach nur feststellen: So gut haben wir uns selten verstanden. Im Ausschuss haben wir ja öfter mal einen kleinen Disput. Aber das ist ja alles auf der fachlichen Ebene.
Politiker. Wir haben im Wesentlichen den Dissens gefunden, obwohl wir, glaube ich, in 80 % aller Dinge, die wir vorgetragen haben, übereinstimmen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich glaube, dass wir die Dinge deutlich nach vorne bringen werden.
Ich kann - auch aufgrund der Formulierung in dem letzten Satz Ihres Antrages, Herr Weihrich - jetzt nicht anders, als dafür zu werben, dass Sie bitte dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Wir werden dennoch Gelegenheit haben, Ihren qualitativ wertvollen Beitrag im Ausschuss zu behandeln.
Ich muss Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Die Federführung soll dem Umweltausschuss obliegen. Mitberatend sollen die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Inneres und Sport sowie für Arbeit und Soziales sein. Bei all den Dingen, die wir aufgeführt haben, nimmt das Formen an. Aber anders geht es nicht.
Wollen Sie, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen wird? Denn in Ihrem Antrag sind die Ausschüsse bereits genannt worden.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Es ist von der Fraktion DIE LINKE beantragt worden, den Antrag in die Ausschüsse für Umwelt und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen.
weisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Die Überweisung ist abgelehnt worden.
Wir werden jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2949 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Ursprungsantrag in der Drs. 6/2926 ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am frühen Abend nun vom Wolf zum Biber. Heute ist der Tag des Artenschutzes.
Meine Damen und Herren! Der Mensch hatte es im 20. Jahrhundert schon fast geschafft, den Biber vollständig auszurotten. Bejagung, Vertreibung und Zerstörung seiner Lebensräume machten ihm den Garaus.
Dank strenger Schutzvorschriften konnten die Biberbestände wieder stabilisiert werden. Heute gilt der Biber für viele als Symboltier für den Natur- und Umweltschutz.
Auch in den Ökosystemen selbst spielt der Biber eine sehr positive Rolle in Europa. Sein Nagen hat Wirkungen, die der Erhaltung anderer Arten dienen. Er schafft durch Wasserbauten Feuchtwiesen, die wiederum Biotope für zahlreiche seltene Pflanzen- und Tierarten sind.
Vielleicht ein Bonmot: Seine wasserbaulichen Fähigkeiten können beeindruckend sein. Aus Kanada wird von einem rund 850 m langen Damm berichtet.
Aber der Biber ist nicht überall willkommen. In Südamerika, auf Feuerland, wurde er einmal zur sogenannten Verbesserung der Waldsysteme aus
gesetzt, weil es dort relativ wenig Landsäuger in den Wäldern gibt. Das hat aber dazu geführt, dass man inzwischen die Schädlichkeit des Bibers dort so wertet, dass er zu einer gefährlichen invasiven Art zählt, und mit einem sehr aufwändigen Programm versucht man, den Biber dort wieder auszurotten.
Meine Damen und Herren! In Deutschland, speziell in Sachsen-Anhalt haben sich die Bestände so gut erholt, dass wir uns heute sogar über Konflikte im Zusammenleben zwischen Mensch und Biber unterhalten müssen. Dies ist ein äußerst erfreuliches Zeichen einer erfolgreichen Naturschutzpolitik in diesem Lande. Wir werden der besonderen Verantwortung, die wir für diese Art tragen, offensichtlich gerecht. Trotz dieser Freude bleibt es dabei, dass der Elbebiber zu Recht zu einer streng geschützten Art gehört.
Ein Besuch unseres zuständigen Arbeitskreises in der Naturparkverwaltung im Drömling Ende des Jahres 2013 verdeutlichte uns aber auch, dass das Konfliktmanagement nicht problemlos ist und dass zum Beispiel beim dortigen Unterhaltungsverband doch ein bedeutend erhöhter personeller und materieller Aufwand notwendig ist, um das Zusammenleben von Biber und Mensch zumindest ein bisschen besser zu regeln.
Die Zahlen schwanken etwas. Aber in etwa wird die Größenordnung schon stimmen. Ich habe die Zahl vorliegen, dass der Unterhaltungsverband „Obere Ohre“ Oebisfelde im Jahr 2013 ca. 57 000 € Mehraufwendungen - Aufwand und Kosten für die Unterhaltung von Gewässern und Anlagen - hatte. Es kommen 25 000 € hinzu, die das Land beisteuerte.
Prinzipiell, meine Damen und Herren, ist in der Regel Folgendes notwendig, um das Zusammenleben von Mensch und Biber etwas besser zu regeln:
Biberdämme müssen teilweise rückgebaut, abgesenkt oder drainiert werden. Es müssen Gitter zur Sicherung von Durchlässen installiert werden. Es müssen Grabeninstandsetzungen durchgeführt werden. Es müssen Sturzbäume entfernt werden, um Abflusshindernisse zu beseitigen. Es muss eventuell ein spezieller Baumschutz hergestellt werden. Zusätzliche Kontrollfahrten sind notwendig.
Es sind schon eine ganze Menge Leute mit viel Arbeitszeit - die Arbeitszeit kostet Geld - damit beschäftigt, dem Biber seinen guten Erhaltungszustand zu lassen, aber auch die Konflikte zu minimieren.
Da der Biber zu Recht zu einer streng geschützten Art gehört, bedarf dieses Handeln eines ständigen Antrags- und Genehmigungsverfahrens, das zumindest den jeweiligen Unterhaltungsverband, die
untere und obere Naturschutzbehörde sowie interessierte Verbände und alle, die an diesem Thema ohnehin interessiert sind, ausdauernd beschäftigt.